trailer achsen Qualitätssicherungsvereinbarung 1. Zweck und Geltungsbereich

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Transkript:

Qualitätssicherungsvereinbarung 1. Zweck und Geltungsbereich Der Lieferant liefert an gigant Produkte und verpflichtet sich, alles dem jeweiligen Stand der Technik Entsprechende zu tun, damit seine Lieferungen frei von Fehlern sind. Diese Vereinbarung wird mit dem Ziel einer langfristig orientierten Lieferpartnerschaft geschlossen. Die Vereinbarung ist auf unbefristete Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. 2. Qualitätsvereinbarungen 2.1 Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung des Qualitäts managementsystemes nach DIN EN ISO 9000 ff. bzw. ISO/TS 16949:2002, damit eine gleichmäßig hohe Qualität der Produkte gewährleistet wird. Ein gültiges Zertifikat einer anerkannten, unabhängigen Zertifizierungsgesellschaft wird als ausreichender Nachweis der Qualitätsfähigkeit des Lieferanten bzw. seiner Unterlieferanten anerkannt. In Sonderfällen können noch nicht zertifizierte Lieferanten nach einer Auditierung freigegeben werden. Bei langjährigen, bewährten Lieferanten besteht eine Freigabe auf Basis der laufenden Lieferbeziehungen. Der Lieferant ist verpflichtet über alle Veränderungen in seinem QM-System unaufgefordert zu informieren. 2.2 Verpflichtung von Unterlieferanten: Unterlieferanten werden zur Einhaltung der Anforderungen verpflichtet. Hierüber kann gigant Nachweise verlangen. Eine komplette Vergabe an einen Unterlieferanten bedarf der Zustimmung von gigant. 2.3 Qualitätsstrategie und Zielvereinbarungen: Die Lieferanten sind für die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen voll verantwortlich, dem Null- Fehler-Ziel verpflichtet und damit angehalten, ihre Leistungen im Sinne des KVP zu optimieren. 2.4 Audits bei Lieferanten gigant kann durch Audits feststellen, ob das Prozessmanagement des Lieferanten die Erfüllung der Kundenforderungen gewährleistet. gigant ist jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Produktionsstätten der Lieferanten, auch Sublieferanten, einzuräumen. 3. Produktionsprozess-Planung Der Lieferant ist für die Planung seines Produktionsprozesses und die termingerechte Bereit stellung seiner Produktions- und Prüfmittel verantwortlich. Der Lieferant plant und realisiert die in den gigant - Produkten festgelegten Anforderungen zum Prozessfähigkeitsnachweis, zur Rückverfolgbarkeit und zur Dokumentation. 1

4. Prozessänderungen Der Lieferant informiert gigant vor der Änderung von Produktionsverfahren, von Materialien oder Zulieferteilen für die Produkte, von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte, von Produktionsstättenverlagerung, sonstiger Qualitätssicherungsmaßnahmen so das gigant prüfen kann, inwieweit sich die Veränderungen auswirken. Signifikante Prozessänderungen, die Veränderungen der Eigenschaften oder der Zusammen setzung der zu liefernden Materialien oder der Produkte zur Folge haben können, sind nur mit schriftlicher Genehmigung von gigant zulässig. Bei Änderungen der Fertigungsprozesse erstellt der Lieferant nach Vereinbarung neue Erstmuster, die von gigant vor Aufnahme der Serienfertigung freizugeben sind. 5. Lieferung von Prototypen, Versuchsmustern, Vorserienteile Mit der Bestellung derartiger Teile werden vom gigant- Einkauf mit dem Lieferanten abzuleitende Herstellungs- und Prüfbedingungen, Prüfpläne und die Teile- und/oder Verpackungskennzeichnung vereinbart. Prüfbedingungen und Prüfpläne werden i. d. R. in den technischen Spezifikationen von gigant herangezogen. 6. Erstbemusterungen und Serienfreigabe Die Serienfreigabe erfolgt durch gigant gemäß VDA Band 2. Hierzu hat der Lieferant zum Erhalt der Serienfreigabe entsprechend dem gigant - Erstmusterprüfbericht die Erstmuster mit folgenden Nachweisen zu liefern: Serienmäßig gefertigte Erstmuster mit Erstmusteraufkleber einen Erstmusterprüfbericht mit Inhalten und Formblättern gemäß VDA Band 2 Werkstoff-Prüfzeugnisse Messmittelfähigkeitsnachweise (falls gefordert). ggf. weitere Unterlagen gemäß den Vorlagestufen nach VDA- Band 2 (falls gefordert). Erstmusterprüfbericht Absender Deckblatt Erstmusterprüfbericht VDA Erstbemusterung Nachbemusterung Neuteil Produktänderung Produktionsverlagerung Adresse Änderung von Produktionsverfahren längeres Aussetzen der Produktion neuer Lieferant Produkt mit DmbA Fertigungs-/ Prüfplan erstellen FMEA durchgeführt Prüfbericht sonstiger Muster Anlagen Prüfmittelliste 15 Konstruktionsfreigabe 01 Funktionsprüfung 08 02 Maßprüfung 09 EG-Datensicherheitsblatt 16 Inhaltsstoffe in Zukaufteilen 03 Werkstoffprüfung 10 Haptik 17 Design FMEA 04 Zuverlässigkeitstest 11 Akustik 18 Prozess FMEA 05 Prozessfähigkeitsnachweis 12 Geruch 19 Sonstiges 06 Prozessablaufdiagramm 13 Erscheinungsbild 07 Prüfmittelfähigkeitsnachweis 14 Zertifikate Lieferant, Kennummer(DUNS): Kunde, Kennummer: Berichts-Nr.: Version: Berichts-Nr.: Version: Sachnummer: Sachnummer: Zeichnungsnummer: Zeichnungsnummer: Stand/Datum: Stand/Datum: Änderungsnummer: Änderungsnummer: Benennung: Benennung: Bestellung/ Bestelldatum: Lieferschein-Nr./ -datum: Wareneingangs-Nr./-. Datum: Liefermenge: Stück Abladestelle: Chargennummer: Mustergewicht: Weiterhin kann gigant seine Entscheidung zur Serienfreigabe zusätzlich von den Ergebnissen aus Volllastläufen und / oder Prozessaudits beim Lieferanten abhängig machen. Siehe hierzu auch das Hinweisblatt Erstmusterprozedere gigant Gruppe 2

7. Vorgehensweise bei Prozessstörungen Bei Prozessstörungen und Qualitätsabweichungen müssen vom Lieferanten die Ursachen analysiert, Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Stellt der Lieferant eine Zunahme der Abweichungen von der Sollbeschaffenheit der Produkte fest, wird er die Firma gigant hierüber und über seine geplanten Abhilfemaß nahmen unverzüglich informieren. Abweichungsantrag: Der Lieferant kann bei Abweichungen von den gigant Vorgaben /Zeichnungen/Spezifikationen mittels Abweichungsantrag eine Genehmigung von gigant einholen. Sofern eine Genehmigung erfolgen kann, muss die Ware mit dem von gigant unterschriebenen Abweichantrag gekennzeichnet sein. 8. Wartung und Instandhaltung Der Lieferant praktiziert angemessene Prozesse zur vorbeugenden Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Produktionsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen, usw.). Entsprechende Wartungspläne müssen zum Zeitpunkt des Serienanlaufes vorliegen. 9. Prüfmittelüberwachung und -kalibrierung Der Lieferant praktiziert für alle eingesetzten Prüfmittel eine turnusmäßige Prüfmittelüber wachung und Prüfmittelkalibrierung gemäß DIN EN ISO 9001. Soweit gigant dem Lieferanten Produktions- und Prüfmittel zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden. 10. Kennzeichnung, Verpackung, Transport Es ist die gigant Versand- und Verpackungsrichtlinie zu beachten! 11. Reklamationen und Informationspflicht Kommt es zu fehlerhaften Lieferungen muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen (Ersatzlieferungen, Sortier- oder Nacharbeit). Reklamationen, Mängelberichte oder Sperrungen entbinden den Lieferanten nicht von seiner Lieferverpflichtung. Der Lieferant hat nach Absprache mit gigant Personal zum Aussortieren oder Nachbessern zur Verfügung zu stellen, bzw. die Kosten derartiger Aktionen durch gigant-personal zu tragen. Kosten für zusätzlichen Aufwand zu übernehmen, welcher zur Aufrechterhaltung der Produktion bei gigant oder bei den gigant -Kunden entsteht. 3

12. Informationspflichten Werden Zulieferungen reklamiert, so hat der Lieferant alle erforderlichen Schritte einzuleiten, die zu Beseitigung der Beanstandung und der Schadensminimierung notwendig sind. gigant erstellt zu jeder Reklamation ein schriftliches Fehlerprotokoll, welches dem Lieferanten zugestellt wird. Zu den von gigant erhaltenen Mängelberichten hat der Lieferant schriftliche Stellungnahmen nach dem 8D-Prinzip abzugeben. Eine erste schriftliche Stellungnahme mit seinen Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung gibt der Lieferant innerhalb von 24 Stunden an gigant. Nach Ermittlung der Fehlerursachen hat der Lieferant einen Korrekturmaßnahmenplan vorzulegen, aus dem die angemessenen Änderungen des Produktionsprozesses und des Qualitätsmanagementsystemes zur endgülti gen Fehlervermeidung, die Verantwortlichen für die Maßnahmenverfolgung und die Erledi gungstermine zu entnehmen sind. Anfallende Kosten werden vollumfänglich dem Verursacher belastet. Für die Bearbeitung wird unabhängig von den anfallenden Kosten - ein pauschaler Betrag von 50 Euro berechnet. 13. Dokumentation gigant liefert sicherheitsrelevante Produkte für Nutzfahrzeugindustrie. Für die Archivierung der Qualitätsunterlagen (Material-, Prüf-, und sonstige relevante Dokumente) sind sowohl die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sowie die VDA Vorschriften zu beachten. Zum Nachweis der Erfüllung aller Qualitätsanforderungen führt der Lieferant Prüfaufzeichnun gen über alle durchgeführten Prüfungen sowie geeignete Prozessaufzeichnungen. Auf Verlangen erhält gigant Einblick in diese Aufzeichnungen. Die Dokumentationsdauer für die Aufzeichnungen beträgt 15 Jahre nach Auslieferung der Produkte an gigant. 14. Rückverfolgbarkeit Der Lieferant praktiziert zur Rückverfolgbarkeit ein System der Teilekennzeichnung mit der Identifikation seiner Produktionschargen/Produktionslose und Lieferlose in Korrespondenz mit seinen Prüf- und Prozessaufzeichnungen. Hiermit ist im Falle eines festgestellten Fehlers die Rückverfolgbarkeit derart zu ermöglichen, dass die betroffene Menge schadhafter Teile / Pro dukte eingegrenzt werden kann. Die Rückverfolgbarkeit muss bis zu den eingesetzten Rohmaterialien reichen. 4

15. Wareneingangsprüfung gigant wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Aufgrund der installierten Verfahrenskontrollen beim Lieferanten werden Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen lange vor Fertigstellung des Endproduktes und der Lieferung an gigant entdeckt. Aufgrund dieser festgelegten Maßnahmen ist eine eingehende technische Eingangsprüfung bei gigant nicht mehr erforderlich. Der Lieferant verzichtet auf eine Wareneingangsprüfung durch gigant im Sinne der 377 und 378 HGB. 16. Referenz-Richtlinien: VDA Band 2 VDA Band 4, Teil 1 VDA Band 6, Teile 1, 3 und 5 5