für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht Sozialtherapeutisches Zentrum - Gut Priemern ggmbh Priemern Nr. 2-39606 Bretsch (03 93 84) 8 65 12 Internet: www.suchtkrankenwohnheim-gut-priemern.de
Anschrift der Einrichtung Schulstraße 1, 39624 Meßdorf Standorte Büro: Behindertenhilfe 039384/86512 bearbeitet: A. Klose Stand: 01.01.2014 1. Allgemeine Beschreibung der Hilfeform 1.1 Zielgruppe Erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53,54, 60 SGB XII bzw. erwachsene Menschen die von einer solchen Behinderung bedroht sind, die einer stationären bzw. teilstationären Betreuung nicht / nicht mehr /noch nicht bedürfen bei denen das Vorhandensein einer eigenen Häuslichkeit gegeben ist die zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits abstinent leben die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer zu einer weitgehenden selbständigen Lebensführung professionelle Unterstützung benötigen die behinderungsbedingt pädagogisch begleitende und psychosoziale Hilfen benötigen und die nach ihren individuellen Beeinträchtigungen mindestens auf Beratung und Assistenz bei der individuellen Basisversorgung einschließlich pflegerischer Hilfen, Haushaltsführung, individuellen und sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung und auf psychosoziale Hilfen im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft angewiesen sind die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 1.2 Zielstellung Beseitigung, Überwindung oder Milderung der vorhandenen Behinderungen bzw. deren Folgen durch Hilfen bei einer sinnvollen Strukturierung/Planung des Tagesablaufs Sicherstellung der Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Dies kann insbesondere erreicht werden durch: eine pädagogisch/therapeutisch orientierte Entwicklungsförderung 1
angemessene Angebote, die den jeweiligen vorhandenen Möglichkeiten/Defiziten entsprechen Aufbau sozialer Kompetenz und sozialer Integration in relevante Bezugsgruppen Hilfestellung bei der Bewältigung alters- und/oder krankheitsbedingter Problemstellungen Einübung bzw. Erhalt der lebenspraktischen Fertigkeiten Förderung des subjektiven Wohlbefindens Förderung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten Erweiterung der persönlichen Handlungskompetenz Förderung von Selbständigkeit, Selbstbestimmung und sozialer Verantwortung Unterstützung bei der Freizeitgestaltung Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben Förderung von Kontakten mit dem sozialen Umfeld, mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern etc. Unterstützung und Förderung bei der Verwirklichung des Bildungsanspruches einschließlich Unterstützung bei Maßnahmen der beruflichen Förderung 1.3 Grundsatz Ambulant Betreutes Wohnen setzt eine eigene Häuslichkeit des Leistungsberechtigten voraus, der seinen Wohnsitz außerhalb eines Heimes frei wählen kann. Diese Wohnform unterliegt nicht der Heimmindestbauverordnung und ist kein Heim im Sinne des WTG LSA. In der Wohnform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. zeitliche und örtliche Orientierung sind Voraussetzung. Das Angebot wird nach den Kriterien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gestaltet. Die notwendigen persönlichen Hilfen werden in der aufsuchenden Form erbracht. 2
2. Leistungen 2.1 Handlungsgrundsatz 2.2 Umfang der Leistung 2.3 Methoden der Leistung Die ambulanten Hilfen sind handlungs- und alltags- und umweltorientiert und umfassen alle im Milieu Wohnen relevanten Leistungsbereiche. Grundlage bildet die Hilfeplanung, basierend auf dem Gesamtplan, an der die Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt werden. Die Einbeziehung des persönlichen Umfeldes (z. B. Familie, Bezugspersonen, Betreuer) findet soweit möglich mit Zustimmung der Leistungsberechtigten statt. Die Leistungen werden in der Regel in Form von Hilfe und Assistenz bis hin zu intensiver Hilfestellung und Assistenz erbracht. Sie entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Die erforderlichen Leistungen werden als Individualleistungen erbracht und erfolgen überwiegend in Form von Einzelgesprächen (auch telefonisch) und im Einzelfall in Form von Gruppengesprächen, Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: Übungseinheiten, Hauswirtschaftstraining, Selbstsicherheitstraining, Krisenintervention, Motivation, Anregung. 2.4 Art und Inhalt der Leistung Folgende im Milieu Wohnen relevanten Leistungen werden in Abhängigkeit vom Einzelfall, bedarfsgerecht und angemessen erbracht und erfolgen insbesondere in Form von: Unterstützung beim Aufbau, Festigung und Erhalt der Fähigkeiten der Leistungsberechtigten zu einer möglichst selbständigen und individuellen Lebensführung Förderung bei der Festigung und dem weiteren Erhalt /Manifestation einer abstinenten Lebensweise Entwicklung eines gesundheitsfördernden Lebensstils und Verantwortungsaufbau und Übernahme von Parametern in der eigenen Gesundheitssorge Beratung und Hilfestellung im kompetenten Umgang mit den eigenen Medikamenten 3
Motivation und Unterstützung zur Annahme und Wahrnehmung ärztlicher und therapeutischer Maßnahmen Beratung zum Aufbau und zur Festigung eines gesunden Tag- und Nachtrhythmus Bewältigung des Umgangs mit und Abbau von selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen (Personen -und sachbezogen) Erarbeitung von Strategien bei der Bewältigung von Problemen mit sich selbst und Anderen Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Behörden und Institutionen, Selbsthilfegruppen, Beratungs- oder Kontaktstellen der Suchtberatung Hilfestellung bei der Planung und Zubereitung von Speisen einschließlich der Kalkulation und des Einkaufes von Lebensmitteln Anleitung im Umgang mit materiellen Ressourcen, vor allem im sachgerechten Umgang mit Geld und Hilfe in der Schuldenregulierung Hilfestellung in der Wohnraumgestaltung sowie bei der Einhaltung und Durchführung der Hausordnung (Mietnebenkosten, Mieterpflichten) Hilfestellung zur Entwicklung von Strategien für Brandschutz, Arbeitsschutz (haushaltbezogen), Maßnahmen zur 1. Hilfe, inklusive Hilfsmittel und methodisch-didaktischer Aufbereitung Begleitung bei der Entwicklung, dem Erhalt und der Festigung des emotionalen und psychischen Gleichgewichts (Stützung des Selbstvertrauens und der Persönlichkeitsstruktur) unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Suchterkrankung Hilfen zur Initiierung und Stabilisierung der psychosozialen und psychoemotionalen Kompetenz zur Aufnahme/ Gestaltung/ Erhalt von sozialen Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich, in Partnerschaft/ Ehe, in weiteren familiären Beziehungen, außerhalb des eigenen Wohnumfeldes und sozialen Gruppen Erarbeitung, Festigung und Erhalt von Lernfähigkeiten, Bildungsgrundlagen und Fähigkeiten der adäquaten Mediennutzung Hilfe bei der Inanspruchnahme und Gestaltung der Freizeit als Rahmen für Ruhe, Entspannung und Aktivität entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Interessen Leistungen nach dem SGB V und SGB XI werden unter Beachtung des Nachranges der Sozialhilfe nicht erbracht. Die psychosozialen Angebote ersetzen aufgrund ihrer pädagogischen Ausrichtung nicht etwaige notwendige Leistungen der ambulant psychiatrischen Krankenpflege sowie der Soziotherapie nach dem SGB V. Der individuelle Anspruch des Leistungsberechtigten gegenüber anderen Leistungsträgern bleibt unberührt. 3. Ausstattung und Ressourcen 3.1 Räumliche und sächliche Standards Büro einschließlich Arbeitsplatzausstattung; Beratungsraum, Gruppenraum 1 Fahrzeug zum Transport 4
3.2.1 Personalqualifikation 3.2.2 Personalschlüssel Als Fachkräfte sind geeignet: Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Studienabschlüsse Soziale Arbeit, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Sonderpädagogen mit Zusatzqualifikation Sucht sowie weitere Fachkräfte soweit mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgestimmt 1 : 12 4. Sonstige Merkmale 4.1 Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen Koordination von Hilfen /Leistungen anderer ambulanter oder stationärer Leistungserbringer bzw. Abstimmung mit anderen Sozialleistungsträgern wie externe Dienstleister (Häusliche Krankenpflege, Logopädie, Physiotherapie, Fußpflege) Abstimmung mit der Leistungserbringung im Rahmen von ambulant Betreutem Wohnen mit den Kostenträgern (Gesamtplanverfahren, Hilfeplanung, Entwicklungsberichte) und dem Jobcenter etc. Verknüpfung von notwendigen Hilfeangeboten mit vorhandenen oder zu entwickelnden sozialen Netzwerken Aufbau und Pflege von Kontakten in dem gemeinde- und wohnortnahen Umfeld (Café Melange ) Mitarbeit im regionalen Fachgremium der PSAG maßnahmebedingte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer besseren Teilhabe und Inklusion der Leistungsberechtigten Abstimmung und Zusammenarbeit mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und anderen Bezugspersonen 4.2 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Die Erbringung der Leistung wird eingebunden in das System der Qualitätssicherung des Trägers und steht im Kontext des 27 des Rahmenvertrages gemäß 79 SGB XII für das Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Qualitätssicherung kommen daher folgende Maßnahmen und Instrumente zum Tragen: Fort- und Weiterbildung Dienstberatungen Fallbesprechungen und Supervision Weiterentwicklung von Standards und Fortschreibung der Konzeption Dokumentation Klientenbefragung 5