Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz
|
|
- Michael Ziegler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz ISBN-10: ISBN-13: Vorwort Weitere Informationen oder Bestellungen unter sowie im Buchhandel.
2 Vorwort des Herausgebers Bauen, Erhalten und Betreiben sind und bleiben Aufgabenfelder für die Bauwirtschaft. Dafür werden qualifizierte Fachkräfte auf allen Ebenen und in allen Positionen benötigt. Das vorliegende Lehrbuch orientiert auf das Grundlagen- und Fachstudium in den baurelevanten Disziplinen. Es zielt auf die Studierenden des Bauingenieurwesens, der Architektur, des Wirtschaftsingenieurwesens Bau sowie weiteren mit der Baubranche verbundenen Studiengängen, wie z. B. Versorgungstechnik, Immobilienwirtschaft u. ä. Es ist primär für die Bachelorstudiengänge ausgelegt, aber auch für weiterführende und Aufbaustudiengänge geeignet. Als Kompendium gedacht, soll das Lehrbuch die Lehrveranstaltungen unterstützen, das Selbststudium fördern und Hilfestellung für die Prüfungsvorbereitung sein. Dem Praktiker soll ein knapper und konzentrierter Überblick über den Stand der Baubetriebslehre vermittelt werden. Als Lehrbuch aufbereitet, werden kapitelweise Studienziele definiert, Kontrollfragen gestellt und Übungsaufgaben formuliert. Die Lösungen können im Internet unter kontrolliert sowie weitere Anregungen für das Studium entnommen werden. Dieser Band ordnet sich in einen kleinen Zyklus ein, der die wesentlichen betriebswirtschaftlichen, verfahrenstechnischen und organisatorischen Aspekte des Baubetriebes abbilden soll. Die spezifische und umfangreiche baurechtliche Problematik wird nur dort eingebunden, wo es vom Verständnis her nötig ist. Ohne Mithilfe der Autoren und ihrer fleißigen Helfer sowie der geduldigen und anregenden Mitwirkung des Verlages wäre dieses Lehrbuch nicht entstanden. Deshalb gebührt ihnen Dank und Anerkennung. Anregungen, Hinweise und Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Cottbus, April 2008 Armin Proporowitz
3 Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz ISBN-10: ISBN-13: Leseprobe Weitere Informationen oder Bestellungen unter sowie im Buchhandel.
4 91 5 Kalkulation von Bauleistungen 5.1 Studienziele Das Kapitel soll dem Leser ermöglichen: einen Bauvertrag mit Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung zu analysieren und zu formulieren, ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, eine Mittellohn-Berechnung durchzuführen, Gerätekosten zu kalkulieren, nach den Kalkulationsverfahren über die Angebotssumme und mit vorbestimmten Zuschlägen eine Angebotskalkulation durchzuführen, Sonderpositionen zu kalkulieren, einen kalkulatorischen Verfahrensvergleich zu erstellen. 5.2 Ausschreibung und Vergabe Grundlage für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Auftraggeber ist der Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/A). Darin enthalten sind die Basis-Paragraphen der VOB/A (DIN 1960) Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen sowie die Zusätzlichen Bestimmungen nach der EU-Baukoordinierungsrichtlinie (a-paragraphen), die Zusätzlichen Bestimmungen (b-paragraphen) und die Vergabebestimmungen nach der EU-Sektorenrichtlinie für die Bereiche Wasser-, Energie-, Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. Die öffentlichen Vergabeverfahren wurden damit an die EU-Richtlinien angepasst. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN bis Vergabeverfahren nach VOB/A und EU- Richtlinien Das allgemeine Publizitätsgebot ( 1a) fordert eine EU-weite Ausschreibung bei einem Auftragswert über 5,150 Mio. eines Gesamtprojektes und für jedes Los mit über 1 Mio.. Der Auftraggeber kann mit deklarierten Eignungskriterien einen Qualifikationsnachweis der Bieter verlangen ( 8, 8a). Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zuschlagskriterien bekannt zu machen. Die verschiedenen Vergabearten nach VOB/A und EU- Richtlinien sind in Tabelle 5.1 aufgeführt. Werkvertragsrecht nach Bürgerlichem Gesetzbuch: BGB 631 bis 651 Regelung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ehemals AGB-Gesetz): BGB 305 bis 310
5 92 5 Kalkulationen von Bauleistungen Öffentliche Auftraggeber sind durch die Vergaberichtlinien (Vergabehandbuch) an die VOB/A gebunden. Private Auftraggeber führen Ausschreibung und Vergabe ebenfalls häufig in Anlehnung an die VOB/A durch, sind jedoch nicht daran gebunden. Somit besteht für private Bauherren auch die Möglichkeit, einen Bauvertrag als Werkvertrag nach BGB auszuschreiben und abzuschließen. Dabei sind jedoch die Regeln nach VOB/A als Norm DIN 1960 im Sinne anerkannter Regeln der Technik zu berücksichtigen. Tabelle 5.1 Vergabearten nach VOB/A und EU-Richtlinien VOB/A 3 Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe VOB/A 3a Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb Verhandlungsverfahren Alle Grundsätze über Ausführungsfristen ( 11), Prämien und Vertragsstrafen ( 12), Gewährleistung ( 13), Sicherheitsleistungen ( 14), Vergütungsänderungen ( 15) und die Leistungsbeschreibung ( 9, 9a) für die Vergabeverfahren sind hier geregelt. Die Ausschreibung ist die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kostenangebotes innerhalb der Angebotsfrist. Die Angebotsfristen dauern je nach Vergabeart zwischen 10 und 52 Kalendertage ( 18, 18a). Nach Vorinformation und bei Dringlichkeit können die Angebotsfristen verkürzt werden. Die Angebotsfrist endet mit der Submission ( 22), dem Eröffnungstermin der Angebote. Danach können keine Angebote mehr eingereicht werden. Mit dem Eröffnungstermin beginnt die Zuschlags- und Bindefrist ( 19) von max. 30 Kalendertagen. Der Bieter ist innerhalb dieser Frist an sein Angebot gebunden. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Prüfung ( 23) und Wertung ( 25) der Angebote, Verhandlungen mit Bietern ( 24) und schließlich die Zuschlagserteilung (Auftragsvergabe) Vergabe und Vertragsunterlagen Gliederung der Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen (VOB/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (VOB/C), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Besondere Technische Vertragsbedingungen. Ausschreibungsunterlagen werden nach Auftragsvergabe zu Vertragsunterlagen. Der Bauvertrag besteht aus den Vertragsbedingungen (VOB/B und C) und der Leistungsbeschreibung, die sich in eine allgemeine Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis (LV) gliedert. Grundsätze der Ausschreibung sind in VOB/A 9 und in VOB/C, jeweils im Abschnitt 0 der verschiedenen Gewerke (Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung) geregelt. Die Baubeschreibung ist eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe. In ihr werden Zweck, Gliederung, Größe, Bauart und Bauweise des Bauwerkes beschrieben, ebenso Verkehrssituation, Nachbarbebauung und die Art der geforderten Bauleistung mit Hinweisen auf Bauzeichnungen und Lageplan. Die Aufgaben des Leistungsverzeichnisses sind die Festlegung der Art und Weise, nach welcher das Bauwerk erstellt werden soll in Leistungstexten, die Festlegung des Leistungsumfangs durch Angabe von Ausführungs-
6 5.3 Leistungsverzeichnis 93 mengen sowie die Vereinbarung über die Vergütung der Leistung durch Eintragung verbindlicher Einheitspreise. 5.3 Leistungsverzeichnis Das Leistungsverzeichnis wird vertikal gegliedert nach Losen, Bauteilen oder Bauabschnitten, welche unterteilt werden in Leistungsbereiche, Gewerke oder Titel mit den jeweiligen Vorbemerkungen und Positionen. Sich wiederholende und zusammenfassende Leistungstexte einzelner Positionen werden in den Vorbemerkungen zusammengefasst. Zu den grundsätzlichen Anforderungen an die Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 2. Die horizontale Gliederung eines LV ist in Tabelle 5.2 dargestellt. Tabelle 5.2 Horizontale Gliederung eines Leistungsverzeichnisses (LV) Ordnungs-Nr. (Pos.-Nr.) Menge Mengeneinheit Leistungstext Einheitspreis (EP) Gesamtpreis (GP) Standardisierte Leistungstexte können für Hochbauarbeiten aus dem Standardleistungsbuch Bau (StLB Bau), für Straßen- Brücken-, Wasserund sonstigen Tiefbau aus dem Standardleistungskatalog (StLK) oder aus anderen Muster-Leistungsverzeichnissen entnommen werden. Beispiel 5.1 Leistungsverzeichnis Doppelgarage Für die Rohbauarbeiten der in Bild 5.1 dargestellten Doppelgarage ist nachfolgend ein Leistungsverzeichnis aufgeführt. 5,99 Vertikale Gliederung eines Leistungsverzeichnisses (LV) Ordnungsnummer / Pos. 1 Lose, Bauteile, Bauabschnitte (behandelt das LV nur einen Bauabschnitt, entfällt diese Ordnungsnummernebene). Ordnungsnummer / Pos. 1.1 Leistungsbereiche, Gewerke, Titel (z. B. Beton- und Stahlbetonarbeiten) 5 5,99 2,20 Schnitt Ordnungsnummer / Pos Untertitel (z. B. Gründung), bei kleinen LVs kann diese Ordnungsnummernebene entfallen. Ordnungsnummer / Pos Leistungspositionen Grundriss Bild 5.1 Beispiel Doppelgarage: Grundriss und Schnitt
7 Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz ISBN-10: ISBN-13: Leseprobe Weitere Informationen oder Bestellungen unter sowie im Buchhandel.
8 217 8 Bauabrechnung 8.1 Studienziele Das Kapitel soll dem Leser ermöglichen: prüfbare Mengenermittlungen zu erstellen, Aufmaß- und Abrechnungsunterlagen für die verschiedenen Vertragstypen zu erarbeiten, die verschiedenen Arten der Abnahme kennenzulernen, sich die relevanten Regelungen und Fristen beim Aufmaß und bei der Abrechnung von Bauleistungen anzueignen. 8.2 Einleitung Die Abrechnung der erbrachten Bauleistungen ist ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch eine schnelle und korrekte Abrechnung der ausgeführten Arbeiten kann sofern die Forderungen vom Auftraggeber beglichen werden die Liquidität des Unternehmens und die reibungslose Fortführung des Geschäftsbetriebs gesichert werden. Ziele der Abrechnung Rechtzeitige Realisierung von Forderungen Sicherung des Unternehmenserfolgs Sicherung der Liquidität Minimierung von Zinslasten Um die Liquidität des Auftragnehmers zu sichern, werden bei der Bauabwicklung nicht nur Schlussrechnungen gestellt, sondern der Bauherr leistet in der Regel monatliche Abschlagszahlungen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem auf der Baustelle erbrachten Leistungsstand oder wird anhand eines Zahlungsplans festgelegt. Am Ende des Bauvorhabens hat der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach in der Abrechnung zu benennen, die Schlussrechnung zu erstellen und diese fristgemäß an den Auftraggeber zu übergeben. Eine Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung ist, dass der Auftragnehmer die Abnahme für die von ihm erbrachte Leistung erhalten hat. 8.3 Abrechnungsgrundlagen Die für die Abrechnung der Bauleistungen maßgebenden Grundlagen hängen von der Art des geschlossenen Bauvertrags ab. In Tabelle 8.1 ist eine Aufstellung der im Bauwesen gebräuchlichen Vertragstypen und ihrer typischen Anwendungsgebiete dargestellt. 8
9 218 8 Bauabrechnung 14VOB/B Die Regelungen für die Abrechnung von Bauleistungen sind in 14 VOB/B enthalten. Danach hat der Auftragnehmer die Bauleistungen prüfbar abzurechnen und die für die Abrechnung notwendigen Unterlagen beizufügen. In Bild 8.1 sind der Ablauf und die für die Abrechnung benötigten Unterlagen dargestellt. Grundlagen der Abrechnung Bauvertrag Auftragsschreiben Leistungsverzeichnis Planunterlagen Aufmaß Tagelohnzettel Lieferscheine Wiegescheine Nachweise über Entsorgungsgebühren Mietrechnungen für besondere Baugeräte, Container, WC-Anlagen und dgl. Verbrauchsnachweise für Energie und Wasser Protokolle und Ergebnisse von Druckprüfungen Spülprotokolle Bautagebuch Abrechnung VOB/B 14 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen Aufgabe: Rechnung aufstellen Ausführungsunterlagen Aufmaße Preise (Pläne, Deckenbuch, (gemeinsame Feststellung) (Vertrags-LV, Nachtragspos.) Festlegungen) Istwert Sollwert (örtliche Maße) (Konstruktionsmaße) Mengenabrechnung (Abrechnungsbestimmungen Rechnung in den Vertragsunterlagen beachten) Der Rechnung beifügen Zeichnungen Ziel der Abrechnung (Lagepläne und Profile) gemäß VOB ist die und andere Belege (Lieferscheine und Stahllisten) Rechnung! Bild 8.1 Schematische Darstellung der Abrechnung Die Unterlagen, die für die Abrechnung der Leistungen benötigt werden, hängen dabei davon ab, welcher Vertragstyp für die Ausführung der Leistungen vereinbart wurde und ergeben sich aus dem vereinbarten Vertragsinhalt. Während beim Pauschalpreisvertrag allein die Fertigstellung der geschuldeten Bauleistung ausreicht, sind beim Einheitspreisvertrag detaillierte Mengennachweise zu liefern. Tabelle 8.1 Vertragstypen Vertragstyp Vertragsinhalt Anwendung Grundlage der Vergütung Einheitspreisvertrag Differenzierte Leistungs- und öffentliche Ausschreibung; Standard bei der Einheitspreis, Mengenbeschreibung, Preis pro Ausschreibung von Bauleistungen Mengenermittlung Leistungseinheit Detail- Pauschalpreisvertrag Verhandlung von Einheitspreisverträgen und Pauschalpreisvereinbarung; Vereinbarung einer Pauschalsumme für die im LV beschriebene Leistung. Mengenermittlung Schlüsselfertigbau, PPP-Projekte Global- Pauschalpreisvertrag Differenzierte Leistungs- und Mengenbeschreibung mit pauschaler Vergütung Leistung und Vergütung werden pauschal beschrieben bzw. festgelegt. Stundenlohnnachweise Nachweis der Selbstkosten durch den AN Stundenlohnvertrag Preis pro Lohnstunde Arbeiten, deren Umfang schwer abgeschätzt werden kann. Selbstkostenerstattungsvertrag tatsächliche Kosten Bauleistungen größeren Umfangs, deren Aufwand nicht einwandfrei beschrieben werden kann. vereinbarter Pauschalpreis, Leistungsbeschreibung Berechnung Menge x EP pauschal pauschal Stunden x Lohn (EP) entsprechend Nachweis des AN
10 8.3 Abrechnungsgrundlagen 219 Abrechnung mit detailliert nachgewiesener Leistung mit pauschaler Bestimmung des Leistungsumfangs nach vereinbartem Zahlungsplan Einheitspreisverträge Selbstkostenerstattungsverträge Stundenlohnarbeiten vorzeitig beendeter Pauschalpreisvertrag Einheitspreisverträge mit Pauschal-Positionen Pauschalpreisverträge bei Nachforderungen, sofern entsprechende Vereinbarung mit AG vorhanden Pauschalpreisverträge bei Verträgen zwischen Käufer/ Bauherr und Bauträger, sofern die so genannte Bauträgerverordnung zutrifft Bild 8.2 Abrechnungsarten Weichen bei einem Einheitspreisvertrag die tatsächlich ausgeführten Mengen um mehr als 10 % von den in der Ausschreibung angegebenen Mengenansätzen ab, so können beide Vertragsparteien eine Anpassung des Einheitspreises verlangen. In der VOB/B ist dies in 2 Nr. 3 geregelt. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine Vertragspartei durch zufällige Mengenmehrungen oder Fehler bei der Mengenermittlung benachteiligt wird. Mengenänderungen 2 Nr. 3 VOB/B Überschreitet die Abrechnungsmenge die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Mengen um mehr als 10 %, so kann der Einheitspreis für die darüber hinausgehenden ausgeführten Mengen angepasst werden. Die Berechnung ist dabei gesondert für jede Position des Leistungsverzeichnisses durchzuführen. Mengenmehrungen bis 110 % LV-Menge: danach: alter EP neuer EP Bei einer Unterschreitung der ausgeschriebenen Mengen um mehr als 10 % kann ebenfalls eine Anpassung des Einheitspreises verlangt werden. Dies wird in der Regel vom Auftragnehmer angestrebt, um einen Ersatz für die in den Einheitspreisen enthaltenen Deckungsbeiträge für Baustellengemeinkosten und allgemeinen Geschäftskosten zu erhalten. Dabei müssen jedoch die Deckungsbeiträge verrechnet werden, die der Auftragnehmer durch Erhöhungen von über 10 % in anderen Positionen erwirtschaftet hat. Mengenminderungen Anpassung des EP für die gesamten ausgeführten Mengen Die Regelungen des 2 Nr. 3 VOB/B betreffen jedoch nur Mengenänderungen, die etwa aus ungenauen Mengenschätzungen im Rahmen der Ausschreibung resultieren. Resultiert die Mengenänderung aus einer geänderten oder zusätzlichen Leistung, so ist der Mehrvergütungsanspruch gemäß 2 Nr. 5 bzw. Nr. 6 zu ermitteln. Gleiches gilt auch für Pauschalpreisverträge. 8
Baubetrieb - Bauwirtschaft
Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei
MehrBaubetrieb - Bauwirtschaft
Baubetrieb - Bauwirtschaft von Armin Proporowitz 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 40679 7 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei
MehrVOB VOB/A, Abschnitt 1 (nationale Vergaben) VOB/B VOB/C, Verzeichnis der ATVen
VOB 2016 VOB/A, Abschnitt 1 (nationale Vergaben) VOB/B VOB/C, Verzeichnis der ATVen BGB-Werkvertragsrecht BauFordSiG Verbraucherbauverträge ZDB - Haus & Grund Juli 2016 ISSN 2194-3141 VOB 2016 Bauvergaberecht
Mehr10. Der Bauwerkvertrag
10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,
MehrINHALTSVERZEICHNIS... I VERZEICHNIS ABBILDUNGEN... VII VERZEICHNIS ABKÜRZUNGEN... XI VERZEICHNIS FORMELZEICHEN... XVII 1 BAUBETRIEBSWIRTSCHAFT...
Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... I VERZEICHNIS ABBILDUNGEN... VII VERZEICHNIS ABKÜRZUNGEN... XI VERZEICHNIS FORMELZEICHEN... XVII 1 BAUBETRIEBSWIRTSCHAFT... 1 2 BAUWIRTSCHAFT ALS TEIL DES WIRTSCHAFTSSYSTEMS...
MehrBOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.:
1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/176.0 Seite 1-3 / 60.600/176.A Seite 1 - Januar 2011 - Nr. für Baumaßnahme: in: Hauptauftrag Leistung: Bauleistung Angebot für: Anlagen 1fach: entspr. Angebot für
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrBaubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz
Baubetrieb - Bauwirtschaft Herausgegeben von Armin Proporowitz ISBN-10: 3-446-40679-4 ISBN-13: 978-3-446-40679-7 Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-40679-7
MehrVergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers
www.galabau.expert Prof. Dr. Wolf-Rainer Kluth Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum Download Inhalt 1 Rechtlicher Überblick...
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Aufbau von Leistungsverzeichnissen Seite 1 II. Themen Leistungsverzeichnis 1. Vertragsbestandteile 2. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses (LV)
MehrKapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?
Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.
MehrVOB Kommentar. Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen
VOB Kommentar Bearbeitet von Horst Franke, Christian Zanner, Dr. Ralf Kemper, Matthias Grünhagen 6. Auflage 2017. Buch. XXVI, 2008 S. Hardcover ISBN 978 3 8041 1632 0 Recht > Öffentliches Recht > Öffentliches
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrBaubetrieb - Bauwirtschaft
L. Armin Proporowitz (Hrsg.) Baubetrieb - Bauwirtschaft Mit 97 Bildern, 36 Beispielen, 16 Übungsaufgaben, 71 Tabellen und 82 Kontrollfragen Fachbuchverlag Leipzig im Carl Hanser Verlag * L. Bauprozess
Mehr- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Abbildungsverzeichnis... XIII. Einleitung Teil A Angebots- und Vertragskalkulation...
VII Abkürzungsverzeichnis... XI Abbildungsverzeichnis... XIII Einleitung... 1 I Baukalkulation... 1 1 Die Baukalkulation als Teilgebiet der baubetrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung... 1 2 Begriffe
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrVerdingungsordnung für Bauleistungen
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Ausgabe 2000 Im Auftrage des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Beuth Verlag
MehrBauLeiter-Handbuch Auftraggeber
Thomas Feuerabend BauLeiter-Handbuch Auftraggeber Anwendungsbeispiele Checklisten Musterbriefe 2. Auflage ~t WernerVerlag 2010 Inhaltsverzeichnis A Grundlagen 1 1 Allgemeine Hinweise 1 2 Wichtige Verordnungen,
MehrInhaltsverzeichnis III. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
A Grundlagen 1 1 Allgemeine Hinweise 1 2 Wichtige Verordnungen, Normen, Gesetze und Begriffe 1 2.1 VOB 1 2.2 Gewerk und Leistungsbereich 1 2.3 HOAI 2 2.3.1 Leistungsbild 2 2.3.2 Leistungsphase 3 2.4 DIN
MehrBauleiter-Handbuch Auftraggeber
Thomas Feuerabend Bauleiter-Handbuch Auftraggeber Praxisbeispiele Checklisten Musterbriefe.Werner Verlag Inhaltsverzeichnis A Grundlagen 1 1 Wichtige Verordnungen, Normen und Gesetze 1 1.1 VOB 1 1.2 HOAI
MehrBauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -
Bauvertrag zwischen...... Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung nachfolgend aufgeführter
MehrAusgleichsberechnung nach VOB/B. Das Phantom
Das Phantom 1 squadra + Inhalt Sachverhalt Folgen einer Mengenänderung Vergütungsanpassung nach VOB/B Ausgleich nach 2 Abs. 3 VOB/B 2 squadra + Inhalt Sachverhalt Folgen einer Mengenänderung Vergütungsanpassung
MehrSicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB
Jörg Heller Sicherung der Nachtragsvergütung nach VOB und BGB Mehr denn je bestimmen heute die betriebswirtschaftlichen Aspekte den täglichen Ablauf im modernen Baubetrieb. Diese Schriftenreihe wurde in
MehrHandkommentar zur VOB. Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren
Handkommentar zur VOB Teile A und B, Rechtsschutz im Vergabeverfahren Von Wolfgahg Heiennann Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Honorarprofessor Dr. jur. Richard Riedl Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrTASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust
TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrGrundlagen der Baubetriebslehre 1
Fritz Berner, Bernd Kochendörfer, Rainer Schach Grundlagen der Baubetriebslehre 1 Baubetriebswirtschaft Teubner Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI 1 Bauwirtschaft als Teil des Wirtschaftssystems
MehrSichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018
Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018 Startseite Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Das neue Bauvertragsrecht Hinweise zur Verwendung der Musterdokumente Bauvertrag nach VOB
MehrBauleiter-Handbuch Auftraggeber
Dr.-Ing. Thomas Feuerabend Götz Michaelis Bauleiter-Handbuch Auftraggeber Anwendungsbeispiele Checklisten Musterbriefe 3. Auflage Werner Verlag 2013 1 Grundlagen 1 1.1 Allgemeine Hinweise 1 1.2 Wichtige
MehrVOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung
VOB für Maurer und Betonbauer mit Aufmaß und Abrechnung So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten: die WEKA-VOB für Ihr Gewerk mit CD-ROM! Alle Teile der VOB kommentiert! Bearbeitet von Dr. Axel Olowson,
MehrBaukalkulation und Projektcontrolling
Egon Leimböck Ulf Rüdiger Klaus Oliver Hölkermann Baukalkulation und Projektcontrolling unter Berücksichtigung der KLR Bau und der VOB 11., überarbeitete Auf läge vieweg VII Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
MehrVOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer
VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer Musterbriefe und Verträge Praxistipps zu allen Themen der VOB 2016 und des BGB 1. Auflage Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 3372 3 schnell und
MehrVOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
MehrVOB. Verdingungsordnung für Bauleistungen. Gesamtkommentar. zur VOB Ausgabe mit Bildbeispielen für Ausschreibung und Abrechnung
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Gesamtkommentar zur VOB Ausgabe 2000 mit Bildbeispielen für Ausschreibung und Abrechnung Von Dr.-Ing. Walter Winkler und Dipl.-Ing. Peter J. Fröhlich 12., aktualisierte
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrMethodik der Vertragsgestaltung im Bauvertrag
Methodik der Vertragsgestaltung im Bauvertrag Inhaltsübersicht 1 : Einführung 11 A. Vorbemerkung 11 B. Methodik der Vertragsgestaltung 13 C. Baurechtliche Besonderheiten 15 I. Ziele und Strategien der
MehrVorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...
MehrAVA-Handbuch STUDIUM. Wolfgang Rösel I Antonius Busch. Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage
Wolfgang Rösel I Antonius Busch AVA-Handbuch Ausschreibung - Vergabe - Abrechnung 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage STUDIUM 11 VIEWEG+ TEUBNER IX 1 Rechtliche Grundlagen... 1 1.1 Allgemeine Hinweise
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.
MehrModul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Seminar zur Vorlesung Ausschreibung. Debora Mendler M. Sc. Seite 1
Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Seminar zur Vorlesung Ausschreibung Debora Mendler M. Sc. Seite 1 I. Allgemeines II. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses III. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrAusgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B
Bau 3 Ausgleich für Mengenänderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B Anknüpfend an die Darstellung in RdNr. 11 der Mitteilungen 3/1998 stellen wir angesichts der in der Praxis immer wiederkehrenden Fragestellungen
MehrInhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
MehrSchneller zum Ziel. Wir machen Helden. GAEB-Schulung
Schneller zum Ziel. Wir machen Helden. GAEB-Schulung Der GAEB-Standard 1 Hauptausschuss & Verbindungen www.gaeb.de www.gaeb-da-xml.de Der GAEB-Standard 2 Datenaustausch Formate & Phasen Datenaustauschformate
MehrRolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht. Handbuch VOB/B
Edition Rolf Dierbach, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dietrich Ditten, Richter am Oberlandesgericht Handbuch VOB/B Der Bauvertrag nach BGB und VOB Mit dem vollständigen Text der VOB/B und allen
MehrAnlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D
Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen : 1.1.4 und 1.1.5 Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung gesamt für TBM 2 bis 4 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrInformationsveranstaltung zur Umsetzung von Förderprogrammen bei der Stadt Dortmund
Informationsveranstaltung zur Umsetzung von Förderprogrammen bei der Stadt Dortmund Fachbereich 19 Vergabe- und Beschaffungszentrum Fachbereich 65 Städtische Immobilienwirtschaft Kreishandwerkerschaft
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBaukalkulation und Projektcontrolling
Egon Leimböck I Ulf Rüdiger Klaus I Oliver Hölkermann Baukalkulation und Projektcontrolling unter Berücksichtigung der KLR Bau und der VOB 12., überarbeitete und aktualisierte Auflage Mit 66 Abbildungen
MehrBetoninstandsetzung im
1 Eigen- und Fremdüberwachung in der Rechtliche Rahmenbedingungen, 2 Die Landesgütegemeinschaft stellt sich vor: In der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.v. haben sich 9 Landesgütegemeinschaften
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
MehrVerzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W)
Verzeichnis s Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Struktur der spezifischen n Regeln im Verkehrswasserbau Stand 30.11.2018 Regeln
MehrUnterlagen für die Rechnungslegung
Baudienststelle Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmenummer Baumaßnahme Unterlagen für die Vergabenummer Leistung Auftragnehmer Vertrags- oder Bestellschein-Nr. Umfang der Unterlagen (z.b. Zahl der ) Beinhaltet
MehrVOB-Vertrag zwischen Unternehmern
VOB-Vertrag zwischen Unternehmern Fassung Januar 2018 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser VOB-Vertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in das private Baurecht... 1 1.1 Privates Baurecht... 2 1.1.1 BGB-Werkvertragsrecht... 2 1.1.2 Die Regelungen der VOB... 2 1.1.3 HOAI... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 3
MehrBDG / HDI Die VOB Köln,
Referent: Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht caspers mock Anwälte Bonn Koblenz Frankfurt Köln Berlin Saarbrücken
MehrOLG Düsseldorf, Urteil vom U 9/09
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2009-23 U 9/09 1. Im Werkvertragsrecht gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen kann (BGB 649; VOB/B 8 Nr. 1). Als Rechtsfolge
MehrBauvertragsrecht. Grundwissen. 6. Auflage Vygen Wirth Schmidt
Vygen Wirth Schmidt Bauvertragsrecht Grundwissen von VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen, Düsseldorf t Prof. Dr. iur. Axel Wirth, Ordinarius für Deutsches und Internationales Öffentliches und Privates Baurecht
MehrProf. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg. Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV)
Prof. Dipl.-Ing. Johann Fröhlich Hochschule Neubrandenburg Zur rechtlichen Einordnung von Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zum Inhalt:
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrInhaltsiibersicht. Vergiitung. Inhalt. 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen. Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes
siibersicht Vergiitung 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen 17 Musterbrief 1: Musterbrief 2: Musterbrief 3: Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes Anpassung des Einheitspreises
MehrBauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)
Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrBauprojektmanagement und steuerung Ausführungsvorbereitung Teil Ausschreibung + Vergabe von Leistungen VOL / VOF + Wettbewerb / VOL
Bauprojektmanagement und steuerung Ausführungsvorbereitung Teil 2 3. Ausschreibung + Vergabe von Leistungen VOL / VOF + Wettbewerb / VOL 3. Ausschreibung + Vergabe von Leistungen Leistungsarten Liefer-
MehrNachtragsmanagement in der Baupraxis
Ulrich Elwert Alexander Flassak Nachtragsmanagement in der Baupraxis Grundlagen - Beispiele - Anwendung 2., erweiterte und aktualisierte Auflage vieweg VII 1 Einleitung 1 1.1 Zielsetzung, Abgrenzung und
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
Mehr8. Abrechnung von Bauleistungen
8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer
MehrGesamtinhaltsverzeichnis
Vorwort... 3 Autoren... 5 Recht... 17 Gängige Vertragsformen.... 19 BGB-Bauvertrag... 19 VOB/B-Vertrag... 20 Bauüberwachungsvertrag... 24 Änderungen durch das neue Bauvertragsrecht 2018.... 35 Änderungen
MehrAz.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung
MehrVOB / B ÖNORM B 2110/2002
52 3. PM-BAU SYMPOSIUM Lechner Hans VOB / B ÖNORM B 2110/2002 VOB / B ÖNORM B 2110/2002 Ein partieller Vergleich Die folgende Gegenüberstellung soll einen partiellen Vergleich zwischen den in Deutschland
MehrBaupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau - Fachliche Bestellungsvoraussetzungen - Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen Stand: 30. Juni 2006 Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
MehrVergabe und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB)
Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.v. (ALB) Vergabe und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB) Übersicht in Stichpunkten VOB 2009 (in Kraft getreten 10.06.2010)
MehrBeck-Texte im dtv Vergaberecht: VgR. Textausgabe. von Dr. Ute Jasper, Dr. Friedhelm Marx. 13. Auflage
Beck-Texte im dtv 5595 Vergaberecht: VgR Textausgabe von Dr. Ute Jasper, Dr. Friedhelm Marx 13. Auflage Vergaberecht: VgR Jasper / Marx ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Privates
MehrDas neue Vergaberecht
Das neue Vergaberecht Neue Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge von Dr. Urban Schranner, Mark von Wietersheim 1. Auflage Das neue Vergaberecht Schranner / von Wietersheim schnell und portofrei
MehrBauverträge als BGB-Verträge und VOB-Verträge
www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Bauverträge als BGB-Verträge und VOB-Verträge Grundlagen der Ausgestaltung und Funktion von Bauverträgen ohne und mit Einbeziehung
MehrVereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl
Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine
MehrLPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe
VERGABEN LPH 7 - Mithilfe bei der Vergabe 1 2 3 Europaweite Vergabeverfahren - Bauleistungen mit einem Gesamtvolumen von netto Mio 4.845 - Einzelbauleistungen > 1.0 Mio netto Regellaufzeit 52 KT = Bekanntgabe
MehrTypische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
STLB-Bau Anwendertreffen 2012 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung Dipl.-Ing. (FH) Architekt Albin Oswald 1 Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 15
Vorwort zur 6. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 15 A Überblick... 17 I. VOB und BGB... 17 1. Teil A... 17 2. Teil B... 17 3. Teil C... 18 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 19 III. Verhältnis
MehrSpannungsfeld «Leistungsbeschreibung»
Spannungsfeld «Leistungsbeschreibung» Li b h ib Grundsätzliches zur Leistungsbeschreibung und ein Überblick über Neuerungen der VOB/A 2009 Vortrag im Rahmen des Baurechtszirkels 2009 Prof. Dipl.-Ing. Thomas
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrNachunternehmerprobleme
Nachunternehmerprobleme - Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Nachunternehmer / Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung 4. Zusammenfassung
MehrWahlpflichtfach Ausschreibung
Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Mengenermittlung Seite 1 Themen Mengenermittlung 1. DIN 18299 2. Beispiel Mengenermittlung Bewehrung (DIN18331) Seite 2 DIN 18299 Allgemeine Technische
MehrSebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 07.10.2014 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation
MehrBEISPIEL 3 BACHELORPRÜFUNG
HOCHSCHULE DARMSTADT UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fachbereich Bauingenieurwesen - Studienschwerpunkt B BEISPIEL 3 BACHELORPRÜFUNG Modul: 3105 Baubetrieb B / 31101 Baubetrieb 3 Datum: xx.xx.xxxx Zugelassene
MehrBaupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen
MehrVergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen
Synopse zu Fundstellen der Regelungen und Vordrucke der ABau alt - Abau 2013 Neufassung Teil V Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen Bezeichnung Richtlinie/ Vordruck Nr. Abschnitt 1 Anlage Nr.
Mehr