Oberbayerisches Amtsblatt

Ähnliche Dokumente
Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

61. Jahrgang Nr. 10 Datum Inhaltsverzeichnis:

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

Oberbayerisches Amtsblatt

Oberbayerisches Amtsblatt

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 18. August 2009 Seite 117. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

für den Landkreis Freyung-Grafenau

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVI/11. Teil I

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 31. Mai 2011 Seite 105. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Mittelfränkisches Amtsblatt

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg

Oberbayerisches Amtsblatt

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2016 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 06

Be kanntmachung de r Verordnung über das l a ndschaftsschutzgebiet. "Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst"

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Mittelfränkisches Amtsblatt

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 7.

Oberbayerisches Amtsblatt

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Erster Nachtragshaushaltsplan

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt. Der Bezirkstagspräsident der Oberpfalz zum Jahreswechsel

67. Jahrgang Nr. 5 Datum Inhaltsverzeichnis:

Lärmaktionsplanung im Eisenbahn-Bundesamt. Thomas Werst

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 13. Jahrgang Luckenwalde, 30. März 2005 Nr. 8

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Aufbau, Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

Oberbayerisches Amtsblatt

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Oberbayerisches Amtsblatt

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Augsburg, den 14. April 2009 Seite 53. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Augsburg, den 11. September 2007 Seite 193. Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Amtliche Bekanntmachung

Mittelfränkisches Amtsblatt

Amtsblatt. 4. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 10 Seite 1

Amtsblatt REGIERUNG VON SCHWABEN. Inhaltsverzeichnis. Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr. Augsburg, den 18. August 2015 Seite 105

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Coburg. Vom 11. Januar 2005

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:

AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld

Oberbayerisches Amtsblatt

27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9

Mittelfränkisches Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt. Der Bezirkstagspräsident der Oberpfalz zum Jahreswechsel

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

V o r b l a t t. Die Ausbildung in der Altenpflege soll künftig auch in Teilzeit absolviert werden können.

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am Seite 14. Inhalt:

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Nr. 39 Mindelheim, 9. Oktober 2014 INHALTSVERZEICHNIS. Sitzung des Kreistages 339

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein, 22. Juli 2016

B e k a n n t m a c h u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom

AMTSBLATT DER REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Örtlicher Anwendungsbereich bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften in Bayern. Mietpreisbremse Ingolstadt ja ja nein. 1.1.

Oberbayerisches Amtsblatt

Amtsblatt für den Landkreis Nürnberger Land

Nr Jahrgang. Die Kreismülldeponie Karlstadt ist am Mittwoch, wegen Personalversammlung nur bis Uhr geöffnet.

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Transkript:

Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 53 Nr. 6 / 20. März 2015 Wirtschaft und Verkehr Inhaltsübersicht Wirtschaft und Verkehr Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) vom 7. Juli 2005 53 Schulwesen über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Fürstenfeldbruck 53 über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis München 55 Landesentwicklung Haushaltssatzung des Planungsverbands Region Ingolstadt für das Haushaltsjahr 2015 55 Umweltfragen Entwurf des Lärmaktionsplans für die Bundesautobahnen A 8 und A 93 im Bereich der Gemeinde Raubling; Öffentlichkeitsbeteiligung nach 47d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 56 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl I S. 1970) Nach 74 EnWG sind Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Die Entscheidungen der Bayerischen Landesregulierungsbehörde sind auf der zentralen Internetseite der Bayerischen Landesregulierungsbehörde veröffentlicht (www.bayerische-landesregulierungsbehoerde.de > Informationen > Entscheidungen). Dort sind auch weitere Informationen zur Regulierung der Energieversorgungsnetze sowie zu den Aufgaben der Landesregulierungsbehörden abrufbar. Schulwesen über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Fürstenfeldbruck Vom 10. März 2015 44-5103-7/14-14 Aufgrund von Art. 7 Abs. 9, Art. 26 und Art. 32 Abs. 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, berichtigt S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286, ber. S. 405), erlässt die folgende Rechtsverordnung: Die Rechtsverordnung der über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Fürstenfeldbruck vom 15. April 2013 (OBABl S. 146), zuletzt geändert durch die Zweite Rechtsverordnung zur Änderung

54 Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 6 / 2015 der Rechtsverordnung über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Fürstenfeldbruck vom 9. Juli 2014 (OBABl S. 138), wird wie folgt geändert: 1. Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. Grundschule Alling Der Sprengel der Grundschule Alling umfasst das Gebiet der Gemeinde Alling. 2. Nr. 3.c) erhält folgende Fassung: 3.c) Starzelbachschule Mittelschule Eichenau Der Einzugsbereich der Starzelbachschule Mittelschule Eichenau umfasst das Gebiet der Gemeinde Eichenau. 3. Nr. 6.b) erhält folgende Fassung: 6.b) Grundschule Fürstenfeldbruck, am Niederbronner Weg Der Sprengel der Grundschule Fürstenfeldbruck, am Niederbronner Weg, umfasst den Teil des Stadtteils Fürstenfeldbruck der Stadt Fürstenfeldbruck östlich und südlich folgender Linie: Schöngeisinger Straße (Mitte bis Landsberger Straße, dann einschließlich bis Hauptstraße) Hauptstraße (einschließlich) Augsburger Straße (Mitte) Maisacher Straße (einschließlich) Sommerkellerweg (Mitte); dazu die Stadtteile Fürstenfeld, Gelbenholzen, Kreuth, Pfaffing und Weiherhaus der Stadt Fürstenfeldbruck. 4. Nr. 16.c) erhält folgende Fassung: 16.c) Mittelschule Olching, Amperschule Der Einzugsbereich der Mittelschule Olching, Amperschule, umfasst das Gebiet der Stadt Olching und das Gebiet der Gemeinde Gröbenzell nördlich der Bahnlinie München- Augsburg. 5. Nr. 17.d) erhält folgende Fassung: ----------------------------------------------------------------------------- 17.d) Mittelschule Puchheim Das Einzugsgebiet der Mittelschule Puchheim umfasst das Gebiet der Stadt Puchheim und der Gemeinde Gröbenzell südlich der Bahnlinie München-Augsburg. Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. München, 10. März 2015

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 6 / 2015 55 über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis München Vom 2. März 2015 44-5103-4/14-14 Aufgrund von Art. 26, Art. 29 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 3 und 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, berichtigt S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2014 (GVBl S. 186), erlässt die Regierung von Oberbayern folgende Rechtsverordnung: Die Rechtsverordnung der über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis München vom 15. März 2013 (OBABl S.158), zuletzt geändert durch die Zweite Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Gliederung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis München vom 21. November 2014 (OBABl S. 193) wird wie folgt geändert: 1. Nr. 15 erhält folgende Fassung: 15.a) Grundschule Neubiberg Der Sprengel der Grundschule Neubiberg umfasst das Gebiet des Gemeindeteils Neubiberg der Gemeinde Neubiberg, ohne den südwestlich der Bahnlinie München/ Kreuzstraße und südöstlich der Bahnhofstraße (Gemeinde Ottobrunn) gelegenen Teil des Gemeindeteils Neubiberg. 15.b) Grundschule Unterbiberg Der Sprengel der Grundschule Unterbiberg umfasst das Gebiet des Gemeindeteils Unterbiberg der Gemeinde Neubiberg. 2. Nr. 25 erhält folgende Fassung: ----------------------------------------------------------------------------- 25. Georg-Preller-Grundschule Straßlach Der Sprengel der Georg-Preller-Grundschule Straßlach umfasst das Gebiet der Gemeinde Straßlach-Dingharting. Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. München, 2. März 2015 Landesentwicklung Planungsverband Region Ingolstadt Haushaltssatzung des Planungsverbands Region Ingolstadt für das Haushaltsjahr 2015 I. Aufgrund 0 Abs. 1 Ziff. 4a der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 des Bayer. Landesplanungsgesetzes, Art. 41 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Art. 55 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Planungsverband Region Ingolstadt folgende Haushaltssatzung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 65.750,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 25.847,22 festgesetzt. Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben des Gesamthaushalts sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0,00 festgesetzt.

56 Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 6 / 2015 5 Umlagen von den Verbandsmitgliedern werden nicht erhoben. 6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. II. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Planungsverbands Region Ingolstadt, Auf der Schanz 39, Zimmer 108 in 85049 Ingolstadt während der allgemeinen Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht auf. Ingolstadt, 17. März 2015 Planungsverband Region Ingolstadt Roland Weigert Landrat, Verbandsvorsitzender Umweltfragen Entwurf des Lärmaktionsplans für die Bundesautobahnen A 8 und A 93 im Bereich der Gemeinde Raubling Öffentlichkeitsbeteiligung nach 47d Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Bekanntmachung vom 20. März 2015 50-8716.2-RO-3 1. Anlass Als zuständige Behörde gemäß Art. 8a Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) hat die Regierung von Oberbayern den Entwurf des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Raubling Bundesautobahnen A 8 und A 93 nach 47d Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erstellt. Gemäß der Kartierung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) sind im Verlauf der Bundesautobahnen schutzwürdige Gebiete in Raubling mit mehr als 50 Einwohnern von Lärmimmissionen mit Pegeln L DEN > 67 db(a) und L Night > 57 db(a) betroffen. Ziel der Planungen ist eine Verbesserung der Lärmsituation. Der Lärmaktionsplan ist ein verwaltungsinternes Handlungskonzept, das nur die beteiligten Behörden bindet und zu möglichst wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen soll. Die Regierung von Oberbayern ist lediglich zuständig für die Aufstellung des Lärmaktionsplans, nicht aber für die Durchführung der Maßnahmen selbst. Der Lärmaktionsplan ersetzt keine bestehenden Rechtsgrundlagen oder Verwaltungsverfahren für die Realisierung der Maßnahmen. Nach 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Planaufstellung zu beteiligen. 2. Überplantes Gebiet Das Plangebiet umfasst das Gebiet der Gemeinde Raubling im Bereich der Bundesautobahnen A 8 und A 93. 3. Übersicht der wesentlichen Maßnahmen Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation sind im Entwurf des Lärmaktionsplans folgende Maßnahmen vorgesehen: Maßnahme 1: Bestandsorientierter Ausbau (Erneuerung der Fahrbahn) in Fahrtrichtung Inntaldreieck; Bundesautobahn A 93 Süd Rosenheim Kiefersfelden Maßnahme 2: Bestandsorientierter Ausbau (Erneuerung der Fahrbahn) in Fahrtrichtung Kiefersfelden; Bundesautobahn A 93 Süd Rosenheim Kiefersfelden Maßnahme 3: Errichtung einer Lärmschutzanlage im nördlichen Bereich der Bundesautobahn A 93 Süd; Strecken-km 0,530 bis 1,915 Maßnahme 4: Nachträgliche Lärmvorsorge an der Bundesautobahn A 8 Ost im Bereich Raubling; Strecken-km 57,380 bis 58,448 Maßnahme 5: Prüfung der Anliegen von Bürgern durch die Autobahndirektion Südbayern, ob aufgrund des einwirkenden Autobahnlärms die Voraussetzungen für die (bezuschusste) Lärmsanierung gegeben sind 4. Öffentlichkeitsbeteiligung Der Planentwurf wird bei der sowie bei der Gemeinde Raubling öffentlich für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Interessierte Bürger sind aufgefordert im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung durch Anregungen und Vorschläge an dem Plan mitzuwirken. Der Planentwurf wird zum 20. März 2015 der Öffentlichkeit bekannt gegeben und kann bis einschließlich 20. April 2015 bei folgenden Adressen persönlich während der Dienstzeiten eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich):

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 6 / 2015 57 bei der, Bibliothek, Maximilianstraße 39, 80538 München, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr (Zugang ist behindertengerecht) und bei der Gemeinde Raubling, Rathaus, Bahnhofstraße 31, 1. Stock, Zimmer 11, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zusätzlich Montag bis Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Des Weiteren kann der Planentwurf ab sofort auf den Internetseiten der (www.regierung.oberbayern.bayern.de) in der Rubrik Aufgaben Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz Allgemein Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplanung Bundesautobahnen Stufe 2 Lärmaktionsplan Bundesautobahnen Gemeinde Raubling oder der Gemeinde Raubling (www.raubling.de) in der Rubrik Aktuelles aus Raubling eingesehen und heruntergeladen werden. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 4. Mai 2015, können schriftlich gegenüber der Regierung (Adresse: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 50, 80534 München) oder per E-Mail (technischer.umweltschutz@reg-ob.bayern. de) unter dem Stichwort Lärmaktionsplan Bundesautobahnen Gemeinde Raubling Stellungnahmen/ Anregungen eingereicht werden. Die Regierung wird diese Vorschläge zusammen mit den betroffenen Behörden prüfen und im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses würdigen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt. München, 20. März 2015 Oberbayerisches Amtsblatt. Herausgeber und Verlag:, Maximilianstraße 39, 80538 München, Internet: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de, E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de, Redaktion: Telefon 089 2176-2380 Presserechtlich verantwortlich: Dr. Simone Hilgers; Erscheinungsweise: vierzehntäglich Bezugspreis bei Versand: 67 Euro jährlich einschließlich Porto, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer 2,90 Euro Einzelnummer zuzüglich Versandgebühr Die unter www.regierung.oberbayern.bayern.de erscheinende Version des Oberbayerischen Amtsblattes ist die offizielle Ausgabe der.