Bericht des BWV Personalleitertagung Außendienst 7. November 2012 in Münster Thomas Krämer
Themen heute Weiterbildungserhebung 2012 Weiterbildung im Vertrieb Weiterbildung der Vermittler in Deutschland Qualifizierung der Finanzanlagenvermittler Seite 2
Weiterbildungserhebung 2012 Weiterbildung im Vertrieb 134 Unternehmen 76 % Repräsentation Seite 3
Weiterbildungserhebung 2012 Weiterbildung im Vertrieb Seite 4
Weiterbildungserhebung 2012 Weiterbildung im Vertrieb Seite 5
Gut beraten! Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Projektstand Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Revision der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD2) Vorgaben gemäß Entwurf Juli 2012 Gut beraten! Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie mit Versicherungsvermittlungstätigkeiten befasste Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten durch ständige berufliche Weiterbildung auf den neuesten Stand bringen, um ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten. Seite Seite 7 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Gut beraten! Anrechnung der Weiterbildung Zielgruppe Überbetriebliche Weiterbildungs- Datenbank Zertifikate Seite 8 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Gut beraten! Anrechnung der Weiterbildung Jeder Vermittler sammelt 200 Weiterbildungspunkte (WP) in 5 Jahren 1 Unterrichtseinheit von 45 Minuten = 1 WP Angerechnet werde Maßnahmen, die die Fach- und Beratungskompetenz bilden Die Details werden von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet Seite 9 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Gut beraten! Zielgruppe Die Initiative ist freiwillig Gewonnen werden sollen alle registrierten Vermittler und der angestellte Werbeaußendienst» 1. Schritt: Gewinnung der hauptberuflichen Vermittler» 2. Schritt: Gewinnung auch der nebenberuflichen Vermittler Ausschnittvermittler (Tätigkeit in 1 Sparte): 100 WP in 5 Jahren in der Sparte Registrierte Produktakzessorische Vermittler: 20 WP in 5 Jahren je Zweig Seite 10 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Überbetriebliche Weiterbildungs- Datenbank Gut beraten! Jeder Vermittler führt ein individuelles Weiterbildungskonto in einer unternehmensübergreifenden Weiterbildungsdatenbank 12 Pilotunternehmen erarbeiten und testen die Anwendung Eintragung von Vermittlerstammdaten und einigen Weiterbildungsdaten (Datum, Titel, Punktzahl der Maßnahme )» 2012: Konzeptentwicklung» 2013: Programmierung, Erprobung, Ausrollen Betaversion» 2014: Produktivstellung Seite 11 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Entwicklung und Erprobung Technische Umsetzung Arbeitsgruppe/Pilotunternehmen Gut beraten! (1) Allianz Deutschland AG (2) AXA Versicherungen (3) Barmenia Versicherungen (4) Debeka Versicherungen (5) ERGO Versicherungsgruppe AG (6) Gothaer Versicherungen (7) LVM Versicherungen (8) R+V Allgemeine Versicherung AG (9) SIGNAL IDUNA Gruppe (10) SV SparkassenVersicherung (11) Württembergische Versicherung AG (12) Zurich Gruppe Deutschland Seite 12 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Gut beraten! Zertifikate Zertifikat nach 5 Jahren/200 WP Jahresbescheinigung bei 40 Punkten/Jahr (PDF zum Selbstausdruck) Auf Anfrage: Weiterbildungspass bei 80 Punkten/2 Jahren Seite 13 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Meilensteine und Arbeitspakete Implementierung Gut beraten! 2012 18.04. GA 19.04. GDV-Präsidium 02.07. VS / MV BWV 11.10. GDV-Präsidium 13.11.2012 GDV-VA 15.11.2012 Ausschuss Trägerverbände 31.12.2012 Paket I: Regeln zur Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen Paket II: Weiterbildungsdatenbank / Schnittstellen Paket III: Rechtliche Überprüfung Paket IV: Etablierung Gremien - Trägerausschuss Weiterbildung der Versicherungsvermittler - Ausschuss Qualitätssicherung Weiterbildung Versicherungsvermittler - Beirat Paket V: Öffentlichkeitsarbeit - Layout - Pressearbeit - Teilnehmergewinnung - Verbändeinterne Kommunikation Präsidium und Gemeinschaftsausschuss befürworten Konzept Seite Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Gut beraten! Steuerungsgruppe Dr. Josef Beutelmann Dr. Axel Wehling Michael Heinz Hans-Ulrich Buß Dr. Hans-Georg Jenssen Dr. Katharina Höhn Vorstandsvorsitzender BWV e.v., Mitglied GDV-Vertriebsausschuss, Mitglied GDV-Präsidium, Vorstandsvorsitzender AGV e.v. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV e.v., Berlin Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Berlin Bundesverband der Assekuranzführungskräfte Köln; Wüstenrot und Württembergische-Gruppe VDVM Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v., Hamburg Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. Seite 15 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Paket I Arbeitsgruppe Entwicklung der Anrechnungsregeln Gut beraten! Vertreter aus VU im Vertriebsausschuss des GDV Vertreter der beteiligten Verbände Vertreter von ver.di Wissenschaftliche Begleitung 1. Entwurf wird erstellt Beratung mit neutralen Stellen Abstimmung in Gremien der Verbände Veröffentlichung Ende 2012 Seite 16 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Paket II Gut beraten! WB-Datenbank und Schnittstellen Verantwortlich: GDV ABI Kick-Off am 25./26. Juni 2012 Fachkonzept 75 % bis Ende September 2012 Ausschreibung Programmierung Herbst 2012 Einbindung Vermittler-/Verbände Anfang Oktober Einbindung externe Bildungsanbieter bis Mitte Dezember Fachkonzept 100 % bis Ende Dezember 2013» Programmierung» Anwendung durch Piloten» Ausrollen Betaversion an Bildungsanbieter Seite 17 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Paket III Rechtliche Überprüfung/ Kartellrecht Gut beraten! Beschluss Präsidium GDV vom 19.04.12 unter Vorbehalt kartellrechtlicher Freigabe RA Burrichter, Kanzlei HengelerMueller, begleitet Verfahren Aus der Stellungnahme vom 08.05.2012 :» Aus den mir vorliegenden Unterlagen und Ihren Erläuterungen ergeben sich keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die Weiterführung des Projekts Weiterbildung. Bei der weiteren Ausgestaltung ist auf Diskriminierungfreiheit zu achten! Seite 18 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Paket IV Gut beraten! Die Gremienaufstellung Ausschuss Weiterbildung Versicherungsvermittler Ausschuss Qualitätssicherung Weiterbildung Versicherungsvermittler Beirat Funktion Etablieren der Initiative Monitoring Projektfortschritt Sicherstellen Vermittlerbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Dialog mit dem Beirat Weiterentwicklung des Projekts Beratung bei der Entwicklung der Regeln zur Anrechnung, Akkreditierung und Qualitätssicherung Akkreditierung externer Bildungsanbieter Sicherstellen der regelkonformen Anwendung der Regelwerke Bericht an den Ausschuss der Trägerverbände Beratung zur Weiterentwicklung des Projekts Mitglieder Repräsentanten der Verbände der Versicherungswirtschaft, die diese Initiative tragen. Unabhängige Experten aus Bildungsinstitutionen, Hochschulen und Institutionen, die sich mit der Bewertung der Qualität von Bildung befassen. Vertreter von Bundesministerien, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen Seite 19 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Paket V Gut beraten! Öffentlichkeitsarbeit: Layout Seite 20 Eine Initiative der Versicherungswirtschaft
Qualifizierung der Finanzanlagenvermittler Seite 21
Terminplanung Gesetzgebungsverfahren Finanzanlagenvermittler 6. Dezember 2011 2. Mai 2012 1. November 2012 1. Januar 2013 1. Januar 2015 Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung Regelung zur Sachkundeprüfung tritt gemäß FinVermV in Kraft ( 1-3 und Anlagen 1 und 2 FinVermV) Änderung der Gewerbeordnung tritt in Kraft Spätester Zeitpunkt für Qualifikationsnachweis, wenn 34c GewO vorliegt* * Alte-Hasen-Regelung: Sachkunde wird unterstellt, wenn der Vermittler spätestens seit 1. Januar 2006 ununterbrochen tätig ist und Prüfungsberichte nach Makler- und Bauträgerverordnung lückenlos vorgelegt werden können. Seite 22
Die Prüfungstermine Versicherungsfachmann/-frau IHK Finanzanlagenfachmann/-frau IHK 22.11.2012 12.12.2012 10.01.2013 23.01.2013 07.03.2013 20.03.2013 11.04.2013 24.04.2013 06.06.2013 19.06.2013 11.07.2013 24.07.2013 12.09.2013 25.09.2013 10.10.2013 23.10.2013 14.11.2013 27.11.2013 Seite 23
Die Prüfungstermine 2012 2013 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 Versicherungsfachmann/-frau IHK Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Seite 24
Vom BWV erbrachte Leistungen im Vergleich Leistung Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler mit Kooperation Finanzanlagenvermittler ohne Kooperation Prüfer» Prüfererstausbildung und Weiterbildung der Prüfer BWV e.v. BWV e.v. IHK regional» Prüfersupervision BWV e.v. BWV e.v. IHK regional Schriftlicher Prüfungsteil» Sofortige elektronische Auswertung der von den Prüfungsteilnehmern erbrachten Leistungen» Erstellung der Prüfungsaufgaben» Entwicklung, Pflege und Überarbeitung der Prüfungsaufgabendatenbank, Aufgabenerprobung Praktischer Prüfungsteil» Entwicklung Fallvorgaben für das Rollenspiel Wissenschaftliche Begleitung» Evaluation der Prüfungsergebnisse zur Kontrolle der Aufgaben und des Prüfungsverfahrens EGAP-Portal zur Prüfungsanmeldung im Internet» Bereitstellung einer Software, die die Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen zur Sachkundeprüfung ermöglicht BWV e.v. BWV e.v. Keine sofortige Auswertung bei Papierprüfung BWV e.v. DIHK Bildungs-GmbH DIHK Bildungs-GmbH BWV e.v. DIHK Bildungs-GmbH DIHK Bildungs-GmbH BWV e.v. DIHK Bildungs-GmbH DIHK Bildungs-GmbH BWV e.v. BWV e.v. IHK regional (?) BWV e.v. BWV e.v. Anmeldung bei jeder einzelnen IHK Seite 25
Aktuelle Kooperationen mit den Industrie- und Handelskammern Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann IHK Geprüfte Versicherungsfachfrau IHK Hamburg Hannover Bremen Kiel Schwerin Rostock Braunschweig Neubrandenburg Berlin Münster Bielefeld Magdeburg Dortmund Cottbus Kassel Halle Düsseldorf Wuppertal Leipzig Köln Erfurt Bonn Koblenz Limburg Frankfurt Wiesbaden Coburg Würzburg Bayreuth Nürnberg Mannheim Saarbrücken Karlsruhe Heilbronn Stuttgart Regensburg Reutlingen Ulm Augsburg Passau München Seite 26
Voraussichtliche Kooperationen mit den Industrie- und Handelskammern Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK Hamburg Hannover Bremen Kiel Schwerin Rostock Braunschweig Neubrandenburg Berlin Münster Bielefeld Magdeburg Dortmund Cottbus Kassel Halle Düsseldorf Wuppertal Leipzig Köln Erfurt Bonn Koblenz Limburg Suhl Frankfurt Wiesbaden Coburg Würzburg Bayreuth Nürnberg Mannheim Saarbrücken Karlsruhe Heilbronn Stuttgart Regensburg Reutlingen Ulm Augsburg Passau München Seite 27
Voraussichtliche Kooperationen mit den Industrie- und Handelskammern Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK Hamburg Hannover Bremen Kiel Schwerin Rostock Braunschweig Neubrandenburg Berlin Münster Bielefeld Magdeburg Dortmund Cottbus Kassel Halle Düsseldorf Wuppertal Leipzig Köln Erfurt Bonn Koblenz Limburg Suhl Frankfurt Wiesbaden Coburg Würzburg Bayreuth Nürnberg Mannheim Saarbrücken Karlsruhe Heilbronn Stuttgart Regensburg Reutlingen Ulm Augsburg Passau München Kooperation mit BWV Vsl. Kooperation mit BWV (Vsl.) keine Kooperation mit BWV Seite 28
Bericht des BWV Seite 29
Ergänzende Informationen Seite 30
34 f GewO-E und FinVermV-E 1. Jeder Vermittler, der eine Erlaubnis nach 34 c hat, muss spätestens bis zum 01.01.2015 die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK erfolgreich abgeschlossen haben, um sein Geschäft nach 34 f GewO auch dann noch weiter betreiben zu dürfen. 2. Die Vermittler, die erstmals ab 01.01.2013 als Finanzanlagenvermittler tätig werden wollen, müssen die Sachkundeprüfung ablegen, bevor sie eine Erlaubnis beantragen. Ausnahme zu Nr. 1 Alte-Hasen-Regelung: Sachkunde wird unterstellt, wenn der Vermittler spätestens seit 1. Januar 2006 ununterbrochen tätig ist und Prüfungsberichte nach Makler- und Bauträgerverordnung lückenlos vorgelegt werden können. Ausnahme zu Nr. 1 und 2 Der Vermittler verfügt über einen klassischen kaufmännischen Abschluss im Banken-, Investment- oder Versicherungsbereich oder einen höherwertigen Abschluss, z.b. Fachwirt oder Betriebswirt. 31 Seite 31
34 f GewO-E und FinVermV-E 3. Nicht jeder Finanzanlagenvermittler muss sich mit allen Finanzinstrumenten und Vermögensanlageformen auskennen. Es wird z.b. möglich sein, nur die Sachkundeprüfung zu Investmentfonds abzulegen, wenn auch nur dazu eine beschränkte Erlaubnis beantragt werden soll. 4. Wer heute schon registrierter Versicherungsvermittler mit eigener Erlaubnis nach 34 d GewO ist oder über den Abschluss Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK bzw. BWV verfügt, muss bei seiner Prüfung zum Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK (bei Anlagekategorie nur Investmentfonds) nicht nochmals einen praktischen Prüfungsteil ablegen. 5. Es gibt für den schriftlichen Prüfungsteil wiederum einen Aufgabenauswahlausschuss (AAA) geben. 32 Seite 32
Vom BWV erbrachte Leistungen im Vergleich Leistung Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler mit Kooperation Finanzanlagenvermittler ohne Kooperation Prüfer» Prüferakquise» Administration der Prüferdaten und Schnittstellen der Datenbank zur IHK» Korrespondenz mit den Prüfern im Kontext des Prüfungsverfahrens» Prüfererstausbildung und Weiterbildung der Prüfer» Einsatzplanung für die Prüfungen» Prüfersupervision BWV e.v. BWV e.v. IHK regional BWV e.v. BWV e.v. IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV e.v. BWV e.v. IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV e.v. BWV e.v. IHK regional Seite 33
Vom BWV erbrachte Leistungen im Vergleich Leistung Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler mit Kooperation Finanzanlagenvermittler ohne Kooperation Schriftlicher Prüfungsteil» Einladung der Prüfungsteilnehmer im Auftrag der IHK oder Vorbereitung der Einladungsschreiben» Bereitstellung von (PC-)Räumen und der Prüfungssoftware» Zurverfügungstellung der Aufgaben, die vom Aufgabenauswahlausschuss ausgewählt worden sind» Prüfungsaufsicht mit Unterstützung der Prüfer inkl. Kontrolle der Anwesenheitslisten inkl. Identitätskontrolle für jeden Prüfungsraum» Dokumentation des schriftlichen Prüfungsteils und sofortige elektronische Auswertung der von den Prüfungsteilnehmern erbrachten Leistungen BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV e.v. DIHK Bildungs- GmbH DIHK Bildungs-GmbH BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV e.v. BWV e.v. Keine sofortige Auswertung bei Papierprüfung» Erstellung der Prüfungsaufgaben sowie der Dokumentation für eventuelle verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen in Widerspruchsverfahren» Entwicklung, Pflege und Überarbeitung der Prüfungsaufgabendatenbank, Aufgabenerprobung BWV e.v. BWV e.v. DIHK Bildungs- GmbH DIHK Bildungs- GmbH (keine Erprobung) DIHK Bildungs-GmbH IHK regional Seite 34
Vom BWV erbrachte Leistungen im Vergleich Leistung Finanzanlagenvermittler mit Kooperation Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler ohne Kooperation Praktischer Prüfungsteil» Einladung der Prüfungsteilnehmer im Auftrag der IHK oder Vorbereitung der Einladungsschreiben» Bereitstellung von Prüfungsräumen» Bereitstellung aller Unterlagen für die Prüfer» Einteilung der Prüfer und Zuordnung von Prüfungsausschüssen und Prüflingen» Entwicklung und Bereitstellung von praxis- und handlungsorientierten Fallvorgaben für das Rollenspiel (Simulation eines Kundenberatungsgespräches)» Unterstützung der IHK im Falle etwaiger Widerspruchs- und Klageverfahren BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV Regional BWV Regional IHK regional BWV e.v. DIHK Bildungs- GmbH BWV e.v.? DIHK Bildungs-GmbH IHK regional Seite 35
Vom BWV erbrachte Leistungen im Vergleich Leistung Versicherungsvermittler Finanzanlagenvermittler mit Kooperation Finanzanlagenvermittler ohne Kooperation Wissenschaftliche Begleitung» Evaluation der Prüfungsergebnisse (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) zur Kontrolle der Aufgaben und der Angemessenheit des Prüfungsverfahrens» Dokumentation des Prüfungsverfahrens und der maßgeblichen Beurteilungskriterien BWV e.v. BWV e.v. IHK regional (?) BWV e.v. BWV e.v. IHK regional EGAP-Portal zur Prüfungsanmeldung im Internet» Bereitstellung einer Software, die die Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen zur Sachkundeprüfung ermöglicht BWV e.v. BWV e.v. Anmeldung bei jeder einzelnen IHK Seite 36