Prüfungen und Abschlussvielfalt
Rechtsgrundlagen Verordnung Schulordnung über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen- Lyzeums Perl Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen und Schulen für Behinderte Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen
Abschlussprüfung Hauptschulabschluss (HSA)
Prüfungsordnung - HSA Der Hauptschulabschluss wird grundsätzlich durch eine Abschlussprüfung erlangt. Schüler der Klassenstufe 9, die in einem G-Kurs (< 10P. ) sind und von denen auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses 9 zu erwarten ist, dass sie die Berechtigung zum Übergang in Klassenstufe 10 nicht erlangen werden, nehmen an der Prüfung zum Hauptschulabschluss teil. Die Entscheidung hierüber trifft die Klassenkonferenz.
Abschlussprüfung Hauptschulabschluss (HSA) Bestandteile der Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der mündliche Teil kann auch praktische Elemente umfassen. Festsetzung der Vornoten: Noten des Jahreszeugnisses 8, des Halbjahreszeugnisses 9 + Note für das 2. Halbjahr 9 (Ausnahme: Bio/Chemie/Physik nur Noten aus 9/1 + 9/2) 6
Schriftliche Prüfungen Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten: Deutsch oder Französisch eine Arbeit über eine von drei zur Wahl gestellten Aufgaben (Themen oder sonstige Aufgaben) Bearbeitungszeit: 2 ½ Zeitstunden Mathematik ein Pflichtteil sowie ein Wahlteil, wobei der Wahlteil etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit umfasst Bearbeitungszeit: 2 Zeitstunden 7
Mündliche Prüfung HSA Zulassung: Sie ist zur mündlichen Prüfung zu versagen, wenn ein Schüler/eine Schülerin in Deutsch, Mathematik oder 1. Fremdsprache sowohl als Vornote als auch in den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung nicht ausreichende Leistungen aufweist. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden. 8
Mündliche Prüfung HSA Mindestens eine mündliche Prüfung Mündliche Prüfung im Wahlpflichtbereich ist Pflichtprüfung Darüber hinaus kann sich jeder Schüler/jede Schülerin ebenfalls bis spätestens fünf Kalendertage nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung freiwillig in 2 weiteren Fächern zur mündlichen Prüfung melden. Der Schüler/Die Schülerin kann sich dabei für jedes im Jahr der Abschlussprüfung unterrichtete Fach entscheiden. Dauer 15 Minuten Eventuell notwendige Vorbereitungszeiten zählen nicht zur Prüfungsdauer. 9
Besondere mündliche Prüfungen Die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache wird grundsätzlich in einer Gruppe von 2 Schülern/Schülerinnen durchgeführt. Eine mündliche Prüfung mit praktischen Elementen kann in einer Gruppe von bis zu 4 Schülern/Schülerinnen durchgeführt werden. Eine besondere Lernleistung kann in einer Gruppe von bis zu 3 Schülern/Schülerinnen erbracht werden. In allen anderen Fällen werden die Schüler/Schülerinnen einzeln geprüft. 10
Hauptschulabschlussprüfung Daten Schriftliche Prüfungen (27. April - 04. Mai 2018): Mathematik und (nach zum Schulhalbjahr getroffener Wahl der Schülerin oder des Schülers) Deutsch oder Französisch Mündlich Prüfung (im Zeitraum: 04. - 08. Juni 2018): Wahlpflichtbereich max. noch 2 weitere mündliche Prüfungen möglich
Hauptschulabschluss Voraussetzungen: In allen Fächern: mindestens 04P. Ausgleich möglich
Hauptschulabschluss + Hauptschulabschluss + Voraussetzungen (Punkte auf G-Kurs-Niveau): HSA erreicht und Deutsch + Mathe + Französisch 21P. & kein Fach < 04P. und Gesellschaftswissenschaften + Biologie + Chemie + Physik 28P. & höchstens 1 x < 04P. jedoch keine 00P. Berechtigung zum Übergang in 2-jährige Berufsfachschule. Régime technicien
Die Wege nach Klassenstufe 9
Die Wege nach Klassenstufe 9 Gymnasialer Zweig: dt.-lux. Abitur nach Klassenstufe 12 oder Fachhochschulreife nach Klassenstufe 11 Schengen-Lyzeum Beruflicher Zweig: Régime technique division de la formation administrative et commerciale Mittlere Reife nach Klassenstufe 10 Lux. Abschluss nach Klassenstufe 12 Dt. Abschluss nach Klassenstufe 12 Fachhochschulreife nach Klassenstufe 11 Berufsausbildung: Berufsschule, Lycée Technique Berufsfachschulen mit weiteren Qualifikationen (MBA, ) Klassenstufe 9
Wege mit HSA im Saarland Mittlerer Bildungsabschluss (MBA) Berufsabschluss Erweiterte Realschule (2 Jahre) Berufsfachschulen (2 Jahre) Gewerbeschule Sozialpflegeschule Handelsschule Erweiterte Realschule in Abendform (2 Jahre) Berufsgrundbildungsjahr BGJ/BGS (1 Jahr) Berufsausbildung Schulisch u. betrieblich HSA + HSA
Wege mit HSA in Luxemburg 13e: Diplôme de technicien DT (Fachhochschulreife) 12e: Diplôme d aptitude professionnelle DAP 12e: Certificat de capacité professionnelle CCP 10e EST Régime de la formation de technicien Formation professionnelle initiale 10e EST Régime professionnel Formation professionnelle initiale 10e EST Régime professionnel Formation professionnelle de base HSA + HSA
Übergang zu 10B im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 9 in keinem Grundkurs eingestuft war in den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung eine Punktsumme von mindestens 32 Punkten (E-Niveau) erreicht hat, wobei keine Leistung mit 00 Punkten und höchstens eine Leistung mit weniger als 04 Punkten bewertet wurde und in allen Fächern eine Punktsumme von mindestens 74 Punkten erreicht hat, wobei die Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern mit weniger als 04 Punkten bewertet wurden, davon nicht mehr als eine mit 00 Punkten. Die Leistungen in Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung sind auf Erweiterungskursniveau bezogen zu werten.
Übergang zu 10G im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 9 mindestens 5 A-Kurse, davon 3 aus dem Bereich der Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch oder Englisch in 5 A-Kursen jeweils mindestens 04 Punkte (Abs. 1 Nr. 2) in allen übrigen Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung jeweils mindestens 09 Punkte (E-Niveau) (Abs. 1 Nr. 3) in den übrigen Fächern jeweils mindestens 04 Punkte (Abs. 1 Nr. 4) Ausgleich möglich (vgl. Schulordnung)