Richtlinie zur Aufnahme in den Berufsmaturitätsuntemcht nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (Richtlinie BIV12)

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Transkript:

Frauenfeld, 25. September 2015 Richtlinie zur Aufnahme in den Berufsmaturitätsuntemcht nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (Richtlinie BIV12) 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie regelt die Aufnahme in den Berufsmaturitätsunterricht nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM2), 13 und 14 Verordnung des Regierungsrates über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen (BbM; RB 412.215). 2. Prüfungsfreie Zulassung Die prüfungsfreie Zulassung ist unter folgenden kumulativ zu erfüllenden Bedingungen möglich: 1. Berufsmaturitätsunterricht erfolgt im gleichen Berufsfeld wie die berufliche Grundbildung (Anhang 1 Berufsverzeichnis) 2. Berufsabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) 3. Notendurchschnitt Berufsfachschule mind. 0 4. Empfehlung A oder B Berufsfachschullehrpersonen 2.1 Ermittlung der Durchschnittsnote 2.1.1 Für gewerblich-industrielle Berufe mit standardisierter Allgemeinbildung Gezählt werden die Durchschnittsnoten der Semesterzeugnisse für den obligatorischen Unterricht des zweitletzten Lehrjahres der Berufsfachschule. Bei betrieblich organisierten Grundbildungen wird der Notendurchschnitt aus den berufskundlichen (Wert 1) und allgemeinbildenden (Wert 2) Fächern je zu 50% berechnet. Alle Durchschnittsnoten werden in Zehntel-Noten gerechnet. Der Mittelwert entspricht der Durchschnittsnote aller schulrelevanten Fächer. (Beispiel 4-jährige Ausbildung) Zeugnis Berufsfachschule Berufskunde Sem. 5 5.5 Sem. 6 Mittelwert 5.3 Wert 1 - Fachbereiche gem. BiVO Allgemeinbildung 4.5 4.8 Wert 2 - Sprache und Kommunikation - Gesellschaft BIV1 relevanter Notenschnitt 5.1 Schlossmühlestrasse 9 8510 Frauenfeld T +41 58 345 5930, F +41 58 345 5931 www.abb.tg.ch

2/4 2.1.2 Berufe mit integrierter Allgemeinbildung Bei Grundbildungen von Kauffrau/Kaufmann oder Detailhandelsangestellten wird der Notendurchschnitt der schulischen Fächer im 4. und 5. Semester berechnet. Alle Durchschnittsnoten werden in Zehntel-Noten gerechnet. Der Mittelwert entspricht der Durchschnittsnote aller schulrelevanten Fächer. (Beispiel 3-jährige Ausbildung) Zeugnis Berufsfachschule Sem. 4 Sem. 5 Mittelwert - Standardsprache (Deutsch) 4.5 4.8 - Französisch 5.5 5.3 - Englisch 5.5 4.5 - Detailhandelskenntnisse/ 4.5 4.8 - Information, Kommunikation, Administration (IKA) 4.5 4.8 - Wirtschaft und Gesellschaft W&G 5.5 5.3 Unterrichts bereiche BM relevanter Notenschnitt 2.2 Empfehlung der Berufsfachschule Bei der Anmeldung für einen prüfungsfreien Zugang in einen kantonalen Berufsmaturitätslehrgang nach der beruflichen Grundbildung müssen die Kandidatinnen oder Kandidaten über eine Empfehlung der Berufsfachschule im erlernten Beruf verfügen. Die Empfehlung soll Auskunft geben, wie die Berufsfachschullehrpersonen der zuletzt besuchten Schule die Chancen der Berufsfrau oder des Berufsmannes für das Erlangen eines Berufsmaturitätszeugnisses beurteilen (vergleiche Anhang 2). Empfehlung A Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und empfehlen vorbehaltlos eine prüfungsfreie BM- Aufnahme. Empfehlung B Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und können eine prüfungsfreie BM-Aufnahme empfehlen. Empfehlung C Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und können eine prüfungsfreie BM-Aufnahme nicht empfehlen. Schlossmühlestrasse 9 8510 Frauenfeld T +41 58 345 5930, F +41 58 345 5931 www.abb.tg.ch

3/4 Empfehlung D Die Berufsfachschullehrpersonen schätzen die Anforderungen in den massgebenden Fächern der Kandidatin/des Kandidaten für einen Übertritt in den Berufsmaturitäts- Unterricht als bedeutungsvoll ein und können eine prüfungsfreie Aufnahme nicht empfehlen. Die Empfehlungen für die BM-Aufnahme (BM2) sind längstens bis ein Jahr nach Abschluss der beruflichen Grundbildung zu erstellen. Für die Erstellung der Empfehlungen sind die Rektorate der Berufsfachschulen zuständig. Diese werden erst auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten erstellt. Lernende, welche durch den Kanton an ausserkantonale Berufsfachschulen zugewiesen wurden, erhalten ebenfalls eine Empfehlung der Berufsfachschule (vergleiche Anhang 2). 3. Aufnahmeprüfung In folgenden Fällen ist eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren: a) kein Empfehlungsschreiben der Lehrperson aus der beruflichen Grundbildung vorhanden b) Empfehlung A, B, C, D mit Notendurchschnitt < in den massgeblichen Fäehern c) Empfehlung C, D mit Notendurchschnitt > in den massgeblichen Fächern d) Abschlussprüfung der beruflichen Grundbildung liegt mehr als drei Jahre zurück e) Empfehlung ist zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung älter als drei Jahre f) Wechsel zwischen den BM-Ausrichtungen ausserhalb des Berufsfeldes (vergleiche Anhang 1) Die Prüfungsinhalte und -anforderungen richten sich nach den BM-Ausrichtungen. Die Anmeldeverfahren sowie die Aufnahmeprüfung in den Berufsmaturitätsunterricht werden durch die beiden BM-Schulen in Frauenfeld und Weinfelden organisiert und durchgeführt. Fächer Technik, Natur, W und D W und D Gestaltung Gesundheit Architektur und Life Landschaft und Le- Typ Typ Wirtschaft Dienst- und Kunst und Sozlales Sciences bensmittel leistungen Deutsch Mathematik Französisch Die bestandene Aufnahmeprüfung gilt nur für die entsprechende Ausrichtung. Schlossmühlestrasse 9 8510 Frauenfeld T +41 58 345 5930, F +41 58 345 5931 www.abb.tg.ch

4/4 4. Gültigkeit des bestandenen Aufnahmeverfahrens Das bestandene Aufnahmeverfahren berechtigt zur Aufnahme des Berufsmaturitäts- Unterrichts innerhalb zweier Jahre (nach Aufnahmeverfahren prüfungsfrei oder nach bestandener Aufnahmeprüfung). 5. Besuch von Berufsmaturitätsunterrichtan ausserkantonalen Schulen (BM2) Grundsätzlich besuchen Personen nach ihrer beruflichen Grundbildung den Berufsmaturitätsunterricht (BM2) an einer kantonalen Berufsfachschule in Frauenfeld oder Weinfelden. Ergeben sich mit dem Besuch einer kantonalen Berufsfachschule unzumutbare Reisewege, kann das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Abteilung Finanzen, den Besuch einer ausserkantonalen BM-Schule bewilligen. Für Personen in einem BM-Unterricht nach der beruflichen Grundbildung (BM2) beträgt die zumutbare Reisezeit von Wohnort (Türe) bis Schulort (Türe) 100 MinutenAA/eg. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt per sofort in Kraft. Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Der Amtschef /^.w- Marcel Volkart Mitteilung an: Rektorate der Berufsfachschulen und AbteilungsleiterABB sowie Dienste Berufsfachschulen Präsidenten Berufsschulkommissionen Amt für Mittel- und Hochschulen (AMH) Generalsekretariat DEK Finanzverwaltung Finanzkontrolle Berufsbildungsämter (SG, SH und ZH) Schlossmühlestrasse 9 8510Frauenfeld T +41 58 345 5930, F +41 58 345 5931 www.abb.tg.ch

Anhang 1 Richtlinie BM2: Berufe und BIVI-Ausrichtungen für prüfungsreien Übertritt Bei Berufen die nicht einzeln aufgeführt sind, verwenden die Schulen für die Einstufung einer prüfungsfreien BM-Aufnahme die Zuteilungen in den gleichwertigen Berufen. Berufe nach BIVI-Ausrichtungen 1 2 :.'.. ;.;...-.- 3a.:.:-, (Berufsnennungensindnurmannlich^odenweiblich:^;;.;'! Technik,^ Natur,'?<:> ~ Wirtschaft aufgeführt}.." ; ' ; '/' Architektur; L.andschaft;' l-ife-^v :w-\ LebensmitteF Sciences 3b ßjehsH.": leistungeff 4^-',-;\--,^':;. Gestaltung: H.llM-KQlst^ 5,-; BemerkuFigen'/.w.^^.;'... /.. G^sunäheit'turiäi>oziälesi Anlagen- und Apparatebauer EFZ Anlagenführer EFZ Architekturmodellbauer Augenoptiker EFZ Automatiker EFZ Automatikmonteur EFZ Automobil-Fachmann EFZ Automobil-Mechatroniker EFZ 4^-...-_-..._- Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ Baumaschinenmechaniker EFZ Bauwerktrenner EFZ Bekleidungsgestalterin EFZ Betonwerker EFZ Boden-Parkettleger EFZ Bootbauer Bootfachwart Buchhändler EFZ Büchsenmacher EFZ : 1/8

Berufe nach BIVI-Aüsrichtungen ;.; ^ '.:'.^-..,^..ii/^ :,.^, (Berufsnennungen,sihcl^riür?mänfllJch;odöifweit3ilich,? aufgeführt) ', :;-:':: : :,,; ;.',^ ^ \'s^;;.^?,:^.:^ :..r.i^'as Bühnentänzer EFZ g::' :^wh Teotinik^f! Architektur, üni^%^ Seierices 2: Natur, Lahäsctiaft^ yetäehishiittel- 3a:--?u.?::.. V/lctscl-iaff; 3m:,u,';,-% I3iehst-%: i'^:a jeislüngen.ss ^mmyy Gestaltung::^ unckünst:":.^ 5ii!:- '"-t>v;' Gesundheit ynd^sözjales^ Bemerküngei3.T'C:<?-'%j";r Carrossier Lackiererei EFZ Carrossier Spenglerei EFZ Chemie- und Pharmatechnologe EFZ Coiffeuse EFZ Dentalassistentin EFZ Detailhandelsfachfrau EFZ Diätkoch EFZ Drogist EFZ l Drucktechnologe EFZ Elektroinstallateur EFZ Elektroniker EFZ Elektroplaner EFZ Entwässerungstechnologe EFZ Fachfrau Betreuung EFZ Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ Fachfrau Gesundheit EFZ Fachfrau Hauswirtschaft EFZ Fachmann Information und Dokumentation EFZ Fachmann Kundendialog EFZ Fachfrau Leder und Tetil EFZ 2/8

Berufe nach BM-Ausrichtungen ':.:^ '/, ' /,,,'^ (Berufsnennungen sind nur männlich oder ^^ aufgeführt).'.,- : /...:': ' ', i:..^';.',";'':;"..;^'^^.'^'.,:-,i'^'. 1 Teohnik,- Acchitel<tü?r,S Life: Scierices 2 Natyr^:,^ 1-andscHaft,^ Lebensinittel 3a;- Wirisßhaft 3b Dienst-^ loistungen!:w 4 ßstaltüng^ üntl;küflst: 5: / esundheit uhdfsöziales' Bemerküngen, Fachmann öffentlicher Verkehr EFZ Fahrradmechaniker EFZ Fahrzeugschlosser EFZ Feinwerkoptiker EFZ Fleischfachmann EFZ Fleodrucker EFZ Florist EFZ Formenbauer EFZ Forstwart EFZ Fotofachmann EFZ FotografEFZ GärtnerEFZ Gebaudereiniger EFZ Gebäudetechnikplaner EFZ Geflügelfachmann EFZ Geigenbauer Gemüsegärtner EFZ Geomatiker EFZ Gestalter Werbetechnik EFZ Gewebegestalterin EFZ Gipser-Trockenbauer EFZ Glaser EFZ 3/8

Berufe nach BM-Ausrichtungen (Berufsnennungen sind nur männlich Qderweiblich.»', aufgeführt) Glasmaler EFZ Gleisbauer EFZ Goldschmied EFZ Grafikerin EFZ Graveur EFZ Grundbauer EFZ Gussformer EFZ 1,;,.l..;.../..--. Technik, ÄrGfiitektüt% Üfe.1^<- 2:\./.';. / A Natur, '..i,.^ Lanäsctiäft,^ Leüensmittel. Seiences % 3a,:.e^" Wirtschaft:?.^/ üiei;tst-? leisitunqen avam-^l; 5^ estalthi^^ esi.i.rtdh^ii:» iuhä^küi-tstföp; cinti.soziales. ;BetineRküngen^^;...'.'v;. Gusstechnologe EFZ Heizungsinstallateur EFZ HolzbildhauerEFZ Holzhandwerkerin EFZ Hotelfachfrau EFZ Hufschmied EFZ Industrie- und Unterlagsbodenbauer EFZ Industriekeramiker EFZ Industrielackierer EFZ Industriepolsterer EFZ Informatiker EFZ Innendekorateur Interactive Media Designer EFZ Isolierspengler EFZ Kältesystem-Monteur EFZ 4/8

Berufe nach BM-Ausrichtungen ; :/{ '.' ^ ' ". (Berufsnennungen sind nur männlich pderweiblichf i aufgeführt) ; :, '.:'; ' ^..--,:'.^ :^,:.;. i.^: ;...-^^,y'-;.:., ^ l-..:. JA: Technik,^ ArchiteRtt.il-, l-ife'f:,.'":' Scieneesf 2-".'Ä..::(. Natür,^<^^ Landschaft, Lebensmittel 3a Wfinsctraft:; ab:": 'ß^, '.:,< Dienstleistungen; 4":..,.^-^:-. ^yii^i '"^ BernerkunQen''^ Gjsstaltung^l esüttdtteit und'kurist und'sqziales; Kältesystem-Planer EFZ Kaminfeger EFZ Kauffrau EFZ Keramiker EFZ Kleinmotorrad- und Fahrradmechaniker EFZ ^ -'~ -~ Koch EFZ Konstrukteur EFZ Korb- und Flechtwerkgestalterin EFZ Kosmetikerin EFZ Küfer EFZ Kunststofftechnologe EFZ Laborant EFZ Landmaschinenmechaniker EFZ Landwirt EFZ Lebensmitteltechnologe EFZ Logistiker EFZ Lüftungsanlagenbauer EFZ Maler EFZ Marmorist EFZ Matrose der Binnenschifffahrt EFZ Maurer EFZ Mediamatiker EFZ 5/8

Berufe nach BM-Ausrichtungen;:: ;/.- y:^. : - ^.; (BerufsnennungensinclflüFflTlännlich'oderwreiblich^' :.. aufgeführt) - / '::. :: ;.';. y,^; ' '/ /:;v\-?:.^!'.:'%i?;^ %.,;^''c:,;^ '\.^.-^M lechnik,.; Architetctyr, life^^jil Sciences%!; 2: A'.^.^'r ir'{ Natur,, l-äi-idscttaft, l-ehensrnittel? 3a WirtsGtiaft^ 3b; Dienst-! leistüt-igen 4 - :,w. Gestaltüi-ig ünd:;kuns{y 5y» Gesundheit Und Soziales Bemerkungen Medizinische Praisassistentin EFZ Messerschmied EFZ Metallbauer EFZ Metallbaukonstrukteur EFZ Mikromechaniker EFZ Mikrozeichner EFZ Milchtechnologe EFZ Montage-Elektriker EFZ Motorgerätemechaniker EFZ Motorradmechaniker EFZ Müller EFZ Multimediaelektroniker EFZ Musikinstrumentenbauer EFZ Netzelektriker EFZ Oberflächenbeschichter EFZ Oberflächenveredler Uhren und Schmuck EFZ._...l_-_ Obstfachmann EFZ : Ofenbauer EFZ Orthopädieschuhmacher EFZ Orthopädist EFZ Papiertechnologe EFZ.._..._^! Pferdefachfrau EFZ 6/8

Berufe nach BIVI-Ausrichtungen (Berufsnennungen sind nur männlich oder weiblich aufgeführt)., ;. ""::\ '.:^ :-:s. 1 TechniKr:-'.';' ArcliiteKtur, Life 2:>. '.-:,'v Natur, \: bandscbaft, Lebensmittel 3ä:-, ".';.<-; Wirtschaft f,: Sb; Üienstteistuncjerr 4^' '."?" > (3esta 1S.)ng'^ Üncl.K.ünst'^ j5'^ CSesüncitieit ünä^söziäles? Bemerl<ün<3en, Seiences Pflästerer EFZ Pharma-Assistentin EFZ Physiklaborant EFZ Plattenleger EFZ Podologin EFZ Polybauer EFZ PolydesignerSD EFZ l Polygraf EFZ Polymechaniker EFZ_.. Printmedienverarbeiter EFZ Produktionsmechaniker EFZ Recyclist EFZ Restaurationsfachfrau EFZ Säger Holzindustrie EFZ Sanitärinstallateur EFZ Schreiner EFZ Schuhmacher EFZ Seilbahn-Mechatroniker EFZ Spengler EFZ Steinbildhauer EFZ Steinmetz EFZ Steinwerker EFZ 7/8

Berufe nach BM-Ausrichtungen (BerufsnennungensirKJ nurmännl cti;öde^\areiblicb.:«^% aufgeführt);^'-.;..'...:: S".;-.,;:'::/":- ;:; < -., ' :.^y%^, ::^^":! Strassenbauer EFZ Strassentransportfachmann EFZ 1 Zeohnik;t^s,;?,y Ärehitekjtür;; Life"f%':.i Sciencesi 2 :-<,.^i::-^, :IMä1:ÜF,K^ ;'-< Üänclschattg, LebensrhifteP 3a.'..,!,.^,,;s','-; Vffjr-tscRaift 3b^.ÄA,.-' Dienst- i%a^, joistüngark ^:M-m 0esta tyng5gs ücicliku'nsts S'k: ft ^:- <3^süH(SI.ti)e!i8% üncl;söziates, Beme(;küngen&/;?^ '^ Systemgastronomiefachfrau EFZ Teiematiker EFZ Tetilpfleger EFZ Tetiltechnologe EFZ Theatermaler EFZ Tiermedizinische Praisassistentin EFZ Tierpfleger EFZ Uhrmacher EFZ Uhrmacher Produktion EFZ Veranstaltungsfachmann EFZ Vergolder-Einrahmer EFZ Verpackungstechnologe EFZ Weintechnologe EFZ Winzer EFZ Wohntetilgestalterin EFZ Zahntechnikerin EFZ Zeichner EFZ Zimmermann / Zimmerin EFZ 8/8

2 BM 2 Empfehlung zur prüfungsfreien Aufnahme in Berufsmaturitätsunterricht mit (BIV12) Die Empfehlung richtet sich nach 14 Abs. 1 der Verordnung des Regierungsrates über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen (BbM, RB 412.215): Wer während der beruflichen Grundbildung eine Durchschnittsnote von in den schulischen Fächern aufweist, den Berufsmaturitätsunterricht im gleichen Bemfsfeld wie die berufliche Grundbildung besuchen will und Empfehlung A oder B gemäss 9 Abs. 1 BbM aufweist, wird prüfungsfrei zur entsprechenden Ausrichtung BM 2 zugelassen. 1. Personalien des Kandidaten/der Kandidatin Name: Beruf mit EFZ: Vorname: Fachrichtung: Geburtsdatum: Ende der Lehre: BM-Ausrichtung: 2. Beurteilung und Empfehlung der Berufsfachschule (Die Empfehlung dient zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit im Berufsmaturitätsunterricht) Empfehlung A D Empfehlung B a Empfehlung C a Empfehlung D a Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und empfehlen vorbehaltlos eine prüfungsfreie BM-Aufnahme. Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und können eine prüfungsfreie BM-Aufnahme empfehlen. Die Berufsfachschullehrpersonen würdigen die Fach- und überfachlichen Kompetenzen der Kandidatin/des Kandidaten und können eine prüfungsfreie BM-Aufnahme nicht empfehlen. Die Berufsfachschullehrpersonen schätzen die Anforderungen in den massgebenden Fächern der Kandidatin/des Kandidaten für einen Übertritt in den Berufsmaturitätsunterricht als bedeutungsvoll ein und können eine prüfungsfreie Aufnahme nicht empfehlen. Berufsfachschule: Unterschrift: Datum: Das ausgefüllte Formular muss bei der Aufnahmeanmeldung zur BM 2 durch die Kandidatin / den Kandidaten eingereicht werden.