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Transkript:

Herausgeberin: ver.di Bayern, Postdienste, Speditionen und Logistik Verantwortlich: Anton Hirtreiter Schwanthalerstraße 64 80336 München www.psl-bayern.verdi.de Text und Gestaltung: Hedwig Krimmer, Florian Pollok, Silke Rühm Redaktionsschluss: 08. August 2013 Auflage: 3500 Exemplare Alle Angaben sind ohne Gewähr und beziehen sich nur auf Beschäftigte der Deutschen Post AG Druck: Die Druckerei, Neustadt an der Aisch

Vorwort Liebe befristet beschäftigte Kollegin, lieber befristet beschäftigter Kollege, Sie sind neu bei der Deutschen Post AG oder bereits zum wiederholten Male befristet beschäftigt. Fast Alle wollen möglichst schnell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. ver.di, die zuständige Gewerkschaft, und unsere Betriebsräte vor Ort, fordern den Arbeitgeber ständig in Gesprächen und Verhandlungen auf, die Befristungen abzubauen, damit möglichst viele in ein tariflich abgesichertes unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wir waren in den letzten Jahren dabei durchaus erfolgreich, trotzdem gibt es auch bei der Deutschen Post AG immer noch viel zu viele Befristungen, zum Teil sogar über zwei, drei, vier und noch mehr Jahren hinaus. Umso wichtiger ist es, sich zu vergegenwärtigen: Befristet heißt nicht rechtlos! Mit dieser Broschüre wollen wir deshalb über Ansprüche und Rechte der Befristeten informieren. Wir können mit der Broschüre nur einen Überblick geben bei weiteren Fragen sind wir selbstverständlich für Sie da! Hedwig Krimmer ver.di Landesbezirk Bayern Fachbereich 10 Postdienste Speditionen Logistik Seite 03

Wir Wir, das ist der Fachbereich 10 Postdienste, Speditionen und Logistik in ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) Wir, das sind mehr als 75% aller PostlerInnen in Bayern, denn all diese sind Mitglied in ver.di Wir, das sind die Betriebsräte in den Niederlassungen der Deutschen Post AG, die allen Beschäftigten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen Wir, das sind die vielen, vielen ehrenamtlichen Vertrauensleute von ver.di vor Ort, in den Zustellbasen und Zustellstützpunkten, in den Brief- und Paketzentren, in den Abteilungen Verkehr und in der Verwaltung. Wir, das sind die hauptamtlichen Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, die diese Broschüre erstellt haben und alle ver.di Mitglieder unterstützen, beraten und im Notfall auch vor Gericht vertreten Weil drei von vier PostlerInnen in ver.di-mitglied sind, konnten wir für die Jahre 2012, 2013 und 2014 Lohnsteigerungen von über 11% durchsetzen. Damit sind wir im internen ver.di Vergleich aber auch im Vergleich zu allen anderen DGB-Gewerkschaften, absolut an der Spitze. Besonders stolz sind wir darauf, dass bei dem diesjährigen Tarifabschluss die unteren Entgeltgruppen und die befristet Beschäftigten überdurchschnittlich berücksichtigt wurden. Lohnentwicklung der Arbeitnehmer/innen von 2001 bis 2012 2001 2012 Reallohnentwicklung (Verhältnis Lohnentwicklung zu Preisentwicklung) Alle Löhne 100% 116% -3,3% Löhne Deutsche Post 100% 132% +10% AG nach ver.di- Tarifvertrag Preise 100% 120% -----

Grundsätzlich... dürfen befristet Beschäftigte nicht gegenüber Unbefristeten benachteiligt werden sie haben die gleichen Rechte. Die wichtigsten Grundlagen ihrer Rechte sind der Mantel- und Entgelttarifvertrag, den ver.di mit der Deutschen Post AG abgeschlossen hat, und das Teilzeitund Befristungsgesetz. Natürlich erleben aber Befristete tagtäglich, wie allein die Befristung ihres Arbeitsvertrages es schwerer macht, diese Rechte auch einzufordern. Umso wichtiger ist es gerade für Befristete, die Kraft der Organisation, also die Gewerkschaft, und die Unterstützung durch den Betriebsrat bei sich zu wissen. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitsvertrag oder seine dreimalige Verlängerung die Dauer von zwei Jahren nicht überschreitet. Ein allein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag darf also nur dreimal verlängert werden und insgesamt dürfen diese befristeten Arbeitsverhältnisse die Dauer von zwei Jahren nicht übersteigen. Eine Befristung mit sachlichem Grund kann leider auch länger als zwei Jahre und öfter als dreimal befristet verlängert werden. Es kann auch zuerst zeitlich und dann anschließend sachlich befristet werden, rein formal sogar ein Leben lang. Wir meinen: Befristet Beschäftigte sollen nicht mit einer Verlängerung nach der anderen in Unsicherheit gehalten werden, sondern schnellstmöglich einen unbefristeten Vertrag erhalten. Wir, Betriebsräte und ver.di, setzen uns dafür tagtäglich ein. Seite 05

Mein Lohn Wie werde ich eingruppiert? Alle Tarifbeschäftigten bei der DP AG werden in Entgeltgruppen eingruppiert. Die wichtigsten Entgeltgruppen sind: Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten, die ohne Vorkenntnisse nach Anweisung und/oder kurzer Anleitung ausgeführt werden können z.b. Verlader/Transportkraft Entgeltgruppe 2 Tätigkeiten, die aufgabenbezogene Grundkenntnisse erfordern, die in kurzer Anlernzeit durch Einarbeitung erworben werden können z.b. Sortierer/Codierer Entgeltgruppe 3 Tätigkeiten, die aufgabenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise durch entsprechende anderweitige berufliche Erfahrung erworben werden können z.b. Brief- und Paketzusteller

In welcher Entgeltstufe bin ich? Innerhalb der Entgeltgruppe steigt die Entgeltstufe nach jeweils zwei Tätigkeitsjahren. Wird eine Befristung verlängert, werden die Tätigkeitsjahre weiter gerechnet. Ab dem 3. Tätigkeitsjahr steigt also auch eine befristete Kraft von der Entgeltstufe 0 in die Entgeltstufe 1. Sind zwischen den Befristungen zeitliche Lücken, so sind die Tätigkeitsmonate zusammenzuzählen und zu Jahren zusammenzufassen. Die Sachlage ist eigentlich klar, trotzdem haben Befristete bei der Zuordnung zur Entgeltstufe immer wieder Probleme. Dann ist der Betriebsrat der richtige erste Ansprechpartner. Aktuell gilt folgende Monatsgrundentgelttabelle für Arbeitnehmer (EG 1 3) ab 1. August 2013 (Erhöhung um 3,1%) EG Stufe 0 1.u.2.Jahr Stufe 1 Ab dem 3. Jahr Stufe 2 Ab dem 5. Jahr 1 1.693,91 1.765,10 Hier müssten 2 1.823,62 1.897,29 Sie längst entfristet sein! 3 1.920,56 1.998,94 Die nächste Erhöhung erfolgt am 1.10.2014 um 2,6% Zuschläge und Aufwandsentschädigungen Über den Tariflohn hinaus hat ver.di zahlreiche Zuschläge (z.b. für Arbeit am Samstag ab 13 Uhr/Sonntag/ Feiertag/Nachtarbeit) und Aufwandsentschädigungen (z.b. für Tätigkeiten im Zustelldienst) für die Beschäftigten vereinbart. Sie gelten für befristete und unbefristete Beschäftigte gleichermaßen. Mehr dazu steht in unseren Entgelttabellen, die bei jeder ver.di-betriebsgruppe zu erhalten ist. Seite 07

Bekomme ich das 13. Monatsentgelt? Das 13. Monatsentgelt oft auch Weihnachtsgeld genannt gehört zu den Leistungen, die für viele befristet Beschäftigte erst vor den Gerichten erstritten werden mussten. Inzwischen ist klar: Befristet Beschäftigte müssen genauso Sonderzahlungen erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei der DP AG erhält jeder Arbeitnehmer ein 13. Monatsentgelt, wenn er am 1. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und dieses Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit dem 1. Juli bestanden hat. Das 13. Monatsentgelt beträgt 100% des Oktobergrundgehaltes. Es wird um 1/12 für jeden Kalendermonat gekürzt, in der Arbeitnehmer kein Monatsgrundgehalt o.ä. erhalten hat. z.b. Briefzusteller EG 3 am 15. Juni Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. November beschäftigt Höhe des 13. Monatsentgelts: 1920,56 Euro geteilt durch 12 Monate mal 7 Monate = 1120,33 Euro Bekomme ich Urlaubsgeld? Befristet Beschäftigte erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, genauso Urlaubsgeld wie unbefristet Beschäftigte. Voraussetzung ist: am 1. Juli besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis dieses besteht seit dem 1. Januar ununterbrochen mindestens für einen Teil des Monat Juli besteht ein Anspruch auf Monatsgrundentgelt o.ä. Das Urlaubsgeld beträgt 332,34 Euro pro Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigten anteilig.

Bekomme ich leistungsbezogenes Entgelt? Alle Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG erhalten ein leistungsbezogenes Entgelt; genauer gesagt: Alle nehmen an dem Verteilungsverfahren teil. Die Voraussetzung - ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mehr als 6 Monaten im Vorjahr - gilt für befristet und unbefristet Beschäftigte gleichermaßen. Für die EG 1 4 gilt: Das leistungsbezogene Entgelt wird anteilig aus einem Budget für jede Entgeltgruppe der Niederlassung ausbezahlt, je nach Beurteilung beträgt der Faktor zwischen 0 und 3. Die Auszahlung erfolgt im April. Das Budget aus 2012 erbrachte einen Basiszahlbetrag EG Basiszahlbetrag und Leistungsfaktor 1 LF 2 LF 3 EG1 748,88 Euro 1497,76 Euro 2246,64 Euro EG2 856,01 Euro 1712,02 Euro 2568,03 Euro EG3 972,67 Euro 1945,34 Euro 2918,01 Euro Der errechnete Betrag wird anteilig auf die Wochenarbeitszeit und auf die Monate, seit denen man bei der Deutschen Post AG beschäftigt ist, umgerechnet. Ein Paketsortierer/EG 1 mit sehr guter Leistungsbeurteilung hat einen Leistungsfaktor 3 und war 2012 das ganze Jahr mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden bei der DP AG beschäftigt. Er erhält im April 2013 ein variables Entgelt von 1.167,08 Euro. Eine Briefzustellerin/EG 3 mit sehr guter Leistungsbeurteilung hat einen Leistungsfaktor 3 und war 2012 das ganze Jahr in Vollzeit beschäftigt. Sie erhält im April 2013 ein variables Entgelt von 2.918,01 Euro. Eine Sortiererin im Briefzentrum/EG 2 mit guter Leistungsbeurteilung hat einen Leistungsfaktor 2 und war 2012 neun Monate mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt. Sie erhält ein variables Entgelt von 500,26 Euro. Seite 09

... und zusätzlich ein Minijob? In den Ballungsräumen wie z.b. in München reicht auch der Lohn bei der Deutschen Post AG oft nicht aus, um davon die Miete zu zahlen und noch anständig zu leben. Deswegen müssen immer mehr zusätzlich einen Minijob machen, um über die Runden zu kommen. Wichtig zu beachten ist: 1. Jede Nebentätigkeit muss angezeigt werden 2. Nebentätigkeit darf nicht bei Konkurrenzbetrieben sein 3. Teilzeitkräften darf ein Nebenjob nicht verboten werden 4. Ein Minijob geht zwei oder mehr nicht 5. Jede/r ist verpflichtet, auf die Arbeitszeit zu achten die gesetzliche Höchstgrenze beträgt inkl. Pausen 10 Stunden und 45 Minuten am Tag Ausführliche Informationen gibt es in der DGB-Broschüre Minijob Kleine Teilzeit mit großen Stolpersteinen. ver.di-mitglieder können Sie bei uns bestellen. Hilfe bei der Lohnsteuer Ein ganz besonderer Service für alle ver.di-mitglieder egal in welchem Beschäftigungsverhältnis ist der ver.di-lohnsteuerservice. Alle ver.di-betriebsgruppen haben eigene ehrenamtliche Lohnsteuerberater/innen. Sie sind selbstverständlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Die Lohnsteuerhilfe ist zu 100% kostenfrei. Danke! 2012 haben 1674 ehrenamtliche Lohnsteuerberater 66.661 Beratungen mit einer Erstattungssumme von über 32,7 Millionen Euro durchgeführt! Wir danken allen ehrenamtlichen Lohnsteuerberaterinnen und Beratern ganz herzlich dafür!

Extra-Info: Monatslöhner/Stundenlöhner Arbeitnehmer, deren jeweilige Beschäftigung für voraussichtlich nicht länger als 3 Monate vorgesehen ist, erhalten keinen Monatslohn, sondern Stundenentgelt. Das Stundenentgelt entspricht der Stufe 0 der jeweiligen Entgeltgruppe: Ab 1. August 2013: EG 1 10,10 Euro entspricht 167,7 Std. = 1693,91 Euro EG 2 10,90 Euro entspricht 167,3 Std. = 1823,62 Euro EG 3 11,48 Euro entspricht 167,3 Std. = 1920,56 Euro Überstunden werden am Monatsende ausbezahlt. Die Post kann deswegen die vertragliche Wochenarbeitszeit niedrig halten und das unternehmerische Risiko noch mehr auf die Beschäftigten abwälzen, wie es bei Befristeten eh schon der Fall ist. Negativ für den Beschäftigten wirkt sich dies dann aus, wenn Leistungen allein aus der vertraglichen Arbeitszeit ohne Berücksichtigung der Überstunden berechnet werden. Deswegen müssen ver.di und die Betriebsräte immer wieder darauf achten, dass kein Missbrauch mit dem Instrument der Stundenentlohnung betrieben wird: keine Stundenlöhner in der stationären Bearbeitung, dort haben alle Beschäftigten ein Monatsentgelt und Überstunden fließen in ein Arbeitszeitkonto keine Dauerstundenlöhner durch kurze Unterbrechungen (3 Monate beschäftigt 3 Tage frei 3 Monate beschäftigt u.sw.) Kolleginnen und Kollegen, die hier Probleme haben, wenden sich am besten an ihren Betriebsrat. Spätestens bei der Einmalzahlung rechnet sich das in Cent und Euro! Seite 11

Der Garantie-Betrag aus dem Tarifabschluss 2013 Zeichen setzen für die unteren Entgeltgruppen und die Befristeten das war und ist uns wichtig. Deswegen haben wir in dem Tarifabschluss 2013 eine Garantieerhöhung vereinbart. Was ist ein Garantiebetrag? Alle Tarifbeschäftigte erhalten eine Lohnerhöhung zum 1. August 2013 um 3,1% zum 1. Oktober 2014 um 2,6% Garantiert wird über die gesamte Laufzeit des Vertrages von 26 Monaten ein zusätzlicher Betrag von 2200 Euro. Wird diese über die prozentuale Erhöhung nicht erreicht, erfolgt ein Ausgleich durch eine Einmalzahlung dieser Betrag wird auf den nächsten Fünfziger aufgerundet. Daraus ergibt sich folgende Einmalzahlung bei Vollzeit: EG Gruppenstufe 0 1 2 3 4 5 1 600 550 450 400 300 2 500 400 350 300 200 150 3 400 300 250 200 100 50 Bei Teilzeit wird der Betrag entsprechend anteilig ausbezahlt, also z.b. bei der 19,25 Stunden-Woche jeweils die Hälfte des genannten Betrags. Entscheidend ist die Wochenarbeitszeit vom 1.07.2013 mit einer Ausnahme: Bei ununterbrochen Teilzeitbeschäftigten wird die Durchschnitts-Wochenarbeitszeit der letzten drei Monaten zugrunde gelegt. Die Auszahlung erfolgt mit den Augustbezügen 2013 an alle Beschäftigten, die am 1.7.2013 an Bord waren. Für welchen Zeitraum bekomme ich die Einmalzahlung? Befristete erhalten die Einmalzahlung ebenso wie Unbefristete. Für befristet Beschäftigte wird die Einmal-

zahlung auf die Monate umgerechnet, die sie während der Laufzeit des Tarifvertrages beschäftigt sind. Der so ermittelte Betrag wird wieder auf den vollen Fünfziger aufgerundet. Beispiel: Zusteller, EG 3, Vollzeit, Beginn 1.6.2013 befristet bis 15.10.2013 Er erhält den Anteil für 5 Monaten von 400 Euro 400 Euro geteilt durch 26 Monate Laufzeit mal 5 Monate = 76,92 Euro aufgerundet auf 100 Euro Beispiel: Verlader, EG 1, WAZ 16 Std., Beginn am 1.4.2013, befristet bis 30.3.2014 Er erhält den Anteil für 12 Monate aus 600 Euro 600 Euro geteilt durch 26 Monate mal 12 Monate = 276,92 Euro aufgerundet auf 300 Euro umgerechnet auf seine WAZ: 124,68 Euro Was ist mit der Einmalzahlung, wenn meine Befristung verlängert wird? Wird die Befristung in der Zeit vom 1. August 2013 bis zum 1. Mai 2015 mindestens um einen ganzen Kalendermonat verlängert, wird erneut eine Einmalzahlung entsprechend der Monate bezahlt. Eine erneute Aufrundung auf den nächsten Fünfziger findet aber nicht mehr statt. Der oben genannte Verlader erhält ab 1.4. 2014 eine Verlängerung bis zum 15.4.2015. Er erhält eine Einmalzahlung für weitere 13 Monate, also 600 Euro geteilt durch 26 Monate mal 13 Monate = 300 Euro. Umgerechnet auf die WAZ von 16 Stunden erhält er wieder 124,68 Euro. Was ist, wenn ich erst nach dem 1.7.2013 eingestellt worden bin? Auch dann erhalten Sie die Einmalzahlung anteilmäßig. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens für einen ganzen Kalendermonat eingestellt worden sind. Beispiel: Zusteller, Beginn am 2.9.2013 befristet bis zum 14.9.2014 = 13 Monate = 400 Euro geteilt durch 26 Monate mal 13 Monate = 200 Euro. Seite 13

Meine Arbeitszeit Bei der Deutschen Post AG hat ver.di als Regelarbeitszeit die 38,5-Stundenwoche vereinbart. Ihr Erhalt liegt uns ganz besonders am Herzen. Schon oft hat der Postvorstand versucht, die Regelarbeitszeit nach oben zu setzen. Mit dem Streik im Jahr 2008 hat ver.di dem Versuch, über die Beamten bei der Deutschen Post AG die 38,5-Stundenwoche auszuhöhlen, eine klare Absage erteilt. Wer nur einen Teilzeitvertrag hat und Vollzeit arbeiten will, kann nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Antrag auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit stellen. Dann ist man bevorzugt zu berücksichtigen und der Betriebsrat wird ein Auge darauf haben. In allen bayerischen Niederlassungen der DP AG haben die Betriebsräte für die neueingestellten Zustellerinnen und Zusteller für die ersten sechs Monate vereinbart: Es gilt die sogenannte ISTZEIT. Das heißt: Auch, wenn jemand den Bezirk noch nicht kennt, sich erst einarbeiten muss und deswegen länger als nach Dienstplan braucht, schadet das ihm nicht. Er erhält die Zeit bezahlt, die er braucht. Nach den ersten sechs Monaten haben die Betriebsräte unterschiedliche Regelungen vereinbart deshalb raten wir dringend, sich vorher beim Betriebsrat beraten zu lassen!

Urlaub und noch mehr Alle Beschäftigten, die seit mindestens sechs Monaten bei der DP AG arbeiten, haben den vollen Urlaubsanspruch. Dieser ist weit höher als der gesetzliche Anspruch! Gegenüber dem gesetzlichen Anspruch von vier Wochen haben Tarifbeschäftigte der DP AG über 5 bis 6 Wochen Urlaub. Berechnet auf der Grundlage der 5-Tage Woche beträgt der Anspruch 26 Tage Urlaub. Nach jeweils drei Beschäftigungsjahren steigt der Anspruch um einen weiteren Urlaubstag bis auf 30 Urlaubstage. Sind die sechs Monate nicht erfüllt, wird der Urlaubsanspruch anteilsmäßig berechnet. Freischichten hat ver.di zusätzlich für Alle vereinbart, die in Nachtarbeitsstunden (20 Uhr bis 6 Uhr) eingesetzt werden. Mehr Informationen sind in unserem Faltblatt Entgelte 2013/2014 zu finden. Freischichten sind dabei wie ein zusätzlicher freier Samstag oder Sonntag wenn am Ende der Befristung die Freischichten nicht genommen sind, verfallen sie. Aus der Freischicht ergibt sich kein Anspruch auf Geld. Nach Möglichkeit sollte man also darauf achten, dass sich Freischichten nicht anhäufen. Erholungszeiten Nach Gesetz müssen Alle Pausen machen spätestens nach sechs Stunden eine halbe Stunde. Nach Gesetz geht aber die Pause allein auf Kosten des Arbeitenden. ver.di hat deswegen tarifvertraglich gesichert, dass Alle pro Stunde 2,25 Minuten bezahlt bekommen bei einem 7,7-Stunden-Tag sind das über die Hälfte der Pause, nämlich 17 Minuten. 2009 konnten wir zusätzliche Erholungszeiten von vier Minuten pro Stunde für Schichtdienstleistende in den Nachtstunden tarifvertraglich absichern. Noch mehr Fragen zum Urlaub? Wir haben eine umfassende Broschüre Informationen rund um den Urlaub herausgegeben. Sie gibt es bei der ver.di-betriebsgruppe! Seite 15

Post-und ver.di-extras ver.di hat mit der Deutschen Post AG einen Sozialtarifvertrag, mit dem trotz Privatisierung der Post Sozialleistungen für die Beschäftigten gesichert wurden. Die wichtigsten Leistungen sind: Hilfe in Notlagen aus dem Sozialfond In Notfällen kann eine einmalige Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht beantragt werden. Zinslose Darlehen Grundsätzlich können auch Befristete von der DP AG ein zinsloses Darlehen erhalten. Die Rückzahlung muss allerdings bis zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Urlaub in Einrichtungen des Erholungswerkes Beschäftigte der Deutschen Post AG egal ob befristet oder unbefristet - können in Ferienanlagen des Erholungswerkes günstig Urlaub machen. Ein umfangreicher Katalog mit allen Angeboten liegt bei den Betriebsräten aus. Wohnung von und über die Post Befristete können sich bei dem Betriebsrat als wohnungssuchend melden und sich für nicht geförderte Wohnungen bewerben. Unbefristet Beschäftigte haben aber Vorrang. Trotzdem kann immer wieder eine Wohnung an einen befristet Beschäftigten vergeben werden. Endet das Arbeitsverhältnis, muss man nicht aus der Wohnung ausziehen. Erhält man einen unbefristeten Vertrag, kann man sich für eine geförderte Wohnung bewerben. Krankengeldzuschuss Wer nach sechs Wochen Krankheit ins Krankengeld der Krankenkasse fällt, kann unter bestimmten Umständen einen Krankengeldzuschuss bekommen. Voraussetzung ist, dass man mindestens ein Jahr bei der Post beschäftigt ist. Euer Betriebsrat hilft Euch weiter!

Wer hilft mir bei Haftung und Unfällen? Gerade in der Zustellung ist man häufig damit konfrontiert, dass man z.b. bei Verlust eines Paketes oder bei einem Unfall in Haftung genommen wird. ver.di hilft beim Einspruch gegen eine Inregressnahme. Die Post hat einen Zusteller in Höhe von ca. 160 Euro in Regress genommen, da ein Paket nicht beim Empfänger angekommen ist. Der Zusteller hat lediglich den Handscanner falsch bedient. Zusammen mit dem ver.di Rechtsschutz konnte diese Inregressnahme verhindert werden. Die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV-FAKULTA ist in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung. Mit einem Jahresbeitrag von nur 21 Euro können ver.di-mitglieder finanzielle Unterstützung von der GUV-FAKULTA in diesen Fällen erhalten. Einem Zusteller rollte das KFZ gegen ein Holzlager, für den Schaden von 3.731 Euro wurde er zu Recht voll in Regress genommen. Die GUV-FAKULTA unterstützte das ver.di-mitglied mit 3.360 Euro das sind 90%. Es kann aber auch anders kommen - z.b. bei einem Hundebiss oder bei einem Glatteis-Unfall. Dann hat der betroffene Beschäftigte einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch. Hier hilft der ver.di-rechtsschutz bei der Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Eine Zustellerin wurde während ihrer Zustelltätigkeit von einem Hund gebissen und erlitt am rechten Ellenbogen eine kleine Schürfwunde. Zusammen mit ver.di hat sie bei der Versicherung 300 Euro Schmerzensgeld außergerichtlich erstritten. Tipp: Bei Haftung und Unfällen nie ohne vorherige Rücksprache mit dem Betriebsrat Aussagen machen! Seite 17

Mein Vertrag läuft aus... Mein Vertrag läuft bald aus, was soll ich tun? Dann ist es am Besten, mit dem Betriebsrat Verbindung aufzunehmen. Er kann mit der Stellenleitung die Sache beraten und sich für eine Verlängerung bzw. Entfristung einsetzen. und wenn mein befristeter Vertrag ausgelaufen ist? Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, kann man innerhalb von drei Wochen nach Ende der Befristung Klage einreichen, mit dem Ziel, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen (sogenannte Entfristungsklage). Wichtig ist es also, dass man unverzüglich auf jeden Fall aber innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung - zur ver.di Rechtsberatung geht und sich dort beraten lässt, ob eine Entfristungsklage sinnvoll ist. Es gibt viele Gründe, warum eine Befristung unwirksam sein kann, dies prüft dann der ver.di Rechtsschutz. Wichtig ist aber vor allem, dass nur die letzte Befristung gerichtlich überprüft werden kann. Hans wurde zweimal befristet, zuerst vom 01.01.2013 bis zum 31.03.2013 und dann nochmal vom 01.04.2013 bis zum 31.07.2013. Er kam am 02.08.2013 in die ver.di Rechtsberatung. Dort wurde festgestellt, dass seine erste Befristung unwirksam und die zweite Befristung wirksam ist. Gegen die erste Befristung konnte aber am 02.08.2013 nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Tipp: Bei jeder Befristung beim Betriebsrat oder bei der ver.di Rechtsberatung nachfragen, ob es sinnvoll ist gegen diese Befristung vorzugehen. Manchmal vergisst die Deutsche Post AG Befristungen und beschäftigt die Befristeten nach dem Ablauf der Befristung ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag weiter.in diesem Fall ist es besonders wichtig, sich an den Betriebsrat zu wenden.

Beispiele für Entfristungsklagen Von 1999 bis Ende 2010 hatte eine Zustellerin insgesamt 46 Arbeitsverträge mit der Deutschen Post AG. Sie wurde bis zum 31.12.2010 befristet. Als Befristungsgrund wurde Kontoabwicklung angegeben. Diese Befristung hat sie über den ver.di Rechtsschutz gerichtlich überprüfen lassen. Im Rahmen von darauf folgenden außergerichtlichen Gesprächen kam es zu einem Vergleich, in dem eine für die Kollegin erfreuliche Abfindung vereinbart wurde. 2009 hat eine Zustellerin eine befristete Arbeitszeiterhöhung erhalten. Die Befristung wurde mit der Krankheitsvertretung eines Kollegen begründet. Der Kollege war aber zwischenzeitlich schon wieder arbeitsfähig und wurde in einem anderen Bezirk eingesetzt. Gegen diese Befristung hat die Zustellerin Entfristungsklage erhoben. Gleichzeitig hat der Betriebsrat von seinen Rechten bei personellen Einzelmaßnahmen Gebrauch gemacht. Gemeinsam wurde erreicht, dass die Kollegin unbefristet auf Vollzeit bei der Deutschen Post AG beschäftigt ist. Kann ich vorzeitig gekündigt werden? Eine außerordentliche Kündigung ist möglich. In diesem Fall muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Klage beim Gericht eingereicht werden. Wir empfehlen sofort nach Erhalt der Kündigung zur ver.di Rechtsberatung zu gehen. Rechtsberatung und Rechtsschutz Alle ver.di-mitglieder haben Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung. Unsere Gewerkschaftssekretär/innen beraten in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Auch die Geltendmachung - erforderlichenfalls bis zur höchsten gerichtlichen Instanz ist für das ver.di-mitglied komplett unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass man seit drei Monaten Gewerkschaftsmitglied ist. Seite 19

Arbeitslos. Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Läuft der befristete Arbeitsvertrag aus und ist die Anschlussbeschäftigung unklar, dann muss man sich drei Monate vor dem Befristungsdatum arbeitssuchend melden. Ist die Befristung kürzer als 3 Monate, muss man sich unverzüglich arbeitssuchend melden, d.h. sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. War man vor der Befristung schon arbeitssuchend gemeldet, bleibt man am besten arbeitssuchend gemeldet, d.h. man meldet bei der Bundesagentur für Arbeit an, dass man einen Arbeitsplatz gefunden hat, man aber befristet ist. Was ist, wenn mein befristetes Arbeitsverhältnis endet, während ich krank bin? Dann hat man Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse und zwar für längstens 78 Wochen. Zeiten der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber werden von dem Zeitraum 78 Wochen abgezogen. Beachte: dies gilt nur, wenn man ununterbrochen krankgeschrieben wurde. Wer während der Arbeitslosigkeit krank wird, hat einen Anspruch auf 6 Wochen Arbeitslosengeld. Ob es danach Krankengeld gibt, ist einzelfallabhängig. Schwierig wird es, wenn jemand krank wird, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet ist und bevor er sich beim Arbeitsamt gemeldet hat. Deshalb unser Tipp: Sollte man am ersten Tag der Arbeitslosigkeit krank werden, ist es ratsam, dass man sich zuerst arbeitslos meldet und dann zum Arzt geht. An wen wende ich mich, wenn ich Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt habe? Der ver.di Rechtschutz hilft auch in diesem Fall. Wichtig ist, dass man auf die jeweiligen Fristen achtet. Wenn man einen Bescheid vom Arbeitsamt bekommt, muss man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erhält man einen Widerspruchsbescheid, muss man innerhalb von einem Monat Klage einreichen.

Erwerbslos aber nicht hilflos! Auch als Erwerbslose/r ist man in ver.di organisiert und hat Anspruch auf alle Leistungen. Der Beitrag beträgt nur noch 0,5% aus dem Arbeitslosengeld. Kontaktstelle ist der jeweilige Bezirk die Adressen befinden sich auf der Seite 22. In München gibt es eine ehrenamtliche Beratung von Erwerbslosen für Erwerbslose (BEINE). BEINE Beratungs- und Informationsstelle der Erwerbslosen rund um Hartz IV Sprechzeiten: Freitag 10 12 Uhr DGB-Haus, München, Schwanthalerstr. 64, 2. Stock Raum B 2.16 Treffen von Erwerbslosen in München und Nürnberg. Arbeitskreis Arbeitslosigkeit ver.di DGB-Haus München, Schwanthalerstr. 64 I. Stock Raum C.1.22 Clara Zetkin jeden Dienstag 13.30 15.00 Uhr Offener Erwerbslosentreff DGB-Haus Nürnberg, Kornmarkt 5-7, jeden 1. Donnerstag im Monat 15-17 Uhr Wie kann ich Mitglied bei ver.di werden? ver.di zu stärken macht Sinn. Für 1% Beitrag vom Lohn gibt es eine starke Solidargemeinschaft, Schutz und Sicherheit. Es gibt Menschen, die helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen, bei der Post und auch, wenn man nicht mehr bei der Post arbeitet. Mitglied werden kann man bei jedem/r ver.di-vertrauensmann/frau. Selbstverständlich kannst du auch Deinen Betriebsrat fragen. Darüberhinaus kann man z.b. über online beitreten unter www.mitgliedwerden.verdi.de. Seite 21

Ansprechpartner/ Ansprechpartnerinnen vor Ort: Bayern: Anton Hirtreiter Landesbezirksfachbereichsleiter Telefon: (089) 5 99 77 1100 Mail: Anton.Hirtreiter@verdi.de Hans-Peter Konrad Telefon: (089) 5 99 77 1102 Mail: Hans-Peter.Konrad@verdi.de Hedwig Krimmer Telefon: (089) 5 99 77 1101 Mail: Hedwig.Krimmer@verdi.de ver.di Bayern/ Postdienste, Speditionen und Logistik Schwanthalerstraße 64, 80336 München Augsburg/Kempten: Mittelfranken/Oberfranken-West: München: Niederbayern: Oberpfalz/Oberfranken-Ost: Rosenheim: Würzburg-Aschaffenburg/ Schweinfurt: Ingolstadt: Hajo Hertle Telefon: (0821) 279 54 80 Mail: Hajo.Hertle@verdi.de Jessica Quinten Telefon: (0911) 23 55 7 110 Mail: Jessica.Quinten@verdi.de Matthias Knüttel Telefon: (089) 5 99 77 7100 Mail: Matthias.Knuettel@verdi.de Florian Pollok Telefon: (089) 5 99 77 7103 Mail: Florian.Pollok@verdi.de Silke Rühm Telefon: (089) 5 99 77 7102 Mail: Silke.Ruehm@verdi.de Claudia Weber Telefon: (089) 5 99 77 7101 Mail: Claudia.Weber@verdi.de Franz Zellner Telefon: (0941) 460 24 30 Mail: Franz.Zellner@verdi.de Nicole Rufin Telefon: (0941) 460 24 22 Mail: Nicole.Rufin@verdi.de Robert Duscher Telefon: (089) 5 99 77 2104 Mail: Robert.Duscher@verdi.de Patrick Gerson Telefon: (06021) 79 49 3 Mail: Patrick.Gerson@verdi.de Hans-Peter Konrad (siehe Bayern)

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Bayern Postdienste, Speditionen und Logistik Schwanthalerstraße 64 80336 München ca. 170.000 Beschäftigte, davon ca. 120.000 Arbeitnehmer/innen ca. 30.000 Teilzeitbeschäftigte ca. 17.000 Befristete 86.200 Briefzusteller/innen 12.700 Paketzusteller/innen arbeiten in 49 Niederlassungen mit 83 Briefzentren und 33 Paketzentren bearbeiten/liefern pro Tag ca. 65 Millionen Briefe ca.3 Millionen Pakete an 43,7 Millionen zu bedienendende Haushalte und sie wissen: Sie sind stark durch ihre Gewerkschaft drei von vier sind in ver.di organisiert Sie sind stark durch ihren Betriebsrat 90% aller Stimmen waren für ver.di-betriebsräte www.mitgliedwerden.verdi.de