Die Leistungsbeschreibung im Einheitspreis- und Pauschalvertrag bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen

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Vortragsunterlagen Baurechtszirkel Thema: Referent: Die Leistungsbeschreibung im Einheitspreis- und Pauschalvertrag bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen Prof. Dr.-Ing. C. J. Diederichs Veranstaltungs- Hochschule München, ort: Karlstraße 6, 80333 München Termin: 29.10.2009, 17.00-17.30 Uhr GbR Diederichs. Claßen. Peine Sachverständige Bau + Institut für Baumanagement München - Berlin - Köln Prof. Dr.-Ing. C. J. Diederichs Sachverständiger für Projektsteuerung, Abrechnung und Honorare im Hoch- und Ingenieurbau Dr.-Ing. J. Konermann Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer für Wuppertal - Solingen - Remscheid für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau; Bau-ablaufstörungen Dipl.-Ing. F. Claßen Sachverständiger für Abrechnung und Honorare im Hoch- und Ingenieurbau Dipl.-Ing. M. Peine Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau; Honorare im Ingenieur- und Verkehrs-wegebau Allinger Straße 59 82223 Eichenau fon: 08141.3895.1 fax: 08141.3895.2 Köpenicker Str. 325 12555 Berlin fon: 030.6576.3235 fax: 030.6576.3230 Gesellschafter: Claus Jürgen Diederichs C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 Frank Claßen 1/21 Michael Peine

Inhalt 1. Aufbau von LV-Positionen 2. Mängel in Leistungsbeschreibungen 3. Zusammensetzung von Einheits- und Gesamtpreisen 4. Grundlagen der Preisbildung für die vertraglichen Haupt- und Nachunternehmerleistungen 5. Nachträgliche Leistungsänderungen 6. Beispiele für Probleme bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.1 Baustelleneinrichtung 6.2 Wasserhaltung 6.3 Bewehrung 6.4 Mengenmehrung beim Pauschalvertrag 6.5 Bauzeitverlängerung aus Nachtragsleistungen 7. Fazit 8. Literaturverzeichnis C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 2/21

1. Aufbau von LV-Positionen (1/3) Forderung: Eindeutige und erschöpfende Beschreibung technisch und wirtschaftlich einheitlicher Teilleistungen, deren Menge beim EP-Vertrag nach Maß, Gewicht oder Stückzahl anzugeben ist ( 5 und 9 VOB/A) Vorgaben: VOB Teil C, DIN 18299 Bauarbeiten jeder Art bis DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten mit gleichbleibender Gliederung: 0 Hinweise 1 Geltungsbereich (mit Verweis auf mitgeltende Normen) 2 Stoffe, Bauteile 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung Hilfsmittel: STLB-Bau / Dynamische Baudaten (aufgestellt vom GAEB, herausgegeben vom DIN und umgesetzt von Dr. Schiller & Partner) STLK Standardleistungen im Straßen- und Brückenbau, Hrsg. vom BMVBS und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 3/21

1. Aufbau von LV-Positionen (2/3) Internetauszug vom 20.10.2009 (www.standardleistungsbuch.de) C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 4/21

1. Aufbau von LV-Positionen (3/3) Quelle: sirados Neubau, Aktuelle Ausschreibungstexte und Baupreise, WEKA-Verlag Kissingen, Stand: Juli 2009 012 Mauerarbeiten, S. 9 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 5/21

2. Mängel in Leistungsbeschreibungen 1) Widersprüche zwischen Positionsbeschreibung (Pos.) und (nachträglicher) Ausführungsplanung (AP) Pos.: Sichtbetonschalung der Deckenplatten AP: Quadratische Sichtbetonschalung, verlegt unter 45 zu den Wänden 2) Lückenhafte Positionsbeschreibung Pos.: Fehlende Angaben zu Schlitzen und Aussparungen bei den Stahlbetonarbeiten AP: z. T. zu erwartende, z. T. überraschende Schlitze und Aussparungen 3) Missverständliche Positionsbeschreibung Pos.: Beschichtung von Türblättern: Farbton uni, nach Wahl des AG AP: Forderung von 8 verschiedenen Sonderfarben 4) Irreführende Leistungsbeschreibung Pos.: Betonstahl B 500B, alle, 100 t AP und Stahlliste: mittlerer 14 mm; 180 t 5) Mischtatbestände Vgl. auch Kapellmann / Schiffers (2006) Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Band 1: Einheitspreisvertrag, 5. Auflage, Werner-Verlag, Neuried, Rdn. 159-172 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 6/21

3. Zusammensetzung von Einheits- und Gesamtpreisen Umsatzsteuer USt Gewinn G Wagnis Marktp preis Selbstkosten des Unterne ehmers Schlüsselkosten Basiskosten = Einzelkosten der Teilleistungen (EKdT) Allgemeine Geschäftskosten zeitunabhängige Baustellengemeinkosten (GK) zeitabhängige Baustellengemeinkosten (GK) Kosten der NU- Leistungen und der Fremdarbeit Lohnkosten Stoffkosten Gerätekosten AGK Herstellkosten Selbstkosten Netto-Angebotssum mme Brutto-Angeb botssumme Quelle: Diederichs (2005), S. 157 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 7/21

4. Grundlagen der Preisbildung der vertraglichen HU- und NU-Leistungen (1/2) Diese sind im Soll (und im Ist) bedeutsam für die Kalkulation und Bewertung von Vertrags- und Nachtragsleistungen: 1) Leistungs-Soll und Ist (Pläne, Leistungsbeschreibungen, Muster, Probestücke) 2) Vertrags- und Produktionsbedingungen 3) Leistungswerte der pro Kolonnenstunde erzeugten Mengeneinheiten [m² Schalung/Kh; t Bew./Kh; m³ Beton/Kh] 4) Mittellöhne APSL [ /Lh] der Arbeiter und Gehälter der Angestellten [ /Ang.Mt] 5) Stoffpreise abzgl. Rabatte zzgl. Frachtkosten, Schnitt-, Streu- und Bruchverlusten [ /Einh.] 6) Vorhaltekosten der Geräte für Abschreibung, Verzinsung und Reparatur [ /GMt] 7) Kosten der NU-Leistungen C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 8/21

4. Grundlagen der Preisbildung für die vertraglichen HU-NU-Leistungen (2/2) Die Summen der Nrn. 3 bis 6 bilden die EkdT 7) Zeitabhängige und zeitunabhängige Baustellengemeinkosten (BGK) EkdT + BGK = HK 8) Allgemeine Geschäftskosten des Unternehmens (AGK) als Zuschlag auf die HK 9) Wagniszuschlag für die Bau-, Gewährleistungs- und Unternehmerwagnisse 10) Gewinnzuschlag als angemessene Honorierung der technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Baubetriebs- und Unternehmensleistung sowie der Bereitschaft zur Risikoübernahme C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 9/21

5. Nachträgliche Leistungsänderungen Nach 2 VOB/B sind zu unterscheiden: Nr. 4 Übernahme von vertraglich vereinbarten Leistungen durch den AG selbst (vom AG zu vertretende Teilkündigung) Nr. 5 Änderung der Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des AG Nr. 6 Forderung einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung durch den AG Aber: Nr.3 Abweichung der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ist keine nachträgliche Leistungsänderung, sondern ein reines Abrechnungsproblem! Ein verzögerter Baubeginn wegen fehlender Baugenehmigung oder einer Vergabebeschwerde ist ein Fall der Nr. 5. Ob daraus berechtigte Mehrkosten entstehen, ist vom Einzelfall abhängig. C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 10/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.1 Baustelleneinrichtung (1/2) Quelle: sirados Neubau, a. a. O. Baustelleneinrichtung, S.2 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 11/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.1 Baustelleneinrichtung (2/2) Offene Fragen: 1) Aufteilung der Pauschale in Kosten der Einrichtung der Vorhaltung der Räumung 2) Vereinbarte Leistungszeit? 3) Veränderung der Pauschale bei Beschleunigung auf Anordnung des AG Verzögerung durch Leistungsnachträge Verzögerung durch fehlende Mitwirkungshandlungen des AG 4) Veränderung der Leistungsbeschreibung zur Vermeidung dieser Fragen C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 12/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.2 Wasserhaltung (1/2) Pos.beschreibung: Wasserhaltung, offen, Anlage liefern + einbauen, vorhalten + betreiben, ausbauen + räumen Anlage zur offenen Grundwasserhaltung aus Tauchkörperpumpen mit automatischer Schaltung in der Baugrube, Anschlussleitung an Sammlerbzw. Absetzanlage sowie elektrischen Anschlüssen liefern, montieren, vorhalten und betreiben sowie abbauen und wieder entfernen, inkl. aller erforderlichen Materialien und Geräte, ausreichend bemessen zur sicheren Trockenhaltung der Baugrubenfläche. Baugrubenfläche ca. 1.000 m² pauschal C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 13/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.2 Wasserhaltung (2/2) Offene Fragen: 1) Gesamtfördermengen in l/sec (Std., Tag, Monat) und deren Schwankungen 2) Vorhaltezeit 3) Ableitung des Grundwassers (Einleitung in Vorfluter oder öffentliches Kanalnetz) 4) Befestigung und Rückbau der Einleitstelle am Vorfluter 5) Grundwassereinleitungsgebühren 6) Notstromaggregate 7) Regelmäßige Ablesung und Dokumentation der Wasserhaltung Vgl. dazu BGH-Urteile u. a. vom: 25.10.2007 VII ZR 13/07 01.08.2006 VII ZR 115/04 22.01.2001 VII ZR 165/00 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 14/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.3 Bewehrung aus Ziff. 2. 4) Pos.: Betonstahl B 500B, alle, 100 t AP und Stahlliste: mittlerer 14 mm, 180 t 1) Mengenmehrung nach 2 Nr. 3 oder Leistungsänderung nach 2 Nr. 5 VOB/B? 2) Kalkulation gemäß Pos.-beschreibung mit mittl. 18 mm und 16 Lh/t für Abladen, Schneiden, Biegen und Verlegen 3) Aufwandswert gemäß AP und Stahlliste mit mittl. 14 mm und wg. +80 % Bewehrungsverdichtung 24 Lh/t 4) Mehrkosten/t 8 Lh x 45 /Lh (APSLZ) = 360 5) Mehrkosten nach 2 Nr. 3: (180./. 1,1 x 100)t x 360 = 25.200 6) Mehrkosten nach 2 Nr. 5: 180t x 360 = 64.800 C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 15/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.4 Mengenmehrung beim Pauschalvertrag (1/2) Ergänzend zu den Beispielen Baustelleneinrichtung (6.1) und Wasserhaltung (6.2) werden unterschieden: der Detail-Pauschalvertrag, aufgebaut wie ein Einheitspreisvertrag mit LV, Pos., Mengen, EP und GP, die jedoch vor Vertragsabschluss zu einer Pauschalsumme nach vorgezogener Mengenprüfung durch den AG im Sinne einer Schlussabrechnung zusammengefasst werden einfacher Global-Pauschalvertrag mit abgespeckter Detail-Leistungsbeschreibung (LB) komplexer Global-Pauschalvertrag, LB mit Leistungsprogramm nach 9 Nrn. 10 ff VOB/A, bei der die Bieter im Rahmen der Angebotserstellung eigene Mengenermittlungen für die einzelnen Teilleistungen vornehmen müssen und danach eine Pauschalangebotssumme ermitteln. C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 16/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.4 Mengenmehrung beim Pauschalvertrag (2/2) Diese Unterscheidung wird in der Literatur und Praxis vorgenommen, um zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss zu unterscheiden mit daraus resultierenden häufigen Streitigkeiten. Nach zutreffender Ansicht wird auch bei einem Global-Pauschalvertrag nur das Mengenrisiko von den Parteien übernommen. Bei Änderung des Bauentwurfs oder zusätzlichen Leistungen nach Vertragsabschluss ergibt sich eine Anpassung der Vergütung gemäß 2 Nr. 4, 5 und 6 auch bei nur geringfügigen Änderungen bzw. Ergänzungen wie beim Detail-Pauschalvertrag ( 2 Nr. 7, Abs. 1, Satz 3 VOB/B). C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 17/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 6.5 Bauzeitverlängerung aus Nachtragsleistungen These der Bauunternehmer: Jede Nachtragsleistung führt zu einer Verlängerung der Bauzeit mit entsprechenden Mehrkosten für die (zeitabhängigen) BGK zzgl. Zuschlag für AGK und W + G Offene Fragen: 1) Liegt die Nachtragsleistung auf dem kritischen Weg oder kann sie in einer Pufferzeit erbracht werden? a) Sie liegt auf dem kritischen Weg Frage 2) b) Sie kann in einer Pufferzeit erbracht werden kein Anspruch auf zusätzliche BGK, ggf. sogar Minderung wegen höherer Auslastung C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 18/21

6. Beispiele für Probleme aus der Leistungsbeschreibung bei Kalkulation, Abrechnung und Leistungsänderungen 2) Welche BGK plus Zuschläge für AGK und W + G werden für Nachtragsleistungen auf dem kritischen Weg nach den Grundlagen der Preisbildung für die vertragliche Leistung erwirtschaftet? a) Sie reichen aus für eine angemessene Bauzeitverlängerung AN und AG haben keine weiteren Ansprüche b) Sie sind zu knapp Anspruch des AN auf Mehrkosten ist berechtigt. c) Sie sind zu hoch Anspruch des AG auf Minderung wegen BGK-Ersparnis ist berechtigt. C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 19/21

7. Fazit Bereits durch eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung muss sichergestellt werden, dass Übereinstimmung besteht zwischen den erforderlichen, ausgeschriebenen, auszuführenden und zu bezahlenden Leistungen. Diese Forderung wird leider häufig nicht erfüllt! Dilemma der Schnittmengen von (Planungs- und) Bauleistungen erforderliche Leistung 6 13 14 9 Ideal 10 15 1 2 12 11 beauftragte Leistung bezahlte Leistung 5 4 8 3 7 ausgeführte Leistung C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 20/21

8. Literaturverzeichnis Diederichs (2005): Führungswissen für Bau- und Immobilienfachleute, Band 1: Grundlagen, 2. Auflage, Springer Verlag Berlin Diederichs (2006): Führungswissen für Bau- und Immobilienfachleute, Band 2: Immobilienmanagement im Lebenszyklus Projektentwicklung, Projektmanagement, Facility Management, Immobilienbewertung, 2. Auflage, Springer Verlag Berlin Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (2009): Tarifsammlung für die Bauwirtschaft 2009 / 2010, Otto Elsner Verlagsgesellschaft, Dieburg Kapellmann/Schiffers: Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag, Werner Verlag, Düsseldorf Band 1: Einheitspreisvertrag, 5. Auflage 2006, Band 2. Pauschalvertrag einschließlich Schlüsselfertigbau, 4. Auflage 2006 Plümecke (2004): Preisermittlung für Bauarbeiten, 25. Auflage, Verlag Rudolf Müller, Köln VOB 2009, Bundesanzeiger Nr. 155 vom 15.10.2009; Inkrafttreten nach Veröffentlichung der VgV sirados Neubau, Aktuelle Ausschreibungstexte und Baupreise, WEKA-Verlag Kissingen, Stand: Juli 2009 Zilch/Diederichs/Katzenbach (2010): Handbuch für Bauingenieure, 2. Auflage, Springer Verlag Berlin (noch nicht erschienen) C. J. Diederichs Stand: 30.09.2009 21/21