Ausführungsbestimmung. zur 22.. Canitzer Streckenflugwoche



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Ausführungsbestimmung zur 22.. Canitzer Streckenflugwoche 1. Geltungsbereich, Allgemeines Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten der Code Sportif in der aktuell gültigen Fassung und die Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften (SWO) in der Fassung gültig ab 15. April 2014. In diesem Dokument werden alle Abweichungen zur SWO beschrieben. Die Kapitel-Nummern entsprechen den der SWO. 2. Teilnehmer Die Teilnahme wird in der Ausschreibung zur 22. Canitzer Streckenflugwoche 2015 geregelt. 3. Wettbewerbsklassen Kleine Clubklasse mit Siegerpokal für Segelflugzeuge bis Index 101* Wasserballast ist nicht erlaubt Große Clubklasse mit Siegerpokal für Segelflugzeuge mit Index 99*-106** Wasserballast ist erlaubt Standard/15 m Klasse mit Siegerpokal für Segelflugzeuge der Standard und 15m Klasse** Wasserballast ist erlaubt

Gemischte Klasse mit Siegerpokal für Segelflugzeuge mit der 18m, Doppelsitzer und offenen Klasse** Wasserballast ist erlaubt * Teilnehmer mit einem Flugzeugindex von 99 bis 101 können selbstständig wählen, ob sie in der Kleinen Clubklasse oder in der Großen Clubklasse fliegen wollen. ** Die Wettbewerbsleitung behält sich vor Ausnahmen zu erteilen. Für alle Klassen gilt die DMSt Wettbewerbsordnung 2015 Index-Liste des DaeC. Es wird darauf hingewiesen, dass sich für mit Winglets nachgerüstete Flugzeuge der Index um einen Index-Punkt erhöht. 4. Segelflugzeuge und Gerät 4.1. 4.1. Instrumente für Fliegen ohne Sicht Instrumente welche das Fliegen ohne Sicht ermöglichen sind für den Zeitraum des Wettbewerbs abzukleben oder so zu konfigurieren, dass diese Funktion nicht verwendet werden kann. Die entsprechenden Aufkleber werden bei der Anmeldung zur Verfügung gestellt. 4.2. 4.2. Wechsel der Konfiguration der Flügelenden (Winglets) Ein Wechsel der Konfiguration der Flügelenden während des Wettbewerbs ist nur in Ausnahmefällen gestattet und Bedarf dem Einverständnis der Wettbewerbsleitung. 4.3. 4.3. Nachweis der Triebwerkserkennung des Loggers Ein Triebwerkslauf zum ENL-Nachweis ist nur am ersten Tag zwingend gefordert. Sollte der Logger gewechselt werden ist wieder ein neuer Nachweis zu erbringen. 4.4. 4.4. Gewichtsregelung in der Clubklasse Die in der SWO beschriebenen Regelungen zu Gewichtsbeschränkungen entfallen. Alle Flugzeuge sind im Rahmen ihrer Zulassung zu betreiben. Das Fliegen mit Wasserballast ist im Kapitel 3 geregelt. 5. Wertung einer Meisterschaft 5.1. 5.1. Gästewertung Gäste werden in der Wertung nicht mitgerechnet.

5.2. Status der Wertung Generell sind die Wertungen ohne Unterschriften des Sportleiters gültig. Die Einspruchsfrist endet immer 30 Minuten vor dem Briefing des Folgetages. Folgende Wertungen werden unterschieden: Vorläufige Wertung: Wertung vor Kontrolle Flugdaten Inoffizielle Wertung: Wertung nach Kontrolle aller Flugdaten einschließlich der Strafpunkte. Die Wertung gilt automatisch am Folgetag 8:30 als inoffiziell. Endgültige Wertung: Die endgültige Wertung endet mit dem Ablauf der Einspruchsfrist Die Wettbewerbsleitung behält sich vor die genannten Zeiten bei sehr spätem Eintreffen der IGC-Dateien nach hinten zu verschieben. Die Wertung ist ausschließlich online verfügbar unter wertung.segelwiese-canitz.de verfügbar. 6. Briefing Das Eröffnungsbriefing findet am Freitag den 22.03.2015 um 09:00 Uhr statt. Die tägliche Briefingzeit ist der Grünen Tafel zu entnehmen. 7. Tagesaufgaben (keine Abweichung von der SWO) 8. Sicherheit 8.1. 8.1. Kreisrichtung in Platznähe Kreisrichtung im Umkreis von 10 km um den Flugplatz Canitz ist links. 8.2. 8.2. Austausch von Flugzeugen im Schadensfall Mit Genehmigung der Wettbewerbsleitung kann das gesamte Segelflugzeug oder jedes beliebige Teil ersetzt werden. Weiterhin darf das Muster im Schadensfall gewechselt werden, ein Klassenwechsel ist jedoch nicht möglich. 9. Regeln für Wertungsflüge 9.1. 9.1. Anzahl maximal möglicher Starts Jeder Teilnehmer kann bis zu 3 mal pro Wertungstag starten.

9.2. 9.2. Startaufbau Die Startreihenfolge wird nicht teilnehmerspezifisch festgelegt. Bei Ankunft im Grid bekommen die Teilnehmer eine Startposition von den Einweisern zugewiesen. Auf Wunsch und sofern platztechnisch die Möglichkeit besteht, kann sich ein Teilnehmer ans Ende des Starterfeldes seiner Klasse stellen. Sofern dies auf Sonderwunsch geschieht, verliert er einen seiner möglichen Starts. Sein erster Start gilt dann als zweiter Start. 9.3. 9.3. Tanken im Grid Das Betanken der Flugzeuge im Grid ist zulässig. Ein Wägung der Flugzeuge findet seitens des Veranstalters nicht statt. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sein Flugzeug nur im zulässigem Bereich zu betreiben. Das Ablassen von Wasser auf den Boden im Grind ist zu vermeiden. 9.4. 9.4. Startschlusszeit Das Startfenster (nicht Abflugfenster) schließt 3 h nach dem letzten 1. Start der jeweiligen Klasse. 9.5. 9.5. Abflugschlusszeit Nach Eröffnung des Abflugbands kann der Abflugzeitpunkt beliebig gewählt werden. 9.6. 9.6. Virtueller Wiederstart bei Segelflugzeugen mit Motor Nach einem virtuellen Wiederstart darf der Abflug, sofern nicht anders zum Briefing festgelegt, frühstens 20min nach Abstellen des Motors erfolgen. Es gilt das in der SWO beschriebene Verfahren. 9.7. 9.7. Anzahl der Backup-Aufzeichnungs Aufzeichnungs-Systeme Als Backup-Systeme sind beliebig viele zusätzliche IGC-zugelassener GNSS- Flugrekorder zugelassen. Sie müssen vor dem Wettbewerb der Wettbewerbsleitung in dem dafür vorgesehenen Formular benannt werden. 9.8. 9.8. Bekanntgabe eines Loggerwechsels Jeglicher Wechsel der gemeldeten/eingesetzten GNSS-Flugrekorder auch der Tausch primär/backup-system - ist unverzüglich spätestens 30 min nach Einreichen des Fluges dem Leiter der Auswertung zu melden. Dies kann durch eine Email an wettbewerb@segelwiesecanitz.de erfolgen. 9.9. 9.9. Neutralisation in der Luft Sofern nicht alle Klassen neutralisiert werden, haben die Teilnehmer der

neutralisierten Klasse(n) die Möglichkeit zum Training weiterzufliegen. Dabei ist jegliche Hilfeleistung für sich noch in der Wertung befindliche Teilnehmer zu unterlassen. Die Flüge sind dem Leiter der Auswertung innerhalb der sonst üblichen Fristen zur Verfügung zu stellen. 9.10. 9.10. Einreichplicht für Flüge Sofern eine Abflugfreigabe erfolgt ist, ist jeder Flug einzureichen. Dies gilt auch für den Fall, dass kein gültiger Abflug gemacht wurde. Die Wettbewerbsleitung behält sich Änderungen vor. 9.11. 9.11. Zielerreichung Es wird das in der SWO beschriebene Verfahren des Zielkreises mit folgenden Abweichungen verwendet. Der Kreismittelpunkt ist nicht der Flugplatz Canitz, sondern ein Punkt 2 oder 3km von der Schwelle entfernt entgegen der Anflugrichtung. Die Mindesthöhe am Zielkreis entfällt. 9.12. 9.12. Abgabe der Flugdokumentation Die Abgabe der Flugdokumentation ist ausschließlich über den Upload-Bereich der Wettbewerbshomepage (upload.segelwiese-canitz.de) zu tätigen. Die Abgabe der Dokumentation (IGC-Datei) muss so schnell wie möglich erfolgen; bei Landungen am Zielplatz spätestens 60 Minuten nach der Landung. Verzögerungen durch Nachlässigkeit werden nach Kapitel 10 geahndet. 10. Regelwidrigkeiten 10.1. Anti Anti-Doping Die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DaeC kommt nicht zur Anwendung. Die Teilnehmer sind somit nicht verpflichtet für einzelne Medikamente eine Ausnahmegenehmigung beim DeaC zu beantragen. Es gelten die an die Flugtauglichkeit gebundenen Regeln zur Medikamenteneinnahme. 10.2. 10.2. Luftraumverletzung Bei allen Luftraumverletzungen während des Wettbewerbes endet der wertbare Teile des Fluges am Einflugpunkt in den verletzten Luftraum analog zu einer virtuellen Außenlandung. 11. Regelwidrigkeiten Um alle Teilnehmer gleich und gerecht behandeln zu können sind folgende einheitliche Strafpunktregelungen getroffen.

11.1. 11.1. Loggerintervall > 4 Sekunden a) 1. Mal: Verwarnung b) Ab dem 2. Mal: 25 Strafpunkte 11.2. 11.2. Zu spätes Einreichen der Flugdokumentation a) 1. Mal: Verwarnung b) Ab dem 2. Mal: 25 Strafpunkte c) Am letzten Wertungstag: Nach 19:00 Uhr werden nur noch Flüge von Außenlandern oder von Teilnehmern, die am Platz landen und ihre Flüge innerhalb der vorgegebenen Zeit einreichen, angenommen. 12. Wettbewerbsleitung und Jury 12.1. 12.1. Wettbewerbsleiter Lutz Scholz 12.2. 12.2. Sportleiter Sebastian Schramm 12.3. 12.3. Leiter der Auswertung Andre Beschorner 12.4. 12.4. Meteorologen Michael Lucas und Steffen Kludt 12.5. 12.5. Startleiter/Flugleiter Jan Päpke, Mayk Schuster 12.6. 12.6. Sprecher der Teilnehmer Die Pilotensprecher werden zum Eröffnungsbriefing gewählt 12.7. 12.7. Sicherheitskomitee Das Sicherheitskomitee besteht aus den Startleitern/Flugleitern und den Pilotensprechern

12.8. Jury Vorsitzender: Udo Teske Beisitzer: Jan Päpke und Mayk Schuster 13. Siegerehrung Die Siegerehrung findet am Samstag den 30.5.15 um 20:00 Uhr statt. 14. Wertungsverfahren en für Punktwertung (keine Abweichung von der SWO)