Herausforderung alternde Belegschaft Arbeitsmedizinische Untersuchung G26 im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel
HERAUSFORDERUNG ALTERNDE BELEGSCHAFT Demografischer Wandel und Arbeitsschutz Die Obergrenze für das Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach oben und Menschen sind länger im Berufsleben. Arbeitgeber haben in diesem Umfeld die Verantwortung, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Damit die Arbeitsfähigkeit und vor allem die Gesundheit der Beschäftigten über die gesamte Erwerbsbiografie erhalten bleibt, entwickelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) präventive Maßnahmen und Konzepte. Kernelement dieser Strategie sind: flexible Arbeitsmodelle, kräfteschonende Verfahren und die Etablierung einer neuen Arbeitskultur. Zudem gibt es aber auch rechtliche Grundlagen, um einer immer älter werdenden Arbeitnehmerstruktur bessere und sichere Rahmenbedingungen zu bieten. Inzwischen sind in Deutschland Jahr für Jahr mehr Personen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren erwerbstätig. So erreichte 2014 die Erwerbstätigenquote dieser Altersgruppe mit 66 Prozent ihren bisherigen Höchststand. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 lag ihr Anteil bei nur 46 Prozent. Damit hat die Erwerbsbeteiligung in den vergangenen Jahren in keiner Altersgruppe so stark zugenommen wie bei den 55- bis 64-Jährigen. In der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen hat sich die Erwerbstätigenquote in den letzten zehn Jahren von 28 Prozent (2005) auf 53 Prozent (2014) sogar nahezu verdoppelt. 30% der Arbeitnehmer (oder mehr) in vielen europäischen Ländern werden bis 2030 zwischen 55 und 64 Jahre alt sein.
Arbeitsmedizinische Untersuchung Atemschutzgeräte schützen ihre Träger, gleichzeitig beanspruchen sie sie auch in besonderer Weise. Die Untersuchung regelt, welche Gesundheitsprüfungen vor ihrem Einsatz erforderlich sind. In Deutschland wird eine Untersuchung nach dem Grundsatz 26 Einsatz und Auswahl von Atemschutzgeräten gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1) durchgeführt. Der medizinische Eignungstest nach dem G26 der Berufsgenossenschaften überprüft, ob der Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen unter den gegebenen Bedingungen am Arbeitsplatz mit dem Gesundheitszustand des Anwenders vereinbar ist. Die medizinische Eignungsuntersuchung G26 muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des Geräteträgers und der Art des verwendeten Atemschutzgerätes. Wiederholung des medizinischen Eignungstest: bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten bei Personen über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten bei Geräten mit maximal 5 kg Gewicht, vor Ablauf von 12 Monaten bei Geräten über 5 kg Gewicht Für welche Atemschutzgeräte gilt die Untersuchung? Die Anzahl und Art der durchzuführenden Untersuchungen ist abhängig vom eingesetzten Atemschutzgerät bzw. der Gruppe. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand). GRUPPENEINTEILUNG NACH G26 Gruppe Gruppe 1 Produkteigenschaften Gewicht <3 kg, Atemwiderstand <5 mbar z. B. Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klassen P1 und P2, partikelfiltrierende Halbmasken, Gebläsefiltergeräte, Druckluftschlauchgeräte Gruppe 2 Gewicht <5 kg, Atemwiderstand >5 mbar z. B. Filtergeräte mit Partikelfiltern der Klasse P3, Gas- oder Kombinationsfiltern, Regenerationsgeräte <5 kg, Schlauch- und Filtergeräte in Kombination mit Schutzanzügen Gruppe 3 Gewicht >5 kg, Atemwiderstand <6 mbar z. B. frei tragbare Isoliergeräte, Regenerationsgeräte >5 kg AUSNAHMEREGELUNG: Bei Geräten mit weniger als 3kg Gewicht ohne erhöhten Atemwiderstand, bei Fluchtgeräten und bei Selbstrettern ist eine Eignungsuntersuchung nicht notwendig. Zur erstgenannten Kategorie gehören zum Beispiel Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann. Außerdem ist bei Geräten der Gruppe 1, welche weniger als eine halbe Stunde pro Tag genutzt werden, ebenfalls keine Untersuchung notwendig.
HERAUSFORDERUNG ALTERNDE BELEGSCHAFT Nachhaltiges Konzept für langfristiges Arbeiten Arbeitnehmer sollen möglichst ihr gesamtes Arbeitsleben ohne Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nachgehen können. Das gelingt aus einer ganzheitlichen Perspektive. Um Arbeitnehmern ein langfristiges Arbeiten auch mit Arbeitsschutz zu ermöglichen, empfiehlt Dräger ein ganzheitliches Konzept nach dem TOP-Prinzip, das technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen umfasst. Dabei spielen auch neue Konzepte für Atemund Körperschutz eine Rolle. Technische Maßnahmen 1. Vermeidung der Gefahr (zum Beispiel Ersetzen eines gefährlichen Arbeitsverfahren durch ein ungefährliches) 2. Trennung von Mensch und Gefahr (zum Beispiel durch Kapselung einer gefährlichen Maschine) Organisatorische Maßnahmen 3. Organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel zeitliche Begrenzung der Einwirkung einer gefahrbringenden Bedingung); Zugangskontrollen (häufig in Verbindung mit technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen usw.) Persönliche Maßnahmen 4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA, zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Atemschutz, Handschuhe usw.) 5. Unterweisungen (dazu gehören neben Schulungen und Belehrungen auch Schilder und Markierungen, Verbote, Gebote usw.) Auch im Bereich der Produkte bzw. bei der Auswahl der richtigen Produkte gibt es Optimierungsmöglichkeiten. ANFORDERUNGEN (SEITENS DER ARBEITGEBER): - Vereinfachung der gesundheitlichen Eignungsuntersuchung G26 zum Einsatz älterer Arbeitskräfte - Längere Einsatzdauer für Atemschutzgeräteträger zur Effizienzsteigerung - Kostenreduktion für die Durchführung und Kontrolle von gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen AUSWIRKUNG/LÖSUNGSANSÄTZE: - Entwicklung belüfteter Systeme gebläseunterstützt (PAPR) oder druckluftversorgt und Fokussierung auf die Reduzierung von Atemwiderständen für Maskenlösungen - Portfolioerweiterung hin zu belüfteten Spritzschutzanzügen mit Druckluftschlauchgeräten in Kombination mit Kühlsystemen - Neue Filtertechnologien mit niedrigeren Atemwiderständen
Produktlösungen Persönliche Schutzausrüstung von Dräger unterstützt Sie schon heute bei den neuen Herausforderungen: maximale Sicherheit mit 100% Komfort. Dräger X-plore 3300/3500 Wartungsarme Halbmasken: Mit der neuen verbesserten Easy Breath Filter Generation. 1 Dräger X-plore 8000 Serie Robustes Gebläsefiltergerät: Einfache Handhabung kombiniert mit intelligenter Elektronik für ein Höchstmaß an Sicherheit. GRUPPE 1 G26 BEFREIT 2 Dräger PAS X-plore Druckluftschlauchgerät: Komfortabler Atemschutz mit hoher Bewegungsfreiheit und hoher Schutzklasse. Dräger X-plore 9300 Komfortables Druckluftschlauchgerät: Modulares System für eine umgebungsluftunabhängige Atemluftversorgung. GRUPPE 1 G26 BEFREIT Dräger CVA 0700 Innovative Ventilationsweste: Für mehr Komfort durch kühlenden Luftstrom. 1 Dräger PSS 4000 Leichter Pressluftatmer: Leichtgewichtig und trotzdem robust im Einsatz. GRUPPE 1 GRUPPE 3 1 Verfügbar im 1. Halbjahr 2018 2 mit Haube/Helm und Gesamtgewicht < 3kg
QUELLEN https://healthy-workplaces.eu/de www.baua.de/de/angebote/publikationen/berichte/gd49.pdf? blob=publicationfile, Seite 26 Fachzeitschrift des Bundesverbandes Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutsch-land e.v., Dezember 2015 www.baua.de/de/angebote/rechtstexte-und-technische-regeln/regelwerk/amr/pdf/amr-14-2.pdf? blob=publicationfile&v=2 IMPRESSUM DEUTSCHLAND Dräger Safety AG & Co. KGaA Revalstraße 1 23560 Lübeck www.draeger.com