Förderung anschlussfähiger Bildung in Übergängen Kindertageseinrichtung - Grundschule

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Transkript:

Kreisverwaltung Kleve Postfach 15 52 47515 Kleve www.kle.rbn.nrw.de Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 - Bildungsbüro Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl: 02821 85-429 (Bitte stets angeben) Zeichen: 1.3-400210 Datum: 19.01.2016 Handreichung Nr. 5 Handlungsfelder Inklusion / Individuelle Förderung Förderung anschlussfähiger Bildung in Übergängen Kindertageseinrichtung - Grundschule Zuständigkeiten: Bildungsbüro: Johannes Fischer (Leitung FAK Inklusion/Individuelle Förderung) 02821 / 85 429 Schulaufsicht: Birgit Pontzen (Schulrätin) 02821 / 85 489 Kompetenzteam: Johannes Mulders (Schulamtsdirektor) 02821 / 85 497 Jugendamt: Das für den Wohnort zuständige Jugendamt Lieferanschrift Sprechzeiten Sparkasse Kleve Sparkasse Krefeld Postbank Köln Kreisverwaltung Kleve montags bis donnerstags BLZ 324 500 00, Konto 5 001 698 BLZ 320 500 00, Konto 323 112 144 BLZ 370 100 50, Konto 27917-501 Nassauerallee 15 23 von 09:00 bis 16:00 Uhr BIC: WELADED1KLE BIC: SPKRDE33 BIC: PBNKDEFF 47533 Kleve freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr IBAN: DE04 3245 0000 0005 0016 98 IBAN: DE51 3205 0000 0323 1121 44 IBAN: DE32 3701 0050 0027 9175 01 http://www.kreis-kleve.de e-mail: info@kreis-kleve.de Vermittlung: 02821 85-0 Öffentliche Verkehrsmittel: NIAG-Bus-Linie 49 (City-Bus) bis Haltestelle Postamt, NIAG-Bus-Linie 54 oder RVN-Bus-Linie 70 bis Haltestelle Nassauerallee

Gliederung 1. Zielsetzung 2. Gesetzliche Grundlagen einer Kooperationsvereinbarung 3. Strukturen und mögliche Inhalte einer Kooperationsvereinbarung 3.1. Handlungsfelder der Kooperationsvereinbarung 3.1.1.. Feste Ansprechpartner und ihre Aufgaben 3.1.2. Hospitationen 3.1.3. Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Eltern 3.1.4. Gemeinsame Konferenzen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 3.1.5. Gemeinsame Projekte und Feste 3.2. Einbeziehung der Eltern 3.3. Kooperationskalender 4. Beispiele und Mustervorlagen 4.1. Beispiele für den Aufbau von Kooperationsvereinbarungen 4.1.1. Beispiel 1 (Bildungsregion Rheinisch Bergischer Kreis) 4.1.2. Beispiel 2 (Ergebnis des Projekts transkigs Berlin) 4.1.3. Beispiel 3 (Handreichung Übergang Kita-GS BildungsKreis Kleve) 4.1.4. Beispiel 4 (Bildungsregion Rheinisch Bergischer Kreis) 4.2. Beispiel: Kooperationskalender Kindertageseinrichtung Grundschule 4.3. Muster: Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule - 2 -

1. Zielsetzung Bereits 2013 hat der damalige Facharbeitskreis Individuelle Förderung eine Handreichung Förderung anschlussfähiger Bildung im Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule erarbeitet und veröffentlicht. Wegen der vielen Überschneidungsbereiche hat die Bildungskonferenz im September 2015 die Facharbeitskreise Individuelle Förderung und Inklusion zusammengelegt, auch um dadurch dem Bildungsbüro die Möglichkeit zu schaffen, einen weiteren Schwerpunkt durch Bildung eines neuen Facharbeitskreises Ganztägiges Lernen zu bearbeiten. Zentraler Gegenstand in den Übergangsbereichen ist es, wie eine regional organisierte und gemeinschaftliche Initiative von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen aufgebaut werden kann und gestaltet werden muss, um den Übergang zwischen diesen Institutionen zu erleichtern. Es werden dabei Ansatzpunkte herausgearbeitet, die aufzeigen, wie eine gezielte individuelle Förderung und Dokumentation der Lernentwicklung von Kindern im Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule erfolgen kann und wie diese in einem lokalregional abgestimmten Kooperationsprozess zu gewährleisten ist. Die Rolle des Regionalen Bildungsbüros im Kreis Kleve und seiner Facharbeitskreise kann in stark verkürzten- Schlagworten bei der Umsetzung der Leitziele wie folgt zusammengefasst werden: Initiierung von Kommunikation Initiierung / Moderation von Verständigungs- und Entwicklungsprozessen Entwicklung von Modellen Erprobung von Strukturen und Steuerung Erprobung von Werkzeugen Beratung und Unterstützung Dazu gehören auch die Fragen der regionalen Organisation, der Qualitätssicherung und der Qualifizierung insbesondere im Hinblick auf Empfehlungen zur Entwicklung des Themenfeldes Übergangsmanagement Materialien zur Organisation der Vernetzung von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Akteuren wie Regionales Bildungsbüro, Schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit, Jugendamt und Jugendhilfe, Familienbildung und Familienberatung, Arbeitsinstrumente für eine individuelle / entwicklungsfördernde Gestaltung des Übergangs Kindertageseinrichtung Grundschule, Konzepte gemeinsamer Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher und für Grundschullehreinnen und Grundschullehrer. Einbeziehung von Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, um festzustellen, welche Leistungen innerhalb der Region oder Kommune bereits erbracht werden. Durchführung von Abfragen bezüglich des Kooperationsstandes. Von zentraler Bedeutung nicht nur beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule, sondern bei allen vertikalen Übergängen im Bildungssystem, sind Kontinuität und Diskontinuität in der Bildungsbiografie des einzelnen Kindes. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule vollzieht sich lange vor dem Stichtag der Einschulung und ist ein kontinuierlicher, auf verschiedenen Maßnahmen aufbauender Prozess. - 3 -

Erfolgreich für das Kind ist die Gestaltung des Übergangs, wenn - alle relevanten Beteiligten (Akteure aus der Kindertageseinrichtung, aus der Grundschule sowie die Erziehungsberechtigten und Akteure des sozialen Umfeldes) in den Prozess des Übergangs einbezogen sind und gemeinsam die Verantwortung für die Förderung und Entwicklung des Kindes übernehmen, - die Begleitung und die Unterstützung des Kindes als langfristiger, kontinuierlich aufbauender Prozess angelegt ist, - alle Beteiligten frühzeitig vertrauensvoll zusammenwirken und kooperieren und Verlässlichkeit und Transparenz durch eine verbindliche Kooperationsvereinbarung sichern. 2. Gesetzliche Grundlagen einer Kooperationsvereinbarung Kindertageseinrichtungen und Grundschulen haben eigenständige Gesetze. Die Kindertageseinrichtungen arbeiten auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die Schulen arbeiten auf der Grundlage des Schulgesetzes (SchulG). Beide Gesetzestexte treffen Aussagen zur Zusammenarbeit. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) benennt und beschreibt die Gestaltungsfelder des Übergangs für die Kindertageseinrichtungen im 14: 14 Zusammenarbeit mit der Grundschule (1) Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer eigenen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen. (2) Zur Sicherung gelingender Zusammenarbeit und zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören insbesondere 1. eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte, -methoden und konzepte, 2. die Kontinuität bei der Förderung der Entwicklung der Kinder, 3. regelmäßige gegenseitige Hospitationen, 4. die für alle Beteiligten erkennbare Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen, 5. gemeinsame (Informations-)Veranstaltungen für die Eltern, 6. gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule und 7. gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Das Schulgesetz (SchulG) für das Land Nordrhein-Westfalen gibt an verschiedenen Stellen Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule, fasst diese aber nicht so detailliert wie es im Kinderbildungsgesetz der Fall ist. 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern - 4 -

(1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. 11 Grundschule (1) Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, führt hin zu systematischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn. Die Grundschule arbeitet mit den Eltern, den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen. 36 Grundschule (1) Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und den Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse beraten werden. (2) Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt bei Kindern als erfüllt, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. in der die sprachliche Bildung nach Maßgabe der 13c in Verbindung mit 13b des Kinderbildungsgesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S.462)in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet ist. Beherrscht ein Kind nach der Feststellung nach Satz 1 die deutsche Sprache nicht hinreichend und wird es nicht nachweislich in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen, hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und der Jugendhilfe anzustreben. 3. Strukturen und mögliche Inhalte einer Kooperationsvereinbarung Eine Kooperationsvereinbarung legt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule langfristig an, dient der Orientierung, schafft Verbindlichkeiten, regelt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, die für alle Beteiligten transparent ist, hilft, die gemeinsame Arbeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln. - 5 -

Um dem Anspruch der Orientierung und Verbindlichkeit gerecht zu werden, beinhaltet das Grundgerüst einer Kooperationsvereinbarung im Idealfall Aussagen zu grundlegenden gemeinsamen Zielen der Kooperation, gemeinsamen Handlungszielen und Aktivitäten, Voraussetzungen der Zusammenarbeit (feste Kooperationsbeauftragte, Vereinbarung regelmäßiger Absprachen zur Kooperation, Kooperationskalender). 3.1. Handlungsfelder der Kooperationsvereinbarung Die Inhalte einer Kooperationsvereinbarung bestimmen sich durch die vom Gesetzgeber im 14 Abs. 2 KiBiz vorgegebenen Handlungsfelder Kindertageseinrichtung - Grundschule Gemeinsame Fortund Weiterbildungen Hospitationen Gemeinsame Informatonsveranstaltungen Gemeinsame Konferenzen Kooperationsvereinbarung Kooperarationskalender Gemeinsame Projekte und Feste - 6 -

3.1.1. Feste Ansprechpartner und ihre Aufgaben 14 Abs. 2 Nr. 3 KiBiz Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Kindertagesstätte ins besonders die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen. Die Ansprechpartner werden über einen längeren Zeitraum benannt (zur Vermeidung von Doppelarbeit), koordinieren die gemeinsamen Maßnahmen, treffen sich regelmäßig für Absprachen und informieren entsprechend in Teamsitzungen und Lehrerkonferenzen über den Fortgang der Kooperation. 3.1.2. Hospitationen 14 Abs. 2 Nr. 2 KiBiz Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung ins besonders regelmäßige gegenseitige Hospitationen. Gegenseitige Hospitationen bieten eine gute Möglichkeit des beiderseitigen Kennenlernens, um eine realistische Vorstellung von der pädagogischen Arbeit der Partner zu bekommen. Hospitationen ermöglichen es, die Perspektive zu wechseln und die Arbeit der Partner wertschätzend zu erleben. Im Anschluss an eine Hospitation entwickeln sich Fachgespräche, die neue Impulse für die gemeinsame Arbeit in der Übergangsphase geben. Aus rechtlicher Sicht steht einer Hospitation nichts entgegen (vgl. Göppert/Leßmann, Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Kommentar, 2009) Göppert/Leßmann führen in ihrem Kommentar zum KiBiz aus, dass für die genannten regelmäßigen gegenseitigen Besuche und Hospitationen keine Einwilligung der Eltern notwendig ist, solange es nicht zu einer Datenerhebung, Datennutzung oder Datenübermittlung an Dritte über einzelne Kinder kommt. - 7 -

3.1.3. Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Eltern 14 Abs. 2 Nr. 4 KiBiz Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Kindertageseinrichtung insbesonders gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern. Gemeinsame Informationsveranstaltungen haben das Ziel, Eltern aktiv in die Gestaltung der Bildungsbiografie ihres Kindes einzubeziehen. Dabei nutzen Eltern und Fachkräfte gegenseitig ihre Kompetenzen und prüfen, wie die nächsten Entwicklungsschritte der Kinder angeregt und begleitet werden können. Mögliche Themen für Informationsveranstaltungen Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule, Sprachentwicklung und Sprachstand, Schulanmeldung, Vorbereitung auf die Schuleingangsphase, Voraussetzungen zum Schriftspracherwerb Bedeutung der Pränumerik. 3.1.4. Gemeinsame Konferenzen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahme 14 Abs. 2 Nr. 5 und 6 KiBiz Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Kindertageseinrichtung ins besonders gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule und gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gemeinsame Konferenzen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten den Kooperationspartnern die Möglichkeit, Themenaspekte der Arbeit am Übergang gemeinsam weiter zu entwickeln. Grundlage dieser Veranstaltungen ist die Bereitschaft zu Dialog, Diskurs und Selbstreflexion bei allen Beteiligten. Ziele und Inhalte von gemeinsamen Konferenzen und Fortbildungen werden in gemeinsamer Verantwortung von Grundschule und Kindertageseinrichtung erarbeitet. Die Initiative zur Durchführung kann von allen Akteuren, die im Bereich Übergang aktiv sind, ausgehen. - 8 -

Beispiel möglicher Fortbildungsthemen: Phonologische Bewusstheit Pränumerik Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8 a SGB VIII Sprachstand Unterrichtsinhalte der Eingangsklasse Elternarbeit 3.1.5. Gemeinsame Projekte und Feste Gemeinsam geplante und durchgeführte Veranstaltungen von Kindertageseinrichtung und Grundschule für Kinder und Eltern haben eine große Wirkung sowohl im Umfeld der Einrichtungen (Bekanntheitsgrad in der Kommune, Fremdeinschätzung der Qualität) als auch in den Einrichtungen selbst (Kennenlernen und Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beteiligten Institutionen). Beispiele für gemeinsame Veranstaltungen Sommerfest Laternenausstellung St. Martinszug Spielnachmittage Spiel- und Sportfeste Projekttage 3.2. Einbeziehung der Eltern Auch wenn die Eltern in der Kooperationsvereinbarung nicht direkt als Partner benannt sind, so stehen die Kinder und deren Eltern natürlich im Mittelpunkt der Aktivitäten zum Übergang. Eltern sind für das Kind zentrale Akteure zur Gestaltung des Übergangs und haben eine ganz hohe Bedeutung, Kinder für den Schulstart zu motivieren. Ziel ist es daher, Eltern bewusst in die Gestaltung des Übergangs einzubeziehen. - 9 -

Möglichkeiten der praktischen Umsetzung Entwicklungsgespräche mit Erzieherinnen und Erziehern über Beobachtungen zum Kind, Vereinbarung gemeinsamer Schritte, um das Kind im Übergang zu begleiten, Gemeinsam von den Einrichtungen gestalteter Informationsabend zum Übergang, Einladung der Eltern mit ihren Kindern zu gemeinsamen Schnuppertagen in der Grundschule, Entwicklung eines gemeinsamen Informationsheftes zum Übergang für Erwachsene und Kinder. 3.3. Kooperationskalender Ein gemeinsam erstellter Kooperationskalender bietet eine große Hilfe, die Zusammenarbeit zu planen, zu strukturieren und übersichtlich zu halten. Er beruht auf gemeinsamen Absprachen und gibt Auskunft - zu den geplanten Aktivitäten, - über das genaue Datum sowie die Dauer einer Veranstaltung, einer Sitzung, eines Projekts etc., - zu den beteiligten Personen oder Personengruppen. Beispielhafte Aktivitäten in einem Kooperationskalender sind: Termine für Arbeitsabsprachen, Terminierung und Planung gemeinsamer Informationsveranstaltungen für die Eltern, Vereinbarungen von gemeinsamen Festen und Veranstaltungen, Verabredungen zu gemeinsamen Fortbildungen, Hospitationstermine, Vereinbarungen zum Ablauf des Sprachfeststellungsverfahrens, Zeitpunkte für Einschulungskonferenzen. - 10 -

4. Beispiele und Mustervorlagen 4.1. Beispiele für den Aufbau einer Kooperationsvereinbarung 4.1.1. Beispiel 1 (Bildungsregion Rheinisch Bergischer Kreis) Kooperationsvereinbarung zwischen der Kita XXXXX und der Grundschule XXXX Adresse XXXX Adresse XXXX Ansprechpartnerin: XXXX Ansprechpartnerin XXXX Unser Ziel ist es, mit unserer Zusammenarbeit den gemeinsamen erzieherischen Auftrag so umzusetzen, dass sich der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule für die Kinder ohne Probleme vollziehen kann und sie eine Begleitung durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtung XXX und der Grundschule XXX erfahren. Im Sinne der Eltern und Kinder treffen sich die Leitungen der ortsansässigen Kindertageseinrichtungen mit dem Leitungsteam der Grundschule (ca. 4 bis 6 mal jährlich), um gemeinsame Aktivitäten vorzubereiten. Die Kooperation enthält folgende Inhalte: Gemeinsame Elternabende für die Eltern der 4-jährigen Kinder Elternabend zur Feststellung des Sprachstandes Schulspiel für Kann-Kinder Schnupperbesuch für die einzuschulenden Kinder Vorlesen durch ein ehemaliges Kindergartenkind am Vormittag Gegenseitige Hospitationen Gemeinsame Fortbildungstage zu speziellen Themen Teilnahme an der Einschulungsfeier und des gottesdienstes der Schulkinder Gegenseitige Teilnahme an Festen z.b. Schulfest, Tag der offenen Tür Gemeinsame Elterngespräche mit Eltern von Schulneulingen bzw. einzuschulenden Kindern Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - 11 -

4.1.2. Beispiel 2 (Ergebnis des Projekts transkigs Berlin) zwischen der Kindertageseinrichtung des Trägers vertreten durch die Kita-Leitung und der Grundschule vertreten durch die Schulleitung Kooperationsvereinbarung wird folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation geschlossen. Grundlegende Ziele der Kooperation: Die Kooperationspartner gestalten einen gelingenden Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule, betrachten Beobachtung, Dokumentation und Analyse als Basis für anschlussfähige Bildungsförderung, fördern die gemeinsame Erziehungs- und Bildungsverantwortung von Eltern, Kita und Schule beim Übergang. Handlungsziele der Kooperation: Handlungsziele werden von den beteiligten Einrichtungen entwickelt und an dieser Stelle festgehalten. Voraussetzungen der Zusammenarbeit: Jede an dieser Kooperation beteiligte Einrichtung legt eine Verantwortliche für die Zusammenarbeit fest. Die Verantwortlichen treffen sich regelmäßig, um den zeitlichen Ablauf, die Planung und Durchführung der gemeinsamen Aktivitäten zu besprechen. Ort, Zeit, Personen und Schwerpunktthemen sind jährlich im Kooperationskalender festzulegen. Dauer und Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung: Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom in Kraft und ist bis gültig. Die Kooperationspartner verpflichten sich, sich spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vereinbarung über eine Nachfolgeregelung zu verständigen. Ort, Datum Vertreterin Kita Ort, Datum Vertreterin Grundschule Anlage: Kooperationskalender - 12 -

4.1.3. Beispiel 3 (Handreichung Übergang Kita GS BildungsKreis Kleve) Kooperationsvereinbarung zwischen Der Kindertageseinrichtung Anschrift Mail Telefonnummer des Trägers vertreten durch und der Grundschule Anschrift Mail Telefonnummer vertreten durch Die folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation wird auf der Grundlage des 5 (1) des Schulgesetzes NRW (SchulG) und des 14 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) geschlossen. Voraussetzungen der Zusammenarbeit / Kooperation Benennung verantwortlicher Ansprechpartner für die Kooperation zwischen Kita und Grund- schule, Gegenseitiges Kennenlernen der Arbeitsumgebung und Planung von Kooperationsvorhaben durch regelmäßige, wechselseitige Hospitationen, Erstellung eines verbindlichen Kooperationskalenders. Ort, Zeit, Personen und Schwerpunktthemen sind festzulegen. Ziele der Kooperation Die Kooperationspartner gestalten einen gelingenden Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Die Kooperationspartner verständigen sich über den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtung und Grundschule im Kontext einer gemeinsamen Bildungsverantwortung und fördern gemeinsam mit den Eltern den Übergang. Die Kooperationspartner betrachten Beobachtung, Dokumentation und Analyse als Basis Für anschlussfähige Bildungsförderung. - 13 -

Handlungsziele der Kooperation Bereich Konkretes Handlungsziel (Bereiche können sein, z.b.: Hospitationen intensivieren, Fortbildungen, Sprache/Kommunikation, Mathematische Bildung, Naturwissenschaftliche Bildung, Bewegung, Musische Bildung, Ökologische Bildung, Körper/Gesundheit/Ernährung, Religion/Ethik, Soziale/Interkulturelle Bildung, Medien) Dauer und Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Sie kann zum Ende jedes Schuljahres / Kindergartenjahres gekündigt werden. Ort / Datum Kindertageseinrichtung Ort / Datum Grundschule Anlage: Kooperationskalender - 14 -

4.1.4. Beispiel 4 (Bildungsregion Rheinisch Bergischer Kreis) Vereinbarung zwischen Grundschule XXX, der Kindertageseinrichtung XXX und der Kindertageseinrichtung XXX Im Interesse des Kindes wird folgende Vereinbarung zur intensiven Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule geschlossen: Erzieherinnen hospitieren in der Schule Termine nach Absprache Einmal jährlich im Herbst nehmen die Lehrkräfte der Schuleingangsphase in den Kindertageseinrichtung an einer Teamsitzung teil. Gesprächsinhalte sind die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung sowie aktuelle Fragen und Anliegen. Der Termin wird von der Kindertageseinrichtung vorgeschlagen und mit der Schul- Leiterin bzw. dem Schulleiter abgesprochen. Einmal jährlich im Frühjahr besucht eine Lehrerin der Schuleingangsklassen in der Kindertageseinrichtung die im Sommer schulpflichtig werdenden Kinder. Gesprächsinhalte können sein: Der erste Schultag Kennen die Kinder schon einige Schulkinder? Fragen der Kinder Was ist wichtig in der Schule, was ist anders als im Kindergarten? Die Schulanfänger nehmen mit ihren Erzieherinnen jeweils im Mai / Juni des Einschulungsjahres für zwei Stunden am Unterricht teil. Die Stunden sind so gewählt, dass die Kinder auch die große Pause miterleben. Die Schule meldet sich bezüglich der Terminabsprache. Die Schulanfänger der Kindertageseinrichtung nehmen einmal im Jahr an einer Veranstaltung der Schule teil (z.b. Schulfest, Sport- und Spielfest, Projekttag). Die Schule meldet sich bezüglich der Terminabsprache. Konferenz 4 Wochen nach der Einschulung Themen Übergang von der Kita zur Grundschule Entwicklungsstand der Kinder allgemein Anliegen der Grundschule an die Kita und umgekehrt Austausch über einzelne Kinder (nur über die, bei denen das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt) Den Informationsabend für die Eltern der 4-jährigen Kinder gestalten die Leiterin der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung gemeinsam. Die Terminabstimmung Übernimmt die Schulleitung. Einmal jährlich findet ein Evaluationsgespräch statt. Termin und Ort für das nächste - 15 -

Treffen werden nach Möglichkeit direkt vereinbart. Jede Einrichtung verpflichtet sich zur Weitergabe von Terminen und Informationen, die für alle Beteiligten von Interesse sind. Kontaktpersonen sind neben den Leitungen der beiden Einrichtungen: Grundschule - Kndertageseinrichtung - Ort / Datum Schulleitung Leitung Kindergarten - 16 -

4.2. Beispiel: Kooperationskalender Kindertageseinrichtung Grundschule Zeitraum Datum / Dauer Aktivitäten Beteiligte Personen Erzieherinnen verantwortlich Oktober Hospitationen der Erzieherinnen in Lehrkräfte XXX der Grundschule Vorlesen ehemaliger Kinder- Schulkinder November gartenkinder im Kindergarten Kita-Kinder XXX Kita November 19.11. - 19.30 Info-Veranstaltung für die Schule XXX Eltern der 4-jährigen Kinder Eltern Kita November 10.11. - 17.30 Martinszug Kita - Schule Schule XXX Eltern Pädagogisches Kaffeetrinken Erzieherinnen Januar 20.1. - 15.00 Thema: Sprachstand und Lehrkraft XXX Sprachentwicklung Eltern März 16. - 27.3. Sprachstandsfeststellung Kita XXX Einschulungskonferenzen Einschulende April 13. - 17.4. mit Hospitationen der Lehrkräfte XXX Lehrkräfte in der Kita Erziehrinnen Gemeinsame Fortbildung Lehrkräfte Mai 19.5. Bildungsauftrag Erziehrinnen XXX Kindergarten - Grundschule Schnupperbesuch Kita, Schule Juni der Schulneulinge Eltern XXX in der Schule Kinder Kita/Schule je nach Gegenseitige Teilnahme Eltern XXX Anlass an Festen Kinder - 17 -

4.3. Muster: Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule Name des Kindes Geburtsdatum Eltern / Personenberechtigte Straße Wohnort Kindertageseinrichtung O O Wir sind / Ich bin einverstanden, dass die unter Punkt 1 bis 8 genannten personenbezogenen Informationen über unser / mein Kind an die Grundschule weitergegeben werden. Wir lehnen / Ich lehne die Weitergabe der unter Punkt 1 bis 8 genannten personenbezogenen Informationen an die Grundschule über unser / mein Kind ab. 1. Beginn der Kindergartenzeit 2. Dauer der täglichen Betreuungszeit 3. Teilnahme an gezielten Sprachfördermaßnahmen (soweit diese in der Kindertageseinrichtung angeboten werden) 4. Mehrsprachigkeit 5. Teilnahme an einer gezielten Vorschulförderung (soweit diese angeboten wird) 6. Teilnahme an speziellen Angeboten (z.b. musikalisch-künstlerische Früherziehung) 7. Bewegungserfahrungen / sportliche Aktivitäten 8. Hinweis auf besondere Interessen oder Begabungen und Empfehlungen zur weiteren Förderung Diese Befreiung soll auch gelten für die / den O O O O O O Schulpsychologische Beratung im Kreis Kleve Therapeutinnen und Therapeuten Frühförderstelle Kinderärztin / Kinderarzt Schulsozialarbeit Schulträger (bitte ankreuzen) Wir können / Ich kann die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Unserem / Meinem Kind entstehen durch die Ablehnung oder den Widerruf der Einwilligung keine Nachteile. Ort / Datum Unterschrift des / der Sorgeberechtigten - 18 -