Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden

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Transkript:

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Textausgabe zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund TVÜ - Bund und TVÜ-VKA: 1. Auflage Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Bund-Verlag Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 7663 3897 6

Vorwort 5 Vorwort Am 9. Februar 2005 einigte sich ver.di mit dem Arbeitgeber Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Eckpunkte zur Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst und damit auf die größte Tarifreform seit 40 Jahren. Die Tariftexte wurden bis zum 10. September 2005 gemeinsam erarbeitet und von den jeweiligen Gremien akzeptiert, so dass am 13. September die Tarifverträge von allen Beteiligten unterschrieben werden konnten. Am 1. Oktober 2005 ist das neue Tarifrecht in Kraft getreten. Hierdurch wurden die bisher geltenden Manteltarifverträge BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, MTArb, MTArb-O, BMT-G und BMT-G-O durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Im TVöD sind jetzt die tariflichen Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte in Ost und West für den Bund und den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zusammengefasst. Für die Beschäftigten, die bereits vor dem 1. Oktober 2005 beim Bund oder einer Kommune beschäftigt waren, wurden Überleitungstarifverträge vereinbart. Sie regeln für diese Beschäftigten den Übergang in das neue Tarifrecht und das Übergangsrecht. Mit dem TVöD werden aber nicht alle Tarifverträge abgelöst. Eine Reihe von Tarifverträgen ist auch weiterhin in Kraft. Dies sind insbesondere der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit, die Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz, die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe und die Tarifverträge über Zulagen und Zuschläge. Die tarifvertraglichen Regelungen für die kommunalen Krankenhäuser wurden erstmals zum 1. August 2006 geändert. Für die Beschäftigten brachten sie eine Reihe materieller Verbesserungen. Wegen der speziellen Regelungen für die kommunalen Krankenhäuser haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, einen Besonderen Teil Krankenhäuser (BT-K) mit den Ergebnissen vom 1. August 2006 (nur für den Bereich der VKA) und einen Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), der nur mit wenigen redaktionellen Änderungen dem Besonderen Teil Krankenhäuser vom 1. Oktober 2005 entspricht, zu schaffen. Damit sollen die neuen Tarifregelungen übersichtlicher und nachvollziehbarer für Beschäftigte und Arbeitgeber sein. Für den Bund gilt der am 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) weiter. Die Tarifverträge zur Überleitung sind aber auch für die ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellten Beschäftigten zur Einordnung in das neue Tarifrecht von Bedeutung. Dies ist u.a. erforderlich, da erst noch eine neue Entgeltordnung vereinbart werden muss. Die Tarifvertragsparteien wollten sich bis zum 31. Dezember 2007 auf neue Regelungen zur Eingruppierung einigen. Dieser Termin konnte aus unterschiedlichen Gründen nicht eingehalten werden. Deshalb hat ver.di in der Tarifrunde 2008 die Weitergeltung der Überleitungsrechte

6 Vorwort gefordert und auch Regelungen durchgesetzt, die z.b. Besitzstände für im alten Recht begonnene Aufstiege auf Antrag der Beschäftigten schützt. Das Tarifrecht für die Auszubildenden wurde ebenfalls neu vereinbart. Es besteht aus einem Allgemeinen Teil und den zwei Besonderen Teilen BBiG (Berufsbildungsgesetz) und Pflege. In der Tarifrunde 2008 für die Beschäftigten bei den Kommunen und beim Bund scheiterten zunächst die Tarifverhandlungen nach fünf Verhandlungsrunden, da die Arbeitgeber von Bund und Gemeinden kein abschlussfähiges Angebot vorlegten. Auch in der Schlichtung ist es nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Der Schlichtungsspruch wurde gegen die Vertreter/-innen der Gewerkschaften mit der Stimme des von den Arbeitgebern benannten Schlichters, Lothar Späth, durchgesetzt. Folgerichtig wurde der Schlichtungsspruch von den Gewerkschaften abgelehnt. In der weiteren Verhandlungsrunde, die letztlich vom 28. März bis 31. März 2008 dauerte, konnte doch noch ein für die Beschäftigten akzeptabler Kompromiss erreicht werden, den auch die Bundestarifkommission den Mitgliedern zur Annahme empfohlen hat. Ver.di hat erstmals zu einem Tarifabschluss die Mitglieder befragt, ob das Verhandlungsergebnis angenommen wird, oder ein Streik geführt werden soll. Mit 76,4 % ergab die Mitgliederbefragung eine große Zustimmung zu dem Tarifergebnis. Das Tarifergebnis beinhaltete im Wesentlichen: 1. Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab 1. Januar 2008 und im Tarifgebiet Ost ab 1. April 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v.h. in beiden Tarifgebieten ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v.h. erhöht. 2. Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) eine einmalige Sonderzahlung von 225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit. 3. Abweichend davon erhöhen sich die Tabellenentgelte für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost: ab 1. April 2008) um 50 Euro sowie anschließend um 1,6 v.h. und ab 1. Januar 2009 um weitere 4,3 v.h. Die Beschäftigten erhalten im Tarifgebiet West ein um 1,0 v.h. vermindertes Leistungsentgelt gemäß 18 Abs. 3 TVöD. Dies gilt nicht für Baden-Württemberg. Die Zulage in Höhe von 35 Euro wird im Tarifgebiet West um 10 Euro vermindert. Entsprechendes gilt für die Zulage der unteren Entgeltgruppen. Dies gilt nicht für Baden-Württemberg. Für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD BT-K beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West 38,5 Stunden. In Baden- Württemberg beträgt sie 39 Stunden. 4. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden und Schüler/- innen nach TVAöD sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht. 5. Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach

Vorwort 7 TVAöD Besonderer Teil BBiG nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Verwaltung bzw. der Betrieb über Bedarf ausgebildet hat. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. 6. Der Bemessungssatz der Entgelte aller Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9 (einschließlich Entgeltgruppe Kr.9d) im Tarifgebiet Ost wird ab dem 1. Januar 2008 auf 100 v.h. des Tarifgebiets West angehoben. Im Bereich der Gemeinden bleibt es dabei, dass der Bemessungssatz der übrigen Entgeltgruppen (Entgeltgruppen 10 bis 15 einschließlich der Entgeltgruppe 15 Ü am 1. Januar 2010 auf 100 v.h. des Tarifgebiets West angehoben wird. Für die sonstigen Entgeltbestandteile (TVöD, TVÜ-Bund und ergänzende Tarifverträge) erfolgt die Angleichung ab dem jeweiligen vorgenannten Zeitpunkt. Die Jahressonderzahlung bleibt davon ausgenommen. 7. Auszubildende nach dem TVAöD Besonderer Teil BBiG und dem TVAöD Besonderer Teil Pflege sowie Praktikantinnen und Praktikanten im Tarifgebiet Ost erhalten ab 1. Januar 2008 die für das Tarifgebiet West geltenden Ausbildungsentgelte bzw. Entgelte. 8. Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA im Tarifgebiet West ist ( 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD), ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Für Altersteilzeitbeschäftigte verbleibt es bei den bisherigen Regelungen. Im Erziehungsdienst werden zweieinhalb Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet. Die Öffnungsklausel für landesbezirkliche Regelungen zur Arbeitszeit entfällt. Die auf der Grundlage dieser Öffnungsklausel vereinbarten Tarifverträge werden an die getroffene Regelung angepasst. Für die Auszubildenden und Schüler/-innen in Krankenhäusern verbleibt es bei der 38,5 Stundenwoche. Im Tarifgebiet Ost verbleibt es bei der bisherigen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist und bei denen sich mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert, ist auf Antrag der/des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Bruttoentgelts erreicht wird. 9. Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst. 10. Im Übergangsrecht (TVÜ-Bund und TVÜ-VKA) wurde geregelt: Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ- Bund/TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.

8 Vorwort Für im BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen vor dem 1. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- oder Zeitaufstiege wurden die Besitzstände auf Antrag der Beschäftigten gesichert. Entsprechendes gilt wirkungsgleich für Vergütungsgruppenzulagen nach 9 Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA. Die Tarifvertragsparteien werden nach Abschluss der Tarifrunde 2008 übergangsweise insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung vereinbart. Für Lehrkräfte finden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Strukturausgleiche (Anlage 2 TVÜ-VKA) Anwendung. Im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung wird unter Berücksichtigung der Entwicklungen bei den Ländern die Eingruppierung der Lehrkräfte verhandelt. 11. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2009. Für Versorgungsbetriebe (TV-V) und die Nahverkehrsbetriebe (TV-V) wurden noch besondere Regelungen vereinbart. Darüber hinaus wurde für die Teilnahme an gewerkschaftlichen Warnstreiks, die bis einschließlich 9. März 2008, 24:00 Uhr stattfanden, eine Maßregelungsklausel vereinbart, die beinhaltet, dass die Arbeitgeber keine Maßregelungen (Abmahnung, Entlassung oder Ähnliches) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks vornehmen dürfen. Die sich aus dem Tarifergebnis ergebenden Änderungen der Tarifverträge sind in diesem Band eingearbeitet. Die Entgelttabellen für 2008 und 2009 und der Tarifvertrag für die einmalige Sonderzahlung 2009 sind abgedruckt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist bei unterschiedlichen Regelungen für den Bereich des Bundes und der VKA die Fassung für die Gemeinden grau hinterlegt. Berlin, im September 2008

Inhaltsverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich............................ 23 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.............. 25 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen................... 25 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung...... 26 5 Qualifizierung.............................. 27 Abschnitt II Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit........................ 28 7 Sonderformen der Arbeit....................... 30 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit............... 31 9 Bereitschaftszeiten........................... 33 10 Arbeitszeitkonto............................ 33 11 Teilzeitbeschäftigung.......................... 34 Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung............................. 35 13 Eingruppierung in besonderen Fällen................ 35 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit... 35 15 Tabellenentgelt............................. 36 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle................... 37 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle................... 38 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen................ 39 18 (Bund) Leistungsentgelt........................ 41 18 (VKA) Leistungsentgelt........................ 43 19 Erschwerniszuschläge......................... 46 20 Jahressonderzahlung.......................... 47 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung.......... 49 22 Entgelt im Krankheitsfall....................... 49 23 Besondere Zahlungen......................... 51 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts.............. 51 25 Betriebliche Altersversorgung..................... 52

10 Inhaltsverzeichnis Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub............................ 53 27 Zusatzurlaub.............................. 54 28 Sonderurlaub.............................. 54 29 Arbeitsbefreiung............................ 55 Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge....................... 56 31 Führung auf Probe.......................... 57 32 Führung auf Zeit............................ 58 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung...... 59 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses................. 60 35 Zeugnis................................. 60 Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA)............. 61 37 Ausschlussfrist............................. 61 38 Begriffsbestimmungen........................ 61 38a (VKA) Übergangsvorschriften.................... 62 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 63 Anhang zu 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern 65 Anhang zu 9 A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister..... 66 B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen... 66 Anhang zu 16 (Bund) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (Bund).............. 67 Anhang zu 16 (VKA) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (VKA).............. 68 Anlagen A Tabellenentgelt (Bund und Tarifgebiet West VKA)...... 71 Anlagen B Tabellenentgelt (Bund und Tarifgebiet Ost VKA)....... 75 Anhang zu den Anlagen A und B (VKA)................ 79 Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 Abschnitt VII Allgemeine Vorschriften 40 Geltungsbereich............................ 81 41 Allgemeine Pflichten......................... 81 42 Saisonaler Ausgleich......................... 81

Inhaltsverzeichnis 11 43 Überstunden.............................. 81 44 Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld............. 82 Abschnitt VIII Sonderregelungen (Bund) 45 Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind...................... 82 46 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung................... 87 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung...... 94 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst. 100 Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (Bund) 49 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 100 Anhang zu 46 (Bund) Teilnahme an Manövern und Übungen..... 101 Anlage C (Bund) Bereitschaftsdienstentgelte................ 103 Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) 45 Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben......... 105 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst... 105 47 Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen.......................... 107 48 Beschäftigte im forstlichen Außendienst.............. 109 49 Beschäftigte in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben........................ 109 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben........... 110 51 Beschäftigte als Lehrkräfte...................... 110 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen............ 111 53 Beschäftigte als Schulhausmeister.................. 112 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen...... 113 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen............... 113 56 Beschäftigte im Erziehungsdienst (Tarifgebiet West)........ 115 Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA) 57 Inkrafttreten, Laufzeit......................... 115

12 Inhaltsverzeichnis Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) (VKA) vom 1. August 2006 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 40 Geltungsbereich............................ 116 41 Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD......... 116 42 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte.......... 117 43 Zu 5 Qualifizierung Ärztinnen/Ärzte.............. 118 44 Zu 6 Regelmäßige Arbeitszeit................... 118 45 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft............... 119 46 Bereitschaftsdienstentgelt....................... 121 47 Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung....................... 122 48 Wechselschichtarbeit......................... 122 49 Arbeit an Sonn- und Feiertagen................... 122 50 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.............. 123 51 Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte............. 123 52 Zu 15 Tabellenentgelt........................ 125 53 Zu 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen.......... 126 53a Zu 18 (VKA) Leistungsentgelt................... 126 54 Zu 20 Jahressonderzahlung.................... 127 55 Zusatzurlaub.............................. 127 56 Haftung................................ 128 57 Reise- und Umzugskosten...................... 128 58 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 128 Anlage A zu 52 Abs. 1 BT-K (Tarifgebiet West)............. 129 Anlage B zu 52 Abs. 1 BT-K (Tarifgebiet Ost).............. 131 Anlage C zu 52 Abs. 2 BT-K........................ 134 Anlage D zu 52 Abs. 2 BT-K (Tarifgebiet Ost).............. 135 Anlage G zu 46 Abs. 4 BT-K (Bereitschaftsdienstentgelt)........ 136 Auszug aus dem 1. Änderungstarifvertrag vom 1. August 2006 zu dem TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K)............ 140 Auszug aus dem 1. Änderungstarifvertrag vom 31. März 2008 zu dem TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K)............. 141 Anlage zum Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) vom 1. August 2006.............. 142 Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) (VKA) vom 1. August 2006 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 40 Geltungsbereich............................ 144 41 Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD......... 144 42 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte.......... 145 43 Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten............. 145 44 Zu 5 Qualifizierung......................... 146

Inhaltsverzeichnis 13 45 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft............... 147 46 Bereitschaftsdienstentgelt....................... 148 47 Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung....................... 149 48 Wechselschichtarbeit......................... 149 49 Arbeit an Sonn- und Feiertagen................... 150 50 [nicht besetzt]............................. 150 51 Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte.............. 150 52 Erholungsurlaub............................ 152 53 Zusatzurlaub.............................. 152 54 Reise- und Umzugskosten...................... 153 55 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 153 Anlage G zu 46 Abs. 4 BT-B (Bereitschaftsdienstentgelt)........ 154 Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 40 Geltungsbereich............................ 155 41 Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD......... 155 42 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte........... 156 43 Nebentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten............. 156 44 Zu 5 Qualifizierung Ärztinnen/Ärzte.............. 156 45 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft............... 157 46 Bereitschaftsdienstentgelt....................... 158 47 Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung....................... 159 48 Wechselschichtarbeit......................... 160 49 Arbeit an Sonn- und Feiertagen................... 160 50 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.............. 160 51 Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte.............. 161 52 Erholungsurlaub............................ 162 53 Zusatzurlaub.............................. 162 54 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 162 Besonderer Teil Sparkassen (BT-S) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 40 Geltungsbereich............................ 163 41 Grundsätze für leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte............................ 163 42 Zielvereinbarung........................... 163 43 Systematische Leistungsbewertung................. 164 44 Sparkassensonderzahlung...................... 164 45 Beschäftigte der Entgeltgruppe 15.................. 167 46 Bankgeheimnis, Schweigepflicht................... 167 47 Qualifizierung............................. 167

14 Inhaltsverzeichnis 48 Entgelt für Auszubildende....................... 168 49 Vermögenswirksame Leistungen................... 168 50 Reise- und Umzugskosten....................... 169 51 In-Kraft-Treten, Laufzeit........................ 169 Besonderer Teil Flughäfen (BT-F) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 40 Geltungsbereich............................ 170 41 Wechselschichtarbeit.......................... 170 42 Rampendienst............................. 170 43 Feuerwehr- und Sanitätspersonal................... 170 44 Reise- und Umzugskosten....................... 171 45 In-Kraft-Treten, Laufzeit........................ 171 Besonderer Teil Entsorgung (BT-E) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 40 Geltungsbereich............................ 172 41 Tägliche Rahmenzeit.......................... 172 42 Öffnungsregelung zu 14 TzBfG................... 172 43 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz............ 173 44 Erfolgsbeteiligung........................... 174 45 Qualifizierung.............................. 174 46 Reise- und Umzugskosten....................... 175 47 In-Kraft-Treten, Laufzeit........................ 175 B. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich............................ 176 2 Ablösung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD........ 177 2. Abschnitt Überleitungsregelungen 3 Überleitung in den TVöD....................... 179 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen........... 179 5 Vergleichsentgelt............................ 180 6 Stufenzuordnung der Angestellten.................. 183 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter......... 185

Inhaltsverzeichnis 15 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege............... 186 9 Vergütungsgruppenzulagen...................... 188 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit 190 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile................. 192 12 Strukturausgleich........................... 194 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall................ 195 14 Beschäftigungszeit........................... 195 15 Urlaub................................. 196 16 Abgeltung............................... 196 4. Abschnitt Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen 17 Eingruppierung............................ 197 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30. September 2005................... 200 19 Entgeltgruppe 2 Ü und 15 Ü, Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte............................. 201 20 Jahressonderzahlung für die Jahre 2005 und 2006........ 202 21 Einmalzahlungen für 2006 und 2007................ 203 22 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c zum BAT/BAT-O..... 204 23 Erschwerniszuschläge, Schichtzulagen............... 205 24 Bereitschaftszeiten........................... 206 25 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage........................... 206 26 Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen............ 206 27 Angestellte im Bibliotheksdienst................... 206 28 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile............ 206 5. Abschnitt Besondere Regelungen für einzelne Mitgliedverbände der VKA 29 Tarifgebiet Ost............................. 207 30 KAV Berlin.............................. 207 31 KAV Bremen............................. 208 32 AV Hamburg............................. 210 33 Gemeinsame Regelung........................ 210 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften 34 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 211 Anlage 1 TVÜ-VKA Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September/1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (VKA)...... 212

16 Inhaltsverzeichnis Anlage 2 TVÜ-VKA Strukturausgleiche für Angestellte (VKA).... 214 Anlage 3 TVÜ-VKA Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge (VKA).......................... 226 Anlage 4 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet West (Geltungsbereich 40 BT-K)....... 228 Anlage 5 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet Ost (Geltungsbereich 40 BT-K)........ 230 Anlage 6 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet West (Geltungsbereich 40 BT-B)....... 233 Anlage 7 TVÜ-VKA Kr-Anwendungstabelle Tarifgebiet Ost (Geltungsbereich 40 BT-B)........ 235 C. Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich............................ 238 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TVöD........ 238 2. Abschnitt Überleitungsregelungen 3 Überleitung in den TVöD....................... 240 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen........... 240 5 Vergleichsentgelt............................ 240 6 Stufenzuordnung der Angestellten.................. 242 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter......... 243 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege............... 244 9 Vergütungsgruppenzulagen...................... 246 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit........................ 248 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile................. 249 12 Strukturausgleich............................ 250 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall................. 251 14 Beschäftigungszeit........................... 252 15 Urlaub.................................. 252 16 Abgeltung................................ 253

Inhaltsverzeichnis 17 4. Abschnitt Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen 17 Eingruppierung............................ 253 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30. September 2005................... 256 19 Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü.................... 257 20 Jahressonderzahlung 2006...................... 258 21 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile............ 258 22 Bereitschaftszeiten........................... 259 23 Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen.......... 259 5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift 24 In-Kraft-Treten, Laufzeit....................... 259 Anlage 1 TVÜ-Bund Teil A, B, C..................... 260 Anlage 2 TVÜ-Bund Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September/1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Bund)...... 266 Anlage 3 TVÜ-Bund Strukturausgleiche für Angestellte (Bund).... 270 Anlage 4 TVÜ-Bund Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Bund)... 277 Anlage 5 TVÜ-Bund Übergangsregelung zu 45 Nr. 7 TVöD und TVAng Ausland/TV Arb Ausland................ 280 D. Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) vom 23. August 2005 Präambel.................................... 283 Abschnitt I Geltungsbereich/Anwendungsbereich 1 Geltungsbereich............................ 283 2 Anwendungsvereinbarung...................... 284 Abschnitt II Besondere Regelungen 3 Voraussetzungen........................... 284 4 Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung des Krankenhauses und zur Sicherung von Beschäftigung................ 284 5 Höhe des Beschäftigtenbeitrags und des Arbeitgeberzuschusses. 285 6 Ausgestaltung des Genussrechts nach 4 Abs. 1 Buchst. a in der Anwendungsvereinbarung.................. 285 7 Ausgestaltung der Reduzierung tariflicher Ansprüche nach 4 Buchst. b.............................. 286 8 Beschäftigungssicherung....................... 286

18 Inhaltsverzeichnis Abschnitt III In-Kraft-Treten, Laufzeit und Nachwirkung 9 In-Kraft-Treten............................. 286 10 Kündigungsfrist und Nachwirkung.................. 286 E. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Allgemeiner Teil vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1 Geltungsbereich............................ 287 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils................ 287 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden................. 287 3 Probezeit................................ 288 4 Ärztliche Untersuchungen....................... 288 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung........ 288 6 Personalakten.............................. 289 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit............. 289 8 Ausbildungsentgelt........................... 289 8a Unständige Entgeltbestandteile.................... 289 8b Sonstige Entgeltregelungen...................... 289 9 Urlaub.................................. 289 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte..... 289 10a Familienheimfahrten.......................... 289 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel.................. 289 12 Entgelt im Krankheitsfall....................... 290 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen................. 290 13 Vermögenswirksame Leistungen................... 290 14 Jahressonderzahlung.......................... 291 15 Zusätzliche Altersversorgung..................... 291 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.............. 291 16a Übernahme von Auszubildenden................... 291 17 Abschlussprämie............................ 291 18 Zeugnis................................. 292 19 Ausschlussfrist............................. 292 20 In-Kraft-Treten, Laufzeit........................ 292 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils........... 292 Besonderer Teil BBiG vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils................ 293 3 Probezeit................................ 293 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit............. 293 8 Ausbildungsentgelt........................... 294 8b Sonstige Entgeltregelungen...................... 294

Inhaltsverzeichnis 19 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.... 295 10a Familienheimfahrten......................... 296 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel................. 296 14 Jahressonderzahlung......................... 297 16a Übernahme von Auszubildenden.................. 297 18 Zeugnis................................. 297 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils........... 298 Besonderer Teil Pflege vom 13. September 2005 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils............... 299 3 Probezeit................................ 299 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit............ 299 8 Ausbildungsentgelt.......................... 299 8b Sonstige Entgeltregelungen...................... 300 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.... 300 10a Familienheimfahrten......................... 301 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel................. 301 14 Jahressonderzahlung......................... 301 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils........... 302 Anlage 2 (zu 20 Abs. 4 Bund)...................... 303 Anlage 3 (zu 20 Abs. 5 VKA)...................... 304 Anlage 5 Übergangsregelungen für Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege............................. 305 F. Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 (Tarifgebiet Ost) 1 Anderweitige Beschäftigung..................... 306 2 Fortbildung, Umschulung...................... 306 3 Besondere regelmäßige Arbeitszeit................. 307 4 Abfindung............................... 308 5 In-Kraft-Treten............................ 308 G. Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25. August 2006 Präambel.................................... 309 I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich............................ 309 2 Regelungsstruktur........................... 309

20 Inhaltsverzeichnis II. Abschnitt: Leistungsfeststellung 3 Instrumente der Leistungsfeststellung................ 309 4 Zielvereinbarung............................ 310 5 Systematische Leistungsbewertung.................. 311 6 Verbindung der Instrumente..................... 312 7 Verhältnis der Instrumente...................... 312 III. Abschnitt: Leistungsentgelt 8 Formen und Auszahlung des Leistungsentgelts........... 312 9 Aufteilung des Entgeltvolumens nach 18 TVöD......... 313 10 Berechnung des Leistungsentgelts.................. 314 IV. Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften 11 Unterjährige Veränderungen, besondere Situationen........ 314 12 Dokumentation............................. 316 13 Konfliktlösung............................. 316 14 Paritätische Kommission....................... 317 15 Dienstvereinbarungen zur Ausgestaltung dieses Tarifvertrages.. 317 V. Abschnitt: Schlussvorschriften 16 Einführungs- und Übergangsregelungen............... 318 17 Begriffsbestimmungen......................... 319 18 In-Kraft-Treten............................. 320 H. Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009 vom 31. März 2008 1 Geltungsbereich............................ 321 2 Einmalige Sonderzahlung....................... 321 3 Inkrafttreten............................... 321 I. Tarifvertrag zur Umsetzung der Anhebung des Bemessungssatzes für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Tarifgebiet Ost, vom 31. März 2008 1 Geltungsbereich............................ 322 2 Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 9............... 322 3 Beschäftigte der Entgeltgruppen 10 bis 15Ü............. 323 4 Techniker-, Programmierer- und Meisterzulage........... 324 5 Inkrafttreten............................... 324

Inhaltsverzeichnis 21 J. Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 1 Geltungsbereich............................ 325 2 Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit............... 325 3 Monatsarbeitszeit........................... 326 4 Pauschalentgelt............................ 327 5 Pauschalgruppen........................... 328 6 Anteiliges Pauschalentgelt...................... 329 7 Sicherung des Pauschalentgelts................... 329 8 Übergangsvorschrift für am 30. September 2005/ 1. Oktober 2005 vorhandenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen... 331 9 Überleitungs- und Besitzstandsregelung.............. 331 10 In-Kraft-Treten............................ 332 Anlage A.................................... 332 Anlage 1 Pauschalentgelt für ab dem 1. Oktober 2005 neu eingestellte Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen................... 333 Anlage 3 Pauschalentgelt für am 1. Oktober 2005 vorhandene Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen................... 335