GV 12 Geschäftsbelastung

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Transkript:

GV 12 Geschäftsbelastung Die neue Gerichtsvollzieher-Statistik Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de Datum: 08/2013

Neue GVO Neuer Vordruck für GV 12: Geschäftsbelastung Mit Einführung neuen GVO zum 01. September 2013 änt sich auch Vordruck des GV 12, mit die Geschäftsbelastung Gerichtsvollzieher erfasst werden soll. Die neue Statistik wurde bereits in einer Mehrzahl Bundeslän einheitlich beschlossen. Ane Bundeslän, wie z.b. Bayern, haben einen anen Entwurf, in einigen Spalten von dem einheitlichen Entwurf abweicht. Je nach Einstellung in den Optionen des GV- Programms wird natürlich die passende Statistik zum jeweiligen Bundesland gewählt. In neuen Statistik können nun 26 unterschiedliche Amtshandlungen erfasst werden, nebst einer Spalte für Vermerke. Eine Übersicht finden Sie auf nächsten Seite! Programmierung neuen Statistik-Funktionen Wir haben die Erfassung neuen Geschäftsbelastung bereits in die Software eingebunden, die Auswertung und den Ausdruck werden wir im September 2013 nachliefern. Automatiken im GV-Programm, die hier schon beschrieben werden, werden wir im Oktober einbinden. Geschäftsbelastung GV 12 Seite 2

GV 12: Übersicht über die Geschäftstätigkeit Vollstreckungsbeamten ( 71 GVO ) Anzahl Zustellungen (erledigt o versucht) Zwangsvollstreckungs- und sonstigen Aufträge (ohne Sp. 5a bis 9) durchgeführten Versteigerungen durchgeführten Ermittlungen des Aufenthaltsortes bei eingeholten Drittstellenauskünfte bei durchgeführten Aufträge zur Abnahme Vermögensauskunft Monat vom Ge- be-wirkt unter richtsvoll- zieher persönlich Mitwirkung Post Protestaufträge Räumungen nach dem sonstige "Berliner Räumungen Modell" Aufträge zur gütlichen Abnahme Ver- Pfändungen isolierte mögensauskunft und Abnahme eides- Erledigung stattlichen Versiche- sonstige Aufträge Präsenz- versteigerungen Anzahl Anzahl Ausgebote Termine Internet- versteigerungen Anzahl Aufträge Anzahl Auktionen den den dem dem Trägern dem Trägern dem Bundes- Auslän- Kraftfahrt- Kraftfahrt- Meldebehördamt für zentral- zentral- register Rentenveramt Rentenveramt gesetzl. bundes- gesetzl. bundes- Steuern sicherung sicherung gütlichen Erledigungen als Nebengeschäft Vollstrek- durchgeführtekungsaufträge Vorpfändungen Justizbehörden erledigt durch Abnahme Vermögensauskunft Übersendung eines Vermögensverzeichnisses durchgeführten Aufträge zur Abnahme eidesstattlichen Versicherung Vermerke rung 1a 1b 2 3a 3b 3c 3d 3e 3f 4 5a 5b 5c 5d 6a 6b 6c 6d 7a 7b 7c 8 9 10a 10b 11 12

Anleitung 1. Zur Sicherung ordnungsmäßigen Aufstellung Übersicht hat die Gerichtsvollzieherin o Gerichtsvollzieher die Geschäftsergebnisse schon im Laufe des Jahres vierteljährlich aus den Dienstregistern o in den von Dienstaufsichtsbehörde angeordneten Zeiträumen festzustellen und in die Übersicht zu übernehmen. 2. In den Sp. 1a und 1b ist nicht die Zahl Zustellungsaufträge, sonn die Anzahl erledigten und versuchten Zustellungen anzugeben. Die in Verbindung mit Zwangsvollstreckung ausgeführten Zustellungen sind aber we hier noch in den anen Spalten zu zählen. 3. Die Sp. 2 gibt nur die Zahl Aufträge, nicht tatsächlich aufgenommenen Proteste an. Ein Protestauftrag ist daher auch dann zu zählen, wenn er durch Zahlung an den Protestbeamten erledigt worden ist. 4. In den Sp. 3a bis 3c ist lediglich die Anzahl Aufträge, nicht einzelnen Vollstreckungshandlungen (z. B. Pfändungen, Zahlungen usw.) anzugeben. Durchgeführte Versteigerungen sind zusätzlich in den Sp. 5a bis 5d einzutragen, ohne Rücksicht darauf, wann Vollstreckungsauftrag eingegangen ist. Im Übrigen sind Aufträge und Tätigkeiten in den Sp. 5a bis 9 genannten Art ausschließlich dort und nicht in den Sp. 3a bis 3e anzugeben. 5. In Sp. 3d sind die isolierten Aufträge nach 802b ZPO (Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung) anzugeben. 6. In Sp. 3e sind die Aufträge auf Abnahme Vermögensauskunft und die Aufträge auf die Abnahme eidesstattlichen Versicherung anzugeben. 7. Unter die in Sp. 3f anzugebenden sonstigen Aufträge fallen z. B. die Herausgabevollstreckung nach 883 ZPO o die Vollstreckung von Haftbefehlen. 8. In Sp. 4 ist jede Erledigung nach 802b ZPO, die durch Abschluss einer Zahlungsvereinbarung als Nebengeschäft erfolgt, zu erfassen, auch wenn die Durchführung Zahlungsvereinbarung scheitert. 9. Die Sp. 5a und 5c weisen die Anzahl aller erfolgreich durchgeführten Versteigerungen (unabhängig von Anzahl versteigerten Gegenstände) nach. Hierzu gehören auch freihändige Verkäufe usw. In Sp. 5b ist die Anzahl Ausgebote und in Sp. 5d die Anzahl auf Internetplattform eingerichteten Auktionen zu erfassen, auch wenn mehrere Gegenstände innerhalb eines Ausgebots o einer Internetauktion angeboten werden. 10. In den Sp. 6a bis 6d ist die Anzahl durchgeführten Aufenthaltsermittlungen nach 755 ZPO zu erfassen. 11. In den Sp. 7a bis 7c ist die Anzahl eingeholten Drittstellenauskünfte nach 802l ZPO zu erfassen. 12. Durchgeführte Vorpfändungsbenachrichtigungen nach 845 Abs. 1 Satz 2 ZPO sind in Sp. 8 zu erfassen. Anträge auf Vorpfändungen, die nicht durchgeführt worden sind, werden we hier noch in Sp. 3a bis 3e erfasst.

13. Die in Sp. 9 einzustellende Zahl ergibt die JL o die im DR II Gerichtsvollzieherin o des Gerichtsvollziehers mit J gekennzeichneten Aufträge, bei den Vollziehungsbeamtinnen und -beamten Justiz ggf. auch ihr DR. 14. In Sp. 10a und 10b sind alle durchgeführten Aufträge zur Abnahme Vermögensauskunft zu erfassen. Dabei werden in Sp. 10a die nach den 802f und 807 ZPO durchgeführten Verfahren und in Sp. 10b die nach 802d Absatz 1 Satz 2 ZPO erledigten Verfahren erfasst. 15. In Sp. 11 sind die z. B. nach 836 Absatz 3, 883 Absatz 2 ZPO und 94 FamFG durchgeführten Aufträge zur Abnahme eidesstattlichen Versicherung zu erfassen 16. In Sp. 12 sind Nebengeschäfte (z. B. Mahnbriefe, Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden) aufzuführen. Ferner ist zu vermerken, in welchem Umfang (Bruchteil Arbeitskraft) die Gerichtsvollzieherin o Gerichtsvollzieher noch in einem anen Dienstzweig verwendet wird. 17. Bedingte Aufträge sind erst bei Bedingungseintritt zu erfassen. 18. Erstreckt sich ein Gerichtsvollzieherbezirk auf den Bezirk o Teile des Bezirks mehrerer Amtsgerichte, so sind alle Geschäfte bei dem Amtsgericht des Amtssitzes Gerichtsvollzieherin o des Gerichtsvollziehers nachzuweisen. 19. Bei Zählung sind nur die in den Feststellungszeitraum fallenden Geschäfte und eingegangenen Aufträge zu berücksichtigen. Aus einem früheren Register o aus dem Register eines anen Gerichtsvollziehers übertragene Aufträge scheiden bei Feststellung eingegangenen Aufträge aus. Ein gegen Gesamtschuldner erteilter Auftrag ist als ein Auftrag zu zählen, wenn die Gesamtschuldner Mitglie einer Familie (z. B. Eheleute, Eltern und Kin) o Mitglie einer Personenvereinigung sind, sonst ist je Auftrag nach Zahl Gesamtschuldner zu zählen. Aufträge zu verschiedenen Vollstreckungsverfahren (z. B. Wegnahme beweglicher Sachen und Pfändung) o aufgrund mehrerer Schuldtitel (z. B. Urteil und Kostenfestsetzungsbeschluss in selben Sache) sind als ein Auftrag zu zählen. 20. Nach Ablauf des Jahres sind die eingestellten Zahlen aufzurechnen. Die Übersicht ist von Gerichtsvollzieherin o dem Gerichtsvollzieher unter Angabe von Ort, Tag und Amtsbezeichnung zu unterschreiben. Stand August 2013 Geschäftsbelastung GV 12 Seite 5

Erfassung Statistik-Daten im GV Büro System Bitte geben Sie wie gewohnt auf ersten Seite Akte die entsprechenden Kennzeichen/Buchstaben für die Art des Auftrages ein. Wenn das Programm die Kennzeichen des Auftrags vorfindet, wird in Statistik automatisch die richtige Statistik-Kennziffer in Spalte EINGANG erfasst. Kennzeichen/Buchstabe Kennziffer Spalte P 3a Pfändung Eingang A 3e Abnahme VA Eingang G (nur isoliertes G kein weiter Buchstabe dabei) 3d isolierte Aufträge Eingang J 9 Vollstreck. D. Justiz Eingang Auf Seite 2 können Sie die Erfassung wie gewohnt auch mit einem Doppelklick auf die jeweilige Kennziffer vornehmen: Geschäftsbelastung GV 12 Seite 6

Die Spalten 3a 3f und die Spalte 9 werden mit dem aktuellen Tagesdatum in Spalte EINGANG erfasst. Die Spalten 4 bis 11 (ausschließlich Spalte 9) werden mit dem aktuellen Tagesdatum in Spalte ERLEDIGT erfasst. Zur Auswertung Statistik und zur Erstellung des GV12-Formulars durch das GV-Programm werden nur die jeweiligen EINGANGS- ODER ERLEDIGUNGSDATEN herangezogen, die GV12 für diese Fälle vorsieht! Beispiel: Sie erhalten einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit dem Versuch einer gütlichen Erledigung, ansonsten die Abnahme Vermögensauskunft. Der Zwangsvollstreckungsauftrag ist am 15.08. erfasst (EINGANGSDATUM), am 30. August wird ein Tilgungsplan erstellt (ERLEDIGUNGSDATUM): Die offenen Fel für EINGANG und ERLEDIGT können ausgefüllt werden, führen jedoch zu keiner Berechnung o Auswertung. Die Erfassung von Daten in diesen Spalten hat also zunächst nur informativen Charakter. Wir bieten diese Möglichkeit aber heute schon an, um die Gerichtsvollzieher, die ihre Geschäftsvorfälle auf diese Weise möglichst vollständig erfassen wollen, zu unterstützen. Geschäftsbelastung GV 12 Seite 7

Automatiken im GV-Programm Wir möchten den Umgang mit Statistik so einfach wie möglich gestalten. Dazu werden wir nach Einführung neuen Zählweise nach und nach Automatiken im Programm realisieren, die Ihnen die manuelle Erfassung abnehmen. Diese Automatiken wird das Programm unterstützen: Die Spalte 4 wird automatisch ausgefüllt, wenn Sie für eine Akte einen Tilgungsplan erstellt haben. Vergleiche Ausfüllanleitung: In Sp. 4 ist jede Erledigung nach 802b ZPO, die durch Abschluss einer Zahlungsvereinbarung als Nebengeschäft erfolgt, zu erfassen, auch wenn die Durchführung Zahlungsvereinbarung scheitert. Die Spalten 6a 7c werden automatisch ausgefüllt, wenn eine Ermittlung des Aufenthaltsortes bzw. eingeholte Drittstellenauskunft über den Assistenten Behördenabfrage vorgenommen wird. Hierzu ist es egal, ob Assistent über das Quickmenü o über das Menü NACHRICHTEN / BEHÖRDENABFRAGE erfolgt. Die Kennziffer 8 wird erfasst, wenn im Assistenten Vorpfändung Haken gesetzt ist, dass diese gezählt werden soll: Geschäftsbelastung GV 12 Seite 8

Die Spalte 10a wird automatisch ausgefüllt, wenn eine Vermögensauskunft gedruckt o als PDF Datei gespeichert wird. Die Spalte 10b wird erfasst, wenn über das Menü EV / VERMÖGENSAUSKUNFT DRUCKEN erfolgt. Besonheiten In den Spalten 5c und 5d müssen die Internet-Versteigerungen / Auktionen erfasst werden. Hierzu müssten Sie dann wieholt die Kennziffer 5d doppelklicken, um so auf die Gesamt-Anzahl Auktionen zu gelangen. In den Spalten 1a, 1b und 2 werden die Zustellungsaufträge gezählt, sofern für diese im Zustellungsauftrag in Spalte 4a ein Erledigungsdatum eingegeben wurde: Geschäftsbelastung GV 12 Seite 9

Ausdruck Der Ausdruck Statistik erfolgt über das Menü RECHNEN / STATISTIKAUSWERTUNG AB 2013. Geschäftsbelastung GV 12 Seite 10