Sinn stiften Soziales Engagement mit Zukunft Erbschaften, Schenkungen und Zustiftungen zugunsten sozialer und gemeinnütziger Initiativen eine Information der
Gedanken zum Erbe Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich einmal nicht mehr bin? Wie kann ich mein Vermögen Anderen oder bestimmten Zwecken zugute kommen lassen? Aktive Nachlassregelung (Testament, Erbvertrag, Schenkung) Passive Nachlassregelung (gesetzliche Erbfolge) Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihr Vermögen an nicht gewünschte Angehörige geht oder zersplittert wird und Sie stattdessen diejenigen bedenken möchten, die Ihnen nahestehen oder die Sie für würdig halten, sollten Sie eine eigene Erbregelung treffen. Dies kann in Form eines Testaments, eines Erbvertrages, eines Vermächtnisses oder einer Schenkung erfolgen. Wenn Sie keine Entscheidung darüber treffen, wie mit Ihrem Nachlass verfahren werden soll, gilt mit Ihrem Ableben ausnahmslos die gesetzliche Erbfolge! Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften und weitere Angehörige sind dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen erbberechtigt. Nahestehende und würdige Erben? Alternativen? Falls es keine Angehörigen gibt, erbt der Staat! Foto, oben: Lupo / pixelio.de Foto, rechts: stylephotographs / 123RF.com
Testament Schenkung Zustiftung Spende Soll eine gemeinnützige und soziale Initiative bedacht werden? Testament Im Rahmen eines Testaments können Sie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen bestimmte Personen oder Institutionen, wie z.b. eine gemeinnützige Stiftung als Allein- oder Miterben bestimmen. Die mit dem Testament bedachten Personen oder Institutionen erhalten beim Alleinerbe den gesamten Nachlass und beim Miterbe aus der Erbmasse genau bestimmte Vermögensteile, z.b. in Form eines Geldbetrages oder einer Sache (beispielsweise Immobilienbesitz oder Kunstgegenstände). Schenkung Sie können selbstverständlich auch bereits zu Lebzeiten über Ihr Vermögen so verfügen, dass Sie Teile davon als Schenkung weitergeben; als Geldbetrag oder anderweitige Vermögensbestandteile. Dabei sind Sie in Ihrer Entscheidung frei, wem Sie diese Schenkung zukommen lassen möchten. Naturschutz und Landschaftspflege Wenn eine gemeinnützige Institution, wie z.b. eine Stiftung als Erbe, Miterbe oder Beschenkter eingesetzt werden soll, kann dies in Form einer Zustiftung oder Spende erfolgen. Zustiftung Eine Zustiftung zugunsten der Bürgerstiftung erhöht das Stiftungsvermögen und stellt eine wertvolle Hilfe dar, denn es erhöht dauerhaft die Möglichkeit, aus den Erträgen eigene gemeinnützige Projekte zu initiieren oder entsprechende Partner-Initiativen zu unterstützen. Spende Spenden können direkt in den jeweils aktuellen Projekten der Bürgerstiftung verwendet werden. Nach dem Stiftungsrecht ist die Erhaltung des Grundvermögens Pflicht. Daher ist es derzeit aufgrund der Zinssituation besonders wichtig, den Finanzbedarf für die gemeinnützige Arbeit der Stiftung durch Spenden sicherzustellen. Erbschaft und Schenkung in Form einer Zustiftung bieten steuerliche Vorteile, genauso wie eine Spende, für die die Bürgerstiftung Maintal als anerkannte gemeinnützige Körperschaft eine steuerbegünstigte Spendenquittung ausstellen kann. Kinder- und Jugendfarm Musik mit Senioren Fotos: D. Tappert u. Privat
Die Bürgerstiftung Maintal und ihre Gremien Die Bürgerstiftung Maintal wurde 2008 gegründet und verfügt aufgrund einer am Anfang überlassenen Erbschaft und diverser Zustiftungen über ein sicher angelegtes Stiftungskapital von ca. 410.000,. Sie ist eine vom Land Hessen anerkannte rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und ist auch als solche vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Mit ihrer Arbeit treibt die Bürgerstiftung Maintal wichtige Vorhaben in vielen Lebensbereichen unserer Stadt voran, z.b. für Kinder und Jugendliche, inklusive Bildung und Erziehung, für Senioren, in Naturpflege und Umweltschutz, der Heimatpflege, Kunst und Kultur, Sport und Gesundheit. Über die eigenen Projekte und Zusammenarbeit mit Initiativen und Vereinen innerhalb des Stadtgebietes will die Bürgerstiftung Plattform sein für den Ideenaustausch zwischen Menschen und Unternehmen in Maintal. Wir wollen diejenigen zusammenbringen, die sich mit unserer Stadt und daran geknüpfte Zukunftserwartungen identifizieren und etwas von dem zurückgeben möchten, was sie ihr verdanken. Daher auch das Motto der Bürgerstiftung Maintal Unsere Stadt Unsere Zukunft. Jugend-Musikförderung Der Stiftungsvorstand Der Vorstand führt die Geschäfte der Bürgerstiftung, stößt Projekte an und begleitet sie von der Idee bis zur Umsetzung. Im Vorstand sind: Maxi Behrendt, Rechtsanwältin Wolfgang Zander, Industrie- und Marketingberater Gisela Hohmann, Bank-Betriebswirtin / Filialleiterin Dr. Ludwig Weiler, Chemiker und Werkstoffwissenschaftler, Industrie und Universität Das Stiftungskuratorium Das Kuratorium fungiert als Aufsichtsrat der Stiftung und stellt die korrekte Verwendung der Gelder sicher. Zudem berät und unterstützt das Kuratorium den Vorstand. Im Kuratorium sind: Jürgen Dillenseger, Steuerberater / Diplom-Finanzwirt Andreas Liedtke, Diplom-Kaufmann Barbara Bingel, Studiendirektorin Prof. Dr. Heiner Boehncke, Autor und Literaturwissenschaftler Karl Eyerkaufer, Landrat a.d. Karin Goetz, Bildende Künstlerin Horst Schneidmüller, Rechtsanwalt / Richter am Oberlandesgericht a.d. Dr. Joachim Seng, Leiter der Bibliothek des Freien Deutschen Hochstifts / Frankfurter Goethe-Museums Maintal-Kalender Fotos: Privat Kita-Projekt Gesundes Essen Schüler Lange Lesenacht Kinder und Senioren Sport und Gesundheit
Zukunft Vererben Sinnvoll Stiften Mit einer Erbschaft oder Schenkung tragen Sie wesentlich dazu bei, dass die Bürgerstiftung Maintal ihre erfolgreiche soziale und gemeinnützige Arbeit weiter fortsetzen kann. Viel mehr wiegen allerdings die ideellen Werte Ihrer Entscheidung das gute Gefühl, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus eine Regelung getroffen zu haben, die einem guten Zweck dient Ihr Vermögen fällt nicht an den Staat, wenn keine Verwandten vorhanden sind Ihr Vermögen fällt nicht an Angehörige, die Ihnen nichts bedeuten und die Sie nicht für würdig erachten Ihr Name verankert sich im öffentlichen Gedächtnis und bleibt langfristig mit Ihrem sozialen Engagement verbunden. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit: Vererben oder schenken Sie Zukunft mit einem sozialen, gemeinnützigen Engagement in Ihrer Heimatstadt. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen und Presseberichte über unsere Aktivitäten und Projekte. www.buergerstiftung-maintal.de Kontakt Bürgerstiftung Maintal (Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts) Dörnigheimer Weg 21 Postfach 200 255 63477 Maintal 63469 Maintal Tel. Vorstand (0 61 09) 20 78 51 E-Mail: vorstand@buergerstiftung-maintal.de Bankverbindung Bürgerstiftung Maintal IBAN: DE29 5019 0000 0000 3737 37 BIC: FFVBDEFF (Frankfurter Volksbank) Layout: jb 2 Design, www.jb-2.de Titelfoto: Cathy Yeulet / 123RF.com