Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes

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Transkript:

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Stand: 10.10.2013 Aufgestellt im Oktober 2013 Karlstraße 67 76137 Karlsruhe Tel.: 0721/9 32 80-0 Im Auftrag des Nachbarschaftsverbands Pforzheim Östliche Friedrichstraße 4-6 75175 Pforzheim G:\Umwelt\G403_Windenergie_Pforzheim\Natura2000\7017341_Pfinzgau_Ost\Natura2000_Vorpruefung_7017341_Pfinzga u_ost_140113.doc Dieser Bericht enthält 17 Seiten

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 2 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands Pforzheim 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 7017-341 Pfinzgau Ost 1.3 Vorhabenträger Adresse Nachbarschaftsverband Pforzheim Östliche Karl-Friedrichstraße 4 6 75175 Pforzheim Telefon / Fax / E-Mail 07231/39-1060 geschaeftsstelle-nbv@stadtpforzheim.de 1.4 Gemeinde Stadt Pforzheim und Gemeinde Ispringen (Enzkreis) 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Stadt Pforzheim und Landratsamt Enzkreis 1.6 Naturschutzbehörde Umweltamt der Stadt Pforzheim und Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz 1.7 Beschreibung des Vorhabens Zur Steuerung der Windenergienutzung im Nachbarschaftsverband Pforzheim soll ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan aufgestellt werden, da im neuen Landesplanungsgesetz diese Aufgabe auf die kommunale Ebene verlagert wurde. Im Rahmen des Gesamtkonzepts für Konzentrationszonen für einen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zum Thema Windenergie (in Bearbeitung) wurden 5 potenzielle Konzentrationszonen abgegrenzt, in denen der Bau von Windenergieanlagen zulässig sein soll. Teile der potenziellen Konzentrationszonen 1a - 1c liegen innerhalb des FFH- Gebiets Pfinzgau-Ost. Die potenzielle Konzentrationszone 5 liegt in einem Abstand von 100 m zum FFH-Gebiet. Innerhalb einer Konzentrationszone soll durch den Teil-Flächennutzungsplan der Bau von mehreren Windenergieanlagen vorbereitet werden. Es ist in der FFH-Vorprüfung aufzuzeigen, ob die Möglichkeit besteht, mindestens 3 dieser Anlagen innerhalb einer Konzentrationszone zu errichten ohne dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets zu erwarten sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorprüfung die Prüfung der Beeinträchtigungen der konkreten Anlagen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht ersetzen kann, da die Standortwahl (auch von Zuwegungen) von entscheidender Bedeutung für die potenziellen Auswirkungen der Anlagen ist. Vorgehensweise: Unter Punkt 5 werden alle Lebensraumtypen und Arten hinsichtlich ihrer potenziellen Gefährdung durch die Abgrenzung von Konzentrationszonen diskutiert und bewertet. Ist eine Beeinträchtigung aus offensichtlichen Gründen auszuschließen (die Gründe der Bewertung werden in Punkt 5 dargelegt), werden die Lebensraumtypen oder Arten nicht weiter behandelt. Bedarf die Bewertung einer weitergehenden Betrachtung, werden die betroffenen Lebensraumtypen und Arten im Anschluss an das Formblatt in der Anlage erläutert und die Bewertung begründet. weitere Ausführungen: siehe Anlage

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 3 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * 0721/93280-0 0721/93280-50 Karlstraße 67 76137 Karlsruhe e-mail * info@mic.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 10.10.2013 i.v. Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige)

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 4 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands in Kuppenlage. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und -lebensräumen sowie feuchten Waldsäumen durch die Anlagenstandorte kann somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Da die Konzentrationszonen Kuppenlage einnehmen, kommen keine Kalktuffquellen vor. 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo- Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Spelz-Trespe (Bromus grossus) Da die Konzentrationszone eine Kuppenlage einnimmt kommen keine Auenwälder vor. Die Beobachtungen im Rahmen der LRT- Einschätzung (siehe Anlage) bestätigen diese Aussage. Im Untersuchungsraum ist der LRT nicht anzutreffen. Alle Buchenwald-LRT sind als Waldmeister-Buchenwald anzusprechen, teilweise jedoch mit Ansätzen zum Übergang zum Hainsimsen-Buchenwald (eigene Kartierung 2013). Durch den Bau der Windenergieanlagen kann es zu einer nicht unerheblichen Inanspruchnahme dieses Lebensraumtyps als Anlagestandort und im Bereich der Zuwegungen kommen. Durch den Bau der Windenergieanlagen kann es zu einer nicht unerheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums der Gelbbauchunke als Anlagestandort und im Bereich der Zuwegungen kommen. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 5 Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. Hirschkäfer (Lucanus cervus) Spanische Fahne* (Callimorpha quadripunctaria) Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius) Durch den Bau der Windenergieanlagen kann es zu einer nicht unerheblichen Inanspruchnahme des Lebensraums des Hirschkäfers als Anlagestandort und im Bereich der Zuwegungen kommen. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. Die Konzentrationszonen liegen ausschließlich innerhalb des geschlossenen Waldbestands. Die erhebliche Betroffenheit von Offenlandarten und - lebensräumen kann somit ausgeschlossen werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 6 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Da das Vorhaben noch nicht im Detail lokalisiert werden kann, sind Beeinträchtigungen noch nicht quantifizierbar. Im Anschluss an das Formblatt wird ausführlich erläutert, unter welchen Bedingungen erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsziele sicher vermieden werden können. 6.1.2 Flächenumwandlung 6.1.3 Nutzungsänderung 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000- Lebensräumen 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 akustische Emissionen 6.2.2 optische Wirkungen 6.2.3 Veränderungen des Mikround Mesoklimas 6.2.4 Kollision 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) 6.3.2 Emissionen 6.3.3 akustische Wirkungen *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 7 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage 7.1 7.2 betroffener Lebensraumtyp oder Art Waldmeister- Buchenwald, Hirschkäfer, Gelbbauchunke mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? Windenergieanlagen der Gemeinde Keltern welche Wirkungen sind betroffen? Flächeninanspruchnahme, Baumfällungen Vermerke der zuständigen Behörde 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen finden sich im Anschluss an das Formblatt

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 8 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 9 Erläuterungen Da die potenziellen Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie das FFH-Gebiet ausschließlich innerhalb von Waldgebieten tangieren und die im Standarddatenbogen aufgelisteten Offenlandarten ihren Aktionsraum nicht in den Wald ausdehnen, können die Offenlandarten somit aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist auch eine Beeinträchtigung der FFH-Gebietsteilfläche zwischen Ispringen und der potenziellen Konzentrationszone 5 auszuschließen (vgl. Abb. 2), da diese Teilfläche auch durch den Baustellenverkehr nicht betroffen ist. Es verbleiben als potenziell beeinträchtigte Arten der Hirschkäfer und die Gelbbauchunke sowie der LRT Waldmeister-Buchenwald. Um die möglichen Auswirkungen auf die LRT zu beurteilen, wurde im Mai und Juni 2013 eine Kartierung innerhalb der Konzentrationszonen 1a 1c durchgeführt, bei der, um den Aufwand innerhalb der FFH-Vorprüfung zu beschränken, die sicher nicht als LRT anzusprechenden Flächen kartiert wurden. Im Zuge der Kartierung wurde die Forsteinrichtung ausgewertet. Das Ergebnis der Einschätzung kann Anlage 1 entnommen werden. Bei einer untergeordneten Anzahl von Flächen konnte keine sichere Einschätzung getroffen werden. In diese Flächenkategorie wurden auch Flächen aufgenommen, die durch Änderungen der Bestockung, z. B. die Entnahme der dominierenden Baumschicht im Zuge der forstlichen Nutzung oder durch zielgerichtete Maßnahmen, kurz- und mittelfristig in LRT überführt werden können (sog. Potenzialflächen). Hierzu zählen auch Verjüngungsflächen, die sich zum LRT entwickeln können. Diese Flächen werden zur Sicherheit in der weiteren Bewertung ebenfalls als mögliche LRT-Flächen eingestuft. Die Prüfung hat zum Ziel aufzuzeigen, ob in der Konzentrationszone mindestens 3 Windenergieanlagen erstellt werden können, ohne dass die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden. Das bedeutet hier konkret, ohne dass Flächen in Anspruch genommen werden müssen, die als Lebensstätte für Gelbbauchunke und Hirschkäfer angesehen werden müssen bzw. für die die Klassifizierung als LRT nicht ausgeschlossen werden kann.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 10 Abb. 1: Lageplan der Konzentrationszone 1 und betroffenen FFH-Teilgebiete Abb. 2: Lageplan der Konzentrationszone 5 und angrenzender FFH-Teilgebiete

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 11 Beispielhafte Beschreibung der Randbedingungen beim Bau einer Windenergieanlage Jeder Standort und jede Windenergieanlage besitzen unterschiedliche Ausprägungen, so dass sich Höhenangaben und Flächenbedarf nicht verallgemeinern lassen. Folgende Angaben sind aus der Praxis abgeleitet und können im jetzigen Planungsstadium als Anhaltswerte herangezogen werden: Die Nabenhöhe der derzeit gängigen Anlage beträgt zwischen 135 und 150 m über Grund. Die Rotordurchmesser variieren zwischen rund 100 und 130 m, so dass eine Gesamthöhe von ca. 200 m erreicht wird und der Abstand der unteren Rotorspitze über der maximalen Baumwipfelhöhe (ca. 35 m) noch ca. 35 bis 65 m beträgt. Die Energieableitung erfolgt in der Regel durch Erdkabel unter bestehenden Wirtschaftswegen. Die Anlagenstandorte gliedern sich jeweils in 3 Teilbereiche: Die versiegelte Fundamentfläche, die teilversiegelten Kranaufstellflächen und Fahrwege sowie die reinen Rodungsflächen, die u. a. zur Kranmontage dienen und nicht befestigt werden. Hinzu kommen die Zuwegungen vom Straßennetz zum Anlagenstandort. Fundamente Die Anlagen werden auf einem unterirdischen Stahlbeton-Fundament mit einer Flächengröße von rund 400 m² errichtet. Das Fundament kann nach Abschluss der Bauarbeiten mit Boden oder Schotter überdeckt werden. Kranaufstellflächen Die teilversiegelte Kranaufstellfläche befindet sich direkt angrenzend an das Fundament. Sie muss eben und tragfähig ausgebildet sein und wird in der Regel mit Schotter bedeckt. Ebenfalls mit Schotter bedeckt ist die direkte Zuwegung zur Kranaufstellfläche, die auch als Fahrweg beim Kranaufbau dient. Als ebenfalls geschotterte Flächen werden noch kleinere Wendeflächen und Ausrundungen benötigt. Die Größe dieser Flächen unterscheidet sich von Standort zu Standort, in Abhängigkeit von der Topografie und der Möglichkeit, bestehende Waldwege mit zu nutzen. Es kann eine Flächengröße von ca. 1.500 bis 3.100 m² angenommen werden. Diese Flächen bleiben nach dem Bau der Anlage als teilversiegelte Schotterflächen erhalten, um im Bedarfsfall eine Wartung und Reparatur der Anlage zu ermöglichen. Rodungsflächen Hinzu kommen Flächen im Umfang von ca. 2.300 3.400 m², die für die Baumaßnahme gerodet und eingeebnet werden müssen, jedoch als natürliche Bodenfläche erhalten bleiben. Diese Flächen dienen zum Zusammenbau des Krans und können nach dem Bau der Anlage wieder bepflanzt werden. Sie können jedoch nicht uneingeschränkt wiederbewaldet werden, da sie für eine mögliche größere Reparatur wieder benötigt werden könnten. In der Summe kann somit von einem Gesamtflächenbedarf (gesamte Rodungsfläche) von ca. 4.500 6.500 m² im direkten Umfeld der Anlage ausgegangen werden. Zuwegungen Der Flächenbedarf für die Zuwegungen zum Anlagenstandort variiert sehr stark mit dem Standort der Anlagen und kann nicht verallgemeinert angegeben werden. Sind gerade und ebene Waldwege vorhanden, ist der Flächenbedarf gering. Er erhöht sich bei kurvigen Zuwegungen. Die Zufahrtswege zu den Anlagen müssen eine Breite von ca. 4,5 m aufweisen und tragfähig sein. Da die im Planungsraum vorhandenen Hauptforstwege im Mittel eine Breite von ca. 3,5-4 m aufweisen, ist in der Regel eine Verbreiterung um ca. 0,5 bis 1 m notwendig. Das kann oft ohne einen Eingriff in den Baumbestand erfolgen. Zum Teil müssen jedoch angrenzende Bäume aufgeastet werden, um das Lichtraumprofil der Transportfahrzeuge von ca. 5,5 x 5,5 m zu erhalten. In Kurven ist es zum Teil zusätzlich erforderlich, Rodungen auf der Innenseite des Weges durchzuführen, damit der Mittelteil der Tieflader über die Flächen schwenken kann. Auch die Fahrbahn muss hier teilweise über das Normalmaß hinaus verbreitert werden. Die Flächen werden zum Teil befestigt.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 12 Hirschkäfer Lebensraumansprüche Der Hirschkäfer ist vor allem in alten Laubwäldern - vorzugsweise mit Eichen - sowie an Waldrändern, Parks, Obstwiesen und Gärten mit einem möglichst hohen Anteil an alten und absterbenden Bäumen zu finden. Zur Entwicklung benötigen die Larven morsche Wurzelstöcke in mindestens 40 cm Tiefe. Eichen mit Leckstellen stellen die bevorzugten Rendezvousplätze der Hirschkäfer dar. Dort treffen sich beide Geschlechter, um austretende Baumsäfte zu lecken und sich zu paaren. Oft kämpfen mehrere Männchen um ein Weibchen, wobei größere Exemplare mit ihren Zangen kleinere Rivalen leichter aushebeln können und vom Baum werfen. Das siegreiche Männchen bewacht das Weibchen mehrere Tage, bis es zur Fortpflanzung kommt. Das Weibchen sucht z.b. morsche Stümpfe oder Wurzelbereiche noch lebender Eichen auf, die sich für die Entwicklung der Larven eignen, und gräbt sich zur Eiablage bis zu einem Meter tief in die Erde ein. Zwei Wochen später schlüpfen die Larven. Sie ernähren sich von morschem, feuchtem, verpilztem Holz, welches sie nach und nach in Humus verwandeln. Nach 5 bis 7 Jahren verlassen sie dann das Brutholz und verpuppen sich in sogenannten Puppenwiegen. Dies sind in der Erde angelegte Höhlungen, in denen die Larve aus Mulm und Erde einen Kokon fertigt. Noch im Herbst erfolgt die Umwandlung zum Käfer, der aber erst im nächsten Frühjahr an der Erdoberfläche erscheint. (Quelle: LUBW, 2009) Seine Gefährdung beruht in erster Linie in der Beseitigung von einzelnen Eichen und ihren Stubben und die Umwandlung von Eichenwäldern. Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit Eine bauzeitliche Betroffenheit ist im Wesentlichen durch die Rodung von alten Eichen und Baumstubben gegeben, die im Bereich der Zuwegungen und Anlagenstandorte möglicherweise notwendig ist. Nach der Forsteinrichtung (Stand 01.01.2006) sind ältere Eichenbestände nur untergeordnet vertreten. Sie liegen in starkem Maße in den Bereichen vor, die als möglicher Waldmeister Buchenwald-LRT (vgl. nachfolgende Ausführungen) kartiert wurden und somit mit großer Wahrscheinlichkeit bei den Windparkplanungen aus diesem Grund ausgespart werden müssen. Einzelne, darüber hinaus noch möglicherweise betroffene Eichen, wie sie in vielen Wäldern anzutreffen sind, können nicht ausgeschlossen werden. Ihre möglichen Standorte liegen jedoch zum größten Teil außerhalb des FFH-Gebiets, da bei Ausschluss der LRT-Flächen (siehe Anlage) in den FFH- Gebieten nur noch wenige Flächen für die Planungen in Frage kommen. Im Rahmen der detaillierten Planungen zu einem möglichen Windpark besteht nach derzeitigem Kenntnisstand (Grundlage Forsteinrichtung und Begehung) die Möglichkeit, eine ausreichende Zahl von Windenergieanlagen zu positionieren und anzufahren, ohne dass hierfür alte Eichen gefällt bzw. Stubben gerodet werden müssen. Insbesondere für die Flächen im FFH-Gebiet ist das unter Aussparung der Flächen mit Waldmeister- Buchenwald-LRT möglich. Erhebliche Auswirkungen können somit auch dann ausgeschlossen werden, wenn Eichen außerhalb des FFH- Gebiets als essentiell für die Hirschkäferpopulation innerhalb des FFH-Gebiets betrachtet werden. Anlagebedingte Betroffenheit Eine anlagebedingte Betroffenheit ist im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Flächen mit alten Eichen und Baumstubben gegeben, die im Bereich der Anlagenstandorte möglicherweise notwendig ist. Nach der Forsteinrichtung (Stand 01.01.2006) sind ältere Eichenbestände nur untergeordnet vertreten. Sie liegen in starkem Maße in den Bereichen vor, die als möglicher Waldmeister Buchenwald-LRT (vgl. nachfolgende Ausführungen) kartiert wurden und somit mit großer Wahrscheinlichkeit bei den Windparkplanungen aus diesem

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 13 Grund ausgespart werden müssen. Einzelne, darüber hinaus noch möglicherweise betroffene Eichen, wie sie in vielen Wäldern anzutreffen sind, können nicht ausgeschlossen werden. Ihre möglichen Standorte liegen jedoch zum größten Teil außerhalb des FFH-Gebiets, da nach den Ergebnissen der LRT-Kartierung in den FFH- Gebieten nur noch wenige Flächen für die Planungen in Frage kommen. Im Rahmen der detaillierten Planungen zu einem möglichen Windpark besteht nach derzeitigem Kenntnisstand (Grundlage Forsteinrichtung und Begehung) die Möglichkeit, eine ausreichende Zahl von Windenergieanlagen zu positionieren ohne dass hierfür alte Eichen gefällt bzw. Stubben gerodet werden müssen. Insbesondere für die Flächen im FFH-Gebiet ist das unter Aussparung der Flächen in den Waldmeister-Buchenwald-LRT möglich. Erhebliche Auswirkungen können somit auch dann ausgeschlossen werden, wenn Eichen außerhalb des FFH- Gebiets als essentiell für die Hirschkäferpopulation innerhalb des FFH-Gebiets betrachtet werden. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit könnte durch Lärm, Kollision oder die Wartung der Anlagen verursacht werden. Eine Betroffenheit durch Lärm kann beim Hirschkäfer ausgeschlossen werden. Zudem existiert in den betrachteten Flächen schon jetzt eine sehr starke Lärmimmission durch die BAB A8, so dass es nicht zu einer erheblichen Veränderung kommen kann. Die Wartung der Anlagen wird sehr selten durchgeführt, so dass eine Beeinträchtigung durch das Überrollen von Tieren extrem unwahrscheinlich ist und deutlich hinter die regelmäßige Gefährdung zurück tritt. Auch müssen bei den Wartungsarbeiten keine Bäume gefällt werden. Es ist anzunehmen, dass die Rotorfläche in ca. 80 100 m über Grund beginnt. Die Schwärmflüge des Hirschkäfers erreichen diese Höhe nicht, so dass eine Kollisionsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Fazit Hirschkäfer Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 1a und 1c zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit des Hirschkäfers im FFH-Gebiet auszuschließen. In Konzentrationszone 1b verbleibt nach der Auswertung der Forsteinrichtung nur eine so kleine Fläche, dass vermutlich nur eine Anlage errichtet werden könnte. Aus diesem Grund ist die Weiterverfolgung dieser Kleinfläche nur in Kombination mit den anderen Flächen zielführend. Gelbbauchunke Lebensraumansprüche Die Gelbbauchunke bewohnt vor allem Hügelland und Mittelgebirge. Ursprünglich war sie in Klein- und Kleinstgewässern der Überschwemmungsaue von Bächen und Flüssen beheimatet. Heutzutage bewohnt die Art vor allem Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und Truppenübungsplätze. Als geeignete Laichgewässer dienen wassergefüllte Wagenspuren, Suhlen, Pfützen, Tümpel und Gräben. Als Landhabitate nutzen Gelbbauchunken Feuchtwiesen, Laub- und Mischwälder sowie Ruderalflächen. Die tagaktiven Unken halten sich während des Sommerhalbjahres meist an oder in Gewässern auf. Oft treiben sie an der Wasseroberfläche, um bei Gefahr abzutauchen und sich am Gewässergrund zu verstecken. Im Wasser oder an Land erbeuten sie Insekten (z.b. Mückenlarven), Spinnen und Würmer. Die unscheinbaren Eiklumpen werden an Pflanzenstängeln befestigt oder sinken auf den Grund. Für die erfolgreiche Entwicklung des Nachwuchses binnen ein bis zweieinhalb Monaten kommen nur Gewässer infrage, die kaum Feinde oder Konkurrenten enthalten und länger als einen Monat Wasser führen. Die Larven ernähren sich vor allem von Algen-

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 14 bewuchs, den sie abweiden. Als Pionierart zeigt die Art eine hohe Wanderbereitschaft, um rasch neue Laichgewässer zu besiedeln. (Quelle: LUBW, 2009) Ihre Gefährdung beruht in erster Linie auf der Beseitigung von geeigneten Gewässern. Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit Es ist möglich, die Zufahrten zu den Baustellen in den Konzentrationszonen 1a und 1c so zu legen, dass die FFH-Gebiete nicht betroffen sind. Eine potenzielle Restgefährdung durch Bauarbeiten in Teillebensräumen kann durch Maßnahmen (z. B. Bauzeiten- und Baufeldbeschränkung sowie Schutzzäune) im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sicher ausgeräumt werden. Teilweise liegen auch mögliche Zufahrtswege innerhalb des FFH-Gebiets, insbesondere in der Konzentrationszone 1b. Es muss im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geklärt werden, ob diese Zufahrten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würden. Zum jetzigen Planungsstand ist jedoch festzustellen, dass auch ohne diese Zufahrten eine, wenn auch evtl. eingeschränkte, Verwirklichung der Planung möglich ist. Eine erhebliche bauzeitliche Betroffenheit kann somit ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Betroffenheit Die Anlagenfundamente und die Kranstellplätze können den Lebensraum der Gelbbauchunke verkleinern. Allerdings liegen große Teile der geplanten Konzentrationszonen nicht im FFH-Gebiet (Zone 1a: ca. 32 ha, Zone 1b: ca. 2,6 ha und Zone 1c: ca. 30 ha). Dieses Flächenangebot ist ausreichend, um die Möglichkeit zu bieten, die Anlagenstandorte so zu optimieren, dass keine bevorzugten Lebensraumrequisiten der Gelbbauchunke in Anspruch genommen werden müssen. Dies gilt prinzipiell auch für Standorte, die innerhalb des FFH-Gebiets angelegt werden. Allerdings wiegt hier eine Inanspruchnahme des Lebensraums schwerer als außerhalb des Gebiets. Sind die Flächen als Lebensstätte der Gelbbauchunke anzusehen, sind nach den Orientierungswerten (Lamprecht und Trautner, 2007) erhebliche Beeinträchtigung ab einer Flächeninanspruchnahme von mehr als 640 m² (bis 6.400 m² in Abhängigkeit von der Bestandsgröße) zu erwarten. Insofern werden Standorte innerhalb der Konzentrationszone 1b unter ungünstigen Umständen nicht zu verwirklichen sein. Eine Verkleinerung von essentiellen Teillebensräumen, die einen Einfluss auf die Population im FFH-Gebiet haben könnte, kann zumindest für die Konzentrationszonen 1a und 1c ausgeschlossen werden. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit liegt nicht vor. Fazit Gelbbauchunke Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 1a und 1c zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Gelbbauchunke im FFH-Gebiet auszuschließen. Die Konzentrationszone 1b liegt fast vollständig im FFH-Gebiet. Auch hier ist es möglich, dass Standorte ohne Beeinträchtigung der Gelbbauchunke realisiert werden können. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Daten zum Vorkommen der Gelbbauchunke vorliegen, ist eine erhebliche Beeinträchtigung auch bei nur einer Anlage nicht grundsätzlich auszuschließen.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 15 LRT 9130: Waldmeister-Buchenwald Lebensraumbeschreibung Zum Lebensraumtyp des Waldmeister-Buchenwaldes gehören in Mitteleuropa Buchen- und Buchen- Eichenwälder auf kalkhaltigen bis mäßig sauren, z.t. nährstoffreichen, oft lehmigen Böden. Die Beimischung der Eiche geht häufig auf menschlichen Einfluss zurück. In der Regel ist die Krautschicht dieser Wälder gut ausgebildet, oft ist sie reich an Frühjahrsblühern. Waldmeister-Buchenwälder sind naturschutzfachlich besonders bedeutsam in ihrer naturnahen Ausprägung. Hiervon weist Baden-Württemberg einen großen Anteil auf. Für den Naturschutz von Interesse sind vor allem die artenreichen Bestände auf kalkhaltigen Standorten, beispielsweise am Trauf der Schwäbischen Alb. Waldmeister-Buchenwälder sind nach 30a Landeswaldgesetz geschützt. Der Waldmeister-Buchenwald kommt in praktisch allen Naturräumen Baden-Württembergs vor, seine Verbreitungsschwerpunkte liegen im Bodenseebecken, auf der Schwäbischen Alb, im Kraichgau und in der Vorbergzone des Schwarzwaldes. (Quelle: LUBW 2010) Die Kartierung zur Einschätzung möglicher Lebensraumtypen in den Überschneidungsflächen zwischen den geplanten Konzentrationszonen und dem FFH-Gebiet Pfinzgau-Ost im Jahr 2013 erbrachte als Ergebnis, dass in den Überschneidungsflächen praktisch nur der LRT Waldmeister-Buchenwald zu erwarten ist und nicht der auf saureren Böden beheimatete Hainsimsen-Buchenwald. Seine Verbreitung ist sehr großflächig und unterschiedlich auf die Teilflächen der Konzentrationszonen verteilt (vgl. Anlage). Während die Konzentrationszonen 1a und 1c (vor allem auch aufgrund ihrer nur anteiligen Lage im FFH-Gebiet) einen LRT-Anteil von 15,1% bzw. 23,4% aufweisen, nimmt der LRT in der Konzentrationszone 1b 75,4% der Fläche ein. Dies führt dazu, dass in der Konzentrationszone 1b nur noch ca. 8 ha ohne Restriktionen durch den LRT nutzbar sind, während in der Konzentrationszone 1a ca. 39 ha und in der Konzentrationszone 1c ca. 34 ha verbleiben. Betroffenheit von Habitatbestandteilen Bauzeitliche Betroffenheit Die Erschließung der Konzentrationszonen 1a und 1c kann von außerhalb des FFH-Gebiets erfolgen. Mögliche Erschließungswege in Zone 1c, die innerhalb des FFH-Gebiets liegen, grenzen nur punktuell an Flächen mit unsicherer Einstufung (vgl. Anlage). Für diese beiden Flächen kann die bauzeitliche Betroffenheit als unkritisch hinsichtlich des LRT 9130 bewertet werden. Die Erschließung der verbleibenden 8 ha in Konzentrationszone 1b erscheint ebenfalls ohne Eingriffe in den LRT möglich, auch wenn durch eine mögliche Wegverbreiterung aufgrund der Beschaffenheit des Weges eine Waldinanspruchnahme auch im FFH-Gebiet nicht ausgeschlossen werden kann. Anlagebedingte Betroffenheit Als Orientierungswert für die erhebliche Beeinträchtigung des LRT 9130 werden 250 bis 2.500 m² genannt (Lamprecht und Trautner, 2007). Unter Zugrundelegung dieser Werte führt die Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb eines LRT zwangsläufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung, da eine Flächeninanspruchnahme deutlich über 2.500 m² notwendig ist.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 16 Vor diesem Hintergrund ergeben sich die folgenden Bewertungen: In der Konzentrationszone 1b sind nur noch ca. 8 ha ohne Restriktionen durch den LRT nutzbar. Dies führt dazu, dass nur ein Standort ohne Beeinträchtigung dieses LRT verwirklicht werden kann. Die beiden abgetrennten kleinen Teilflächen der Konzentrationszonen 1a und 1b werden nahezu vollständig bzw. vollständig durch den LRT eingenommen. Sie können somit voraussichtlich nicht mehr als Standort genutzt werden. Die Konzentrationszonen 1a und 1c verfügen über große Flächenanteile, die entweder nicht im FFH-Gebiet liegen oder in denen ein LRT ausgeschlossen werden kann. Da diese beiden Flächenkategorien aneinandergrenzen, entstehen genügend große zusammenhängende Flächen in denen kein Lebensraumtyp der Nutzung als Standort für Windenergieanlagen entgegensteht. Betriebsbedingte Betroffenheit Eine betriebsbedingte Betroffenheit liegt nicht vor. Fazit Waldmeister-Buchenwald Es ist möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 1a und 1c zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit des LRT im FFH-Gebiet auszuschließen. In Konzentrationszone 1b verbleibt nur eine so kleine Fläche, dass vermutlich nur eine Anlage errichtet werden könnte. Aufgrund der geringen Größe besteht nur ein sehr geringer Spielraum zur Anordnung der Anlage. Da die Gestaltungsmöglichkeiten somit sehr eingeschränkt sind, sollte diese Fläche sowie die beiden abgetrennten kleinen Teilflächen der Konzentrationszonen 1a und 1b in der weiteren Planung nicht mehr berücksichtigt werden. Gesamtfazit Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, jeweils 3 Windenergieanlagen in den geplanten Konzentrationszonen 1a und 1c zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH- Gebiets auszuschließen. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich: Die Lage der Konzentrationszone überwiegend außerhalb des FFH-Gebiets Die Möglichkeit der Erschließung ohne Tangierung des FFH-Gebiets Es sind aufgrund der Entfernung und einer möglichen Lageoptimierung keine essentiellen Teilhabitate der im FFH-Gebiet geschützten Arten durch die möglichen Anlagen betroffen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es nicht möglich, 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 1b zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets auszuschließen. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich: Die Lage der Konzentrationszone überwiegend innerhalb des FFH-Gebiets und somit die hohe Wahrscheinlichkeit der erheblichen Betroffenheit von Erhaltungszielen. Die Lage der Erschließungswege innerhalb des FFH-Gebiets Der große Anteil von potenziellen Lebensraumtypen im Überschneidungsbereich der Konzentrationszone mit dem FFH-Gebiet.

Natura 2000- Vorprüfung FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost Seite 17 Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist es möglich, 3 Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone 5 zu errichten und gleichzeitig eine erhebliche Betroffenheit der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets auszuschließen. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich: Die Lage der Konzentrationszone außerhalb des FFH-Gebiets Die Möglichkeit der Erschließung ohne Tangierung des FFH-Gebiets Es sind aufgrund der Entfernung keine essentiellen Teilhabitate der im FFH-Gebiet geschützten Arten durch die möglichen Anlagen betroffen. Die Konzentrationszone 1b und die abgetrennte kleine Teilfläche der Konzentrationszone 1a sollten in der weiteren Planung nicht mehr berücksichtigt werden. Hinweis: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist unter Berücksichtigung der Detailplanung (auch der Zuwegungen) und angepasster Untersuchungen die Verträglichkeit der konkreten Planung mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu prüfen. Summationswirkungen Die Gemeinde Keltern erarbeitet derzeit ebenfalls einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie. Eine Konzentrationszone nimmt Teile des FFH-Gebiets Pfinzgau-Ost in Anspruch. Vorläufige Einschätzungen auf Basis der FFH-Vorprüfung gehen davon aus, dass auch hier erhebliche Auswirkungen vermieden werden können, indem die Anlagen und Zuwegungen in Bereichen platziert werden, die außerhalb des FFH-Gebiets oder außerhalb der Lebensraumtypen oder Lebensstätten der Anhang II-Arten liegen. Literatur: BRECHTEL, F. & H. U. KOSTENBADER (Hrsg.) (2002): Die Pracht- und Hirschkäfer Baden-Württembergs. E.Ulmer, 692 S., Stuttgart. EBERT, G. & RENNWALD, E. (Hrsg.) (1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs LAMBRECHT, H., & J. TRAUTNER (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004. Hannover, Filderstadt. LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (HRSG.) (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs LUBW (2009): Kurzbeschreibung Gelbbauchunke und Hirschkäfer (http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/29527/) LUBW (2010): Kurzbeschreibung LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/60585/) LUBW (2013): Datenauswertebogen FFH-Gebiet 7017-341 Pfinzgau-Ost (aktueller Internetauszug)

Anlage Konzentrationszone Nr. 1a Ispringen Ersingen Konzentrationszone Nr. 1b Konzentrationszone Nr. 1a FFH-Gebiet 7017341 - Pfinzgau Ost Konzentrationszone Nr. 1b Konzentrationszone Nr. 1c Pforzheim Legende FFH-Gebiet Konzentrationszone ± Gebiet des Nachbarschaftsverbands Ausschlusskartierung LRT'n Buchenwald-LRT unsichere Einstufung kein LRT Dietlingen 1:10.000 0 125 250 Ergebnis der Kartierung zur Einschätzung möglicher LRT-Flächen in den Überschneidungsflächen zwischen den Birkenfeld geplanten Konzentrationszonen 500 Meter und demffh-gebiet "Pfinzgau-Ost"