Die Verfügung Begriff Besonderheiten Die Funktion Die Elemente die disziplinarischen Sanktionen (Unterlagen ohne Referat) Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 1
Begriffe der Verfügung 1) Anordnung einer Behörde 2) im Einzelfall 3) regelt ein Rechtsverhältnis 4) in einseitiger und 5) verbindlicher Weise 6) gestützt auf öffentliches Recht Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2
1) Anordnung einer Behörde Verfügen kann jeder Verwaltungsträger, der zur Erfüllung einer Staatsaufgabe zuständig ist Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3
2) Ergeht im Einzelfall Verfügung regelt Rechte und Pflichten im Einzelfall (individuell-konkret) Gesetz enthält generell- abstrakte Normen Beispiel Frau Kuoni wird ein bezahlter Urlaub von 6 Monaten gewährt. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4
3) regelt ein Rechtsverhältnis Rechte oder Pflichten begründen, ändern oder aufheben Beispiele: Herr Meier erhält Baubewilligung Frau Müller wird der Beschäftigungsgrad geändert Das Anstellungsverhältnis mit Frau Keller wird aufgelöst Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5
aber: keine Verfügungen sind Innerdienstliche und organisatorische Anordnungen (z.b. Bürozuteilungen) Dienstbefehl Festlegung Prüfungstermine Vereinbarung ERZ mit Software- Firma Korrektur und Benotung eines Aufsatzes durch eine Lehrkraft Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6
4) Einseitigkeit Regelung des Rechtsverhältnisses ohne auf Einverständnis des Privaten in der Sache angewiesen zu sein Einseitigkeit geht nicht dadurch verloren, dass antrags- od. mitwirkungsbedürftig dass Verhandlungsmomente gibt (z.b. Baubewilligungsverfahren durch Anspruch auf rechtliches Gehör Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7
5) Verbindlichkeit bedeutet dass Verfügung zweiseitige Rechtswirksamkeit entfaltet, Verwaltungsträger und Privater sind an Inhalt gebunden dass Verfügung zwangsweise vollstreckt werden kann Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8
6) gestützt auf öffentliches Recht Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses richtet sich nach Art. 10 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung von Lehrkräften (LAG; BSG 430.250) Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9
Besonderheiten Mitwirkungsbedürftige Verfügung gewisse Verwaltungsverfahren kommen nur auf Antrag oder Gesuch einer Partei in Gang gewisse Verfügung ergehen nur mit Zustimmung einer Partei (Ernennung zum öff.-rechtl. Angestellten) Begünstigende oder belastende Verfügung Verfügung kann Bedingungen oder Auflage haben Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10
Die Funktion der Verfügung Verwaltungsökonomische Funktion materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Funktion Demokratische und rechtsstaatliche Funktion (Verwaltung nimmt Mandat des Gesetzgebers wahr und ist Anfechtungsobjekt) Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 11
Die Elemente einer Verfügung (Art. 52 VRPG) Bezeichnung als Verfügung verfügende Behörde Tatsachen, Rechtssätze und Gründe (inklusive rechtliches Gehör würdigen) Verfügungsformel und Kostenregelung Rechtsmittelbelehrung Adressantin oder Adressat Ort, Datum und Unterschrift Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 12
Verfahrensvorschriften beachten! Verfahren wird von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eingeleitet Die Behörden stellen den Sachverhalt von Amtes wegen fest Die Behörde wendet das Recht von Amtes wegen an Die Behörde hört die Parteien an, bevor sie verfügt, sie kann verzichten, wenn u.a. Gefahr in Verzug ist oder den Parteibegehren entsprochen wird Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Mittelschul- und Berufsbildungsamt 13