Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Gesuch zur Aufnahme eines Adoptivkindes / Antrag um Abklärung der Adoptionseignung Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie dem Departement (Adresse siehe unten) ein wahrheitsgemäss und vollständig ausgefülltes Gesuch mit den erforderlichen Beilagen einreichen: Wer gewöhnlichen Aufenthalt im Kanton Thurgau hat und ein Kind zur Adoption aufnehmen oder ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, benötigt eine Bewilligung des Departementes für Justiz und Sicherheit (DJS). Ausländische Gesuchstellende müssen eine Aufenthaltsbewilligung B, eine Niederlassungsbewilligung C oder im Falle von internationalen Beamten eine Legitimationskarte des EDA besitzen. Eine Adoption und die Aufnahme zur Adoption dürfen nur erfolgen, wenn die gesamten Umstände erwarten lassen, dass sie dem Wohl des Kindes dienen. Das DJS zieht zur Eignungsabklärung die Schweizerische Fachstelle für Adoption bei. Die damit verbundenen Kosten werden den Gesuchstellenden auferlegt. Ferner holt das DJS zur Klärung, ob die Gesuchstellenden wegen eines mit einer Adoption unvereinbaren Deliktes verurteilt worden oder noch in einem Strafverfahren sind, einen Auszug aus dem Strafregister- Informationssystem VOSTRA ein. Ausser bei einer Zweitadoption setzt die Anhandnahme des Gesuches voraus, dass die Gesuchstellenden einen vom DJS empfohlenen Vorbereitungskurs für künftige Adoptiveltern besucht haben. Sie können ein Gesuch als Ehepaar oder als unverheiratete Person einreichen. Konkubinats- und gleichgeschlechtlichen Paaren sowie Geschwistern ist die gemeinschaftliche Adoption gesetzlich nicht gestattet (Art. 264a Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907, ZGB; SR 210). Das schweizerische Recht schliesst sowohl die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch Konkubinatspartner als auch die Adoption des Kindes des einen durch den andern Konkubinatspartner aus. Die Adoption durch einen Konkubinatspartner kann nur als Einzeladoption im Sinne von Art. 264b Abs. 1 ZGB erfolgen, die das Kindesverhältnis zum Elternteil aufhebt (Art. 267 Abs. 2 ZGB). Nach Art. 28 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG; SR 211.231) sind eingetragene Partnerinnen und Partner von der Möglichkeit der Adoption (gemeinsam oder als Einzeladoption) ausgeschlossen. Eine Einzeladoption kann bewilligt werden, wenn alle für das Kindeswohl notwendigen Bedingungen erfüllt sind und die Adoption die volle Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes gewährleistet. Ehegatten müssen zum Zeitpunkt des Gesuches seit mindestens 4 Jahren verheiratet sein oder beide das 34. Altersjahr zurückgelegt haben. Eine unverheiratete Person kann ein Gesuch einreichen, wenn sie das 34. Altersjahr zurückgelegt hat. Bevor die Adoption eines Kindes ausgesprochen werden kann, müssen beide Ehegatten das 35. Altersjahr zurückgelegt haben oder seit mindestens 5 Jahren verheiratet sein. Eine Einzeladoption setzt voraus, dass die unverheiratete Person das 35. Altersjahr zurückgelegt hat. Ein Gesuch für eine Zweitadoption kann erst nach erfolgter Adoption des ersten Kindes gestellt werden. Ringstrasse 19, 8510 Frauenfeld +41 52 724 27 02, +41 52 724 27 85 (Fax) www.djs.tg.ch
2/8 Personalien der Gesuchsteller Name: vorehelicher Name Frau: Vorname Frau: Vorname Mann: Adresse: Tel.-Nr. / E-Mail privat: Tel.-Nr. Geschäft Frau: Tel.-Nr. Geschäft Mann: Geburtsort und Datum Frau: Geburtsort und Datum Mann: Nationalität(-en) / Heimatort Frau: Nationalität(-en) / Heimatort Mann: Aufenthaltsbewilligung Frau: Aufenthaltsbewilligung Mann: Konfession Frau: Konfession Mann: Zivilstand vor der Heirat Frau: Zivilstand vor der Heirat Mann:
3/8 Ort u. Datum der ziv. Eheschliessung: Datum der kirchlichen Trauung: Ausbildung Frau: Ausbildung Mann: ausgeübter Beruf / Arbeitgeber Frau: ausgeübter Beruf / Arbeitgeber Mann: Monatslohn Frau: Monatslohn Mann: Umgangssprache Frau: Umgangssprache Mann: Sprachkenntnisse Frau: Sprachkenntnisse Mann: Vermögen (gemeinsam, Frau, Mann): Unterhaltspflichten Frau: Unterhaltspflichten Mann: Schulden (gemeinsam, Frau, Mann):
4/8 Kinder, bzw. andere Personen, welche in der Hausgemeinschaft leben 1. 2. 3. 4. 5. Vorname: Name: Geburtsdatum: Geschlecht: Status 1 Wohnverhältnisse (Zutreffendes ankreuzen) Wohnung Haus Miete Eigentum Anzahl Räume: Mietzins: Hypothek: 1 e = eheliches Kind f = Kind aus früherer Ehe / Beziehung Frau m = Kind aus früherer Beziehung Mann, a = adoptiertes Kind p = Pflegekind x = andere Person (Beziehung näher bezeichnen)
5/8 Persönliche Fragen (je von Frau und Mann separat zu beantworten) 1. Leben Ihre Mutter und Ihr Vater noch? Wenn ja, geben Sie bitte Geburts- und Vornamen der Eltern, deren Alter, heutige familiäre Situation und Wohnadresse(-n) an. Frau: Mann: 2. Haben Sie Geschwister? Wenn ja, geben Sie bitte deren Familien- und Vornamen, Alter, heutige familiäre Situation und Wohnadresse(-n) an. Frau: Mann:
6/8 3. Haben Sie bereits in einem anderen Kanton ein Gesuch zur Adoption eines Kindes eingereicht, Wenn ja, in welchem? 4. Hatten Sie im Hinblick auf eine Adoption bereits Kontakte im Ausland? Wenn ja, in welchem Land und mit welcher Vermittlerorganisation? 5. Sind Ihre Familienangehörigen (Kinder, Eltern, Geschwister) bereits über Ihr Adoptionsvorhaben orientiert? a) Wenn ja, was denken Ihre Angehörigen darüber? b) Wenn nein, aus welchen Gründen? Frau: Mann:
7/8 6. Möchten Sie weitere, für Sie persönlich wichtige Bemerkungen anfügen? Frau: Mann: Datum: Unterschriften von Frau und Mann: notwendige, aktuelle Beilagen (*je separat für Frau und Mann einzureichen): Besuchsbestätigung Vorbereitungskurs Adoption * ausgefülltes Arztzeugnis * Lebenslauf gemäss separater Anleitung * 3 Referenzschreiben von Bezugspersonen hinsichtlich der Eignung zur Adoption Ermächtigung zum Einholen von Auskünften, Entbindung vom Arztgeheimnis Lohnausweis * Kopie der letzten Steuerveranlagung Auszug aus dem Betreibungsregister * Unterhaltsverpflichtung Kopie des Familienbüchleins Passfotografie * Auszug aus der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzes (Gemeindekanzlei) * Kopie des Ausländerausweises * bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Gesuchstellenden: Auszug aus dem Strafregister des Heimatstaates, aus dem auch allfällige hängige Strafverfahren hervorgehen* (bei Angehörigen der Schweiz holt das DJS von Amtes wegen einen entsprechenden Auszug ein)
8/8 Datenschutz-Erklärung Die in diesem Gesuch sowie den notwendigen Beilagen erhobenen persönlichen Daten der Gesuchstellenden dienen dem DJS für Entscheide im Zusammenhang mit der Eignungsfeststellung und der Adoptionsplatzierung. Sie werden der Schweizerischen Fachstelle für Adoption zugänglich gemacht, soweit diese Stelle vom DJS mit einer Abklärung und Berichterstattung beauftragt wird. Zudem wird der für die Adoption zuständigen Behörde Einsicht in diese Unterlagen gewährt.