Die 1. ATSG-Revision Die Vorlage nach der Vernehmlassung 1 12 Inhaltsübersicht Einleitung Die vorgeschlagenen Regelungen Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs (BVM) Observationen Grenzüberschreitender Datenaustausch Genehmigung von Sozialversicherungsabkommen Verfahren; Kostenpflicht kant. Gerichtsverfahren Änderungen der Regressbestimmungen 2 12 1
Revisionsantreiber Mo. Lustenberger12.3753: Rentenleistungen und Strafvollzug Urteil des Bundesgerichts zu einem IV-Rentner, der rechtskräftig verurteilt worden war, sich jedoch dem Strafvollzug entzog und weiterhin eine IV-Rente beziehen konnte Revision von Art 21 Abs. 5 ATSG Von Nationalrat und Ständerat überwiesen Motion SVP-Fraktion 09.3406 Verfahren vor kantonalen Sozialversicherungsgerichten sollen kostenpflichtig werden Revision von Art 61 Bst a ATSG Von Nationalrat und Ständerat überwiesen 3 12 BVM Aus gescheiterter IV-Revision 6b Vorsorgliche Leistungseinstellung (Art. 52a) bei begründetem Verdacht bei Unterlassung einer Lebens-oder Zivilstandskontrolle bei Meldepflichtverletzung Verlängerung der Verwirkungsfrist betr. Rückforderung auf 3 J. (Art. 25 Abs. 2) Mehrkosten BVM auf vers. Person überwälzbar (Art. 45 Abs. 4) 4 12 2
Observation Vorschlag BR Art. 43a im Rahmen Vernehmlassung Parl. Initiative 16.479 SGK-S: Abkopplung und Vorlage zhsr EGMR 18. Oktober 2016 (Urteil Nr. 61838/19) BGE 9C_806/2016 vom 14. Juli 2017 Keine genügende gesetzliche Grundlage für verdeckte Überwachung i. S. Vorhersehbarkeit Unter welchen Voraussetzungen, welche Massnahmen, wo, wie lange? Verfahren: Anordnung, Einsicht, Weitergabe, Vernichtung 5 12 Observation Auch für SGK-S Basis Art. 43a Observationsmittel: nur Bildaufnahmen; auch Tonaufzeichnungen und Instrumente zur Standortbestimmung Observationsort: allgemein zugänglichem Ort einsehbar Dauer: 30 T innerhalb ½ J mit Verlängerung fixe Zeitspanne max. ½ Jahr 6 12 3
Observation Externe Spezialisten ok Anforderungen? Kenntnis an vp vor Erlass Verfügung Erbringt Überwachungsmaterial nicht Beweis Verfügung Vernichtung oder Aufbewahrung Kompetenz zum Erlass von VO-Bestimmungen Zuständigkeit zur Anordnung: Richter vs. Organe des Versicherungsträgers? Einsichtnahme vp, Weitergabe, Aufbewahrung, Vernichtung VO-Bestimmungen oder reicht ATSG? 7 12 Elektron. Datenaustausch Grenzüberschreitend im Rahmen FZA Schweiz EU (Art. 75a) Elektronisch statt Papier Aufbau nationaler Infrastruktur Anschluss an EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) 8 12 4
Sozialversicherungsabkommen In Einzelgesetzen: Bundesversammlung soll Abkommen mit einfachem Bundesbeschluss genehmigen Vom fakultativen Referendum ausgenommen 9 12 Kostenpflicht Variante 1: Kostenpflicht und höhe in Einzelgesetzen Variante 2: Für LeistungstreitigkeitenCHF 200 1 000.-wie in der IV und nach BGG Weiterverfolgt wird Variante 1 Rückerstattung von Kosten für unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art. 37 Abs. 4) Frist für Einwände gegen Vorbescheid nicht erstreckbar (Art. 57a Abs. 3 IVG) 10 12 5
Regressbestimmungen Verstärkte Mitwirkungspflicht (Art. 28 Abs. 2) Mitwirkung erstreckt sich explizit auf Regressdurchführung Die vpmuss im Regress div. Personen ermächtigen zur Auskunft (Art. 28 Abs. 3) Quotenteilung auch anwendbar bei Leistungskürzungen aufgrund von Art. 21 Abs. 4 Regressbasis für Kantone als Kostenträger in Einzelgesetzen z.b. Art. 14bis IVG 11 12 Regressbestimmungen Kongruenzkatalog Art. 74 Abs. 2 Erweitert wird Haftpflichtseite mit «Rentenschaden» Neu in lit. h: Kosten für berufliche Abklärungen und medizinische Gutachten Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12 12 6