Haftung für übersetzte Dokumente und Probleme der Zulieferdokumentation RA Jens-Uwe Heuer-James Hannover, 18. Februar 2015 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther.
Agenda Einleitung Grundprinzipien der Haftung Einzelfragen Probleme der Zulieferdokumentation Praktische Hinweise
Einleitung
Meinungen zu Übersetzungen Übersetzung in englisch genügt Übersetzungen sind viel zu teuer ein Übersetzungsprogramm tut es auch Übersetzer arbeiten zu langsam und zu ineffizient bei Übersetzungen lässt sich Geld sparen wir fragen unseren Vertriebspartner vor Ort
Grundprinzipien der Haftung
Überblick zur Haftungssituation Zulieferer I Zulieferer II Vertrag Vertrag Vertrag Zulieferer Z ProdSG Hersteller Vertrag Vertrieb Vertrag Marktaufsicht ProdSG Dritter Kunde ProdHaft
Grundaussagen zur Haftungssituation Leitbild der Verständlichkeit Nutzer muss Informationen aufnehmen können Mindestvoraussetzung zum Aufnehmen: Sprachkenntnisse Fremdsprachenkenntnisse meist nicht vorhanden Wenige Ausnahmen denkbar Beispiele: Medizin, Metrologie, Software Ergebnis: Übersetzung erforderlich
Blickwinkel der Juristen Ausländer sind gleich Inländer Behandlung wie ein einheimischer Hersteller Beherrschung der Landessprache wird vorausgesetzt Ausländerbonus existiert nicht Beurteilungsmaßstab ist der Empfängerhorizont Maßstab des Muttersprachlers Berücksichtigung kultureller Eigenheiten
Übersetzung als Teil des Produktes Benutzerinformation ist Teil des Produktes Übersetzung ist Teil des Produktes Gleichzusetzen mit Zuliefererteilen Haftung des Endherstellers für Zulieferprodukte Explizite Haftung nach Produkthaftungsgesetz Nahezu identische Haftung nach Deliktsrecht Haftung für Übersetzung gegeben Verantwortlichkeit für Übersetzung nach ProdSiR
Einzelfragen
Qualität der Übersetzung? Was ist Übersetzung? Rechtlich entscheidend: Nutzwert Inhalte müssen transportiert werden Sprachliche Korrektheit ist Nebensache Maßstab der EN 15038?
Kontrollmöglichkeit der Übersetzung? Maßstab des Verschuldens? Verschulden in der Praxis nicht relevant Grundsatz: Ersatz fehlender Kompetenz Fehlende Kompetenz ist nicht entlastend Sorgfältiges Handeln erfordert Kontrolle Praxisproblem: Sicherstellung der Kontrolle
Rechtliche Bedeutung von Korrekturlesen Übersetzungen als Werkvertrag nach BGB Geistige Leistung (Erfolg) Werkvertragliche Abnahme Ausschluss von Haftungsansprüchen Soweit bei Abnahme erkennbar Beginn der Mängelgewährleistung Korrekturlesen wird überbewertet Korrekturlesen führt nicht zu Haftungsbefreiung
Qualitätssicherung nach EN 15038 EN 15038 beschreibt idealen Übersetzungsprozess Anforderung des Korrekturlesens wird formuliert Korrekturlesen durch außenstehenden Dritten Stand der Technik? Unterschiedliche Auffassungen hierzu am Markt
Persönliche Verantwortung Grundsätzlich Unternehmenshaftung Haftungsregress gegen den Übersetzer Haftung von Einzelübersetzern Interne Haftung bei sorgloser Übersetzung? Übersetzungsmanagement als GF-Aufgabe Fahrlässig: Leitbild der Übersetzungskosten Kein Haftungsrisiko bei fehlender Kontrollmöglichkeit
Qualität der Ausgangstexte Praxis: Ausgangstexte meist problematisch Verwendung von Fachbegriffen Komplexe Syntax Darstellungen im Prosa-Stil Hinweis- und Beratungspflichten des Übersetzers Ergebnis: Langwierige und aufwändige Übersetzung Qualitätsmängel = Zeit & Geld! Kontrolle bei guten Ausgangstexten zweitrangig
Übersetzungskosten Praxiserfahrung: Indiz für zu komplexe Anleitungen Diskussion um generelle Kostenlast unzutreffend Überdeckung ineffizienter Dokumentation Spiegelfechterei ist fehl am Platz Auseinandersetzung mit Ausgangstexten erforderlich Identifizierung von Kürzungspotential Ergebnis: Günstigere Übersetzung
Probleme der Zulieferdokumentation
Ausgangslage Endhersteller: Perfekte Übersetzung vom Zulieferer Zulieferer: Keinerlei Übersetzung Einigkeit: Wir haben Recht Explizite gesetzliche Vorgaben fehlen Vertragliche Vorgaben sind anzuraten
Fehlende vertragliche Vereinbarungen Prüfung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben Lieferort = Nutzungsort Entscheidend: erstmaliges Bereitstellen auf dem Markt Beispiel: Komponente als Maschine nach MRL2006/42 Übliche Beschaffenheit Vertraglich vorausgesetzter Zweck Festlegung des Erfüllungsortes Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften
Sinnhaftigkeit der Einbindung von Fremddoku Qualität der Übersetzung durch den Zulieferer Störung der eigenen Terminologie Zeitlicher Ablauf der Einbindung übersetzter Dokumentation Mehr Aufwand als Nutzen?
Praktische Hinweise
Man sollte Abschied nehmen von ad hoc -Übersetzungen Übersetzungsmanagement aufbauen Terminologie angehen Umfang und Stil der Doku überprüfen Übersetzer frühzeitig einbinden Erfordernis der Lokalisierung prüfen Möglichst viele Unternehmensbereiche einbinden
Vielen Dank
Ihr Ansprechpartner Jens-Uwe Heuer-James Rechtsanwalt Partner Berliner Allee 26 30175 Hannover Telefon +49 511 5458 20226 jens.heuer-james@luther-lawfirm.com 24