Ausgabe/Issue 01/2015. In dieser Ausgabe. Liebe Leserinnen und Leser, ich begrüße Sie herzlich zur ersten Ausgabe unseres Newsletter in diesem Jahr.



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Transkript:

Ausgabe/Issue 01/2015 Liebe Leserinnen und Leser, ich begrüße Sie herzlich zur ersten Ausgabe unseres Newsletter in diesem Jahr. Das 2015 für die Hersteller und Inverkehrbringer vn Elektr- und Elektrnikgeräten erneut spannend wird, davn ist auszugehen. Besnders beschäftigt die Branche in diesem Jahr das geplante Inkrafttreten der Nvelle zum ElektrG. Die vm EU-Parlament herausgegebene WEEE-II-Richtlinie (WEEE- Richtlinie 2012/19/EU) hätte nach Vrgabe des Parlaments bereits zum 14. Februar 2014 als Nvelle des ElektrG in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt werden sllen. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben sich bereits um die mehr der weniger fristgerechte Umsetzung nch im vergangenen Jahr gekümmert. In Deutschland wurde im Bundeskabinett mit deutlicher Verzögerung am 11.03.2015 über den Gesetzesentwurf zur Nvellierung des Elektr- und Elektrnikgerätegesetz gesprchen. Dieser Entwurf muss nun nch den Weg durch den Bundesrat gehen, bevr dieser dann aller Vraussicht nach zum Jahresende veröffentlicht wird. Wir möchten unseren Newsletter dazu nutzen, Ihnen die wesentlichen Änderungen des Entwurfs zum ElektrG 2 gegenüber dem nch aktuellen ElektrG darzustellen und auf mögliche Änderungen hinzuweisen, die Sie als Hersteller der Inverkehrbringer ab Inkrafttreten des neuen ElektrG betreffen könnten. In dieser Ausgabe Gesetz zur Nvellierung des Elektr- und Elektrnikgerätegesetzes (ElektrG) Die wesentlichen Änderungen im Überblick! Bevllmächtigter ERP Deutschland prüft das Angebt des Bevllmächtigten gem. ElektrG 2 als Dienstleistung für ausländische Hersteller/Inverkehrbringer hne Niederlassung in Deutschland. Landbell AG Verpackungslizenzierung ERP und Landbell bieten Rücknahme- /Lizenzierungsthemen aus einer Hand! ERP EurpePlus Angebt Alles aus einer Hand in allen EU-Mitgliedsstaaten! Dabei gilt wie immer sprechen Sie uns bei Fragen gerne jederzeit an wir wllen Ihnen s gut wir können mit Rat und Tat zur Seite stehen. Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen eine infrmative Lektüre. Herzlichst Ihr Michael Grmann Geschäftsführer Eurpean Recycling Platfrm (ERP) Deutschland GmbH 1

Gesetz zur Nvellierung des Elektr- und Elektrnikgerätegesetzes (ElektrG) Die wesentlichen Änderungen im Überblick Das Bundeskabinett hat am 11. März 2015 auf Vrschlag vn Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neue Regelungen zur Rücknahme vn Elektr- und Elektrnik-Altgeräten beschlssen. Ziel dieser neuen Regeln sll sein, die Sammelmenge bei Elektr- und Elektrnik Altgeräten zu steigern, wertvlle Metalle aus den Altgeräten zurückzugewinnen und für eine umweltgerechte Entsrgung der Reststffe zu srgen. Das am 11. März beschlssene Elektr- und Elektrnikgerätegesetz dient der Umsetzung entsprechender EU-Vrgaben. Der Gesetzentwurf sieht im Vergleich zur bestehenden Rechtslage flgende zentrale Neuerungen vr: Anwendungsbereich Ab 2018 wird ein ffener, alle Elektr- und Elektrnikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Dieser sll flgende sechs (bisher zehn) Gerätekategrien beinhalten: Wärmeüberträger Bildschirme, Mnitre und Geräte mit Bildschirmen > 100 cm² Lampen Grßgeräte (> 50 cm) Kleingeräte (< 50 cm) Kleine IT- und Telekmmunikatinselektrnik (< 50 cm) Im Übergangszeitraum bis 2018 wird der kategrienbasierte Anwendungsbereich beibehalten. Aufnahme vn Phtvltaik-Mdulen swie Leuchten aus privaten Haushalten in den Anwendungsbereich ab Inkrafttreten des neuen ElektrG. Rechtsverbindliche Festlegung der Ausschlüsse aus dem Anwendungsbereich Registrierung Ausgehend vn der bestehenden Registrierungspflicht für jeden Hersteller, der in Deutschland ein Elektr- der Elektrnikgerät (EEE) in Verkehr bringt, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Bevllmächtigten zu benennen swie die snstigen Verpflichtungen des Herstellers auf diesen zu übertragen. Eigenvermarktung (Optierung) durch die Kmmunen Ausweitung des Optierungszeitraumes auf zwei Jahre (bisher ein Jahr). Verlängerung der erfrderlichen Anzeigefrist vr Aufnahme der Optierung auf sechs Mnate (bisher drei Mnate). Sammlung Sammelziel Stufenweise Anhebung der Sammelziele 2016: 45 % 2019: 65 % jeweils des durchschnittlichen Gewichts der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Geräte. Sammelgruppen Änderung der Zusammenstellung der Sammelgruppen mit Blick auf die Erfrdernisse des Recyclings. 2

Der Gesetzesentwurf sieht sechs Sammelgruppen vr (bisher fünf). Die sechste Gruppe bilden die neu in den Anwendungsbereich fallenden Phtvltaikmdule. Im Gesetzesentwurf sind flgende Sammelgruppen und Zusammensetzungen vrgesehen: SG 1: Haushaltsgrßgeräte, autmatische Ausgabegeräte SG 2: Kühlgeräte SG 3: Bildschirme, Mnitre und TV-Geräte SG 4: Lampen (u. a. Leuchten, Gasentladungslampen, LED-Lampen, snstige Beleuchtungskörper der Geräte zur Ausbreitung der Steuerung vn Licht mit Ausnahme vn Glühlampen) SG 5: Haushaltskleingeräte, IT, TK, Unterhaltungselektrnik, Leuchten, Werkzeuge, Spielzeuge, Sprt- und Freizeitgeräte, Kntrllinstrumente, Medizintechnik SG 6: Phtvltaikmdule Rücknahme durch den Handel Aufnahme einer Rücknahmepflicht für Grßvertreiber" (Verkaufsfläche > 400 Quadratmeter) swhl beim Neukauf eines gleichartigen Neugeräts (sg. 1:1-Rücknahmepflicht), als auch für sehr kleine Altgeräte (Kantenlänge < 25 cm) hne Neukauf eines gleichartigen Neugeräts (sg. 0:1-Rücknahmepflicht). Erhöhung der Transparenz bei den Sammelstellen: Aufnahme der Verpflichtung für alle, die Altgeräte zurücknehmen (Hersteller, Vertreiber, Kmmunen), ihre eingerichteten Sammelstellen anzuzeigen, swie der Verpflichtung der zuständigen Stelle Stiftung ear zur Veröffentlichung einer Liste der angezeigten Sammelstellen. Behandlung Erhöhung der Recycling- und Verwertungsquten um 5 % ab Mitte 2015. Anzeigepflicht für zertifizierte Erstbehandlungsanlagen und Veröffentlichung einer entsprechenden Liste aller zertifizierten Erstbehandlungsanlagen. Aufnahme vn Verrdnungsermächtigungen für die weitere Knkretisierung der Anfrderungen an die Behandlung und die Vrbereitung zur Wiederverwendung vn Altgeräten Erhöhung der Transparenz bei den Mengenströmen durch Knkretisierung und Ausweitung der Mengenmeldungen für alle sammelnden Akteure, swhl für Altgeräte aus privaten Haushalten als auch für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte Eindämmen illegaler Exprte vn Elektr- und Elektrnikaltgeräten durch Übernahme der Regelungen der WEEE-Richtlinie zur Abgrenzung zwischen gebrauchten Geräten und Altgeräten (Exprteur muss grundsätzlich Funktinsfähigkeit und direkte Wiederverwendbarkeit belegen - Beweislastumkehr) Nächste Schritte Nach dem Beschluss im Kabinett wird sich in nächster Instanz der Bundesrat vraussichtlich im Mai 2015 erstmals mit dem Gesetzesentwurf befassen. Ende Juni/Anfang Juli sll das Gesetz dann im Bundestag beraten werden. Abschließend wird sich der Bundesrat in seiner zweiten Lesung vraussichtlich im September 2015 mit dem Gesetz befassen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen der Nvelle bis spätestens Ende dieses Jahres in Kraft treten. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es dabei durchaus zu Änderungen kmmen kann. Bitte wenden Sie sich im Fall vn Fragen gerne jederzeit an uns. 3

Wir stehen Ihnen auch für die Neufassung des ElektrG weiterhin als kmpetenter Partner zur Erfüllung der Herstellerpflichten für alle Sammelgruppen zur Seite. Dies gilt auch für die neue Sammelgruppe der Phtvltaik-Mdule, für die wir Ihre ear-abhlkrdinatin über unser bundesweites Rückhlnetzwerk abwickeln können und für die wir schn heute freiwillige Rücknahme- und Verwertungsleistungen für PV-Mdulhersteller anbieten. Bevllmächtigter Derzeit prüfen wir die Erweiterung unserer Dienstleistung um die Funktin des Bevllmächtigten im Sinne der Nvellierung des Elektr- und Elektrnikgerätegesetzes (ElektrG) als Angebt für ausländische Hersteller und Inverkehrbringer der Fernabsatzhändler hne Niederlassung in Deutschland. Zu diesem Angebt und dem Status infrmieren wir Sie in Kürze näher. Landbell AG Verpackungslizenzierung ERP und Landbell bieten Rücknahme-/Lizenzierungsthemen aus einer Hand! Seit Juni 2014 gehört ERP zur Landbell-Gruppe, einem führenden, innvativen Anbieter im Bereich der Verpackungslizenzierung. Landbell ist in Deutschland als Duales System und Österreich als Sammel- und Verwertungssystem zugelassen. Als unabhängiger Umwelt- und Entsrgungsspezialist mit Sitz in Mainz bietet Landbell eine Vielzahl an Rückhl- Systemen und Individuallösungen an, die auf spezifische Recyclinganfrderungen vn Kunden zugeschnitten sind. Im Zuge dessen sind wir in der Lage, Ihnen nun aus einer Hand Dienstleistungen für Rücknahme und Verwertung vn Elektraltgeräten und Altbatterien swie Verpackungen anzubieten. Sprechen Sie uns auf die Leistungen der Landbell AG an. Wir beraten Sie gerne. Mit Ihrem Streben nach Wettbewerb und Innvatin unterstützt die Landbell-Gruppe ERP bei ihrer internatinalen Wachstumsstrategie. Landbell wurde 1995 gegründet und beschäftigt derzeit 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreich und Deutschland. Dabei ist Landbell vielseitig in den Themen Cmpliance und Recycling engagiert, wie beispielsweise durch Green Alley, und bedient über 22.000 Kunden. Weitere Infrmatinen finden Sie unter: Startseite: www.landbell.de Easy-Shp für Kleinstinverkehrbringer: http://shp.landbell.de/ Newsletter-Anmeldung Landbell: http://mailings.landbell.de/f/26241-92573/ 4

ERP EurpePlus Angebt Sie sind in mehreren EU-Mitgliedsstaaten tätig bzw. verkaufen Ihre Prdukte in verschiedene EU- Mitgliedsstaaten? Mit unserem EurpePlus Angebt können wir Ihnen unsere Dienstleistungen rund um Rücknahme, Recycling und Cmpliance für WEEE, Batterien und Verpackungen in allen EU-Mitgliedsstaaten anbieten. Alles aus einer Hand mit einem festen Ansprechpartner. Nähere Infrmatinen erhalten Sie unter germany@erp-recycling.rg. Literaturverweise und Quellenangaben (1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktrsicherheit, 11.03.2015; http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-bden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaftdwnlad/artikel/gesetz-zur-nvellierung-des-elektr-und-elektrnikgeraetegesetzelektrg/?tx_ttnews%5bbackpid%5d=921&chash=9ab42bd6aaabab07034d83844486f1b1). Impresum Verantwrtlich für den Inhalt Michael Grmann Geschäftsführer/Cuntry General Manager Eurpean Recycling Platfrm (ERP) Deutschland GmbH Charlttenburger Allee 41 52068 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen Amtsgericht Aachen, HRB 16704 Geschäftsführer: Umbert Raiteri, Michael Grmann Fragen, Anregungen, Kritik, Newsletter abbestellen germany@erp-recycling.rg Allgemeine Infrmatinen www.erp-recycling.de 5