Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Ähnliche Dokumente
Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Räuberische Erpressung. Raub. 249 StGB. 253, 255 StGB

Abgrenzung Raub räuberische Erpressung

Strafgesetzbuch (StGB) Auszug:

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016

250 StGB Schwerer Raub

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB

Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Teil 4: Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Fall 6. A. Strafbarkeit der J wegen Körperverletzung gem. 223 Abs. 1 StGB durch Werfen der Coladose

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Strafrecht GK III Vorlesung am Falltraining zu Raub / räuberische Erpressung Referentin: Martina Kratz wiss. Mit. Universität zu Köln

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

Klausur im Strafrecht für Fortgeschrittene

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Professor Dr. Gerhard Dannecker Wintersemester 2014/2015 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene. Lösungsskizze

Strafrecht Besonderer Teil I

BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, NStZ 2002, 481 Geldeintreibung. Thema: 253 StGB Rechtswidrigkeit der Bereicherung

I. 212 I StGB T könnte sich gem. 212 I StGB des Totschlags an O strafbar gemacht haben, indem er auf diesen geschossen hat.

Einführung in das Strafrecht

Reform des Sexualstrafrechts

BGH, Beschluss vom 18. November 1969, BGHSt 23, 156 Schläfrigkeit

BGH, Urteil vom 18. Mai 1993, BGH NStZ 1993, 489 Falscher Zeuge

Inhalt. Strafrecht BT 1 Vermögensdelikte -

Tötungs- und Körperverletzungsdelikte

B. Erpressung ( 253 StGB)

18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit

Straftaten gg die persönliche Freiheit

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand

Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Fragen und Antworten

18: Erpresserischer Menschenraub ( 239a StGB)

Synoptische Übersicht über wichtige Gesetzesänderungen des Strafgesetzbuches durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts

Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person

Thema: 316a StGB; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

... jeder Fahrlässigkeitstat =

Prof. Dr. Frank Schuster

Verhältnis Mord und Totschlag. Lösungshinweise Fall 1a

Schutzgut des Art bis 4 plstgb ist das menschliche Leben unter Berücksichtigung seines existenziellen (biologischen) Aspekts.

Fall 5. Anspruch des G gegen S aus 823 Abs. 1 BGB, gerichtet auf Schadensersatz ( 249 Abs. 1 BGB) und Schmerzensgeld ( 253 Abs. 2 BGB).

Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

A vergiftet B mit 1/2 Dosis Gift (Handlung 1). B stirbt am Gift (Erfolg).

Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite

22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch

Strassenverkehrsrecht

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte

Thema: 246 StGB; Subsidiaritätsklausel. Materialien: BGH, Urteil vom 6. Februar 2002, BGHSt 47, 243 Subsidiarität

BGH, Urteil vom 25. März 1952, BGHSt 2, 246 Exbraut

Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Vermögen (1)

Prüfung Strafrecht II & III FS 2015 Teil BT II Musterlösung

Prof. Dr. Bernd Hecker SS Repetitorium im Strafrecht BT II Aufbauschemata. Diebstahl ( 242 StGB)

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem

Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für das 1. Semester (WS 11/12) Wiss. Mit. Jürgen Telke

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Jura Online - Fall: Knapp daneben ist auch vorbei - Lösung

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).

Das versuchte Erfolgsdelikt 1

BGH, Urteil vom 12. Januar 1962, BGHSt 17, 87 Moos-raus. Thema: 242 StGB; Rechtswidrigkeit der Zueignung

3. In einem minder schweren Fall wird der Täter mit Geldstrafe, mit Freiheitsbeschränkungsstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Straftaten gegen die Rechtspflege: Schutzrichtung der Tatbestände. Täter. 164 StGB. Rechtspflegeorgan

211 StGB Der Mordparagraph. Vortrag Lionsclub Lebach Referent: LF Mirko Becker

Gefährliche Körperverletzung (Definitionen)

Übung Strafrecht. Das wird ihm eine Lehre sein!

Prof. Dr. Uwe Murmann Hausarbeit Strafrecht I, WS 2013/14. Lösungsskizze

Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 12. November 2014

Übersicht 242 ff. (2)

Fahrlässigkeit: objektive Pflichtverletzung nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte

Inhalt. Standardfälle Strafrecht Band 2

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen

Antrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6164

Studium der Rechtswissenschaften und juristische Fallpraxis

226, 227 StGB. schwere Tatfolgen. 223 StGB - Grundtatbestand

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Fall 4. Strafbarkeit des T? Gutachten. I. Strafbarkeit aus 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, c, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 lit. a StGB

Onlineberatung. Gesetzliche Grundlage bei angekündigten Straftaten

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

erlanger examenskurs Strafrecht SS 2007 Prof. Dr. Hans Kudlich

Hier Kasse als bewegliche Sache im Eigentum des Tankstelleninhabers C (+) 2. (P): Wegnahme? Abgrenzung der Wegnahme bei 249 zur Weggabe bei 253, 255

2. Hat die in 1 bezeichnete Sache einen bedeutenden Wert, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

BGH, Beschl. v. 26. November 1970, BGHSt 24, 31 Verkehrsunfall

BGH, Beschluss vom 6. Mai 1964, BGHSt 19, 305 Fahrerwechsel

Untreue, 266 StGB. cc) Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können

Hinweis: Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ergibt sich aus 9 II 1,2 StGB.

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. - Fahrlässigkeit -

Kausalität. Objektive Zurechenbarkeit

Tötung auf Verlangen, 216 StGB

Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 11 bis 13

Keine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+]

Fachanwalt für Familienrecht Notar. Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht

Strafrecht BT Einführung Vermögensdelikte

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Transkript:

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 11. Stunde: 316a; 239a,b StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster E Mail: daniel.mueller@uni wuerzburg.de Internet: www.jura.uni wurzburg.de/lehrstuehle/schuster/mitarbeiter Büro: Paradeplatz 4 Raum Nr. 410

316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (1) Wer zur Begehung eines Raubes ( 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls ( 252) oder einer räuberischen Erpressung ( 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Tathandlung: Verüben eines Angriffs auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit Tatopfer: Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer Tatsituation: Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestandes Absicht, einen Raub, räuberischen Diebstahl oder eine räuberische Erpressung zu begehen III. Rechtswidrigkeit und Schuld

316a StGB im Detail Verüben eines Angriffs auf Leib, Leben oder Entschlussfreiheit Angriff = jede feindselige Handlung, die sich gegen eines der genannten Rechtsgüter richtet. Eine tatsächliche Verletzung des Rechtsgutes ist nicht erforderlich. a) Leib oder Leben Ein Angriff setzt insoweit eine unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung voraus, bei der die Gefahr einer nicht nur unerheblichen Körperverletzung besteht.

b) Entschlussfreiheit 316a StGB im Detail Hierfür muss sich der Täter nötigender Mittel bedienen und das Opfer deren objektiven Nötigungscharakter wahrnehmen. Die feindliche Willensrichtung des Täters braucht das Opfer dagegen nicht erkannt zu haben. Beispiel: Der Täter stürzt einen Baum über die Straße. Hier nimmt das Opfer den objektiv nötigenden Charakter wahr, nicht jedoch unbedingt die feindliche Willensrichtung des Täters (der Baum könnte auch aufgrund eines Unwetters umgestürzt sein). (P) Täuschung oder List

(P) Täuschung oder List Täuschung oder List nur dann erfasst, sofern sie nötigenden Charakter haben und das Opfer deren objektiven Nötigungscharakter wahrnimmt. Beispiele: Täuschungsmanövern, die dem Autofahrer das Bestehen einer rechtlichen Pflicht (typischerweise aus StVO oder 323 c StGB) vortäuschen, sog. psychische Autofalle. Aufstellen falscher Halteschilder, Vortäuschen eines Unfalls oder einer polizeilichen Kontrolle

316a StGB im Detail Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer Führer = wer zum Zeitpunkt der Tat das Kraftfahrzeug in Bewegung zu setzen beginnt, es in Bewegung hält oder allgemein mit dem Betrieb des Fahrzeugs oder mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist. Daran fehlt es, sobald sich der Fahrer außerhalb des Fahrzeugs befindet, bei einem nicht verkehrsbedingten Halt und der Fahrer den Motor ausschaltet.

316a StGB im Detail Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs = wenn das Tatopfer im Zeitpunkt des Angriffs noch derart mit der Beherrschung seines Kraftfahrzeugs und/oder der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist, dass es gerade deshalb leichter zum Angriffsobjekt eines Überfalls werden kann. Tat muss in naher Beziehung zur Benutzung des Fahrzeugs als Verkehrsmittels stehen und die typischen Situationen und Gefahrenlagen des Kraftfahrzeugverkehrs in den Dienst seiner Tat stellen. (P) Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug

(P) Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs bei haltendem Fahrzeug Verkehrsbedingter Halt Ausnutzen i.d.r. (+), da Fahrer auf Fortsetzung seiner Fahrt wartet bzw. mit Betriebs- und Verkehrsvorgängen beschäftigt ist Nicht verkehrsbedingter Halt Ausnutzen i.d.r. (-) notwendige Erschwerung der Gegenwehr nicht allein aufgrund laufenden Motors anzunehmen Bsp.: Halt mit angezogener Handbremse und ohne Einlegung eines Ganges (anders Fuß auf der Bremse um bei Automatikgetriebe weiterrollen zu verhindern) bloße Beengtheit des Kfz oder der Vereinzelung des Opfers an einem einsamen Ort genügt nicht

316a StGB im Detail Subjektiver Tatbestand Absicht einen Raub, räuberischen Diebstahl oder räuberische Erpressung zu begehen dolus directus 1. Grades erforderlich Absicht des Täters muss vor Beendigung der Fahrt gefällt werden. Wird sie erst später gefasst, dann fehlt es am Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs. Zur Vollendung des 316a genügt bereits das bloße Handeln in der Absicht, ein vollendeter Raub etc. ist nicht erforderlich!

239a, 239b StGB Abgrenzung 239a und 239b StGB: In 239a StGB erstrebt der Täter einen Vermögensvorteil. Er will beliebige Sorgen um das Wohl des Opfers für eine Erpressung ausnutzen. In 239b StGB erstrebt der Täter hingegen einen anderen Zweck, der sich außerhalb des Vermögensbereiches abspielt. Er will das Opfer oder einen besorgten Dritten durch eine qualifizierte Drohung (Tod, schwere Körperverletzung i.s.d. 226 StGB oder Freiheitsentziehung von über einer Woche) zu einem beliebigen Verhalten nötigen.

239a, 239b StGB 1. Alt 2. Alt Täter schafft durch das Entführen oder sich bemächtigen des Opfers die Situation und hat die Absicht ein qualifiziertes Nötigungsdelikt zu begehen Situation liegt bereits vor Täter nutzt vorsätzlich diese Situation für ein qualifiziertes Nötigungsdelikt aus

239a/b I 2. Hs. 2. Alt. StGB ( bemächtigen ) (P) Sich bemächtigen im Zweipersonen-Verhältnis Beispiel: Überfall auf den Filialleiter einer Bank mit der Drohung, diesen zu erschießen, falls er den Tresor nicht öffnet. Liegt bei jedem 249 StGB; 253, 255 StGB oder 177 StGB ein Sich-Bemächtigen i.s.d. 239 a/b StGB als Begleiterscheinung vor?

(P) Sich bemächtigen im Zweipersonen- Verhältnis Wegen hoher Strafandrohung von 239a StGB restriktive Auslegung erforderlich: 239a/b I 2. Hs. 2. Alt. StGB (+), wenn der Täter durch die Bemächtigungshandlung eine stabile Zwischenlage geschaffen hat und diese für den zweiten Nötigungsakt ausnutzt. 239a/b I 2. Hs. 2. Alt. StGB (-), wenn die Drohung zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang zu weitergehenden Handlungen oder Duldungen zu nötigen.