Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte hier für die Online-Version. domeba Compliance Letter 04/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, Bei der Nutzung von imansys bieten wir Ihnen individuelle Lizenzmodelle. Neu ist unser innovatives Punktesystem, mit dem Sie je nach Anwendungsszenario und dank unterschiedlicher Kombinationsmöglichkeiten mit unseren bestehenden Lizenzmodellen noch flexibler und effizienter arbeiten können. Lassen Sie sich von unseren kompetenten Kolleginnen und Kollegen aus dem Vertriebsteam zu dem für Sie optimalen Lizenzmodell beraten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Folgende Themen erwarten Sie:
01. Kostenfreies E-Paper: Gefahrstoffkataster erstellen Definition und Anleitung 02. Neue Schnittstelle für unterweisungspflichtige Dokumente 03. Kostenfreies Webinar: HSQE Compliance 17. Mai, 10 Uhr 04. Kostenfreies Webinar: Unterweisen & Schulen 21. Juni, 10 Uhr 05. domeba auf der 6. Jahrestagung Arbeitsschutz in Hamburg und in München 06. domeba Compliance-Tipp #4: Schon mal den Verbandskasten gecheckt? Kostenfreies E-Paper: Gefahrstoffkataster erstellen Definition und Anleitung Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter bzw. sein Gefährdungspotenzial, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen. Darüber hinaus ist das Verzeichnis ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Neue Schnittstelle für unterweisungspflichtige Dokumente Legen Sie in der imansys Software-Welt Dokumente & Daten beliebige Materialien ab, die Ihre Angestellten beachten sollen, und markieren Sie diese als "unterweisungspflichtig". imansys erstellt automatisch eine entsprechende Schulung in der imansys Software- Welt Unterweisen & Schulen, ohne dass Sie selbst tätig werden müssen. Weisen Sie diese Schulung anschließend wie gewohnt den entsprechenden Mitarbeitern zu. Ein weiterer Vorteil der Schnittstelle: Der Datensatz wird in beiden Software-Welten durch unsere Synchronisationsfunktion aktuell gehalten. Sie sparen Aufwand und Zeit.
Kostenfreies Webinar: HSQE Compliance 17. Mai 2017, 10 Uhr Sind Sie compliant? Am 17. Mai geben wir Ihnen einen umfangreichen Einblick in das große Gebiet des Compliance Managements. Wir erklären Ihnen, welche rechtlichen Bedingungen zu erfüllen sind, wie Sie die Compliance in Ihrem Unternehmen sicherstellen, wie Sie dabei Ihre Führungskräfte entlasten und wie Sie damit viel Aufwand, Zeit und bares Geld sparen. Kostenfreies Webinar: Unterweisen und Schulen 21. Juni 2017, 10 Uhr Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Angestellten zu Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz rechtskonform zu unterweisen. In unserem Webinar am 21. Juni erklären wir Ihnen, wie Sie Unterweisungen am besten planen, organisieren und durchführen. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen die Vorteile von zeit- und ortsunabhängigen Unterweisungen und Schulungen. domeba auf der 6. Jahrestagung Arbeitsschutz 2017 in Hamburg und in München Treffen Sie uns zur 6. Jahrestagung Arbeitsschutz am 27. April in Hamburg und am 30. Juni in München. Zu den jeweils eintägigen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer einen Überblick über aktuelle gesetzliche Vorschriften. Schwerpunkte bilden die Themen Arbeitsschutzorganisation und Gefährdungsbeurteilung. Kommen Sie mit unseren Experten am domeba-stand ins Gespräch wir freuen uns auf Sie! domeba Compliance-Quick-Tipp #4: Schon mal den Verbandskasten gecheckt? Hierzulande legen die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3) fest, welche Unternehmen wie viele Verbandskästen als Mindestausstattung für Angestellte vorhalten müssen. Die Befüllung regeln die Normen DIN 13157 (kleiner Verbandskasten) sowie DIN 13169 (großer Verbandskasten). Darüber hinaus entscheidet die individuelle Gefährdungslage im Unternehmen über eine zusätzliche Ausstattung. Der Standort des Kastens muss allen Mitarbeitern bekannt und jederzeit zugänglich sein. Zudem muss er regelmäßig auf Zustand und Vollständigkeit geprüft werden. Besonders wichtig sind dabei steril verpackte Materialien. Alle Verfallsdaten sind zwingend zu beachten und veraltete Materialien unbedingt zu ersetzen. Im Allgemeinen wird eine Prüfung alle drei bis vier Wochen empfohlen. Übrigens: Der Verbandskasten für KFZ (DIN 13164) ist nicht für den Einsatz im Unternehmen bestimmt. Vergessen Sie nicht, dass kleine und große Verletzungen grundsätzlich im Verbandbuch dokumentiert werden müssen. Erledigen Sie das doch schnell und einfach mit dem elektronischen Handbuch
von imansys. Viele Grüße Ihr domeba Vertriebsteam phone: +49 (0)371 4002080 fax: +49 (0)371 4002081 mail: web: info@domeba.de www.domeba.de Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie sich dafür angemeldet bzw. dem Empfang von regelmäßigen Informationen zugestimmt haben oder wir davon ausgehen, dass Sie ein besonderes Interesse an diesen Informationen haben. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sollten Sie diesen Newsletter irrtümlicher Weise erhalten oder nicht mehr am Bezug interessiert sein, können Sie durch Klicken auf diesen Link den Newsletter umgehend kostenfrei abbestellen. Herausgeber: domeba distribution GmbH, Straße der Nationen 41 a/b, 09111 Chemnitz E-Mail: info@domeba.de, Internet: www.domeba.de USt-IdNr.: DE242048585, Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Matthias Domes Registergericht: Amtsgericht Chemnitz, Registernr.: HRB 22041