Zimmer Unser Geschäftszeichen

Ähnliche Dokumente
Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 12

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

A 0151 / (während der Veranstaltung). Ministerium für Energie, lnfrastruktur und Landesentwicklung. Mecklen bu rg-vorpom mern

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Schulwesen. Landesentwicklung und Umweltfragen. 176 Regierung von Oberbayern - Amtsblatt Nr

Satzung der Gemeinde Bennewitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Weidenweg Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 22. Oktober 2013 Seite 141

Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme

Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal

Auf Grund obiger Änderungen, bitten wir um Anpassung unserer Stammdaten:

In o. g. Angelegenheit erlässt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende. Allgemeinverfügung

Amtsblatt gegründet 1746

Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 1 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34d Abs.

Nachfolgend werden für die im Gebührenverzeichnis mit Rahmengebühren versehenen Amtshandlungen die jeweiligen Einzelgebühren festgelegt.

. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

Verwaltungsgebührensatzung

Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (Sachverständigenverordnung VPSW) Vom 22. November 2010 (GVBl S. 772) BayRS U

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Bezirkstagung BWLV. Nord-/Südbaden, Karlsruhe/Grötzingen. Jürgen Niedecker, Referat 46 Luftfahrt Stand:

Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation

für den Landkreis Freyung-Grafenau

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

Verwaltungskostensatzung

Sozialgericht Hannover

Nr Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Kinderkrippe Westerham

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Deggendorf (Kostensatzung) Vom 05.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)

Vertretungsberechtigte Person/en: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART

VerwaltungsgebÄhrensatzung des Amtes Temnitz

SOZIALGERICHT HANNOVER

Satzungs- und Verordnungsblatt

Habilitationsordnung der Technischen Universität München

Die wesentlichste Einschränkung dieses Rechts ergibt sich aus der Luftverkehrsordnung (vgl. 15 a, 16 und 16 a LuftVO).

Rechtsgrundlagen der Modellfliegerei

Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben.

Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land

Verwaltungsgebührensatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

Verwaltungsgebührensatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Bayerisches Staatsministerium des Innern

20-1 Kostensatzung für Amtshandlungen der Stadt Fürth

Rundschreiben Nr. 1/2010

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm. - Kostensatzung - Vom

Verwaltungskostensatzung

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Verwaltungskostensatzung der Stadt Königstein im Taunus. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Verwaltungskostensatzung

PAHDE & PARTNER EINGEGANGEN. 0 't HE Mario Struß Rechtsanwalt. ./. Jobcenter Herford. Kanzlei für Arbeitsrecht. Klaus Pahde Rechtsanwalt

Kostenpflichtige Amtshandlungen

Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Obersatz: Die Klage des H hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben wurde sowie zulässig und begründet ist.

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

Verwaltungskostensatzung der Stadt Idstein

... Erstversand,

Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess


Satzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder.

Verwaltungskostensatzung

Musterbescheid 2. Technologieprogramm Saar TPS Operationelles Programm EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Satzung der Stadt Bensheim über die Erhebung von Verwaltungskosten (V e r w a l t u n g s k o s t e n s a t z u n g )

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Das Beschränkungsverfahren

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

MERKBLATT. 1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Anlage)

Gewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von-bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Industrie- und Handelskammer

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis

7.3.1 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung) Vom 9.

VG Hannover Urteil vom

Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h Abs. 1 S. 1 GewO

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag,

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März I.

Transkript:

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Luftsport-Verband Bayern e. V. Prinzregentenstraße 120 81677 München Bearbeitet von Marion Klingseisen Telefon I Fax +49 (89) 2176-2416/-402416 Zimmer 1423 Marion.Klingseisen@reg-ob.bayem.de Ihr Zeichen Herwart Meyer Ihre Nachricht vom vom 05.02.15 vom 12.02.15 Unser Geschäftszeichen München, 25-18-3744-2015 16.02.2015 Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe im Rahmen von Schulungsflügen nach Teil-FCL Anlage 1 geänderte Erlaubnis Sehr geehrter Herr Meyer, anbei erhalten Sie als vertretungsberechtigte Person des Luftsport-Verband Bayern e. V. als Verband zusammengeschlossener Ausbildungseinrichtungen/Außenstellen die geänderte Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe im Rahmen von Schulungsflügen nach Teil-FCL. Auf Grund der o. g. s haben wir die erteilte Erlaubnis entsprechend ergänzt. Bitte tauschen Sie die bisherige Erlaubnis gegen die beiliegende aus. Mit freundlichen Grüßen lttt 17!1!V't:; / Klingseiselfl - ~ Dienstgebäude Maximilianstraße 39 80538 München Telefon Vermittlung +49 (89) 2176-0 poststelle@reg-ob.bayern.de U4/U5 Lehel Tram 17/19 Maxmonument Telefax +49 (89) 2176-2914 Internet www.regierung-oberbayem.de Zertifibt seit 2009 avdtt bewhmdfimlflc

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Luftsport-Verband Bayern e. V. Prinzregentenstr. 120 81677 München Bearbeitet von Marion Klingseisen Telefon I Fax Zimmer +49 {89) 2176-2416 /-4024s16 1423 marion.klingseisen@reg-ob.bayern.de Ihr Zeichen Herwart Meyer Ihre Nachricht vom 19.12.2014 Unser Geschäftszeichen 25-18-37 44-2015 München, 28.01.2015 Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe im Rahmen von Schulungsflügen nach Teil-FCL Anlage 1 Kostenrechnung Sehr geehrter Herr Meyer, die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - erlässt folgenden Bescheid: 1. Gemäß SERA.3105 i. V. m. SERA.5005 f wird den im Luftsport-Verband Bayern e. V. gemeldeten Fluglehrern die Erlaubnis erteilt, als FI (A), FI (S)-TMG oder CRI (A) die Sicherheitsmindesthöhe bei vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL im Freistaat Bayern mit Vereinsmitgliedern des Luftsport Verbandes Bayern e. V. zu unterschreiten. 2. Diese Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen und Bedingungen verbunden: Dienstgebäude Maximilianstraße 39 80538 München Telefon Vermittlung +49 (89) 2176-0 poststelle@reg-ob.bayern.de U4/U5 Lehel Tram 17/19 Maxmonument Telefax +49 (89) 2176-2914 Internet www.regierung-oberbayern.de Zertifilcatsclt2009 audlt berufuruffamule

2.1 Die Erlaubnis gilt unbefristet und ist gebunden an die Gültigkeit der Lehrberechtigungen. 2.2 Das Luftamt Südbayern behält sich vor Außenlandeübungen bei vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL in der Zeit von Samstag i 8.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig zu untersagen, soweit sich dies als notwendig erweist. 2.3 Vor einem Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe hat sich der FI (A), FI (S)-TMG oder CRI (A) in geeigneter Weise davon zu überzeugen, dass das jeweils in Aussicht genommene Gelände für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und Personen oder Sachen nicht gefährdet werden. 2.4 Über Ortschaften, anderen besiedelten Gebieten, Menschenansammlungen, Landschaftsschutzgebieten, Schutzzonen von Naturparks, Naturschutzgebieten und öffentlichen Straßen, einschließlich eines an beiden Straßenseiten angrenzenden angemessenen Sicherheitsstreifens, darf die Sicherheitsmindesthöhe nicht unterschritten werden. Der seitliche Abstand zu Ortschaften und den genannten Schutzgebieten und -zonen muss mindestens 600 m betragen. 2.5 Notlandeübungen an Flugplätzen und Segelfluggeländen dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Platzhalters oder dessen Stellvertreters durchgeführt werden. 2.6 Die Flüge mit Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe sind auf das bei vorgeschriebenen Sch u lu ngsfl ügen, Auffrischu ngssch u lu ngen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Unnötige Lärmbelästigungen sind zu vermeiden ( 1 Abs. 1 und 2 LuftVO) 2.7 Das Aufsetzen mit dem Luftfahrzeug auf dem Boden ist nicht gestattet. 2.8 Die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe darf nicht fortgesetzt werden, wenn festgestellt wird, dass sich in unmittelbarer Nähe des in Aussicht

genommenen Geländes Personen oder größere Tiere, z. B. Kühe oder Pferde, befinden. 2.9 Über die aufgrund dieser Erlaubnis durchgeführten vorgeschriebenen Schulungsflüge, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen mit Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe sind genaue Aufzeichnungen zu führen, diese sind für mindestens 12 Monate aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind jeweils unmittelbar nach dem Schulungsflug, der Auffrischungsschulung und der Kompetenzbeurteilung zu fertigen und müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, amtliches Kennzeichen des Luftfahrzeuges, Bereich, über dem die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten wurde geringste Flughöhe Anzahl der Übungen Name des Piloten, mit welchem der vorgeschriebene Schulungsflug, Auffrischungsschulung, Kompetenzbeurteilung nach Teil-FCL durchgeführt wurde evtl. Bemerkungen. 2.1 O Es muss in jedem Fall mindestens so hoch geflogen werden, dass bei Störungen geeignete Notlandefelder erreicht werden können. Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur bei Sichtwetterbedingungen (VMC) und nach Sichtflugregeln (VFR) unterschritten werden. 2.11 Den im Rahmen von vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen befassten FI (A), FI (S) TMG oder CRI (A) ist der Inhalt dieser Erlaubnis gegen Unterschrift bekannt zu geben. Der Unterschriftsnachweis ist beim Luftsport Verband Bayern e. V. aufzubewahren, solange der FI (A), FI (S)-TMG oder CRI (A) dort tätig ist. 2.12 Bei Störungen im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Erlaubnis ist unbeschadet der Anzeigepflicht nach 5 LuftVO unverzüglich die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern und die örtlich zuständige Polizeidienststelle zur verständigen.

2.13 Die Festsetzung weiterer Auflagen zur Wahrung der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den Widerruf dieser Erlaubnis behalten wir uns vor. 3. Der Luftsport-Verband Bayern e. V. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 4. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von i 10,00 festgesetzt. Gründe: Mit Schreiben vom 19.12.2014 hat der Luftsport-Verband Bayern e. V. für die gemeldeten FI (A), FI (S)-TMG oder CRI (A) die Erteilung der luftrechtlichen Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe im Rahmen von vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL für Vereinsmitglieder des Luftsport-Verbands Bayern e. V. beantragt. Die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - ist für die Entscheidung über den Antrag örtlich und sachlich zuständig ( 27 Abs. 1 Nr. 17 g ZustWerk). Nach SERA.3105 i. V. m. SERA.5005 f sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen einzuhalten. Nachdem es sich bei vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil FCL um Flüge zu besonderen Zwecken im Sinne von 6 Abs. 4 LuftVO handelt, konnte die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - eine entsprechende Ausnahme erteilen. Die festgesetzten Auflagen beruhen auf Art. 36 Abs. 2 BayVwVfG und 29.Abs. 1 LuftVG und sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Der Auflagenvorbehalt dient dazu, dem Luftamt Südbayern die Möglichkeit zu geben, bei einer Änderung der Verhältnisse in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die erforderlichen Anordnungen und Verfügungen treffen zu können. Die Kostenentscheidung stützt sich auf 1 ff. der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in der derzeit geltenden Fassung. Danach ist diese Erlaubnis kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beruht auf Abschnitt VI Nr. 1 O des

Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV. Erstattungsfähige Auslagen waren gemäß 3 Abs. i LuftKostV zu erheben. Der Luftsport-Verband Bayern e. V. als Antragsteller war als Kostenschuldner heranzuziehen ( i 3 Abs. i Nr. i VwKostG i. V. m. i Abs. 2 LuftKostV). Hinweise: i. Durch diese Erlaubnis werden nach anderen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Berechtigungen, Zustimmungen usw. nicht ersetzt. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen und Bedingungen dieser Erlaubnis können nach 58 Abs. 1 Ziff. 1 O LuftVG als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind. R e c h t s b e h e 1 f s b e i e h r u n g: Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner zwei Abschriften oder Ablichtungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Mit freundlichen Grüßen,- ;;7 <rt/l::t cf( t1_ Klingseis'n