HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät zahlen, werden Verzugszinsen fällig. - Wenn Sie einen Kredit bei der Bank beanspruchen, werden Darlehenszinsen fällig. Um sich nicht auf die Berechnungen anderer verlassen zu müssen und eventuell mehr zu zahlen, als nötig, sind Sie immer gut beraten, die Ihnen berechneten Zinsen nachzurechnen. Zinsen stellen den Preis des Kapitals dar, das Ihnen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe dieses Preises ist von der Summe des überlassenen Kapitals, dem ausgehandelten Zinssatz und der Laufzeit abhängig. Gewöhnlich bezieht sich der Zinssatz (z. B. 6 % Zinsen) auf ein Jahr. Beispiel Sie nehmen ein Darlehen in Höhe von 20.000 für die Dauer von 2 Jahren auf, der Zinssatz beträgt 6 %. Die anfallenden Jahreszinsen berechnen sich nach der Formel: Kapital x Zinssatz x Jahre 100 Lösung 20.000 x 6 x 2 100 = 2.400 im Jahr kostet Sie das aufgenommene Kapital.
Beispiel Sie bekommen ein Darlehen in Höhe von 20.000 für die Dauer von 8 Monaten gewährt, das danach mit 6 % Zinsen rückzahlungspflichtig wird. Die Zinsen berechnen Sie in diesem Fall wie folgt: Kapital x Zinssatz x Monate 100 x 12 Lösung: 20.000 x 6 x 8 100 x 12 = 800 kostet Sie das aufgenommene Kapital. Beispiel: Sie bekommen eine Summe von 10.000 für 90 Tage geliehen, müssen dieses Geld aber mit 5 % verzinst dann zurückzahlen. Anmerkung: Kaufleute rechnen das Jahr mit 360 Tagen, jeden Monat mit 30 Tagen. Privatpersonen und Behörden rechnen das Jahr mit 365 Tagen und die Monate genau nach Tagesanzahl. Die Zinsen werden nun wie folgt berechnet: Kapital x Zinssatz x Tage 100 x 360 Lösung: 10.000 x 5 x 90 100 x 360 = 25 Zinsen fallen an.
Bei der Berechnung von Verzugszinsen gehen Sie nach der Eurozinsmethode vor, die seit 1994 von der Deutschen Bundesbank und Geschäftsbanken angewandt wird. - Das Jahr wird mit 360 Tagen angesetzt. - Monate werden tagegenau gerechnet (d. h.: Januar, März, Mai, Juli, August, Oktober und Dezember haben 31 Zinstage, April, Juni, September und November 30 Zinstage und der Februar 28 Zinstage (nur im Schaltjahr 29 Zinstage)). - Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann werden die Zinsen bis zum nächsten Werktag gerechnet. - Der 1. Tag des Zeitraums wird nicht mitgezählt, der letzte Kalendertag ist ein voller Zinstag. So werden die Zinstage berechnet: 11.01. bis 31.01. = 20 Tage 02.02. bis 15.03. = 41 Tage (2.2. bis 28.2. = 26 Tage + 15 Tage) 15.03. bis 10.04. = 26 Tage (15.3. bis 31.3. = 16 Tag + 10 Tage) Beispiel: Ihr Kunde XY hat drei Rechnungen bei Ihnen noch immer nicht bezahlt. Fällig waren: am 15.8. 600 am 3.10. 250 am 10.11. 800 Auf die Gesamtsumme von 1.650 schreiben Sie am 19.11. eine Mahnung und setzen 9 % Verzugszinsen an. Wie müssen Sie dabei vorgehen?
Lösung: Schritt 1: Am besten, Sie fertigen sich eine kleine Tabelle an, in der die Berechnung eingetragen wird. Die Zinstage errechnen Sie nach der Eurozinsmethode. Betrag Fällig am Tage Zinszahl zum 19.11. 600 15.8. 88 250 3.10. 47 800 10.11. 9 Schritt 2: Die Zinszahl, die als Grundlage der Verzugszinsen dient, berechnet sich aus 1% des Kapitals x Tage Betrag Fällig am Tage Zinszahl zum 19.11. 600 15.8. 88 528 250 3.10. 47 118 800 10.11. 9 72 Summe 718 Schritt 3: Die Summe der Zinszahl muss nun durch den gemeinsamen Zinsdivisor (360/p) geteilt werden. Bei 9 % ergibt sich somit ein Zinsdivisor von: 360 / 9 = 40 Verzugszinsen = 718 (Zinszahl) 40 (Zinsdivisor) = 17,95 Verzugszinsen, die der Forderung zugeschlagen werden müssen. Die hier vorgestellte Berechnungsart der Verzugszinsen nennt man Summarische Zinsrechnung. Die Zinszahlen der einzelnen Beträge werden addiert und durch den gemeinsamen Zinsdivisor geteilt.
Die Gesamtforderung ergibt sich schließlich immer aus der Addition der Einzelforderungen plus der errechneten Verzugszinsen. Verschenken Sie kein Geld rechnen Sie lieber 2 x nach!