3.9 Gefahrstoffmanagement

Ähnliche Dokumente
Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeitsschutzmanagement Handbuch

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis

Einsatz vom Fremdfirmen

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Unterweisung für Lehrkräfte und Schüler zur Ausstattung und zum Verhalten in Fachräumen der Physik

Dienstleistungen für Arbeitssicherheit, Brandschutz und Abfallentsorgung im Gesundheitswesen ARBEITSSICHERHEIT & BEAUFTRAGTENWESEN

Sicherheit in der Lehrküche

Vorschau. Checkliste zur Auswahl von Betriebsbeauftragten

Arbeitssicherheit Betriebsanweisungen erstellen

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -

2.7 Kommunikation / Umwelterklärung

Verantwortung. Gefährdungsbeurteilung

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

2

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen

1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

ALLGEMEINE LABORORDNUNG

K O N V E K T A. Am Nordbahnhof D Schwalmstadt. Verfahrensanweisung. Arbeitsschutz, Abfälle, Gefahrstoffe und Gefahrgut

77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Gefahrstoffe im Betrieb

Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um?

Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Koordination des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen)

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Unterweisung Arbeits-, Laser- und Umweltschutz

2.6 Umweltaudits / Umweltmanagement-Review

Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste

Neue TRGS Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Arbeitssicherheit & Umweltschutz an der Philipps Universität Marburg

Gefahrstoffunterweisung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Trainieren, bevor es eng wird. Dräger Trainings für Arbeiten im Confined-Space-Bereich Lübeck, 2010 Dräger Academy

KTF SSU- Management Plan

EG-Sicherheitsdatenblatt

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Beispiel einer Dokumentenliste

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

Betriebssicherheit AwSV Was ist konkret zu tun?

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag)

Dienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes


Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten

Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen

EU-Sicherheitsdatenblatt Polymerlösung 1 Seite 1 von 3 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/ EWG Druckdatum : 08.Jan 2009

1. Stoff-Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1. Handelsnahme ELOKALK Kalkfarbe Chemischer Name Kalziumhydroxid Ca(OH)2 in Wasser eingesumpft

Rückbau von Kernkraftwerken

Schwäbischer Arbeitsschutztag Praktische Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Sterilgutversorgung im Klinikum Augsburg

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

- herzlich Willkommen -

Verantwortung des Vorgesetzten für Brandschutz

Arbeitsschutzmanagementsystem. Ein Angebot der BG RCI

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

SENSIVA Schutz-Emulsion O/W

Die neue Gefahrstoffverordnung 2004

Information Schulleiterinnen und Schulleiter Sitzung, Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter, Sitzung A.

Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke

> Fragebogen zur Bestandsaufnahme im Unternehmen

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Die neue Gefahrstoffverordnung

Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie

Sicherheit beim Umgang mit Fluorwasserstoff. Dipl.-Ing. Silke Bakker medical-airport-service

Sicherheitsunterweisung

Betriebliche Gesundheitsförderung - Sozialer Arbeitsschutz

Wintersemester 2009/

Willkommen. Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

Sicherheit im Physik-Unterricht

Das GDA-Arbeitsprogramm ORGANISATION

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Die Berücksichtigung von Genderaspekten in der Gefährdungsbeurteilung Beispiel: Begehungen

Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe

Übersicht über die einzuhaltenden Unterweisungspflichten nach den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Regelungen

Ingenieurbüro Lippitsch. Arbeitssicherheit Baukoordination Managementsysteme Mitarbeitercoaching

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

VDSI Regel 01/2013 -Stand: Mai 2015

Bescheinigung über Umweltschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN. a) Termine. b) Aushang / Einsichtnahme

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

ArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung

Arbeitsschutzkonzept für

Transkript:

Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 1 von 5 3.9 Gefahrstoffmanagement 3.9.1 Ziel / Zweck Sachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen ist sowohl im Hinblick auf die mögliche Gefährdung von Menschen und Umwelt als auch unter den Aspekten der Notfallvorsorge ein besonders wichtiges Handlungsfeld im Rahmen des Umweltmanagementsystems der Universität Bremen. Dabei hat die Vermeidung oder Verminderung des Einsatzes von Gefahrstoffen sowie der Ersatz von Gefahrstoffen durch weniger gefährliche Stoffe oberste Priorität. Kann auf den Einsatz von Gefahrstoffen nicht verzichtet werden, ist die unbedingte Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften der Mindeststandard. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen müssen diese einhalten. 3.9.2 Zuständigkeiten / Ansprechpartner an der Universität Bremen Beratung der Hochschulleitung: Referat 02, Referat 07 Durchführung des Gefahrstofftages: Referat 02 Beschaffung von Gefahrstoffen: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Ggf. Ersatzstoffprüfung: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Anforderung von Sicherheitsdatenblättern: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer, ggf. in Zusammenarbeit mit ZVES Sicherheitstechnik: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer in Zusammenarbeit mit FaSi (Referat 02. Referat 07) Persönliche Schutzausrüstung: Einrichtungsleitung bzw. Einkäufer in Zusammenarbeit mit FaSi (Referat 02/07) und Betriebsarzt Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02/07), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB Erstellung von Betriebsanweisungen: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02/Referat 07), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB sachgemäße Lagerung, sachgemäßer Umgang und Sammlung der Reste vor Ort: Vorgesetzte mit Beratung durch die jeweiligen Sicherheitsbeauftragten, FaSi (Referat 02/07), Betriebsarzt, AbfB, GefStoffKatB, GefGutB Entsorgung: beauftragtes Personal mit ZVES und AbfB bei Transporten über öffentliche Straßen: beauftragtes Personal mit GefGutB bei Asbest: beauftragtes Personal mit Asbestbeauftragtem, FaSi (Referat 07) und Betriebsarzt bei radioaktiven Stoffen und radiologischen Strahlungsquellen (Röntgenstrahlern): beauftragtes Personal mit StrSchBa, StrSchBv, FaSi (Referat 02/07) und Betriebsarzt bei biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen: beauftragtes Personal mit FaSi (Referat 02), BBS und Betriebsarzt bei Gefahrstoffeinsatz während Neubau- und Umbaumaßnahmen sowie im Zusammenhang von Verträgen mit Fremdfirmen für Beschaffung, Lagerung, Umgang, Entsorgung und Weitergabe der Informationen: Leitung der beauftragenden Einrichtung Beratung der Mitarbeiter(innen) / (innen): FaSi (Referat 02/07) und Betriebsarzt Unterweisung von Studierenden: Veranstaltungsleiter(in) Unterweisung von Gästen und Fremdpersonen: Jeder Vorgesetzte für seinen Bereich

Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 2 von 5 Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Jeder Vorgesetzte für seinen Bereich 3.9.3 Interne und externe Vorgaben Laborrahmenordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 3.3.8) Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich (GUV-SR 2005, ehem. GUV 19.17) (http://regelwerk.unfallkassen.de/regeln/19_17.pdf) UVV Grundsätze der Prävention (BGV-V A1) (http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/uvv/1/titel.htm) Gefahrstoffverordnung (4.6.) 3.9.4 Ablauf Referat 02; GefStoffKat B ZVE S 11. Beratung 1. Ggf. Prüfung von mögl. Ersatzstoffen, setzte, ggf. mit ZVES Leitung der Einrichtung 2. Anforderung 3. Beschaffung einschl. Sicherheitsdatenblätter mit Vorgesetzt dezentral en oder ZVES 13. Überwachung 4. Lagerung 5. Unterweisung der Mitarbeiter(innen) 6. Gefahrstoffkataster 7. Betriebsanweisung 8. Einsatz Vorgesetzte mit mit ZVES, GefStoffKatB mit 9. Getrennte Samm - lung der Abfälle mit ZVES AbfB 12. Beratung, Überwachung 10. Entsorgung ZVES Die Verantwortung für das Gefahrstoffmanagement und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt grundsätzlich auf allen Ebenen bei der Leitung der jeweiligen Einrichtungen. Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert und können z. B. sein: Chemikalien Entwickler, Fixierer Schmiermittel, Öle, Treibstoffe, Korrosionsinhibitoren Farben, Lacke Reinigungsmittel

Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 3 von 5 Kältemittel technische Gase Eintragungen in das zentrale Gefahrstoffkataster der Universität Bremen erfolgen bei: neuen Chemikalien deutlichen Änderungen des Mengenbereichs (abgesehen von periodischen Schwankungen) Änderungen des Lagerorts Abschaffung von Chemikalien Im Gefahrstoffkataster sind anzugeben: Name des Gefahrstoffs Gefahrstoffklassifizierung nach Sicherheitsdatenblatt Mengenbereich (A: < 1kg/Liter; B: > 1 kg/liter und < 100 kg/liter, C: > 100 kg/liter) und Ort der Lagerung H- und P-Sätze Betriebsanweisungen enthalten: Angaben zum Anwendungsbereich Angaben zu Gefahren für Mensch und Umwelt spezifische Schutzmaßnahmen, Arbeits- und Verhaltensregeln um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten und Unfälle bzw. Gesundheitsgefährdungen vermeiden spezifische Verhaltensregeln bei Störungen, Unfällen und Erste Hilfe spezifische Hinweise zur Instandhaltung und Entsorgung Unterweisungen erfolgen einmal jährlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen oder mit ihnen in Kontakt kommen. bei Neueinstellungen bei neuartigen Einsätzen und/oder Verwendung neuer Gefahrstoffe bei außergewöhnlichen Vorkommnissen oder bei sonstigem Bedarf Zwingend notwendig ist eine Unterschrift des/der Verantwortlichen! 3.9.5 Einrichtungsbezogene und dezentrale Aspekte Das Führen eines Gefahrstoffkatasters mit den in Abschnitt 3.9.4 beschriebenen Anforderungen kann zusätzlich zum zentralen Gefahrstoffkataster auch dezentral erfolgen. Die Leitung der betreffenden Einrichtung ist dabei für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Dezentrale Gefahrstoffkataster müssen über die Leitung der betreffenden Einrichtung auffindbar sein. 3.9.6 Weitere Informationen und Unterlagen Richtlinie zur Handhabung, Sammlung und Abgabe von Abfällen an der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) Brandschutzordnung der Universität Bremen in der jeweils gültigen Fassung (4.7) VA 3.2 Beschaffungen VA 3.11 Betreuung von Fremdpersonen und Fremdfirmen VA 3.12 Wartungen / Prüfungen

Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 4 von 5 VA 3.13 Brandschutz / Notfallvorsorge VA 3.14 Schulungen / Unterweisungen Checkliste "Information und Einweisung von Fremdpersonen und Fremdfirmen" (Anlage 3.11.8) Aktuelle Informationen, Verhaltensregeln, Ansprechpartner(innen) sowie Formulare und Vordrucke zu Aspekten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Notfallvorsorge sind im Internet auf der Webseite des AGU- Systems einsehbar und erhältlich: http://uni-bremen.agu-hochschulen.de/

Umwelthandbuch der Universität Bremen Seite 5 von 5 3.9.7 Anlage: Laborrahmenordnung vom November 2009