Warum mit einem Makler zusammenarbeiten? » Ist Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft» Muss z.b. im Schadensfall die Interessen der Gesellschaft vertreten

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Transkript:

Warum mit einem Makler zusammenarbeiten? Ausschließlichkeitsvertreter Mehrfachagenten Finanz- und Versicherungsmakler z.b. Banken z.b. Versicherungen z.b. Versicherungsvertriebe Vertraglich mit mehreren Unternehmen verbunden Handelt im Auftrag und im Interesse von Ihnen» Vertritt die Interessen seiner Gesellschaft» Hat nur die Produkte seiner Gesellschaft zur Verfügung» Ist Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft» Muss z.b. im Schadensfall die Interessen der Gesellschaft vertreten» Hat nur die Produkte weniger Gesellschaften zur Verfügung Im Schadensfall vertritt er Ihre Interessen Erarbeitet mit Ihnen Ihr persönliches Finanzkonzept Wählt frei aus den Angeboten der Gesellschaften aus Sie erhalten die besten Leistungen und Preise

Zu Ihrer Information Qualifikation Versicherungsfachmann (IHK) Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung Versicherungsmakler gemäß 34d Abs. 1 GewO Erlaubnis nach 34f GewO zusätzlich vorhanden Eingetragen in folgendes Register IHK zu Münster, Sentmaringer Weg 61, 48022 Münster Registrierungsnummern Versicherungsfachmann: D-2BXH-KHX4X-31 Finanzanlagenfachmann: D-F-156-PTGK-49 Registerstelle des Vermittler-Registers Deutscher Industrie- und Handelskammertag E.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Auskunft über Telefon: 030 20 308-0 www.vermittlerregister.org Berufshaftpflichtversicherung R+V Allgemeine Versicherung AG (Deckung 1.200.000 ) Nr. 405 25 0654 65 175 255 Beratungsgrundlage Der Berater stützt seinen Rat auf eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung. Vertragliche Bindung an Versicherungsunternehmen (VU) Der Berater ist nicht verpflichtet, Versicherungs- u. Finanzvermittlungsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren VU zu tätigen. Beteiligung an und von VU Der Berater besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten VU (auch umgekehrt existiert keine Beteiligung). Informationen über Emittenten Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. 34f GewO zulässig ist. Informationen über Vergütung Im Zusammenhang mit der Anlageberatung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Der richtige Ansprechpartner hilft... entscheiden Sie selbst! Vertreter-Haftung Definition Handelsvertreter ( 84 HGB): (1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmen) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. (2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter. (3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein. (4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Fazit: Da der Handelsvertreter in direktem Auftrag seines Brötchengebers handelt, haftet das Unternehmen, in dessen Auftrag Verträge vermittelt werden, für den Fall, dass der Handelsvertreter einen Haftungsschaden verursacht, für Schäden ( Ausschließlichkeitsvertreter, Vertriebsgesellschaften, etc.)! Makler-Haftung ( Maklervertrag & Maklervollmacht ) Definition Handelsmakler ( 93 HGB): (1) Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers. (2) Auf die Vermittlung anderer als der bezeichneten Geschäfte, insbesondere auf die Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen, finden, auch wenn die Vermittlung durch einen Handelsmakler erfolgt, die Vorschriften dieses Abschnitts keine Anwendung. (3) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsmaklers nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Fazit: Versicherung- und / oder Finanzmakler haften selbst für ihre Fehler. Zwar werden in der Rechtssprechung immer wieder auch die Institute mit Haftungsansprüchen belangt, zuerst muss aber immer der Makler aufkommen. Somit hat der Makler zum Eigenschutz ein besonders hohes Interesse, sich umfassend und zeitnah zu informieren. Nur so ist es ihm möglich, seine Auftraggeber (Mandanten) wirklich zeitnah zu versorgen. Der Makler ist laut Gesetz dazu verpflichtet die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Versicherungen zu vertreten.

Kompetenzgebiete Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge u. Ihrer individuellen Steuerlast Existensschutz- und Ruhestandsplanung Alternative Investments u. Bausparen Baufinanzierung (tagesaktuelle Niedrig-Zins-Recherche von über 100 Finanzierungspartnern) Spezielle Deckungskonzepte für Unternehmer Sach-, Unfall- u. Haftpflichtversicherung: Privat- u. Gewerbe-Mandanten Kranken- u. Pflegeversicherung (Patientenverfügungen / Vorsorgevollmachten in Kooperation mit Notaren) Risiko- u. Altersvorsorge 10 Vorteile, die Sie vielleicht noch nicht kennen 1. Den meisten Mandanten fällt positiv auf, dass ich nicht versuchen muss, drittklasse oder gar unnütze Produkte zu platzieren: Ein klarer Vorteil, weil man als Versicherungsmakler keinem Versicherer verpflichtet ist und keine Umsatzvorgaben für bestimmte Versicherungssparten erfüllen muss. 2. Häufig sind Mandanten überrascht, dass es in der Beratung weniger um bestimmte Produkte, sondern um umfassende Lösungsansätze geht, so geht es bei der Absicherung der Arbeitskraft nicht einfach nur um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch um Krankentagegeld, vielleicht auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder Absicherung Schwerer Krankheiten: Fachlich fundiert beratende Versicherungsmakler kennen nicht einfach nur Versicherungsprodukte, sondern überblicken die Versorgungssituation. 3. Einige Mandanten staunen, weil sie über mich gelegentlich günstigere Versicherungsverträge bekommen können, als direkt beim Versicherer. Versicherungsmakler bündeln die Nachfrage, entlasten den Versicherer und bekommen dafür von einigen Versicherern Nachlässe (Rabatte), die sie weitergeben.

4. Heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr, für mich jedoch anders nicht denkbar: Der Abschluss einer Versicherung ist nicht das Ende, sondern für mich als Versicherungsmakler eher der Anfang einer Zusammenarbeit: Meine Mandanten werden natürlich auch anschließend, gern langjährig, von mir betreut und ich unterstütze sie, wenn sie einen Schaden erleiden. 5. Für nahezu alle Versicherten ist ein Schadensfall der Tag der Wahrheit. Erst dann zeigt sich, ob der Versicherungsschutz passt, alles wie erhofft klappt und das Vertrauen in mich berechtigt war. Das kann ich gut verstehen. Daher hat die Betreuung im Schadensfall bei uns höchste Priorität. 6. Vielen Mandanten gefällt es gut, dass sie sich nur eine Telefonnummer oder E-Mailadresse notieren müssen, egal ob es um die Mitteilung einer neuen Adresse oder Bankverbindung geht, um eine Frage zu den Versicherungsbedingungen und Leistungen, oder zu einem Schaden: Jeder Mandant hat einen festen Ansprechpartner. 7. Wenn es im gegenseitigen Interesse ist, übernehme ich die Betreuung auch bereits bestehender Versicherungsverträge, egal bei welcher Versicherungsgesellschaft jemand versichert ist. Es muss keine bestehende Versicherung gekündigt werden, um eine neue abzuschließen. 8. Sollte ein Versicherer einmal seinen Service verschlechtern oder zu teuer werden, wird der Versicherer ausgetauscht, als Versicherungsmakler bleibe ich vertrauter Ansprechpartner meiner Mandanten. 9. Viele Leute finden Papierkram eher nicht so spannend. Denjenigen, die mir eine Makler Vollmacht erteilen, können wir immerhin einiges davon abnehmen und in ihrem Namen Versicherungen ändern, kündigen und neu abschließen: Vertrauen, das mich als Versicherungsmakler ehrt. 10. Wohl alle Mandanten finden es gut, dass sie nicht jedes mal eine Rechnung von mir bekommen, wenn ich für sie tätig werde. Keiner unserer Kunden muss sich überlegen, was es wohl kostet, wenn er wieder anruft, eine persönliche Beratung wünscht, oder wir im Münsterland im Fall größerer Schäden sogar zu ihm kommen, um bei der Regulierung zu helfen. Unsere Vergütung ( Makler-Courtage ) ist in aller Regel Bestandteil des Versicherungsbeitrages. Weil wir die Courtage fortlaufend erhalten, erzielen wir regelmäßige Einnahmen und unterliegen keinem (hohen) Verkaufsdruck. Dennoch sind wir in der Lage, das an Service zu bieten, was unsere Mandanten so schätzen.

Beratungsgrundlage gemäß 60 Abs2 VVG sind folgende Gesellschaften und deren Produkte (Übersicht Nr. 1): Beratungsgrundlage gemäß 60 Abs. 2 VVG sind folgende Gesellschaften und deren Produkte: und noch einige mehr!... und noch einige mehr!

Kurt Tietze Straße 27 46325 Borken Telefon: 0 28 61-70 39 643 Telefax: 0 28 61-70 39 648 Mobil: 0177-722 56 63 finke@markusfinke-finanzen.de www.markusfinke-finanzen.de