Das Kontrollbarometer NRW

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Transkript:

Das Kontrollbarometer NRW Was bedeutet dies für Betriebe Referent: Hans Peter Riedmiller Vorsitzender des Landesverband der Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen im öffentlichen Dienst, Nordrhein-Westfalen e.v. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 1

Kontrollbarometer 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 2

Kontrollbarometer 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 3

Risikobewertung von Lebensmittelbetrieben 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 7

Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Verlässlichkeit des Unternehmers Einhaltung LM-rechtlicher Bestimmungen Rückverfolgbarkeit Mitarbeiterschulung nicht relevant für das Kontrollbarometer 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 8

Einhaltung LM-rechtlicher Bestimmungen 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 9

Rückverfolgbarkeit 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 10

Mitarbeiterschulung 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 11

Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Betriebliches Eigenkontrollsystem HACCP-Verfahren Untersuchung von Produkten Temperatureinhaltung (Kühlung) 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 12

HACCP-Verfahren 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 13

Untersuchung von Produkten 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 14

Temperatureinhaltung (Kühlung) 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 15

Leitfaden für die Risikobeurteilung NRW Hygienemanagement Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) Reinigung und Desinfektion Personalhygiene Produktionshygiene Schädlingsbekämpfung 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 16

Bauliche Beschaffenheit (Instandhaltung) 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 17

Reinigung und Desinfektion 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 18

Personalhygiene 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 19

Produktionshygiene 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 20

Schädlingsbekämpfung 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 21

Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz Termine Bis zum 01. März 2020 ist der Aushang des Kontrollbarometers freiwillig. Hierbei dürfen beide Versionen ausgehängt werden. Ab dem 01. März 2020 muss der Aushang mit dem Pfeil erfolgen. Vorläufiger Ablauftermin ist der 31. Dezember 2022. Ein Kontrollbarometer verliert seine Gültigkeit bei wesentlichen Änderungen des Betriebes oder des Lebensmittelunternehmers. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 22

Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP Die so genannte Hygiene-Ampel wird abgeschafft, weil sie nur eine Scheintransparenz erzeugt und unsere Bäcker, Fleischer und Gastwirte gleichzeitig mit unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten belegt. Wir werden stattdessen eine Regelung schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und unseren Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 23

Anforderung der EU Anforderung durch die noch gültige 882/2004 Artikel 7 Transparenz und Vertraulichkeit Die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz ausüben. Zu diesem Zweck machen sie die ihnen vorliegenden Informationen der Öffentlichkeit so rasch wie möglich zugänglich. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 24

Anforderung der EU Erwägung nachstehender Gründe in der neuen Kontrollverordnung 625/2017 Die zuständigen Behörden sollten unter bestimmten Bedingungen ebenfalls befugt sein, Angaben über die Einstufung einzelner Unternehmer aufgrund der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen. Die Verwendung von Einstufungssystemen als ein Mittel zur Erhöhung der Transparenz entlang der Lebensmittelkette sollte den Mitgliedstaaten gestattet sein bzw. sie sollten sogar dazu angehalten werden, sofern solche Systeme ausreichende Garantien für Fairness, Transparenz und Objektivität bieten. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 25

Anforderung der EU Artikel 11 Transparenz der amtlichen Kontrollen (1) Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen mit einem hohen Maß an Transparenz durch und machen der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich relevante Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen zugänglich, auch über das Internet. Sie sorgen auch für die regelmäßige und zeitnahe Veröffentlichung der Informationen über a) Art, Anzahl und Ergebnis der amtlichen Kontrollen; b) Art und Anzahl der festgestellten Verstöße; c) Art und Anzahl der Fälle, in denen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 138 Maßnahmen ergriffen haben und d) Art und Anzahl der Fälle, in denen die Sanktionen gemäß Artikel 139 verhängt wurden. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 26

Anforderung der EU 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 27

Transparenz in den Bundesländern Niedersachsen (Pilotprojekt) Ein Diagramm zeigt, wie viele Hygienemangelpunkte ein Betrieb in der Gesamtbewertung erhält. Je mehr Mangelpunkte, desto weiter im roten Bereich befindet sich der Betrieb auf der Skala. Rot bedeutet «nicht ausreichend», grün hingegen «sehr gut». In der Skala ist auch erkennbar, wie ein Unternehmen im Vergleich zu anderen Betrieben in Niedersachsen abgeschnitten hat. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 28

Transparenz in den Bundesländern Mecklenburg Vorpommern Um einen Vergleich durchführen zu können, wird durch das LU eine Datenbank ausgewertet und die Verteilung der Hygienepunkte für die jeweiligen Betriebe in M-V in den folgenden Kategorien in Dia-grammform dargestellt: Küchen und Kantinen Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Fleischereien, Fleischereifilialen, Bäckereien, Konditoreien, Bäckereifilialen Lebensmitteleinzelhandel sonstige Hersteller auf Einzelhandelsebene, z. B. von Speiseeis, Fischereierzeugnissen, Fruchterzeugnissen Direktvermarkter. 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 29

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20.06.2017 H.P. Riedmiller Infonachmittag 2017 im Signal-Iduna-Park 30