Rolling Lock-In Anleihe auf den 12M Euribor

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Entspricht der Basiswert einem Aktienindex, so spricht man von einer Indexanleihe (oder auch Reverse- Convertible-Bond).

Transkript:

Seite 1 Produktbeschreibung Die Rolling-Lock-In Anleihe der Deutschen Bank hat eine Laufzeit von 10 en. Die Höhe des Zinssatzes ist von der Entwicklung des 12-Monats Euribor Zinssatzes ( Basiswert ) abhängig. Der Zinssatz errechnet sich aus dem Stand des Basiswertes zu Beginn der jeweiligen Zinsperiode. Er entspricht mindestens dem Zinssatz der Vorperiode und beträgt mindestens 4% ( Mindestzinsatz ).. Sobald ein neuer Zinssatz beobachtet wird, der den bisher höchsten gezahlten Zinssatz übersteigt, wird dieser als neuer Mindestzinssatz für die Restlaufzeit der Wertpapiere festgelegt. Als European InterBank Offered Rate (Euribor) wird der Zinssatz für Termingelder in Euro, den Banken im Interbankengeschäft zahlen, bezeichnet. Er dient häufig als Referenzzinssatz für Kredite und Anlageprodukte. Die Verzinsung der Rolling-Lock-In Anleihe über die Laufzeit beträgt mindestens 4,00% p.a.. Zur Fälligkeit wird die Anleihe zu 100% des Nominalwerts zurückgezahlt. Die Rolling-Lock-In Anleihe könnte für Kunden geeignet sein, die eine langfristige EUR-Anlage mit einer Laufzeit von 10 en suchen und die von einem ansteigenden 12-Monats-Euribor ausgehen. Angebotsbedingungen Emittentin : Deutsche Bank AG, Frankfurt Rating : Moody s Aa1, Standard & Poor s A+ Rang : Senior, unsecured Währung : EUR Emissionsvolumen : bis zu EUR 250.000.000 Zeichnungsfrist : 13. Juli 2009 bis 21. Juli 2009 (16.00 Uhr Frankfurter Zeit) Emissionsvaluta : 05. August 2009 Fälligkeitsvaluta : 05. August 2019 (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung und einer Absage der Emission) (falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, der nächstfolgende Bankarbeitstag) Zinssatz : In Bezug auf jede periode der höhere Wert aus 12-Monats-Euribor, dem der Vorperiode und 4% Basiswert : 12-Monats Euribor Zinssatz (Feststellung am Periodenanfang, Reuters-Seite EURSFIXA=) Zinstermin : 05. August eines jeden es einschließlich des Fälligkeitstag (jährlich, 30/360) Zinsbetrag : Der Zinsbetrag wird in EUR ausgezahlt und errechnet sich pro Anleihe für einen Zinstermin wie folgt: Rückzahlung bei Fälligkeit : 100% Ausgabepreis : 100% zzgl. Ausgabeaufschlag Nennbetrag : 1.000,00 EUR Stückelung : 1.000,00 EUR Minimuminvest : 1.000,00 EUR Zinsbetrag in EUR = Zinssatz in % * 1000 EUR * Zinstagequotient

Seite 2 Ausgabeaufschlag : 1,00% 1 Platzierungsprovision : bis zu 1,00% 2 Zinstagequotient : 30/360 Anzahl der Tage der Zinsperiode dividiert durch 360; wobei die Anzahl der Tage einer Zinsperiode auf Basis eines 360-Tage-es mit 12 Monaten zu je 30 Tagen ermittelt wird, es sei denn, (a) der letzte Tag der Zinsperiode ist der 31. eines Monats, aber der erste Tag der Zinsperiode ist ein anderer Tag als der 30. oder 31. eines Monats. In diesem Fall wird der entsprechende Monat, in den der letzte Tag der Zinsperiode fällt, nicht auf 30 Tage verkürzt; (b) der letzte Tag der Zinsperiode ist der letzte Tag im Monat Februar. In diesem Fall wird der Monat Februar nicht auf 30 Tage verlängert. Zinsperiode : Der Zeitraum ab (einschließlich) dem 05. August 2009 bis (ausschließlich) zum ersten Zinstermin und jeder Zeitraum beginnend an einem (einschließlich) Zinstermin bis zum (ausschließlich) nächstfolgenden Zinstermin, oder wenn dieser Tag kein Zahltag ist, der nächstfolgende Zahltag. Bankarbeitstag : Tag an dem (i) Geschäftsbanken und Devisenmärkte am Ort der Vorlegung und in London und Frankfurt Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr (einschließlich Handel mit Devisen und Fremdwährungseinlagen) geöffnet sind und (ii) entweder (1) (für in einer anderen Währung als Euro zahlbare Beträge) Geschäftsbanken und Devisenmärkte am Hauptfinanzmarkt dieser Währung (falls nicht mit dem Ort der Vorlegung identisch) Zahlungen abwickeln und für den Geschäftsverkehr (einschließlich Handel mit Devisen und Fremdwährungseinlagen) geöffnet sind (2) (für in Euro zahlbare Beträge) das Trans European Automated Real- Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-System in Betrieb ist Berechnungsstelle : Deutsche Bank AG OTC Rates Frankfurt ( EXOPTAG ) Börsennotierung : Einbeziehung in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie in Luxembourg Market Making : Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht Settlement : Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main Dokumentation : DIP 2 März 2009 WKN : DB5DAV ISIN : DE000DB5DAV2 1 Den Ausgabeaufschlag zahlt der Kunde an seine Bank (Kundenbank). 2 Die Emittentin zahlt die Platzierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Kundenbank oder gewährt dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag). Ist die Deutsche Bank AG beim Vertrieb eigener Zertifikate/Anleihen sowohl Emittentin als auch Kundenbank, wird der Betrag der vertreibenden Stelle der Deutsche Bank AG bankintern gutgeschrieben.

Seite 3 Szenario-Analyse 3 Szenario 1 Ansteigender 12-Monats Euribor bis ins 6, danach abfallende Zinsen 12-Monats- Euribor 1 1.47% 4.00% (Mindestkupon) 2 2.50% 4.00% (Mindestkupon) 3 3.10% 4.00% (Mindestkupon) 4 3.80% 4.00% (Mindestkupon) 5 4.50% 4.50% 6 5.10% 5.10% (mind. der Vorperiode) 7 3.50% 5.10% (mind. der Vorperiode) 8 2.50% 5.10% (mind. der Vorperiode) 9 2.00% 5.10% (mind. der Vorperiode) 10 2.00% 5.10% (mind. der Vorperiode) Szenario 2 Dauerhaft geringer 12-Monats Euribor 12-Monats- Euribor 1 1.47% 4.00% (Mindestkupon) 2 1.40% 4.00% (Mindestkupon) 3 1.20% 4.00% (Mindestkupon) 4 1.50% 4.00% (Mindestkupon) 5 1.80% 4.00% (Mindestkupon) 6 2.00% 4.00% (Mindestkupon) 7 1.90% 4.00% (Mindestkupon) 8 1.80% 4.00% (Mindestkupon) 9 1.70% 4.00% (Mindestkupon) 10 1.60% 4.00% (Mindestkupon) Szenario 3 Konstant ansteigender 12-Monats Euribor 12-Monats- Euribor 1 1.47% 4.00% (Mindestkupon) 2 2.00% 4.00% (Mindestkupon) 3 2.30% 4.00% (Mindestkupon) 4 2.70% 4.00% (Mindestkupon) 5 3.00% 4.00% (Mindestkupon) 6 3.50% 4.00% (Mindestkupon) 7 4.00% 4.00% (Mindestkupon) 8 4.25% 4.25% 9 4.50% 4.50% 10 5.00% 5.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00% 12-Monats-Euribor 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12-Monats-Euribor 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12-Monats-Euribor 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 3 Dividenden, Transaktionskosten, Provisionen und Steuern sind in der Szenarioanalyse nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negative auf die Wertenwticklung auswirken.

Seite 4 Chancen und Risiken Chancen: Die Höhe des Zinssatzes entspricht dem zu Beginn der jeweiligen Zinsperiode fixierten 12-Monats- Euribor Zinssatz. Anleger können somit an einem steigenden 12-Monats Euribor partizipieren, erhalten jedoch mindestens 4% als Mindestzinssatz. Einmal festgelegte Zinssätze dienen in der Folge als Mindestzinssatz, so dass auch bei zurückgehenden Zinsen während der Laufzeit der Anleihe der bisher höchste fixierte Zins als Mindestzinssatz weiterhin gezahlt wird. Risiken: Der Wert der Anleihe kann während der Laufzeit auch unter dem Emissionspreis liegen Risiko, lediglich den Mindestzinssatz von 4,00% p.a. zu erhalten. Der Anleger erhält dann gegebenenfalls eine Verzinsung seines Kapitals, welche unterhalb des gängigen Niveaus von Anleihen mit vergleichbarem Risiko liegt. Mangels Marktnachfrage kann die generelle Marktgängigkeit der Anleihe während der Laufzeit dahingehend eingeschränkt sein, dass gegebenenfalls ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner für Verkäufe zur Verfügung steht. Ein Preisvergleich ist in diesem Fall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Die Deutsche Bank wird für die Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Anleger trägt Bonitätsrisiko der Emittentin. Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis der Anleihe von der Entwicklung des Basiswertes, dem EUR- Zinsniveau, der EUR-Zins-Schwankungsintensität und anderen Einflussfaktoren ab. Die Anleihe kann während der Laufzeit auch unterhalb des Emissionspreises notieren. Insbesondere folgende Faktoren können bei isolierter Betrachtung - wertsteigernd auf die Anleihe wirken: Schwankungsintensität des Basiswertes (Volatilität) steigt Allgemeiner Rückgang des Zinsniveaus, Flachere Zinsstrukturkurve Umgekehrt wirken diese Faktoren wertmindernd auf den Wert der Anleihe. Die Auswirkungen eines Faktors hängt von dem Wert der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig aufheben können.

Seite 5 Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: - rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). - Marge: Im Ausgabepreis kann ein für den Anleger als solcher nicht erkennbarer weiterer Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten sein ( Marge ), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für Strukturierung und Vertrieb von strukturierten Wertpapieren abdeckt. - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: - der rechnerisch faire Wert - die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market-Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag - Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) - Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Bezugsobjektes oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: - nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge - im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Bezugsobjekts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geldund Briefkursen vergrößern oder verringern.

Seite 6 Wichtige Hinweise Deutsche Bank AG 2009. Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich oder kann unter http://www.investment-produkte.db.com/ heruntergeladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb de Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.