HERZLICH WILLKOMMEN!
|
|
|
- Heidi Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CLAIM MANAGEMENT ÜBERBLICK UND BEISPIELE KEIN GELD OHNE LEISTUNG UND ENTSPRECHENDEM NACHWEIS! HERZLICH WILLKOMMEN! DIPL.-ING. RÜDIGER DITTERICH DURCH DIE IHK-OFFENBACH ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUPREISERMITTLUNG UND ABRECHNUNG IM HOCH- UND INGENIEURBAU SOWIE BAUABLAUFSTÖRUNGEN Seite 2 Spannungsfeld Interesse Auftraggeber Trennen berechtigter von unberechtigten Forderungen Absicherung gegenüber Kontrollorganen Vertragsgerechtes Bewerten berechtigter Forderungen Projekterfolg (Qualität, Termine, Kosten, Ordnungsmäßigkeit) Konfliktpotential Interesse Auftragnehmer Durchsetzen berechtigter Forderungen Gewinnerzielung bzw. maximierung und Unternehmenssicherung Projekterfolg (positive Bilanz, Glaubwürdigkeit, Folgeaufträge) Komplexität / Dynamik Marktzwänge Monetäre Bedeutung 1
2 Seite 3 Potential Nachtragsmanagement AG-Seite Qualitätssicherndes Nachtragsmanagement bei einem Klinikneubau mit einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Großraum Frankfurt. Im Zuge der Nachtragsprüfung wurde festgestellt, dass der Vertragspreis auf einem sehr niedrigen Preisniveau angeboten wurde, welches höchstwahrscheinlich nicht auskömmlich gewesen sein dürfte. Die Folge war ein aggressives Nachtragsmanagement des Auftragnehmers, was deutlich übersetzte Nachtragspreise zur Folge hatte. Der Auftraggeber beauftrage ein Nachtragsmanagement zur Sicherung vertraglich angemessener Preise und zur Stärkung der Verhandlungsposition im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bzw. Schaffung einer ausreichenden Aktenlage für die Mittelverwendungsprüfung. Forderung AN Prüfung BÜ Quote Prüfung NM Quote AN/BÜ AN/NM NA , ,00 19% ,00 69% NA , ,00 24% ,00 64% NA , ,00 24% ,00 67% NA , ,00 35% ,00 61% NA , ,00 39% 8.000,00 86% SUMME: , ,00 28% ,00 69% Seite 4 Grundprinzip Vergütungsnachträge Bausoll ursprünglich vereinbarte Leistung Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung Protokolle Pläne Bauumstände evtl. Komplettheitsklauseln etc. Mengenänderung Anordnungen Nachträge Ansprüche Bauist tatsächlich geforderte Leistung marktabhängige Preisbildung marktunabhängig Preisbildung marktunabhängig Preisbildung Nachtragsmanagement: Planvolles, kontrolliertes Bestreben, vertraglich angemessene Preise zu sichern! 2
3 Seite 5 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) 1 Art und Umfang der Leistung (sinng.) 1 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt Leistungsbestimmung 2 Vergütung (sinng.) 1 Durch die vereinbarten Preise werden alle vertraglichen Leistungen abgegolten 2 Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen 3 (1) Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung um nicht mehr als 10 % von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis. Vergütung Seite 6 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) 1 Art und Umfang der Leistung (sinng.) 3 Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten 4 Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen Leistungsänderung 2 Vergütung (sinng.) Nr. 3 Nr. (2) Mehrmengen über 10 % Nr. 3 Nr. (3) Mindermengen über 10 % Nr. 4 Selbstübernahme Nr. 5 Leistungsänderung Nr. 6 Zusatzleistung Nr. 7 Pauschalsummenregelung Nr. 8 Leistung ohne Auftrag Vergütungsanpassung BASIS? 3
4 Seite 7 Grundlagen gem. DIN 1961 (VOB/B) Grundlage der Preisermittlung Auftragskalkulation inkl. gewährter Nachlässe Bauzeit / Schlechtwetterperioden etc. Kapazitätsplanung Kolonnenzusammensetzung etc. Alle aus dem Vertrag erkennbaren, die Preisbildung beeinflussenden Umstände! Seite 8 Problemfelder Urkalkulation Keine Urkalkulation vorhanden EkdT Nachunternehmer als Pauschale Urkalkulation vorhanden, aber unschlüssig Negative EkdT, sog. Erlösanteile Unternehmer verweigert die Einsichtnahme 4
5 Seite 9 Urkalkulation, Geheimnis des Unternehmers...? Urkalkulation als Basis der Nachtragsprüfung Notwendigkeit der Schlüssigkeit Urkalkulation enthält weitere Informationen zur Preisgestaltung OLG München mit Beschluss vom W 3/07 - Kopie der kompletten Kalkulation - Weitergabe an Dritte zur Überprüfung - Keine besondere Vertraulichkeit - Recht des AG auf weitere Erkenntnisse über die Preisgestaltung - Schaffung einer vertraglichen Kontrollmöglichkeit Seite 10 Aufbau eines Nachtragsmanagement (NAM) AG-seitig Eskalationsstufen z. B. Schlichtung / Schiedsgericht Dokumentation / Prüfbericht Nachtragsteilung nach Status und Auszahlung unstrittiger Guthaben Prüfebene NAM Vorbereitendes NAM I t e r a t i v e r P r o z e s s Qualitätssicherung Planung bzw. Leistungsbeschreibung Baubetriebliche und juristische Unterstützung nach Bedarf Vertragl. Regelungen mit der Baufirma Vertragl. Regelungen mit Planer/Projektsteuerer/Bauüberwacher... 5
6 Seite 11 So bitte nicht Wie schon in der Baubesprechung dargestellt, wird zu dem Nachtrag 15 nicht die Berechtigung Ihrer Ansprüche abgelehnt, welche Ihrer Firma entstehen, wenn sie Räume gestreut im Bestandsgebäude erstellen soll. Wir sind jedoch nicht mit der Höhe des geltend gemachten Anspruchs einverstanden... Weiterhin möchten wir in diesem eher internen Schriftwechsel darauf hinweisen, dass Ihre Forderung nach der Kostenbestätigung zwar nachvollziehbar, aber dennoch erpresserisch daher kommt und auch den Bauherrn nicht begeistert. Ihre Forderungen zu den übrigen Nachträgen wurden ebenfalls nicht einfach begründungslos abgewiesen, so dass auch hier ein Misstrauen nicht angebracht ist. Aber anhand der Diskrepanz zwischen Ihrer und unserer Aufstellung können Sie erkennen, das wir nicht leichtfertig freigegeben können was wir offen gestanden bei anderen Firmen schon eher tun. WIR WÜNSCHEN UNS DOCH ALLE EINE GUTE ZUSAMMENARBEIT, SEHEN DIESE JEDOCH DURCH IHRE VORGEHENSWEISE SEHR STRAPAZIERT. Mit diesem Hinweis und in Erwartung auf Ihre Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen i. A. Dipl.-Ing. yyyyy Architektin Bauleitung Antwort AN: Rechnungslegung, Mahnung und Baustellenräumung! Seite 12 Grundlage Kostenermittlung und Preisfestlegung Angebotspreis Einzelkosten der Teilleistungen HAUPTKOSTENARTEN Gemeinkosten Baustellengemeinkosten Umsatzbezogene Gemeinkosten - Lohnkosten Aufwandswert x Kalkulationslohn - Materialkosten - Transportkosten - Nachunternehmerkosten Lohn Material etc. - Stahl - Schalung KOSTENARTEN Baustelleneinrichtung Baustellenräumung Vorhaltung BE Techn. Bearbeitung Bauleitung Abrechnung Allgemeine Geschäftskosten Bauzinsen Wagnis (Gewinn) 6
7 Seite 13 Kalkulationsmethodik Kostenermittlung Legende: EkdT: Einzelkosten der Teilleistungen GKdB: Gemeinkosten der Baustelle AGK: Allgemeine Geschäftskosten NAS: Nettoangebotssumme EP: Einheitspreis GP: Gesamtpreis Pos: Position EKdT Pos. 1 EKdT Pos. n Preisfestlegung EKdT GKdB AGK W G NAS EKdT Pos. 1 Zuschläge / Umlagefaktor EP GP EKdT Pos. n Zuschläge / Umlagefaktor EP GP GP =! NAS Seite 14 Beispiel 1: kalkulierte Erlösanteile (ohne GK-Ausgleich) Boden lösen, abfahren: Bagger 0,15 h/m³ x 70,00 /h => 10,50 /m³ x 1,10 = 11,55 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ angemessener Preis: 18,38 /m³ Boden lösen, abfahren bis Menge bis 110% (gem. 2 Abs. 3 VOB/B:) Bagger 0,25 h/m³ x 70,00 /h => 17,5 /m³ x 1,10 = 19,25 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ Erlös -7,70 /m³ scheinbar angemessener Preis: 18,38 /m³ Boden lösen, abfahren über 110 % (gem. 2 Abs. 3 VOB/B:) Bagger 0,25 h/m³ x 70,00 /h => 17,5 /m³ x 1,10 = 19,25 /m³ Fuhrleistung 0,004 h/m³ x 60,00 /h => 0,24 /m³ x 1,10 = 0,26 /m³ Lohn 0,125 h/m³ x 35,00 /h => 4,38 /m³ x 1,5 = 6,57 /m³ überhöhter Preis: 26,08 /m³ 7
8 Seite 15 Beispiel 2 (stark vereinfachte LV-Texte) Forderung des Unternehmers HLV_Pos. 1 Betonrecycling einbauen, D = 20 cm liefern, einbauen und verdichten Menge: m² EP: 8 /m² GP: HLV_Pos. 2 Schottertragschicht einbauen, D = 25 cm liefern, einbauen und verdichten Menge: m² EP: 11 /m² GP: HLV_Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm einbauen und verdichten Menge: m² EP: 7 /m² GP: NA_ Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm liefern als Zulage zu HLV Pos. 3 Menge: m² EP: 5 /m² GP: SUMME: Seite 16 Beispiel 2 (vereinfachte Darstellung) Forderungsprüfung HLV_Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm einbauen und verdichten Menge: m² EP: 7 /m² GP: NA_ Pos. 3 Unterbau für Pflaster aus Edelsplitt, D=5 cm liefern als Zulage zu HLV Pos. 3 Menge: m² EP: 5 /m² GP: DIN VOB/C Abschnitt 2 Nr : Die Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle Vorsicht z. B. bei Erd- (DIN ) bzw. Landschaftsbauarbeiten (DIN )! Zu den Leistungen gehört nicht die Lieferung von Boden 8
9 Seite 17 Beispiel 3 Änderungen gem. 2 Abs. 5 VOB/B Seite 18 Beispiel 3 Auszug Urkalkulation Herstellkosten: 1,03 x 660,00 /EH = 679,80 /EH 9
10 Seite 19 Beispiel 4: Bauzeitforderung MSR-Technik Sollbauzeit: 208 Werktage Auftragswert (netto): ,95 Bauzeitverlängerung: 212 Werktage Abrechnungswert (netto): ungefähr Auftragswert Ursprüngliche Forderung: ca Nachtrag abgelehnt! Anspruchsgrundlage 642 BGB Forderung Gutachten auf Basis 642 BGB: xxx? Seite 20 Beispiel 4 Gliederung Gutachten 10
11 Seite 21 Beispiel 4 Gliederung Gutachten Seite 22 Beispiel 4 Gliederung Gutachten 11
12 Seite 23 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Basisplan Prüfschritte: - Vollständigkeit - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten Ergebnis: - Vollständigkeit ZWINGEND! - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten - Geplante Kapazitäten Seite 24 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Istplan Prüfschritte: - Vollständigkeit - Verbindlichkeit - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten Ergebnis: - Vollständigkeit ZWINGEND! - Verbindlichkeit (nachvollziehbar) - Rechenbarkeit - Ausreichende Detaillierung - Technologische Abhängigkeiten - Kapazitative Abhängigkeiten - Tatsächliche Kapazitäten 12
13 Seite 25 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Ausreichende Detaillierung Vollständigkeit! Was bedeutet das? Der Ist-Bauablauf muss neben Behinderungssachverhalte gem. 6 Abs. 6 VOB/B bzw. 642 VOB/B alle bauablaufrelevanten Ereignisse detailliert abbilden! mengenabhängige Entwicklung der Vorgangsbalken - 2 Abs. 2 VOB/B Abrechnung tatsächliche Menge - 2 Abs. 3 VOB/B Mengenänderungen > 10 % - 2 Abs. 4 VOB/B Leistungsübernahme durch AG - 2 Abs. 5 VOB/B geänderte Leistung - 2 Abs. 6 VOB/B zusätzliche Leistung - 2 Abs. 8 VOB/B Leistung ohne Auftrag Leistungen ausgeführt im Stundenlohn - 2 Abs. 10 VOB/B Stundenlohnleistung; das können auch Störungsbeseitigungsmaßnahmen sein, z.b. Wechsel in ein anderes Baufeld auf Grund einer Störung. Die Abrechnung von Stundenlohn in Grenzen, kann bei Störungen strategisch sinnvoll sein! Ohne Einfluss der Vertragsparteien - Witterungsverhältnisse - Genehmigungen - Anordnungen von Prüfstatikern etc. - Historische Funde Verursachung Auftragnehmer - 4 Abs. 3 VOB/B Anordnung zur vertragsgemäßer Leistung - 4 Abs. 5 VOB/B Schutz der eigenen Leistung (Beschädigung) - 4 Abs. 6 VOB/B Entfernung nicht vertragskonformer Bauteile/Stoffe - 4 Abs. 7 VOB/B mangelhafte Leistung während der Ausführung - 5 Abs. 1 VOB/B angemessene Förderung der Ausführung - 5 Abs. 3 VOB/B unzureichende Geräte, Gerüste, AK - 5 Abs. 4 VOB/B Verzögerte Ausführung - 13 Abs. 1 VOB/B Mängelbeseitigungsmaßnahmen Seite 26 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Zur Erinnerung: - Ausreichende Detaillierung ggf. taggenau Im vorliegenden Fall existierten nicht einmal Bautagesberichte! 13
14 Seite 27 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Dokumentation Störungssachverhalte Anschreiben und Gutachten: Seite 28 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Dokumentation Störungssachverhalte: 14
15 Seite 29 Zentrale Rechtsprechung I - Auszug BGH, Urteil v VII ZR 185/98 Diese Anzeige dient dem Schutz des Auftraggebers. Sie dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Der Auftraggeber soll ferner gewarnt und ihm die Möglichkeit eröffnet werden, Behinderungen abzustellen. Er soll zugleich vor unberechtigten Behinderungsansprüchen geschützt werden. Die rechtzeitige und korrekte Behinderungsanzeige erlaubt ihm nämlich, Beweise für eine in Wahrheit nicht oder nicht im geltend gemachten Umfang bestehende Behinderung zu sichern. Nur wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert, ist die Behinderungsanzeige wegen Offenkundigkeit entbehrlich. Behinderungsanzeige muss Warn-, Hinweis- und Schutzfunktion erfüllen! Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche gem. 6 Abs. 6 VOB/B und 642 BGB - außer Offenkundigkeit Seite 30 Anforderung an Behinderungsanzeigen Aus BGH, Urteil v VII ZR 185/98 leitet sich ab... Behinderungsanzeige muss rechtszeitig erfolgen Behinderungsanzeige muss unverzüglich und in Schriftform erfolgen erschöpfende und nachvollziehbare Beschreibung der hindernden Umstände Abmeldung der Behinderungsanzeige Darlegung von Schadensminderung und Leistungsbereitschaft Für den auftraggeberseitigen Umgang empfehlen sich folgende Schritte: Prüfung Schadensminderungspflicht des AN Prüfung Leistungsbereitschaft des AN zeitnahe und angemessene Reaktion auf Behinderungssachverhalt Monetäre und zeitliche Bewertung des Behinderungssachverhalts - Risikobewertung 3 Stufen der Behinderungsanzeige: 1. AN glaubt sich behindert, bzw. teilt mit, dass Behinderung droht 2. AN teilt den tatsächlichen Eintritt der Behinderung mit 3. AN meldet die Behinderung ab 15
16 Seite 31 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität Zurück zu unserem Beispiel BHAZ 1: BH v Anzeige am Abmeldung: keine BHAZ 2: Anzeige am Abmeldung: keine Ansonsten keine Behinderungsanzeigen gem. 6 Abs. 6 VOB/B. Im Streitfall wird sich der Auftragnehmer auf die Offenkundigkeit berufen müssen sehr risikobehaftet! Seite 32 Beispiel 4 Nachweis haftungs-, verursachungsbegründende Kausalität 16
17 Seite 33 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Forderungshöhe Verlängerte Vorhaltung BE: 2.770,49 Projektleitung: 8.183,83 Hardware Projektierung: ,24 Software Projektierung: ,05 Inbetriebnahme: ,41 Elektroinstallation und Montage: ,60 Mehrkosten Vorabkabellisten: ,56 Unterdeckung AGK: ,67 Wagnis + Gewinn: ,29 SUMME: ,14 Nachlass 2,5 %: ,68 Kalkulation: 4.892, , , , , ,15 -> Exkurs Kosten Gutachten: ,00 Gesamtsumme: ,46 Seite 34 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Ermittlung Inbetriebnahme Urkalkulation- Nachunternehmerleistung: ,15 17
18 Seite 35 Beispiel 4 Nachweis haftungsausfüllende Kausalität Forderungshöhe Verlängerte Vorhaltung BE: 2.770,49 Projektleitung: 8.183,83 Hardware Projektierung: ,24 Software Nicht sachgerechte Projektierung: ISTKOSTENERSTATTUNG ,05 Inbetriebnahme: ,41 Elektroinstallation und Montage: ,60 Mehrkosten Vorabkabellisten: ,56 Unterdeckung AGK: ,67 Aus umsatzabhängigen Kosten werden zeitabhängige Wagnis + Gewinn: ,29 SUMME: ,14 Nachlass 2,5 %: ,68 Kosten Gutachten: ,00 Gesamtsumme: ,46 Zur Erinnerung: Auftragswert: Forderung besteht nahezu nur aus Lohn - Minderleistung Kalkulation: 4.892, , , , , ,15 0, , , ,18 Lohnanteil Angebot: ,72 Forderung Lohn: ,00 Faktor 5,2 plausibel? Einzige richtige kalkulatorische Ermittlung ist: 2.770,49 x Zuschlag für AGK und W+G v. 20 % = 3.324,59! Seite 36 Beispiel 5 Bauzeitforderung 5 Mio. Adäquat kausal nachgewiesene Bauzeitverlängerung Zeitkomponente (t) X Kostenanteile pro Zeitanteile Kostenbestandteile können unterschiedliche zeitliche Reichweiten haben = Anspruch AGK ca. 1,5 Mio. 7 MONATE BZV X BE vorhalten ca. 0,2 Mio. = Kostensteigerung ca. 0,06 Mio. Schalung / Rüstung ca. 0,5 Mio. Kosten NU ca. 2,1 Mio. Nachweis haftungsbegründende Kausalität! SEHR SCHWIERIG zusätzl. Autokrane ca. 0,2 Mio. + BGK 0,72 % + AGK 5,82 % + W+G 2,04 % Σ ca. 4,7 Mio. ca. 33 T ca. 0,3 Mio ca. 0,1 Mio ca. 5 MIO. 18
19 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! DIPL.-ING. RÜDIGER DITTERICH DURCH DIE IHK-OFFENBACH ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUPREISERMITTLUNG UND ABRECHNUNG IM HOCH- UND INGENIEURBAU SOWIE BAUABLAUFSTÖRUNGEN BEI RÜCKFRAGEN: Telefon
Die Bauzeit aus baubetrieblicher Sicht
Die Bauzeit aus baubetrieblicher Sicht - Berücksichtigung in der Kalkulation - Auswirkungen bei Bauzeitverlängerung auf Baustellengemeinkosten und Allg.Geschäftskosten Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
AKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBLICHEN UMWELTSCHUTZ
FORUM VERLAG HERKERT GMBH ISSN 2365-0990 Juni 2016 Bauthermografie Röntgenblick für Bauleiter Gut aufgepasst? Die Aufgaben des Bauleiters in der Leistungsphase 8 (Teil 2) Berechnungsbeispiele Nachtragskalkulation
GEMEINKOSTEN DER KONFLIKT UM DIE BERECHTIGTE DECKUNG
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 54 GEMEINKOSTEN DER KONFLIKT UM DIE BERECHTIGTE DECKUNG BEITRÄGE ZUM BRAUNSCHWEIGER BAUBETRIEBSSEMINAR VOM 22. FEBRUAR 2013 Herausgeber:
Vorlesungsinhalte heutige Vorlesung. Master-Studiengang. Baubetrieb und Management. Bauwirtschaft. Kalkulationsrelevante Kosten
Vorlesungsinhalte heutige Vorlesung Master-Studiengang Pflichtmodul P-2 Baubetrieb und Management Bauwirtschaft und Bauverträge 1. Kalkulationsrelevante Kosten 2. Kalkulationsarten und -ablauf 3. Übungsaufgaben
88 580 m³ Ortbeton der Wände einbauen B25, d = 20-50 cm 0,80 66,0 - - 94 110 t Bewehrung der Wände einbauen 16,0 435,0 - -
Themengebiet: Kalkulation Seite: 1 A. nstellung Nachfolgend ist ein Auszug aus einer Angebotskalkulation für ein Fernmeldegebäude abgebildet. Er enthält die aufstellung der Positionen 10, 88 und 94. Pos.
VOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Praktiken der Ertragssteigerung und notwendige Gegenmaßnahmen der Auftraggeberseite
Seite 1 Praktiken der Ertragssteigerung und notwendige Gegenmaßnahmen der Auftraggeberseite Prof. Franz-Josef Schlapka IGS Gesellschaft für strategisches Projektmanagement mbh Seite 2 Inhaltsverzeichnis
Ansprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B)
Ansprüche auf Vergütungsanpassung ( 2 VOB/B) 2 In der Baupraxis werden Ansprüche auf Vergütungsanpassung häufig als Nachträge bezeichnet. Dies ist kein Rechtsbegriff, gemeint sind aber regelmäßig alle
VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
Dr.-Ing. Peter Pietschmann
PBI PIETSCHMANN Beratende Ingenieurgesellschaft mbh Kurfürstendamm 226 10719 Berlin-Charlottenburg Tel.: +49 30 32 89 80-100 Fax: +49 30 32 89 80-120 Dr.-Ing. Peter Pietschmann öffentlich bestellter und
Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages
Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen
Bauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
Umrechnung der Zuschläge AGK, W + G für Eigenleistungen auf Herstellkosten
4 Wagnis und Gewinn Zwischenzustand der Kalkulation Zielzustand der Kalkulation HSK sind bereits bekannt Bezugsbasis AGK W + G x % AS = 100 % AGK W + G 13 % HSK = 100 % HSK 100 % HSK 87 % Abb. 4.1: Umrechnung
Für den Mittellohn AP, APS, APSL werden die Poliergehälter auf die Lohnstunden umgelegt:
Kapitel 5 Kalkulation von Bauleistungen 5.1 Ausgangswerte: Tariflohntabelle, gültig ab 01.09.2008, alte (ABL) und neue Bundesländer (NBL) Alte Bundesländer (ABL) Neue Bundesländer (NBL) Lohng ruppe Berufsgruppe
Die Einheitspreise der folgenden Positionen müssen dabei noch ermittelt werden:
Tutorium Nr.3 Kalkulation Im Zuge von Erweiterungsbauten in einer städtischen Gärtnerei soll unter anderem eine Lagermulde für Erde erstellt werden, für die noch die Kalkulation zu erstellen ist. Die Lagermulde
Nachtragsmanagement im gestörten Bauablauf
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN INSTITUT FÜR BAUBETRIEBSWESEN Nachtragsmanagement im gestörten Bauablauf - Die Anspruchssicherung durch den Auftragnehmer - THOMAS HEILFORT Gliederung 1. Grundlagen 2. Bausolldefinition
Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -
Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1 Neues zur VOB/B
Anforderungen an den Bauvertrag
Altlasten Risikovermeidung versus Claimmanagement Prof. Dr.-Ing. Jörg Bartels Ingenieurgesellschaft mbh 6. SYMPOSIUM UMWELTGEOTECHNIK 13.JUNI 2013 Anforderungen an den Bauvertrag Qualitätsansprüche: Eindeutige,
Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
Bewertung gestörter Bauabläufe der Höhe nach. Frank Kumlehn
Bewertung gestörter Bauabläufe der Höhe nach Frank Kumlehn Veröffentlichung Braunschweig September 2004 Beim nachfolgenden Dokument handelt es sich um die Einreichungsfassung des Beitrags: Kumlehn, Frank:
Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen?
Gelten Preisnachlässe auch bei der Vergütung von Nachträgen? 1. Problemstellung Kommunen und Baufirmen streiten oft darüber, ob im Vertrag eingeräumte Preisnachlässe auch bei der Abrechnung von zusätzlichen
Die Fortschreibung der Vertragspreise ein Drama ohne Ende?
Günther Jansen Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm Die Fortschreibung der Vertragspreise ein Drama ohne Ende? Meine Damen und Herren! Wenn man in dreißig Minuten etwas halbwegs Sinnvolles zu
Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten Erste Erfahrungen aus dem Piloten. Die evergabe in der Praxis Abgabe eines elektronischen Angebotes
VSVI-Seminar 17.11.2016 Pilotprojekt des LfS: Vorgaben zu Urkalkulation und Gemeinkosten Pilotprojekt: Urkalkulation und Gemeinkosten Erste Erfahrungen aus dem Piloten Die evergabe in der Praxis Abgabe
VOB/B Basiswissen für Baufachleute
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7
Position kalkulieren. Einheit Teilleistung Kostenarten Einzelkosten der Teilleistungen Berechnungsschema Einheitspreis
Position kalkulieren Einheit Teilleistung Kostenarten Einzelkosten der Teilleistungen Berechnungsschema Einheitspreis 1 Position kalkulieren Wie hoch sind die Kosten für die Ausführung einer Leistung?
VOB Baustellenhandbuch
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com VOB Baustellenhandbuch Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
Privates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
Der Businessplan: Leitfaden und Grundgesetz. Dwornitzak * Unternehmensberatung
Der Businessplan: Leitfaden und Grundgesetz Clemens Dwornitzak Dipl.Ing(FH) Landespflege Jahrgang 1962 verheiratet, 2 Kinder Irgendwie geht immer was! selbstständig im Vollerwerb seit Juni 2009 davor im
Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................
Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis
Grundlagen der Kalkulation
Betriebliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau Ausbildungsbetrieb Karl Mustermann GmbH Grundlagen der Kalkulation Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die
Offenlegung der Kalkulation
Bezirksversammlung 2013 Offenlegung der Kalkulation Alexander Kirst Stv. Hauptgeschäftsführer Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks Angebot Ausführung Abrechnung Angebot: Bau-Soll Ausführung:
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
Proporowitz, Armin (Hrsg.) Baubetrieb Bauwirtschaft Fachbuchverlag Leipzig 2008 ISBN 978-3-446-40679-7
Kapitel 5 Kalkulation von Bauleistungen 5.1 Die Angebotsfrist endet mit der Submission (VOB/A 22), dem Eröffnungstermin der Angebote. Danach können keine Angebote mehr eingereicht werden. Mit dem Eröffnungstermin
Nachträge verwalten, prüfen und werten
* Fachwissen Bauwirtschaft kompakt * -07.03.2008- Nachträge verwalten, prüfen und werten. Oft wird nicht so gebaut, wie vorher ein Bauvorhaben geplant worden ist. In der Folge kommt es zu Nachträgen, mit
KALKULATION > frivol <
BGH Beschluss vom 18.05.2004 X ZB 704 > Bieter eines Vergabeverfahrens sind zwingend auszuschließen, wenn sich erst im Rahmen der Angebotsaufklärung herausstellt, dass die tatsächlich kalkulierten Kosten
Grenzen der Kalkulationsfreiheit. Grundlage: Rechtsgeschäft Bauvertrag Preisanpassung: BGB-Bauvertrag
Grenzen der Kalkulationsfreiheit Die jüngste Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit überhöhter Vertragspreise Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter, Schlichter und Adjudikator Richter am Bundesgerichtshof
3 Der Weg zum Auftrag
96 Fortsetzung Tabelle 3-4: Formeln zur Materialbedarfsermittlung Material Bedarfsermittlung Volumen bei gegebener Schichtdicke (z. B. Spachtel, Putz, Schüttgut) Meist wird zum Nettobedarf ein Zuschlag
Bauablaufstörungen. kurz angesprochen. Dipl.- Ing. (FH) M. Bieber. Seminarvortrag :
Stand : 03 / 2009 1 Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie
Störungen im Bauablauf
Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen Julius-Leber-Straße 50 38116 Braunschweig
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung
Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund
... - nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt
zwischen SF-BAUVERTRAG Max Müller, Mozartstr. 8, 41564 Kaarst - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt - und... - nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
A. Einleitung I. Eine fremde Welt
Der gerichtsfeste Bauzeitnachtrag notwendiger Sachvortrag zu Anspruchsgrund und Anspruchshöhe Referent: RA Andreas J. Roquette, LL.M. 21.03.2014 DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung
Positionspapier für leistungskonforme Ausschreibungen Auspositionierung von Gemeinkosten im Straßenbau?
Positionspapier für leistungskonforme Ausschreibungen Auspositionierung von Gemeinkosten im Straßenbau? Düsseldorf - Berlin, Juni 2015 2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Ausgangslage / Pilotprojekte
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten
Die Einheitlichen Formblätter Preis (früher EFB Preis) Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Die Einheitlichen Formblätter Preis (früher EFB Preis) Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Gewusst wie - den Betrieb erfolgreich führen Stand August 2014 Die Einheitlichen Formblätter
Schlüsselfertiger Hoch- und Ingenieurbau. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing.
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Schlüsselfertiger Hoch- und Ingenieurbau Kapitel 1: Kapitel 2: Kapitel 3: Kapitel 4: Kapitel 5: Kapitel
Nachträge am Bau. Referent: Rechtsanwalt Martin Adam. BSKP DR. Broll Dr. Seid Kaufmann & Partner Fetscherstr Dresden
Nachträge am Bau Referent: Rechtsanwalt Martin Adam BSKP DR. Broll Dr. Seid Kaufmann & Partner Fetscherstr. 29 01307 Dresden www.bskp.de Mögliche Problemkreise am Bau» Anfall von Mehrleistungen» Ausführung
Die Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen - Wirkung und Kosten -
Die Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen - Wirkung und Kosten - Referent Prof. Dipl.-Ing. Thomas Clausen ö.b.u.v. SV für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen
Fenster Türen Treff 2016
Holzforschung Austria Fenster Türen Treff 2016 3. - 4. März 2016, Saalfelden Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Königsberger Straße 2 D - 60487 Frankfurt am Main
Störungen im Bauablauf. Markus Lüthi
Störungen im Bauablauf Markus Lüthi Fristen in der SIA-Norm 118 Bauprogramm Konzept der Fristen nach SIA-Norm 118 Werkvertrag selbst muss Fristen festlegen (Grundsätzliche) Unverbindlichkeit des Bauprogramms
Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht
Obj100 Anforderungen an den Schallschutz beim Austausch des Bodenbelags in rechtlicher Hinsicht Beispiele aus der Praxis: Verlegen eines Parkettbodens anstelle bisherigen Teppichbelags Änderung des Bodenaufbaus
Differenzierung zwischen Kosten aus gestörtem Bauablauf und Beschleunigungskosten
Differenzierung zwischen Kosten aus gestörtem Bauablauf und Beschleunigungskosten Die Anordnung der Ausführung zusätzlicher bzw. geänderter Leistungen durch den Auftraggeber führt häufig nicht nur zu veränderten
Nachträge? Gibt es nicht! Änderungen im BGB-Werkvertrag bei Planung und Vertrag vom Auftragnehmer
Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Nachträge? Gibt es nicht! Änderungen im BGB-Werkvertrag bei Planung und Vertrag vom Auftragnehmer Osnabrücker Baubetriebstage 2014 07./08. Februar 2014
Bauwirtschaft und Projektmanagement. Vorlesung im Sommersemester 2010, 2.0 h
Bauwirtschaft und Projektmanagement Vorlesung im Sommersemester 2010, 2.0 h Dipl.-Ing. Wolfgang Wiesner Dipl.-Ing. Erwin Fahrnberger Dipl.-Ing. Mathias Fabich Dipl. Ing. Fabich Bauwirtschaft und Projektmanagement
Mehrkosten beim Bauen und Umbauen
Darf s ein bisschen mehr sein? Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage: Werkvertrag a) Risikofaktor
Grundlagen der Bauzeit Teil I
Grundlagen der Bauzeit Teil I Rechtsanwalt Jörn Bröker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Heinemann & Partner, III. Hagen 30, 45127 Essen fon: 0201/1095-710 fax: 0201/1095-800 mail:[email protected]
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner Ordinarius. Hausübung Baubetriebslehre I WS 2009 /
Institut für Baubetriebslehre Univ.-Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner Ordinarius Hausübung WS 2009 / 2010 Gruppe:... Bearbeiter Nr. Name, Vorname Matr.-Nr. 1....... 2....... 3....... 4....... 5....... 6.......
Der Bauleiter im Bauunternehmen
Der Bauleiter im Bauunternehmen Bauablaufstörungen, Nachträge, Dokumentation mit 64 Abbildungen und 67 Tabellen 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Manuel Biermann Dipl.-Ing., öffentlich bestellter
Qualitätssicherung auf der Baustelle
Dr.-Ing. Paul Uwe Budau Qualitätssicherung auf der Baustelle Bei der Betoninstandsetzung Betonmarketing Ost Dr.-Ing. Paul Uwe Budau g Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung
Grundlagen der Baubetriebslehre 1
Fritz Berner, Bernd Kochendörfer, Rainer Schach Grundlagen der Baubetriebslehre 1 Baubetriebswirtschaft Teubner Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI 1 Bauwirtschaft als Teil des Wirtschaftssystems
Inhaltsverzeichnis und Vorwort
Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Vorwort Nachträge am Bau ISBN 3-89650-092-9 Verlag Ernst Vögel - Stamsried Inhaltsverzeichnis Vorwort... 13 Teil 1: Die wichtigsten Fragen zu Nachträgen am Bau I. Wann kommt
Wolfgang Junghenn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwälte Dr. Kainz & Partner
BGH, Urteil vom 28.10.1999: Die Vertragsparteien eines VOB/B Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet. Was meint der BGH damit? Wolfgang Junghenn Rechtsanwalt und Fachanwalt
Die Behinderungsanzeige: Notwendige Dokumentation der haftungsbegründenden Kausalität
Die Behinderungsanzeige: Notwendige Dokumentation der haftungsbegründenden Kausalität Frank Kumlehn Veröffentlichung Braunschweig Dezember 2006 Beim nachfolgenden Dokument handelt es sich um die Einreichungsfassung
VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.
Referent Andreas Weglage
Vortrag Kompaktschulung Schnittstelle Baustelle Thema Der Bauvertrag nach der aktuellen VOB/B 2012 Referent Andreas Weglage Andreas Weglage Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet-
DIE BAULEITER SCHULE. VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach ANDREAS STAMMKÖTTER. Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012)
ANDREAS STAMMKÖTTER DIE BAULEITER SCHULE Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012) 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach Vorwort 5 Vorwort zur ersten
Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme DÜSSELDORF I DRESDEN I WARSCHAU
Verantwortlichkeiten beim Umgang mit Beton auf der Baustelle Alexander H. Böhme Gliederung: 1. Vertragliche Einordnung 2. Rechte und Pflichten der Parteien 3. Haftung 4. Umgang mit Mischformen 5. Ausblick
PID: Leistungsverzeichnis Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein
Bezirksklinikum Ansbach Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie (30 Betten) Baumfällarbeiten Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein 1) Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
Probleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis
Probleme und Fallstricke der VOB/B in der Praxis Vortrag anlässlich der Mauerwerkstage 2008, des Verbunds mein ziegelhaus. Rüsselsheim, Freiburg, Stuttgart, Memmingen 1 Einführung und Vorstellung RA Joachim
VOB / B ÖNORM B 2110/2002
52 3. PM-BAU SYMPOSIUM Lechner Hans VOB / B ÖNORM B 2110/2002 VOB / B ÖNORM B 2110/2002 Ein partieller Vergleich Die folgende Gegenüberstellung soll einen partiellen Vergleich zwischen den in Deutschland
Privates Baurecht, TU Dresden Privates Baurecht bei der Abwicklung von Bauvorhaben
Privates Baurecht bei der Abwicklung von Bauvorhaben 1/106 Welche Vorschriften finden Anwendung? - BGB - Vorschriften des allgemeinen Teils - Schuldrecht, insbesondere Werkvertragsrecht des BGB 2/106 Das
Gekündigter Bauvertrag Abnahme und Aufmaß erforderlich
Gekündigter Bauvertrag Abnahme und Aufmaß erforderlich Von Rechtsanwalt Dr. Christian Biernoth Seine langjährige Rechtsprechung zur Fälligkeit des Werklohns nach Kündigung eines Bauvertrages hat der Bundesgerichtshof
Rechtssichere Abnahme der Werkleistung
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand
Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz
Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz ISBN-10: 3-446-40679-4 ISBN-13: 978-3-446-40679-7 Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-40679-7
Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) 1. Zahlung von Mindestentgelten Der
0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment
0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag
- 1 - Die Abrechnung des Werkunternehmers beim gekündigten Pauschalpreisvertrag Oft wird ein Bauvertrag nicht beendet, weil er vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Auftraggeber kann beim BGB-Vertrag nach
Vereinbarung von VOB/B und FIDIC in Bauverträgen in der Praxis
Vereinbarung von VOB/B und FIDIC in Bauverträgen in der Praxis Warschau, 24. September 2013 Referent: Dr. Florian Kirchhof Kapellmann und Partner Rechtsanwälte Historie der VOB/B Die VOB/B hat eine lange
Die Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
Kalkulation. von Baupreisen. Schlüsselfertiges Bauen. Berechnungsbeispielen. Dr.-Ing. Dr. E. h. Gerhard Drees Dr.-Ing.
Prof. Dr.Ing. Dr. E. h. Gerhard Drees Dr.Ing. Wolfgang Paul Kalkulation von Baupreisen Hochbau Tiefbau Schlüsselfertiges Bauen Mit kompletten Berechnungsbeispielen 12., aktualisierte und erweiterte Auflage
VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer
Wolfgang Heiermann Liane Linke VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer Bauunternehmen und Ausbaubetriebe 10., aktualisierte Auflage vieweg Inhaltsübersicht I. Vergabeverfahren nach der VOB/A 1 Muster 1 Nachprüfung
PREISBILDUNG BEI NACHTRÄGEN URKALKULATION BEITRÄGE ZUM BRAUNSCHWEIGER BAUBETRIEBSSEMINAR TATSÄCHLICHE KOSTEN ODER WIDERLEGBARE VOM 27.
PREISBILDUNG BEI NACHTRÄGEN TATSÄCHLICHE KOSTEN ODER WIDERLEGBARE URKALKULATION BEITRÄGE ZUM BRAUNSCHWEIGER BAUBETRIEBSSEMINAR VOM 27. FEBRUAR 2015 ISBN 978-3-936214-25-3 Braunschweiger Baubetriebsseminar
BAU- + IMMO-RECHT aktuell November 2006
ROLF KEMPER RECHTSANWALT BAU- + IMMO-RECHT aktuell November 2006 Liebe Leserinnen & Leser, die VOB/B-Fassung des Jahres 2002 wurde überarbeitet. Seit dem 1. November 2006 gilt die VOB/B 2006. Die wesentlichen
Umplanung und Honorarnachträge
Umplanung und Honorarnachträge Weimar, den 05.03.2015 Dr. Heiko Fuchs Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb Überblick 1. Das Planungssoll: Die von der vereinbarten Vergütung abgegoltene Leistung 2.
Fragenkatalog Nr. 1 vom
Öffentliche Ausschreibung 1213-15-45797 Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom 09.02.2015 Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw.
Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe
Claudia Fries Architektenleistungen Ausschreibung und Vergabe Wilhelm Fink Inhaltsverzeichnis 7 Inhalt Vorwort Abkürzungen 5 13 1 1. 1 1 2 1 3 1 4 Das Vergaberecht in Deutschland Begriffsbestimmung Ursprung
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Nachweis von Gemeinkosten bei Nachträgen zum gestörten Bauablauf
Nachweis von Gemeinkosten bei Nachträgen zum gestörten Bauablauf Frank Kumlehn und Axel Freiboth Veröffentlichung Braunschweig Juni/Juli 2006 Beim nachfolgenden Dokument handelt es sich um die Einreichungsfassung
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS VON BAUMATERIAL FÜR MANGELBEDINGTE AUS- UND WIEDEREINBAUKOSTEN
DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS VON BAUMATERIAL FÜR MANGELBEDINGTE AUS- UND WIEDEREINBAUKOSTEN Ein Käufer erwirbt im Baustoffhandel Fliesen und baut diese ordnungsgemäß ein. Anschließend stellt sich heraus,
