EVANGELISCHE KIRCHE KARLSRUHE Stadtsynode Protokoll der Sitzung am 25.11.2016, 18 Uhr im Albert-Schweitzer-Saal Reinhold-Frank-Straße 48a, 76133 Karlsruhe Beschlussfähigkeit: gegeben (83/101) Anwesende: siehe Anwesenheitsliste Ergänzung der TO: siehe TOP 1.3 Protokollant: Marlene Kurtz Ende der Sitzung: 22.30 Uhr TOP Thema Ergebnis/Beschluss verantwortlich Termin 1.2 Protokoll vom 21.10.2016 Das Protokoll wird bei 5 Enthaltungen angenommen. EKV sofort 1.3 Genehmigung der Tagesordnung TOP 4 wird ergänzt Anträge der Region Süd und der Alt- und Mittelstadtgemeinde TOP 5 wird ergänzt: Beitrag Grünwettersbach zu Gemeindefinanzen Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt. 1.4 Verpflichtung neuer Synodaler Gemäß Artikel 41 Absatz 2 GO werden folgende Synodale von der Vorsitzenden der Stadtsynode verpflichtet: - Rosemara Mellmann-Ribeiro, Alt- und Mittelstadtgemeinde - Theo Berggötz, Vertreter landeskirchlicher Pfarrerschaft EKV sofort Herr Gregor Bergdoldt ist zum letzten Mal als Synodaler in einer Stadtsynode dabei, er bedankt und verabschiedet sich. Er ist in die Landeskirche als Leiter des Bereichs Seelsorge in besonderen Arbeitsfeldern berufen worden. 2 Wahl der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtsynode Vorgeschlagen wurde Herr Thomas Abraham, Pfarrer aus der Stadtkirchengemeinde Durlach. Herr Abraham stellt sich der Stadtsynode vor. Es erfolgt die Abstimmung per Akklamation. Wahlergebnis: Herr Abraham wird bei 1 Enthaltung zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtsynode gewählt. EKV sofort Herr Abraham nimmt die Wahl an. 3 Mut zum Aufbruch: Kirchliche Räume und Strukturen Zu diesem Thema ist Landesbischof Jochen Cornelius- Bundschuh eingeladen. Der Vortrag von Landesbischof Jochen Cornelius- Bundschuh ist als Anlage 1 beigefügt.
S. 2 von 5 Seiten 4 HSK-Liegenschaftsprojekt Gebäudemasterplan Anträge der Region Süd und der Altund Mittelstadtgemeinde Vorstellung der Regionen zum Gebäudemasterplan Dekan Schalla führt mit einer Präsentation Evangelische Kirche 2030 Veränderung und Anpassung in das Thema ein (Anlage 2). Der HSK-Prozess ist in drei Phasen gegliedert: Phase1 : Theologische Auseinandersetzung mit der Evangelischen Kirche in der Stadt Phase 2: Liegenschaftsprojekt: Rahmendaten, Strukturanpassung Phase 3: Umsetzung des Liegenschaftsprojekts: Maßnahmen zur Gebäudeoptimierung, theologische Vergewisserung Zeitplan bis Ende 2019 Die Anträge sind als Anlage 3+4 mit angefügt. Beschluss: Punkt 1 des Antrags der Region Süd: Bewertung unterschiedlicher Raum-Qualitäten wurde mit 19 Enthaltungen angenommen und wird an die Landessynode weitergeleitet. Punkt 2 und 3 des Antrags der Region Süd Anrechnung von verlässlichen Einnahmen auf die gebäudebezogene Substanzerhaltungsrücklage und Ausgliederung von Flächen aus der landeskirchlichen Bezuschussung wurden mit 1 Enthaltung an die zuständigen Gremien der Evangelischen Kirche in Karlsruhe verwiesen. Punkt 1 des Antrags der Alt- und Mittelstadtgemeinde Baupflicht wurde mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung an die zuständigen Gremien der Evangelischen Kirche in Karlsruhe verwiesen. Punkt 2 des Antrags der Alt- und Mittelstadtgemeinde wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Alle zehn Regionen nutzten die Gelegenheit und stellten unter folgenden Aspekten ihre Planungen und Wünsche in Bezug auf den Gebäudemasterplan vor: Was waren die leitenden Gedanken? Wie lautet die Perspektive für die nächsten Schritte? Welche Unterstützung ist nötig? Anlage 5+6 (korrigierte Anlage der Einladung) Landessynode Gremien Gremien zeitnah zeitnah Beschluss: (13 Enthaltungen) Die Synode nimmt den Abschluss des Liegenschaftsprojekts zur Kenntnis und bittet den Stadtkirchenrat die noch offenen Fragen zur Umsetzung abzuarbeiten als Grundlage für eine Beschlussfassung. Zum Ende der Phase 2 des Gebäudemasterplans verabschiedet und dankt Dekan Schalla Herrn Oliver Will (Strategiemanufaktur), der den Kirchenbezirk in dieser Entwicklungsphase professionell und stets gut betreut hat. SKR 5.12.16
S. 3 von 5 Seiten 5 Haushaltsplan Die Stadtsynode hat am 24. Juni 2016 den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 beschlossen. Er wurde inzwischen vom Evangelischen Oberkirchenrat geprüft. Die aufsichtsrechtliche Genehmigung wurde in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass verschiedene Anpassungen an mittlerweile geänderte landeskirchliche Vorgaben vorgenommen werden. Dabei handelt es sich v. a. um die Änderung von Haushaltsstellen im Interesse einer badischen Vereinheitlichung. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Zahlenwerk und wurden von der Verwaltung bereits umgesetzt. Zahlenmäßig wirksam ist die Forderung des EOK, bei der Berechnung der Gebäudeabschreibungen und damit der Zuführungen an die Substanzerhaltungsrücklage entgegen ursprünglich anders lautenden Informationen auch die Gebäude und Gemeindehausflächen zu berücksichtigen, von welchen sich der Stadtkirchenbezirk mittelfristig trennen möchte, aber noch kein definitiver Beschluss vorliegt. Dies führt zu einer Erhöhung der Zuführungen zur Substanzerhaltungsrücklage in Höhe von 148.418 pro Haushaltsjahr. Dieser Betrag kann im Gegenzug aus der Substanzerhaltungsrücklage zur Finanzierung von im Haushaltszeitraum 2016/2017 geplanten werterhaltenden Baumaßnahmen entnommen werden, sodass der Haushalt nach wie vor ausgeglichen ist. Somit erhöhen sich die Haushaltsvolumina wie folgt (bisherige Summen kursiv in Klammer darunter): 2016 67.262.799,00 (67.114.380,92) 2017 66.033.513,00 (65.885.094,74) 67.262.799,00 (67.026.800,98) 66.033.513,00 (65.747.815,83) Davon entfallen auf den Haushaltsplan für den Sachbuchteil 00 (Verwaltungshaushalt) der Ev. Kirche in KA incl. Budgets 2016 55.174.837,00 (55.026.419) 2017 53.354.923,00 (53.206.505) 55.174.837,00 (55.026.419) 53.354.923,00 (53.206.505)
S. 4 von 5 Seiten Kretschmar-Huber-Stiftung (Sachbuchteil 04) 2016 331.436 331.436 2017 484.086 484.086 Stiftung Junge Kirche Bergdörfer (Sachbuchteil 05) 2016 71.673 71.673 2017 73.593 73.593 Gesellschaft kirchliche Gemeindearbeit Bergwald (RT 01.0010.1222) 2016 462.531 462.531 2017 471.604 471.604 auf den Wirtschaftsplan des Diakonischen Werkes entfallen 2016 Einnahmen in Euro: 11.222.322,00 (11.222.321,92) 11.134.742,00 Überschuss: 87.580,00 11.222.322,00 (11.134.741,98) 2017 11.649.307,00 (11.649.306,74) 11.512.028,00 Überschuss: 137.279,00 11.649.307,00 (11.512.027,83) Beschluss: (1 Enthaltung) Die Stadtsynode beschließt die geänderten Haushaltsvolumina. Anlage 7 Änderungen im Haushaltplan
S. 5 von 5 Seiten Herr Dr. Bey aus der Gemeinde Grünwettersbach stellt eine Auswertung zum aktuellen Zeitpunkt 31.10.2016 des Gemeindebudgets einer Gemeinde vor. Die Auswertung wurde von der EKV mittels Buchungsplan erstellt und kann auf Nachfrage bei der EKV in Abständen erstellt werden. 6 Verschiedenes Frau Scheele-Schäfer verabschiedet und dankt Herrn Dieter Kraft aus der Hoffnungsgemeinde. Herr Kraft war seit der Bezirksstrukturreform in der Synode, war lange Zeit Vorsitzender des Bauausschusses und seit dieser Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses. Sitzungstermine der Stadtsynode 2017 24.03.2017 30.06.2017 20.10.2017 08.12.2017 Gez. Jutta Scheele-Schäfer (Vorsitzende)