Wirkung des Wohnraumversorgungsgesetzes (III): Geschütztes Marktsegment, Wohnungen für Flüchtlinge und Personen mit besonderem Wohnbedarf

Ähnliche Dokumente
Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (VI): WBM

Erläuterung des Paritätischen zum Berliner Wohnraumversorgungsgesetz

Kosten der menschenunwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen

Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) - ein Fass ohne Boden? III. Schriftliche Anfrage

vom 29. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2010) und Antwort

Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

vom 26. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2012) und Antwort Bezug von ergänzenden Leistungen nach dem SGB II und SGB III

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Verdichtung an den Berliner Schulen?

Schriftliche Kleine Anfrage

vom 18. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2011) und Antwort

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Brandstiftungen an Kfz ( )

Wohnungen für Flüchtlinge (WfF)

sofortige Gleichstellung mit Auflagen

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Familien mit Kindern in Notunterkünften. Schriftliche Anfrage

Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU)

Landesarmutskonferenz Berlin. Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Geschützten Marktsegments

Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum - Informationen für den Mieterbeirat der Landeshauptstadt München

vom 20. April 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2009) und Antwort

Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE) Tarifbindung im Berliner Handwerk

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) Integrationsbeauftragte in den Bezirken

Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) Erlasse der Senatsinnenverwaltung. Schriftliche Anfrage

Berliner Flüchtlingsmanagement für eine wachsende Stadt Handlungsfeld Unterbringung und Wohnen

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) Zwangsverrentung von Langzeiterwerbslosen. Schriftliche Anfrage

Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

vom 08. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juni 2012) und Antwort

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Neue Liegenschaftspolitik in Berlin Dirk Böttcher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Kinder zwischen 3 und unter 6 Jahren. Kinder 0 bis unter 3 Jahren

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) Stiftung Grün Berlin?

Wohnsituation von EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Zwangsmaßnahmen

Berliner Flüchtlingsmanagement für eine wachsende Stadt von der Notverwaltung zur gesteuerten Integration

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD)

Schriftliche Kleine Anfrage

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

vom 30. Juni 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2011) und Antwort

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 432 des Abgeordneten Erik Stohn der SPD-Fraktion Drucksache 6/932

Kooperationsvertrag. vertreten durch ihre Geschäftsführer bzw. Vorstände - nachfolgend Wohnungsunternehmen genannt -

Anzahl der Fälle bzw. Personen mit unbarer Zahlung

Unsere Entscheidungsgrundsätze. zur Vermietung von Wohnungen

Mitteilung zur Kenntnisnahme. Messe Berlin Verkehrsmanagementsystem und Besucherleitsystem Drs 15/3338, 15/3841 und 15/4159 Schlussbericht -

Geflüchtete in Deutschland 2016: Daten, Fakten, Stand

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/753. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

vom 17. November 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2010) und Antwort

Tischvorlage zur Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Abgeordnetenhauses von Berlin am

Schriftliche Kleine Anfrage

Verkehrslösung Heinersdorf Planungsstand und Realisierungsperspektiven

des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (Die Linke) vom 18. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2012) und Antwort

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE)

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld und Katrin Schmidberger (GRÜNE)

Drucksache 17 / Wahlperiode. des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) Wachschutz in Flüchtlingsunterkünften (I) Schriftliche Anfrage

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

Schriftliche Kleine Anfrage

Spielhallen-Flut zerstört Kieze und Menschen VI: Kriminalität durch legales und illegales Glücksspiel Ergebnisse der Schwerpunkt-Razzien 2012

Zahlen, Fakten und Erläuterungen: Für eine neue soziale Wohnungspolitik in Hamburg

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Untervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/2471

Fallstudie Geschütztes Marktsegment in Berlin Konzept, Umsetzung, Ergebnisse und Erfahrungen

vom 10. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2012) und Antwort

Einstufung von Jugendlichen als 'nicht ausbildungsreif' durch die Jobcenter

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4269

Schriftliche Kleine Anfrage

vom 08. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2011) und Antwort

LIGA DER SPITZENVERBÄNDE DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE IN BERLIN

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Wahl. eines Vertreters und einer Vertreterin der Berliner Gewerkschaften

Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt:

vom 13. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. März 2012) und Antwort

Arbeitsgruppe Soziale Wohnraumversorgung Bezahlbares Wohnen. Thema 2 Handlungserfordernisse

Verwaltungsvorschriften

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Zu 1.: darunter: Arbeitsstellen in der Arbeitnehmer- in der Arbeit-

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/2726

vom 27. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Februar 2012) und Antwort

Ein Leitfaden für Frauen. 3. vollständig überarbeitete Auflage

Schriftliche Kleine Anfrage

Richtlinien für die Vormerkung von Wohnungssuchenden sowie die Vermittlung von Wohnungen durch das Amt für Wohnraumversorgung (AWV)

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

6. Was gedenkt die Landesregierung bezüglich der fehlenden Plätze vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels zu tun?

Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen

vom 27. Juni 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juni 2012) und Antwort Unternehmensanleihen der Berliner landeseigenen Unternehmen

Internetveröffentlichung von Erfahrungsberichten der Patientenfürsprecher*innen nach

In München untergebrachte Flüchtlinge Eine Bestandsaufnahme zum Ende Dezember 2015

Fragwürdige Geschäftspraxis des Wohnungsunternehmens GAGFAH

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel

Vertiefungsanalyse preisgünstiger Wohnraum Braunschweig

Der Fachbereich Wohnen informiert über

Transkript:

Drucksache 17 / 18 573 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 18. Mai 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2016) und Antwort Wirkung des Wohnraumversorgungsgesetzes (III): Geschütztes Marktsegment, Wohnungen für Flüchtlinge und Personen mit besonderem Wohnbedarf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hält der Senat an der am 6. April 2016 von Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup getätigten Aussage fest, dass aufgrund der im Wohnraumversorgungsgesetz getroffenen Quotenregelung zur Wohnungsvergabe an besondere Bedarfsgruppen die Kooperationsverträge Geschütztes Marktsegment sowie Wohnungen für Flüchtlinge nunmehr obsolet seien und wie begründet er seine Position? Antwort zu 1: Die Versorgung der besonderen Bedarfsgruppen mit eigenem Wohnraum erfolgt seit Inkrafttreten des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes WoVG Bln zum 1. Januar 2016 auf der Grundlage der (neuen) gesetzlichen Bestimmungen des WoVG Bln. Zudem gelten die (alten) kooperationsvertraglichen Regelungen weiter. Insofern haben das Geschützte Marktsegment GMS und die Wohnungen für Flüchtlinge WfF als Instrumente der Wohnungslosenhilfe auf vertraglicher Vereinbarung (Kooperationsverträge GMS und WfF zwischen dem Land Berlin und Unternehmen der Wohnungswirtschaft) Bestand. Frage 2: Wie viele Wohnungen des geschützten Marktsegments (gemäß Kooperationsvertrag) sind seit 2014 an Berechtigte vermietet worden (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsunternehmen, Wohnungsgrößen und Bezirken)? Frage 3: Wie viele Personen sind seit 2014 in Wohnungen des geschützten Marktsegments untergebracht worden (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsunternehmen und Bezirken)? Antworten zu 2 und 3: Es konnten seit 2014 im "Geschützen Marktsegment - GMS" 2.841 Mietverträge abgeschlossen werden. Damit konnten 4.971 Personen mit Wohnraum versorgt werden. Die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorgenommenen statistischen Auswertungen hinsichtlich der Kriterien Personenanzahl, Wohnungsgröße und Wohnungsunternehmen liegen für die Jahre 2014 bis Mai 2016 vor und können den beiliegenden Tabellen (Anlage 1) entnommen werden. Frage 4: Wie viele Bewerber*innen auf Wohnungen des geschützten Marktsegments sind derzeit bei der zentralen Koordinierungsstelle (ZeKo) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales registriert? Antwort zu 4: Die Prüfung der Voraussetzungen, Aufnahme in das Verfahren und Vermittlung der Wohnung im Rahmen des "Geschützen Marktsegmentes" obliegt den jeweiligen Fachstellen in den Bezirken. Eine Dokumentation der Zahlen zum Bedarf erfolgt ausschließlich dort. Eine entsprechende Gesamtstatistik besteht nicht. Frage 5: Wie viele Wohnungen sind gemäß Kooperationsvertrag Wohnungen für Flüchtlinge seit 2014 an Berechtigte vermietet worden (bitte aufschlüsseln nach Wohnungsunternehmen, Wohnungsgrößen und Bezirken)? Frage 6: Wie viele Asylsuchende bzw. Geduldete sind derzeit gemäß dem Kooperationsvertrag Wohnungen für Flüchtlinge in Wohnungen der städtischen Wohnungsunternehmen untergebracht? Antwort zu 5 und 6: Auf der Grundlage des Kooperationsvertrags Wohnungen für Flüchtlinge - WfF wurden seit 2014 917 Mietverträge abgeschlossen, wodurch 2.241 Personen als Hauptmieterinnen und Hauptmieter mit Wohnraum versorgt werden konnten. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 573 Die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vorgenommene statistische Auswertung hinsichtlich der Kriterien Personenanzahl, Wohnungsgröße und Wohnungsunternehmen ist dem als Anlage 2 beigefügten Tabellenwerk zu entnehmen. Weitergehende statistische Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Zahl der derzeit in Wohnungen der Kooperationspartner lebenden Asylbegehrenden, bleibeberechtigten Flüchtlinge sowie vollziehbar ausreisepflichtigen bzw. geduldeten Personen - liegen nicht vor. Frage 7: Wie viele Bewerber*innen auf die Wohnungen des unter 6.) genannten Kontingents sind derzeit bei der zentralen Koordinierungsstelle (ZeKo) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales registriert? Antwort zu 7: Mit Stand 18.05.2016 sind 1.394 Bewerberinnen und Bewerber für Wohnungen, die auf der Grundlage des vorgenannten Kooperationsvertrags angeboten werden, beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), welches die Wohnungsvermittlung im Auftrag des LAGeSo durchführt, registriert. Hinsichtlich der Aufteilung nach der Haushaltsgröße/Personenanzahl (PHH) wird auf die letzte Übersicht des in der Anlage 3 beigefügten Tabellenwerks verwiesen. Frage 8: Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden im Jahr 2015 an Asylsuchende bzw. Geduldete erteilt und wie hoch ist die Vermittlungsquote? Antwort zu 8: Erteilte Wohnberechtigungsscheine (WBS) für Asylsuchende und Geduldete werden statistisch nicht erfasst. Auch wird die Überlassung von belegungsgebundenen Wohnungen an bestimmte Personenkreise nicht gesondert registriert. Frage 9: Wie viele Wohnungen sind bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in den letzten 5 Jahren jährlich freigeworden? Antwort zu 9: Folgende Anzahl von Wohnungen wurde wiedervermietet: 2013: 22.515 2014: 20.666 2015: 20.777 Das Reporting zum Mietenbündnis ist erst seit 2013 erarbeitet worden. Daten vor dieser Zeit liegen nicht vor. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor. Frage 10: Wie viele davon sind gemäß geltender Quotenreglungen (11 %) seit Inkrafttreten des WoVG an besondere Bedarfsgruppen vermietet worden? Antwort zu 10: Gemäß 2, Artikel II des Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz WoVG Bln) werden 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen an wohnberechtigte Haushalte, die als Härtefälle eingestuft werden, unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen überlassen. Davon werden 20 Prozent an Wohnberechtigte besonderer Bedarfsgruppen mit gültigem Wohnberechtigungsschein wie Obdachlose, Flüchtlinge, betreutes Wohnen und vergleichbare Bedarfsgruppen vergeben. Ein Reporting zum WoVG Bln wird derzeit erarbeitet. Daten liegen noch nicht vor. Das Gesetz gilt erst seit Januar 2016. Frage 11: Wie viele Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden nach Einschätzung des Senats im laufenden Jahr sowie in den Jahren 2017 bis 2020 gemäß geltenden Quotenregelungen jährlich für besondere Bedarfsgruppen zur Verfügung stehen? Antwort zu 11: Wie viele Wohnungen frei gezogen werden und somit neu vermietet werden können, ist nicht prognostizierbar. Im Jahre 2015 betrug die Fluktuationsrate (Ende der beendeten Mietverträge im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand der städtischen Wohnungsunternehmen) sieben Prozent. Frage 12: Hält der Senat die im Wohnraumversorgungsgesetz getroffenen Quotenregelungen zur Wohnungsvergabe bei Wegfall der in den Kooperationsvereinbarungen Geschütztes Marktsegment und Wohnungen für Flüchtlinge genannten Kontingente für ausreichend und wenn ja, warum? Frage 13: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um bei Wegfall der unter 12.) genannten Kontingente die drohende Obdachlosigkeit von Personen abzuwenden, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht ohne fremde Hilfe mit Wohnungen versorgen können oder aus sonstigen Gründen aufnahmeberechtigt sind? Antworten zu 12 und 13: Die Kooperationsverträge Geschütztes Marktsegment GMS und Wohnungen für Flüchtlinge WfF haben weiterhin Bestand. Angesichts der Zuwanderungsströme und der zwingenden Notwendigkeit der Hilfestellung für die in Berlin einreisenden Flüchtlinge haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen unlängst die Absicht bekundet, das Wohnungsangebot im Rahmen des Kooperationsvertrages WfF zu verdoppeln. 2

Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 573 Demgemäß soll künftig die Wohnraumversorgung der Marktsegmentberechtigten und der Asylbegehrenden in Berlin, die zu dem berechtigten Personenkreis der Kooperationsverträge GMS und WfF zählen, sowohl auf der Grundlage der kooperationsvertraglichen Regelungen als auch nach den gesetzlichen Bestimmungen des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes WoVG Bln sichergestellt werden. Berlin, den 30. Mai 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2016) 3