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Transkript:

W I E N E R D E K L A R A T I O N der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der EU-Hauptstädte - Eine starke Stimme in Europa 21. April 2015 Einleitung Europa ist ein Kontinent der Städte. Sie sind es, die die Idee eines geeinten Europas maßgeblich tragen. Die Politiken der Europäischen Union prägen das Leben und den Alltag der Menschen, die Wirtschaft und die Innovationskraft der europäischen Metropolen. Unsere Bevölkerungen sind europäisch und international, und Städte sind eine starke Kraft zur Förderung der Integration von Menschen aus Europa und der ganzen Welt. Unsere Lösungen für das Zusammenleben sind vielfältig, da die Rahmenbedingungen von Land zu Land und von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. In den Städten Europas wird tagtäglich wohl überlegt, konsequent und leidenschaftlich an der Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung der Geschlechter, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und für den Bestand der europäischen Demokratie gearbeitet. Europäische Städte arbeiten auch tagtäglich an der Schaffung einer echten demokratischen und inklusiven Gesellschaft. Europas Städte sind die Laboratorien der Zukunft. Hier haben gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen ihren Beginn. Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der EU-Hauptstädte sind daher der festen Überzeugung, dass die städtische Dimension noch stärker in den Fokus der Europäischen Union rücken muss. I. Städtische Agenda: Systematische Einbeziehung der Städte in die EU-Politiken Wir, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der EU-Hauptstädte, sind strategische Partner bei der Ausrichtung der künftigen EU-Regional- und Städtepolitik. Unser gemeinsames Ziel ist eine Städtische Agenda, zur Verankerung der städtischen Dimension in allen relevanten Entscheidungsprozessen der EU. Die Einbindung der Städte soll daher im gesamten Politikgestaltungsprozess erfolgen. Dazu sind bei den bestehenden Strukturen oder Instrumenten Adaptierungen erforderlich. So müssen Folgenabschätzungen die territorialen Auswirkungen eines Vorschlags auf Städte darstellen ( Urban Impact Assessment ). Städte sind daher möglichst frühzeitig in den europäischen Politikgestaltungsprozess einzubeziehen. Die systematische Erweiterung

der Expertengruppen der Europäischen Kommission zur Vorbereitung neuer rechtlicher Vorschläge um Vertreter der Städte ist daher unabdingbar. Es gab Bemühungen, die Städte in die Erstellung der nationalen Reformprogramme (NRPs) und in die Erstellung der Partnerschaftsabkommen für die Europäischen Struktur- und Investitions-Fonds (ESIF) einzubeziehen, jedoch gab es dabei keinen wesentlichen Fortschritt. Die Arbeit an einer europäischen städtischen Agenda im Rat der Europäischen Union sollte ebenso kontinuierlich und unter Einbindung der Städte erfolgen. Um dies sicherzustellen, müssen die verschiedenen Prozesse auf EU-Ebene zusammengeführt werden. Dies gilt vor allem für die von der Europäischen Kommission umzusetzende Städtische Agenda und die in der Urban Development Group im Rat der Europäischen Union verfolgten städtischen Themen. Das Europäische Parlament war und ist für uns ein wichtiger Partner bei der Berücksichtigung städtischer Interessen, nicht zuletzt durch die Arbeit der URBAN- Intergroup. So wie einige Städte und Regionen in der EU bereits Abgeordneten zum Europäischen Parlament Rederechte in ihren kommunalen oder regionalen gewählten Versammlungen gewähren, so sollte in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes auch ein Rederecht für politisch gewählte Vertreter der Städte und ihrer Verbände und Netzwerke eingeräumt werden. Anhörungen im Europäischen Parlament sind eine wichtige Gelegenheit für gewählte politische Vertreter sich Gehör zu verschaffen, und die Zahl der Anhörungen sollte erhöht werden, insbesondere wenn es um die städtische Dimension eines Vorschlags geht. Im Rahmen der Entsendung nationaler Experten zu den Europäischen Institutionen soll zukünftig vermehrt auch die Teilnahme von Sachverständigen aus Städten unterstützt werden. II. Wahlfreiheit und Erhaltung städtischer Handlungsspielräume Die Europäische Kommission sollte sich unter konsequenter Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf die Vorgabe von Zielen oder das Setzen von Rahmenbedingungen beschränken. Es ist sehr wichtig, der regionalen und lokalen Bedeutung der in Betracht gezogenen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Den Städten ist jedoch die Entscheidung zu überlassen, wie diese Ziele zu erreichen sind, in Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten. Dies gilt vor allem in den Bereichen Klimaschutz, Luftgüte, Sozialpolitik, Mobilität und öffentliche Dienstleistungen (Daseinsvorsorge), wo die Vorgehensweise der einzelnen Städte aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten sehr stark differieren kann.

Die Städte, insbesondere die großen europäischen Städte, haben im Allgemeinen schon seit jeher das Potential des Handels zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen anerkannt. Trotzdem kann die Vernetzung einer globalisierten Welt nicht nur aus der wirtschaftlichen Perspektive betrachtet werden. Aufgrund der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen besteht eine besondere Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger aller an Handelsübereinkommen beteiligten Partner gute Lebensbedingungen zu schaffen. Auch im Rahmen von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen muss darauf geachtet werden, dass es zu keinen Einschränkungen der Wahlfreiheit der Städte bei der Erbringung ihrer Leistungen kommt. Diesbezüglich sind insbesondere Investitionsschutzbestimmungen kritisch zu hinterfragen. Die EU-Ressourcen müssen zukünftig im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte besser verteilt werden. Urbane Metropolen verfügen sowohl über die inhaltliche als auch administrative Kapazität zum zielgerichteten Mitteleinsatz, und sind aufgrund ihrer Nähe zu einer großen Zahl Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der Lage, die Auswirkungen der Investitionen in die wichtigsten Europa-2020-Ziele zu maximieren. Aus demselben Grund sollten Schritte von Mitgliedsstaaten in Richtung der Übertragung von Zuständigkeiten an Städte und der damit in Zusammenhang stehenden Budgets begrüßt werden. Für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit etwa hat die Europäische Kommission Gelder zur Verfügung gestellt, die bisher von vielen Mitgliedsstaaten nicht ausgeschöpft wurden. Die Europäische Kommission sollte deshalb die Möglichkeiten prüfen, einen Teil der nicht beanspruchten Mittel direkt jenen europäischen Großstädten zu übertragen, die von Jugendarbeitslosigkeit besonders betroffen sind. Der finanzielle Spielraum für Städte wird besonders durch die Bestimmungen des mit 1. 1. 2013 in Kraft getretenen Fiskalpaktes eingeschränkt, oft im Zusammenwirken mit innerstaatlichen Vereinbarungen. In einigen Städten werden durch Maßnahmen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte auf nationaler und EU-Ebene die Möglichkeiten dringend notwendiger Investitionen in die langfristige öffentliche Infrastruktur eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Städte mit rapiden Bevölkerungszuwächsen. Auf Ebene der EU und der Mitgliedsstaaten muss daher in Erwägung gezogen werden, wie Städten ermöglicht werden kann, wichtige und wachstumsfördernde Investitionen zu tätigen. Wir würden daher eine offene Diskussion darüber begrüßen, wie die bestehenden Regeln im Sinne einer spezifischen proaktiven Perspektive geändert werden könnten. In diesem Zusammenhang sollten die Bedingungen für die Berechnung des maximalen öffentlichen Defizits überprüft werden, um zukunftsorientierte Investitionen leichter zu ermöglichen im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, zur Reduzierung der

Jugendarbeitslosigkeit, zur Förderung sozialer Investitionen und erneuerbarer Energien und zur Abschwächung des Klimawandels. Die aktuelle Investitionsoffensive für Europa ist dazu ein erster positiver Schritt. Zur gemeinsamen Umsetzung einer Multilevel Governance und der Weiterentwicklung der europäischen Städtepolitik fordern die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der EU- Hauptstädte daher die Umsetzung folgender Maßnahmen: 1. Verankerung der städtischen Dimension in allen Entscheidungsprozessen der EU; 2. Standardmäßige Durchführung von Urban Impact Assessments; 3. Systematische Erweiterung der Expertengruppen der EK um Vertreter der Städte; Unterstützung der Teilnahme von Sachverständigen aus Städten als nationale Experten; 4. Europäischer Rat: Zusammenführung der verschiedene Städte betreffenden Prozesse auf EU-Ebene; 5. Europäisches Parlament: Rederecht von politisch gewählten Vertretern der Städte; mehr Anhörungen, um sicherzustellen, dass Vertreter der Städte sich Gehör verschaffen können; 6. Konsequente Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; 7. Bevölkerungsdichte als Verteilungskriterium für EU-Ressourcen; weitere Übertragung von Zuständigkeiten an Städte; 8. Jugendarbeitslosigkeit: Übertragung nichtbeanspruchter EU-Mittel direkt an besonders betroffene Großstädte; 9. Freihandelsabkommen: Keine Einschränkungen der Wahlfreiheit der Städte 10. Finanzieller Handlungsspielraum der Städte: offene Diskussion über die flexiblere und proaktivere Gestaltung bestehender Regelungen, um zukunftsweisende öffentliche Investitionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum zu fördern.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der EU-Hauptstädte Eberhard van der Laan/Amsterdam Giorgos Kaminis/Athen Michael Müller/Berlin Ivo Nesrovnal/Bratislava Yvan Mayeur/Brüssel DI István Tarlós/Budapest Prof. Dr. Sorin Oprescu/Bukarest Christy Burke/Dublin Jussi Pajunen/Helsinki Frank Jensen/Kopenhagen Zoran Janković/Laibach Fernando Medina/Lissabon Boris Johnson/London Lydie Polfer/Luxemburg Ana Botella Serrano/Madrid Constantinos Yiorkadjis/Nikosia Anne Hidalgo/Paris Adriana Krnáčová/Prag Nils Usakovs/Riga Ignazio Marino/Rom Jordanka Fandakova/Sofia Karin Wanngård /Stockholm Edgar Savisaar/Tallinn Dr. Alexiei Dingli/Valletta Remigijus Šimašius/Vilnius Hanna Gronkiewicz-Waltz/Warschau Michael Häupl/Wien Milan Bandić/Zagreb