Frequently Asked Questions (FAQs) zum Thema Neue Pflegefinanzierung Von was für einem Umfang sprechen wir bei der Langzeitpflege in der Schweiz? Tage Pflegeheim Langzeitbereich 30'471'624 durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1'045 Beherbergungsplätze Anzahl 87'011 Wie viele Personen arbeiten zurzeit in der Alters- und Langzeitpflege? Anzahl Angestellte: Anzahl Männer 16'119 Anzahl Frauen 90'938 Gesamt 107'057 Anzahl Angestellte gem. Vollzeitäquivalenz VZÄ: Anzahl Männer VZÄ 12'765 Anzahl Frauen VZÄ 60'364 Gesamt VZÄ 73'129 Wie setzen sich die Pflegekosten in der Schweiz zusammen? Was kostet ein Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim im Durchschnitt? Gesamtkosten Langzeitpflegebereich SOMED 2008 => im Anhang: 1) Kostenentwicklung Pflegeheime 2006 bis 2008 2) Übersicht der Kosten nach Pflegestufen im Anhang Schnitt pro Tag Pensionskosten 3'102'482'000 SFr. 101.82 Pflegekosten KVG 3'167'772'000 SFr. 103.96 Betreuung 1'075'150'000 SFr. 35.28 übrige Kosten (Therapie, Arzt Medi, MiGeL) 206'980'000 SFr. 6.79 Gesamtkosten Pflegeheime 7'552'384'000 SFr. 247.85 FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 1
Um was genau geht es bei der neuen Pflegefinanzierung? Was sind die Vorteile der neuen Pflegefinanzierung? Was sind die Nachteile der neuen Pflegefinanzierung? Wo liegen die primären Probleme bei der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung? Ab 1. Januar 2011 wird die Pflege in den Pflegeheimen auf eine neue Basis gestellt: Während die Heimbewohnenden weiterhin die Kosten für Betreuung und Hotellerie alleine tragen müssen, soll die Finanzierung der Pflege auf drei Schultern verteilt werden Krankenkassen (fixer Beitrag pro Pflegestufe), Heimbewohnende (max. 20 % des höchsten Beitrages der Krankenkassen) und öffentliche Hand (Restfinanzierung). Die Kompetenz, die Restfinanzierung zu regeln, liegt bei den Kantonen. Diese legen die Gesamtkosten für Pflege im Pflegeheim nach Art. 25a Abs. 1 KVK fest. Grundlage für die Festlegung ist i.d.r. der Ausweis der Kosten gemäss VKL und deren Prüfung durch den Kanton (kann kantonal varriieren). Die Kantone weisen die Pflegeheime an, ihre Kosten- und Leistungsausweise sowie die Fakturierung an die Heimbewohnenden mindestens wie folgt zu strukturieren: Pensionskosten, Pflegekosten, Betreuung und übrige Kosten (Therapie, Arzt, Medikamente, MiGeL). Die Neue Pflegefinanzierung bringt Klarheit über die Beiträge der Krankenkassen an die KVGpflichtigen Pflegekosten. Sie definiert die max. Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner an die Pflegekosten. Die Lösung dieser beiden Punkte ist schweizweit in allen Kantonen identisch. Die Umsetzung der Restfinanzierung ist den Kantonen überlassen. Dies führt zu kantonal unterschiedlichen Lösungen. Die Begriffsdefinitionen sind derart unklar, dass kantonal unterschiedliche Sprachregelungen auf gesetzes- und Verordnungsebene die Folge sind. Die Überprüfungsmechanismen einer für die Krankenkassen kostenneutrale Einführung ist unmöglich, da die max. 3-jährige Übergangsfrist der alten Tarife in die neue Tarifstruktur nicht interkantonal koordiniert ist. Die Pflegefinanzierung ist ein unwürdiges Schwarz-Peter-Spiel, das auf dem Rücken der Heime und der älteren Menschen ausgetragen wird. Seit rund 10 Jahren werden Kosten, die für die Betreuung und die Pflege im Alter entstehen, zwischen Krankenkassen, Kantonen, Bund und Betroffenen hin und her geschoben. Die Krankenkassen haben es seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes verstanden, ihrer vollständigen Finanzierungsverpflichtung zu entgehen. Es zeichnet sich ab, dass die Kantone in Kauf nehmen werden, die effektiven Pflegekosten über den normativ festgesetzten oberen Grenzen als nicht gedeckte Pflegekosten nach altem System zu Lasten der Betreuung oder ähnlichem zu verbuchen. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 2
Weshalb wird die Pflegefinanzierung in den einzelnen Kantonen so unterschiedlich geregelt? Was ist der Status quo in den einzelnen Kantonen bez. Umsetzung der Pflegefinanzierung? Weshalb wird die Pflegefinanzierung immer teurer? Welche Lasten kommen auf die Krankenversicherungen zu? Welche Lasten kommen auf die Kantone zu? Hierfür gibt es mehrere Gründe: - Die Voraussetzung, dass die Kantone für das Gesundheitswesen zuständig sind und die Regelung der Restfinanzierung somit an die Kantone delegiert wird - Das Fehlen der wichtigsten, elementaren, klaren und eindeutigen Vorgaben für die schweizweit koordinierte Umsetzung - Die kantonal unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen - Die unterschiedlichen Vertragswerke und Tarifregelungen zwischen santésuisse und den Verbänden - Die Absenz eines Zwanges für eine interkantonale Koordination und Harmonisierung - Die Tatsache, dass jeder Kanton das vollziehen kann, was ihm aus seiner Optik am besten dient Einige Kantone haben das Vernehmlassungsverfahren lanciert, andere sind erst in der Vorbereitung, wiederum andere werden keine gänzlich neuen Verordnungen und Gesetze benötigen. Der aktuelle Stand in den einzelnen Kantonen kann auf der EXTRANET Informationsplattform zur neuen Pflegefinanzierung oder aber bei den Geschäftsstellen der Verbandmitglieder erfahren werden. Die Pflegebedürftigen in den Heimen sind zunehmend älter beim Heimeintritt und weisen ebenfalls einen höheren Grad an Pflegebedürftigkeit aus. Die gesetzlichen Auflagen für die Leistungserbringung sowie die Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner nehmen zu. Die Einführung der Neuen Pflegefinanzierung soll für die Krankenversicherer kostenneutral sein. Das Verfahren für die Überprüfung dieser Kostenneutralität ist hingegen noch nicht definiert. Die GDK rechnet für die öffentliche Hand (Kantone und Gemeinden) mit rund CHF 350 Mio. Mehrkosten. Da die Kantone die Restfinanzierung regeln, zeichnet sich ab, dass es unterschiedliche Lösungen geben wird. Kantone, welche die Restfinanzierung aus Mitteln des Kantons finanzieren. Kantone, welche die Verpflichtung zur Restfinanzierung an die Gemeinden delegieren. Kantone, welche die Kosten der Restfinanzierung zwischen Kanton und Gemeinden teilen werden. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 3
Welche Lasten kommen auf Gemeinden zu? Welche Lasten kommen auf die Heime zu? Welche Lasten kommen auf die Menschen im Alter zu? Welche Auswirkungen hat die neue Pflegefinanzierung auf das Portemonnaie von Bewohnerinnen und Bewohnern? Wer kann sich in Zukunft noch einen Heimaufenthalt leisten? Wie können die Alters- und Pflegekosten gesenkt werden? Siehe Antwort Vorfrage Grundsätzlich kommen auf die Heime keine Mehrkosten zu. Für die Heime ändern die Finanzierer. D.h. wer zahlt neu wie viel. Dabei ist der Beitrag der Krankenkassen und der Bewohnerinnen/Bewohner schweizweit gleich geregelt, ausser in den Kantonen, welche die max. 20%- Beteiligung der Bewohnenden nicht ausschöpfen werden. Ebenso ist kantonal unterschiedlich geregelt in welchem Verfahren (administrativ) der Kanton, die Gemeinde oder beide (anteilsmässig) die Restfinanzierung leisten werden. Im Grundsatz müssen die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner max. 20 % des höchsten Ansatzes des Beitrages der Krankenkassen (108) übernehmen. Dies entspricht CHF 21.60 pro Tag oder CHF 7'884 pro Jahr. Die Ausgangslage in den Kantonen ist heute unterschiedlich, was die Beiträge der Krankenkassen (Tarife) und der öffentlichen Hand anbelangt. Diese Frage lässt sich deshalb nicht schweizweit beantworten. Ebenso kann diese Fragen erst dann für die einzelnen Kantone beantworten werden, wenn die definitiven Gesetze und Verordnungen vorliegen. Die Neue Pflegefinanzierung kann sowohl zu Mehr- als auch zu Minderkosten führen. Es ist völlig unbestritten und aufgrund der Gesetzgebung gewährleistet, dass sich auch in Zukunft alle Pflegebedürftigen einen Heimaufenthalt leisten können. Aufenthalt, Betreuung und Pflege auf qualitativ einwandfreiem Niveau ist durch das Netz aller Sozialversicherungen ohne Einschränkung gewährleistet. Beim Anspruch, die hohe Qualität zu sichern und zu fördern, werden die Heime durch selbst beeinflussbare Kriterien mit vielen funktionierenden Führungsinstrumenten zur Kostenoptimierung (Standard, Qualitätsmanagement, etc.) sowie einem ständigen Optimierungsprozess der Wirtschaftlichkeit unterzogen. Externe Auflagen aller Art (Brandschutz, Hygiene, Sicherheit, Wohnformen, Kundenbedürfnisse, Aufsichtbehörden, etc.) tragen wesentlich dazu bei, dass die Kosten für die gute Leistungserbringung ständig erhöht werden müssen. Insgesamt erbringen die Heime (Langzeitpflege) immer mehr Bewohnertage und pflegen und betreuen ständig mehr Klienten/Bewohner. Dieses Volumenwachstum bei ständig erhöhter Pflegebedürftigkeit trägt einen weiteren Teil für die Gesamtvolumenzunahme bei. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 4
Welche Haltung nimmt der Fachbereich Alter von CURAVIVA Schweiz in Bezug auf die neue Pflegefinanzierung ein? Wir müssen uns als Gesellschaft ernsthaft fragen, was genau wir wollen: Eine möglichst billige und kostengünstige Altersbetreuung nach dem Moto von früher: Hauptsache warm, sauber und satt. Oder möchten wir einen qualitativ möglichst hochstehenden Standard mit einer menschenwürdigen Pflege und Betreuung zu wirtschaftlichen Preisen. Qualitative Altersbetreuung und Versorgung haben ihren Preis. Dieser Preis ist nach Auffassung von CURAVIVA Schweiz zu bezahlen und zwar von allen Akteuren. Gerade Heime sind eine personalintensive Branche. In einem Alters- und Pflegeheim werden 80 Prozent des Budgets für Personalkosten eingesetzt. Zudem werden die Auflagen an die Heime immer mehr: Bestimmungen kantonaler Art sowie auch von Gemeinden und Bund, die u.a. der Qualitätssicherung dienen: Gesetzes- und Verordnungsvorschriften zu Themen wie Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, Pflegekonzepte, Kostenrechnungen, Anlagebuchhaltung und Pflegebedarfsinstrumente etc. Dagegen ist nichts einzuwenden, doch ist auch dies mit Kosten verbunden. Es geht nicht, dass die Heime mit Auflagen überhäuft werden und dann in Bezug auf die Finanzierung der Kosten wieder im Regen stehen gelassen werden. Genau dies wird zurzeit im Rahmen der kantonalen Umsetzung der PF immer wieder versucht; indem mit viel zu niedrigen Preisen die (normativen) anrechenbaren Kosten stark begrenzt werden sollen. Dies ist falsch. Kosten müssen in ihrer effektiven Höhe berechnet und finanziert werden. Ansonsten entsteht eine Deckungslücke, die für die Heime verheerend ist, da diese Deckungslücken schlussendlich von den Bewohnerinnen und Bewohner zu bezahlen sind. Gemäss GDK ist eine normative Festlegung der Pflegetaxen, wonach nicht die spezifischen Kosten eines jeden Heims abgegolten werden, sondern die anrechenbaren Pflegekostenansätze für mehrere Heime gemeinsam festgelegt werden, gerechtfertigt. Die normativen Pflegetaxen können auch im Sinne von Höchstwerten festgelegt werden. Liegt vorübergehend kein (hinreichender) Kostenausweis vor, so kann der Kanton den Aufwand schätzen oder Referenzwerte heranziehen. Mit dieser Vorgehensweise sind der Preisüberwacher Stefan Meierhans sowie CURAVIVA Schweiz nicht einverstanden. Kantone müssen die Restfinanzierung vollständig regeln. Denn sonst müssen die Heime ihre Pflegekosten unter dem Titel der Betreuung und Hotellerie an die Pflegeheimbewohnenden in Rechnung stellen. Das Parlament hatte festgelegt, dass Heimbewohnenden an die Pflege nur zu bezahlen haben, wenn der Maximalbetrag der Kassen von derzeit 108 Franken pro Tag nicht ausreicht. Die Höhe der Beteiligung der Bewohnenden wurde auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrages (108) der Krankenkassen fixiert. Das entspricht Höchstkosten für die Pflegebedürftigen von jährlich 7884 Franken. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 5
Aus Sicht des Fachbereich Alter sind normative Kosten in Ordnung, wenn diese nicht durch zu tiefe Kostenberechnungen Deckungslücken verursachen. Es dürfen keine normativen Kosten berechnet und festgelegt werden, um diese als Sparmassnahme zu Gunsten der Restfinanzierung der öffentlichen Hand zu missbrauchen. Normative Kosten müssen der Realität entsprechen, fair sein und auf Basis der Vollkosten definiert sein. Wie engagiert sich der Fachbereich Alter von CURAVIVA Schweiz im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung? Nebst der Intensivierung der informellen Koordination mit den Partnern, der Interessengemeinschaft Pflegefinanzierung, der Gesundheitsdirektorenkonferenz, dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Statistik, santésuisse und anderen Organisationen, wurden die folgenden Themen und Fragestellungen in Form von Projekten oder konzeptionellen Arbeiten aufgenommen bzw. fortgeführt: Medizinische Qualitätsindikatoren, Koordination der Pflegebedarfsinstrumente, Arbeitsinstrument zur Analyse der Arbeitszeiten, Evaluation des Anpassungsbedarfes der Statistik für Sozialmedizinische Institutionen (SOMED), Einflussfaktoren auf den Stellenschlüssel, Frage des Tarifschutzes, Restfinanzierung, Fragen zur Übergangsfrist auf Tarif- und Vertragsebene, Akut- und Übergangspflege, Evaluation möglicher nationaler Empfehlungen und Rahmenverträge, Qualitätskonzepte, Lebensqualität sowie Finanzierungsfragen der Demenz und der Palliative-Care. Zudem hat sich der Fachbereich Alter dafür eingesetzt, dass die vorgesehene Einführung der Pflegefinanzierung um 6 Monate auf den 01.01.2011 verschoben wurde. Bei der Frage und Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung weist CURAVIVA Schweiz immer wieder darauf hin, dass Menschen im Alter bei dieser Thematik nicht nur als Kostenfaktoren, sondern als Menschen, die ein Recht auf ein Leben in Würde haben, betrachtet werden sollen. Es geht nicht an, dass Heime und das hohe Alter permanent nur mit Kosten in Verbindung gebracht werden. Jenseits der Kosten gibt es noch andere Werte, welche das Alter und Altern bestimmen. CURAVIVA Schweiz fordert, dass das Seilziehen um die PF endlich ein Ende hat. Die Betreuung und Pflege älterer und hoch betagter Menschen darf nicht im Sumpf der Finanzpolitik untergehen. Die heute ältere Generation und vor allem die Hochbetagten sind es, denen wir den heutigen Wohlstand zu verdanken haben. Deshalb haben wir alle auch die Pflicht, für diese zu sorgen, wenn sie Hilfe, Begleitung und Pflege benötigen. Vor diesem Hintergrund übergibt CURAVIVA Schweiz am 11. Mai 2010 an Pascale Bruderer die Charta der Zivilgesellschaft zum würdigen Umgang mit älteren Menschen. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 6
Die 10 Grundaussagen der Charta: Wir setzen uns ein für eine Gesellschaft, - die die demografische Alterung als Chance und ältere Menschen als wertvolle Ressource ernst nimmt. - die das Altern als eine zum Menschsein gehörige Entwicklung bejaht. - in der ältere Menschen selbstbewusst eine ihnen entsprechende Alterskultur leben und gestalten. - in der sich ältere Menschen bis ins hohe Alter weiter entwickeln können. - in der Menschen zu ihrer Verletzlichkeit, Abhängigkeit und Endlichkeit stehen und dabei auf die Solidarität der anderen zählen können. - die die Würde alter Menschen uneingeschränkt respektiert, wie immer ihr gesundheitlicher Zustand oder ihre Lebenssituation sein mag. - in der betagte Menschen die Unterstützung bekommen, die sie nötig haben, und in der entsprechende Angebote bedarfsgerecht entwickelt werden. - in der die Selbstbestimmung älterer Menschen auch bei reduzierter Urteilsfähigkeit respektiert wird. - in der die psychosozialen Bedürfnisse von älteren Menschen ebenso ernst genommen werden wie ihre leiblichen Bedürfnisse. - in der das Sterben als ein Teil des Lebens wahrgenommen wird und alle vom Sterben Betroffenen auf hilfreiche, würdevolle Art Unterstützung erfahren. Künftig müssen wir dafür sorgen, dass das Alter aus der Anonymität geholt wird. In der Schweiz sollte man nicht von den Alten, die zu teuer sind sprechen, sondern von unseren Eltern, Grosseltern und schliesslich von uns selbst, die wir alle auch einmal alt werden. Und wer möchte da nicht eine hochstehende und qualitative Betreuung und Pflege garantiert haben. So wie alles seinen Preis hat, hat auch dieses wichtige und wertvolle Gut seinen Preis. FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 7
Anhang 1) Pflegeheime Kostenentwicklung 2006 bis 2008 Langzeitbereich 2006 2007 2006->2007 in % 2008 2007->2008 in % Gesamtkosten SFr. 6'808'659'000.00 SFr. 7'180'275'000.00 SFr. 371'616'000.00 5.46% SFr. 7'552'383'000.00 SFr. 372'108'000.00 5.18% Anz. Tage/Langzeit 28'724'390 29'919'785 1'195'395 4.16% 30'471'624 551'839.00 1.84% Kosten Tag SFr. 237.03 SFr. 239.98 2.95 1.24% SFr. 247.85 SFr. 7.87 3.28% Anzahl Klienten 110'104 113'192 3'088 2.80% 114'907 1'715.00 1.52% Quelle SOMED BfS 2) Übersicht der Kosten nach Pflegestufe Tatsächliche Pflegekosten KVG (SOMED 2008) Nur Pflegeheime: ganze Schweiz CH Stufe Minuten Kosten KVG-Pflege/Tag 1 1 bis 20 SFr. 9.83 2 21 bis 40 SFr. 29.50 3 41 bis 60 SFr. 49.17 4 61 bis 80 SFr. 68.84 5 81 bis 100 SFr. 88.50 6 101 bis 120 SFr. 108.17 7 121 bis 140 SFr. 127.84 8 141 bis 160 SFr. 147.51 9 161 bis 180 SFr. 167.18 10 181 bis 220 SFr. 196.68 11 221 bis 260 SFr. 236.01 12 261 bis 300 SFr. 275.35 13 über 300 SFr. 295.02 FAQs Neue Pflegefinanzierung / April 2010 8