Doreen Täufer Servicezentrum Naturschutz Wirtschaft, Bauen und Umwelt Bezirksamt Wandsbek
Träger bedeutender Wohlfahrtswirkungen für den Menschen Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten Wertvollstes Grünelement für den Siedlungsraum unverzichtbar für den Biotopverbund in die freie Landschaft Den vorhandenen Baum- und Heckenbestand im Stadtgebiet zu erhalten und zu sichern
Rechtliche Grundlagen 1. Baumschutzverordnung 10 HmbBNatSchAG ( 29 BNatSchG), 1948 Reichsnaturschutzgesetz Schutz und Pflege des Stadt- und Landschaftsbildes Schutz der gesamten Bestandes an Einzelbäumen, Alleen, einseitigen Baumreihen, abgestorbene Bäume und Hecken 1,853 Millionen Bäume an Straßen, Parks und in Privatgärten davon ca. 460.000 in Wandsbek davon ca. 340.000 Bäume in Privatgrund
2. Landschaftsschutzsgebiete nach 10 HmbBNatSchAG ( 26 BNatSchG) LSG Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt LSG Wandsbeker Geest LSG Farmsen LSG Hummelsbütteler Feldmark/ Alstertal LSG Wohldorf/ Ohlstedt 3. gesetzlich geschützte Biotope nach 14 HmbBNatSchAG ( 30 BNatSchG) Feldhecken, Knicks, Feldgehölze, Gewässer & Feuchtgebiete
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Rechtliche Grundlagen Baumschutzverordnung Amt und Ehrenamt Landschaftsschutzverordnungen sind aktiv Geschützte Biotope
Hoheitlichen Aufgaben und Arbeitsfelder 1. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach 4 BaumschutzVO nach 2, 6 LandschaftsschutzVO Genehmigungen nach BaumschutzVO / LandschaftsschutzVO in Verbindung mit Baugenehmigungsverfahren nach 61 HBauO Beurteilungskriterien: Schutzwürdigkeit des betroffenen Gehölzes Vermeidbarkeit des beabsichtigten Eingriffs Verhältnismäßigkeit der Mittel / Zumutbarkeit
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Kurzfristiges Erteilen von Genehmigungen aus Gründen der Verkehrssicherung Anordnung / Festlegung von Ersatzpflanzungen, -zahlungen sowie Kontrollen von Ersatzpflanzungen Vorprüfung der artenschutz- und biotopschutzrechtlichen Belange Festsetzung / Überwachung von Bedingungen / Auflagen Bearbeitung von Widersprüchen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erteilung von Befreiungen von der Schutzfrist Rechtliche Grundlagen Baumschutzverordnung Landschaftsschutzverordnungen Geschützte Biotope
2. Erteilung von Befreiungen von der Schutzfrist (01. März bis 30. September) nach 67 Abs. 1 BNatschG (Allgemeiner Artenschutz)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erteilung von Befreiungen von der Schutzfrist Rechtliche Grundlagen Baumschutzverordnung Landschaftsschutzverordnungen Geschützte Biotope Gesetzlich geschützte Biotope
3. Gesetzlich geschützte Biotope nach 14 HmbBNatSchAG ( 30 BNatSchG) Feldhecken, Knicks, Feldgehölze, Gewässer & Feuchtgebiete Erteilung von Genehmigungen in Abstimmung mit der BSU Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erteilung von Befreiungen von der Schutzfrist Rechtliche Grundlagen Baumschutzverordnung Landschaftsschutzverordnungen Geschützte Biotope Naturschutzfachliche Stellungnahmen und Genehmigungen zu Baugenehmigungsverfahren Gesetzlich geschützte Biotope
4. Naturschutzfachliche Stellungnahmen und Genehmigungen zu Baugenehmigungsverfahren nach 62, 63, 64 (ggf. 61) HBauO Naturschutzfachliche Stellungnahmen Genehmigungen nach BaumschutzVO / LandschaftsschutzVO Stellungnahme / Mitwirkung an der Umsetzung der landschafts- bzw. grünplanerischen Vorgaben aus Bebauungsplänen (ohne Befreiungen) Überwachung der naturschutzfachlichen / landschaftsplanerischen Auflagen