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Transkript:

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1718 08.08.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Spielhallen in Sachsen-Anhalt (IV) Kleine Anfrage - KA 7/963 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung vom 4. Oktober 2012 auf die Kleine Anfrage Zahl der Spielhallen und Spielhallen mit Sperrzeitverkürzung in Sachsen-Anhalt (Drs. 6/1478) sowie die Antworten der Landesregierung vom 20. Februar 2017 und 21. Februar 2017 auf die Kleinen Anfragen Spielhallen in Sachsen-Anhalt (I - III) (Drs. 7/1015, 7/1016, 7/1021). Mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt (Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt - SpielhG LSA) vom 25. Juni 2012 hat das Land Sachsen-Anhalt eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen geschaffen, welche am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Nach 2 Abs.1 SpielhG LSA bedarf der Betreiber einer Spielhalle für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle einer Erlaubnis nach dem SpielhG LSA. Für Spielhallen, die am 1. Juli 2012 bestanden und nach 33i der Gewerbeordnung erlaubt waren, wurde in 11 Abs.1 SpielhG LSA die Übergangsvorschrift getroffen, dass diese für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach Inkrafttreten des SpielhG LSA, mithin bis zum 30. Juni 2017, als erlaubt gelten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.08.2017)

2 Aufgrund der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen jährlichen Evaluierung wird im Land Sachsen-Anhalt jeweils zum Stichtag 1. Juli eine Erhebung durchgeführt. Basierend auf diesen Erhebungen werden die hieraus vorliegenden Daten für die Beantwortung der Kleinen Anfrage verwendet. Die verwendeten Daten knüpfen zeitlich an die Kleine Anfrage KA 6/1478 sowie an die Kleinen Anfragen 7/1015, 7/1016, 7/1021 an, auf welche der Fragesteller in seiner Anfrage eingangs auch Bezug nimmt. Die Gesamtzahl der Spielhallen resultiert aus der veränderten Zählweise der Mehrfachkonzessionen. Anders als noch 2012 erfolgt die Zählung einer Mehrfachkonzession nicht als eine Spielhalle, sondern mit der Anzahl der Konzessionen/Spielhallen (Beispiel: eine 3-fach Konzession = 3 Spielhallen). Der Landkreis Burgenlandkreis konnte aufgrund fehlender Zuarbeit durch die zuständige Behörde zu zwei Spielhallen in Wethau und Kleinhelmsdorf keine Angaben diesbezüglich machen. Deshalb werden die beiden Spielhallen nachfolgend nicht berücksichtigt. Frage Nr. 1: Wie viele Spielhallen wurden am 1. Juli 2017 im Gebiet des Landes Sachsen- Anhalt betrieben? Bitte auf die Landkreise und Wie bereits ausgeführt erfolgt vorliegend die Datenerhebung zum 1. Juli 2017. Um die Entwicklung zu veranschaulichen, wurde die Anzahl der Spielhallen zum Zeitpunkt des 1. Januar 2017 beigefügt. Zum 1. Januar 2017 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 355 Spielhallen betrieben, deren Gesamtzahl sich auf 322 bis zum 1. Juli 2017 verringert hat. In der Stadt Halle (Saale) besitzen zwei weitere Spielhallen zwar eine Erlaubnis, diese wurden aber noch nicht in Betrieb genommen. zu 1.) Anzahl Spielhallen 01.01.2017 LHS Magdeburg 45 45 Stadt Halle 30 26 Stadt Dessau-Roßlau 12 11 LK Altmarkkreis-SAW 12 11 LK Anhalt-Bitterfeld 27 27 LK Börde 26 20 LK Burgenlandkreis 35 30 LK Harz 42 36 LK Jerichower Land 14 10 LK Mansfeld-Südharz 19 18 LK Saalekreis 33 31 LK Salzlandkreis 31 28 LK Stendal 16 16 LK Wittenberg 13 13 Gesamt 355 322

3 Frage Nr. 2: Wie viele der am 1. Juli 2017 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt betriebenen Spielhallen verfügen über eine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA? Bitte auf die Landkreise und Um die Entwicklung zu veranschaulichen, wurde die Anzahl der Spielhallen zum Zeitpunkt des 1. Januar 2017 beigefügt. Die Zahl der Spielhallen, welche mit einer Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA betrieben werden, beläuft sich zum 1. Juli 2017 auf 289 Spielhallen. Anzumerken ist, dass sich bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, welche mit einem * versehen sind, noch Anträge in der Bearbeitung befinden. Es wurden nur die bereits erteilten Erlaubnisse nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA berücksichtigt. In der Stadt Halle (Saale) besitzen zwei weitere Spielhallen zwar eine Erlaubnis, diese wurden aber noch nicht in Betrieb genommen. Aus diesem Grund wurden diese nicht mit einbezogen. zu 2.) Anzahl Spielhallen - Erlaubnis 2 Abs. 1 SpielhG LSA 01.01.2017 LHS Magdeburg 6 40* Stadt Halle 11 21* Stadt Dessau-Roßlau 1 4* 11 LK Anhalt-Bitterfeld 5 27 LK Börde 8 18* LK Burgenlandkreis 4 24 LK Harz 13 36 LK Jerichower Land 4 8* LK Mansfeld-Südharz 2 18 LK Saalekreis 8 31 LK Salzlandkreis 6 28 LK Stendal 4 10* LK Wittenberg 4 13 Gesamt 76 289 Frage Nr. 3: Wie viele der in Frage 2 beschriebenen Spielhallen erhielten nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von der Anforderung des 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA befreit wurden? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 erhielten insgesamt 25 Spielhallen nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von den Anforderungen des 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA befreit wurden.

4 zu 3.) Anzahl Spielhallen - Befreiung 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA i.v.m. 11 Abs. 2 SpielhG LSA LHS Magdeburg 12 Stadt Halle 0 Stadt Dessau-Roßlau 0 LK Altmarkkreis-SAW 2 LK Burgenlandkreis 0 LK Harz 2 LK Jerichower Land 0 LK Saalekreis 5 LK Salzlandkreis 4 LK Stendal 0 Gesamt 25 Frage Nr. 4: Wie viele der in Frage 2 beschriebenen Spielhallen erhielten nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von der Anforderung des 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA befreit wurden? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 erhielten insgesamt 51 Spielhallen nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von den Anforderungen des 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA befreit wurden. In der Stadt Dessau-Roßlau (*) hat ein Spielhallenbetreiber eine Spielhalle in einer Mehrfachkonzession freiwillig bis zur Entscheidung über den Antrag geschlossen. Damit reduziert sich die Anzahl in Dessau-Roßlau auf drei 2-fach-Konzessionen. zu 4.) Anzahl Spielhallen Befreiung 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA i.v.m. 11 Abs. 2 SpielhG LSA (Angabe in?-fach) LHS Magdeburg 1 x 4-fach = 3 5 x 2-fach = 5 Stadt Halle 1 x 4-fach = 3 5 x 2-fach = 5 Stadt Dessau-Roßlau 3 x 2-fach = 3* LK Anhalt-Bitterfeld 4 x 2-fach = 4

5 LK Burgenlandkreis 1 x 3-fach = 2 LK Harz 4 x 2-fach = 4 LK Jerichower Land 2 x 2-fach = 2 LK Mansfeld-Südharz 2 x 2-fach = 2 LK Saalekreis 2 x 3-fach = 4 6 x 2-fach = 6 LK Salzlandkreis 1 x 4-fach = 3 2 x 2-fach = 2 LK Stendal 1 x 2-fach = 1 LK Wittenberg 2 x 2-fach = 2 Gesamt 36 x 2-fach 3x 3-fach 3x 4-fach = 51 Frage Nr. 5: Wie viele der in Frage 2 beschriebenen Spielhallen erhielten nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von der Anforderung des 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA befreit wurden? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 erhielten insgesamt 57 Spielhallen nur deshalb eine Erlaubnis, weil diese nach 11 Abs. 2 SpielhG LSA von den Anforderungen des 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA befreit wurden. zu 5.) Anzahl Spielhallen Befreiung 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA i.v.m. 11 Abs. 2 SpielhG LSA LHS Magdeburg 20 Stadt Halle 3 Stadt Dessau-Roßlau 0 LK Altmarkkreis-SAW 4 LK Anhalt-Bitterfeld 2 LK Börde 1 LK Burgenlandkreis 5 LK Harz 7 LK Jerichower Land 2 LK Mansfeld-Südharz 3 LK Saalekreis 2 LK Salzlandkreis 6 LK Stendal 1 LK Wittenberg 1 Gesamt 57

6 Frage Nr. 6: Wie viele der am 1. Juli 2017 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt betriebenen Spielhallen verfügen über keine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 verfügen insgesamt 31 Spielhallen über keine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA. Anzumerken ist, dass bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem * Erlaubnisanträge gestellt wurden, Anträge aufgrund von fehlenden Unterlagen noch nicht bearbeitet werden konnten, es laufende Verfahren gibt bzw. die Anträge abgelehnt wurden. Dies betrifft eine Anzahl von 21 Spielhallen und sie werden unter keine Erlaubnis gezählt. zu 6.) Anzahl Spielhallen keine Erlaubnis 2 Abs. 1 SpielhG LSA LHS Magdeburg 5* Stadt Halle 5* Stadt Dessau-Roßlau 7* LK Börde 2* LK Burgenlandkreis 4* LK Harz 0 LK Jerichower Land 2* LK Saalekreis 0 LK Salzlandkreis 0 LK Stendal 6* Gesamt 31 Frage Nr. 7: Für wie viele der in Frage 6 beschriebenen Spielhallen ist der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA erfüllt? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 verfügen insgesamt 3 Spielhallen über keine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA, weil der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA erfüllt ist.

7 zu 7.) Anzahl Spielhallen keine Erlaubnis wegen 2 Abs. 4 Nr. 5 SpielhG LSA LHS Magdeburg 0 Stadt Halle 0 Stadt Dessau-Roßlau 0 LK Burgenlandkreis 3 LK Harz 0 LK Jerichower Land 0 LK Saalekreis 0 LK Salzlandkreis 0 LK Stendal 0 Gesamt 3 Frage Nr. 8: Für wie viele der in Frage 6 beschriebenen Spielhallen ist der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA erfüllt? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 verfügen insgesamt 9 Spielhallen über keine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA, weil der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA erfüllt ist. zu 8.) Anzahl Spielhallen keine Erlaubnis gemäß 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA LHS Magdeburg 0 Stadt Halle 4 Stadt Dessau-Roßlau 3 LK Burgenlandkreis 0 LK Harz 0 LK Jerichower Land 0 LK Saalekreis 0 LK Salzlandkreis 0 LK Stendal 2* Gesamt 9

8 Bei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die in dieser Tabelle mit * markiert sind, liegen beide Versagungsgründe gemäß 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA und gemäß 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA vor. Frage Nr. 9: Für wie viele der in Frage 6 beschriebenen Spielhallen ist der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA erfüllt? Bitte auf die Landkreise und Zum 1. Juli 2017 verfügen insgesamt 2 Spielhallen über keine Erlaubnis nach 2 Abs. 1 SpielhG LSA, weil der Versagungsgrund des 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA erfüllt ist. zu 9.) Anzahl Spielhallen keine Erlaubnis gemäß 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA LHS Magdeburg 0 Stadt Halle 0 Stadt Dessau-Roßlau 0 LK Burgenlandkreis 0 LK Harz 0 LK Jerichower Land 0 LK Saalekreis 0 LK Salzlandkreis 0 LK Stendal 2* Gesamt 2 Bei Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die in dieser Tabelle mit * markiert sind, liegen beide Versagungsgründe gemäß 2 Abs. 4 Nr. 6 SpielhG LSA und gemäß 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA vor.