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Transkript:

Anlage 3 zum Rahmenvertrag gemäß 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Rheinland-Pfalz vom 10.09.2003 zwischen dem dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.v., Frechen, nachstehend dbl genannt, Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten, Moers, nachstehend dbs genannt und der dem der der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Eisenberg, BKK-Landesverband Mitte, Hannover, IKK Südwest, Saarbrücken, KNAPPSCHAFT, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, wird folgende P r e i s v e r e i n b a r u n g geschlossen:

1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die vorliegenden Preise gelten für alle ab dem 01.07.2017 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen, soweit diese noch nicht abgerechnet wurden. (2) Die Beträge schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. (3) Mit den vereinbarten Preisen sind alle im Zusammenhang mit der logopädischen Behandlung erforderlichen Aufwendungen abgegolten. (4) Mit den vereinbarten Preisen sind zudem 10 Minuten Vor- und Nachbereitung, Dokumentation sowie die Beratung des Patienten und der Angehörigen mit abgegolten. (5) Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 12 Wochen liegt ein neuer Behandlungsfall vor. (6) Der Zugelassene hat die von Versicherten gem. 32 Abs. 2 SGB V zu leistende Zuzahlung einzuziehen. (7) Für Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sind die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 SGB V in der jeweiligen Fassung maßgeblich. (8) Die Abrechnung der Preise der Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 10.09.2003 setzt eine verbindliche Anerkennung des Rahmenvertrages mit allen Inhalten voraus. Sollte der Rahmenvertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Abrechnung nicht vorliegen, so kann er angefordert werden. Eine Unkenntnis der Bestimmungen kann nicht geltend gemacht werden. 2 Geltungsbereich Die Vereinbarung gilt für die Mitgliedskassen der im Rubrum dieser Vereinbarung aufgeführten Landesverbände. 3 Transparenzvorgaben Die Vertragspartner, die diese Vereinbarung unterzeichnen, sind sich einig, dass die vereinbarte Preisanpassung dazu beitragen soll, den Beruf des Heilmittelerbringers (hier: der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten) attraktiv zu halten und weiteren Nachwuchs für die Praxen zu gewinnen. Sie sehen insoweit auch die Verpflichtung der Praxisinhaber, welche von den Erhöhungen profitieren, die angestellten Therapeuten angemessen zu vergüten. Das Ziel der Vertragspartner ist es auch die gesetzlichen Vorgaben des HHVG hinsichtlich der Transparenzvorgaben nach 125 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 in künftigen Verhandlungen zu konkretisieren. Die Vertragspartner vereinbaren, spätestens zum 31.03.2018 in Gespräche diesbezüglich einzutreten. Zudem sollen die auf Bundesebene zu verabschiedenden Rahmenempfehlungen zu den Transparenzvorgaben zeitnah nach Inkrafttreten umgesetzt werden. 2

4 Inkrafttreten und Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.07.2017 in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres frühestens zum 30.06.2020 durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. (2) Eine Kündigung des Rahmenvertrages vom 10.09.2003 berührt die Weitergeltung dieser Vereinbarung nicht. Eisenberg, Frechen, Mainz, Moers, Saarbrücken, den 15.08.2017 Deutscher Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse Christiane Firk, Bevollmächtigte des Vorstandes Deutscher Bundesverband der Akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) BKK-Landesverband Mitte IKK Südwest Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Saarbrücken Armin Beck, Leiter der Regionaldirektion 3

01.07.2017 30.06.2018 33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 66,00 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Regelbehandlungszeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung 28,50 (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung 40,00 (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung 49,00 (60 Minuten mit dem Patienten) Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 32,76 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 58,00 33222 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 22,50 33224 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 39,00 Hausbesuche in der Wohnung des Patienten 39933 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten, sofern sich die Wohnung des Patienten nicht in einer Einrichtung i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39934 und 39935 befindet. 39901 Hausbesuch bei großer Entfernung 10,00 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39933 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Pos.Nr.: 39933 ist in diesem Fall nicht möglich. Die Genehmigung der zuständigen Kasse ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes erforderlich. Eine Genehmigung kann prinzipiell nur erfolgen, wenn der nächstgelegene Therapeut aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist die Behandlung zu übernehmen. 4

01.07.2017 30.06.2018 39907 Wegegeld je km 0,33 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die Abrechnung ist nur in Verbindung mit der Position 39901 möglich. Hausbesuche in Einrichtungen 39935 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Diese Position ist abrechnungsfähig bei der Behandlung nur eines Patienten Betreutes Wohnen etc.) 39934 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 8,50 Diese Position ist abzurechnen bei der Behandlung mehrerer Patienten Betreutes Wohnen etc.), je Patient. (Eine kombinierte Abrechnung mit der Position 39935 ist nicht möglich!) 5

01.07.2018 30.06.2019 33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 70,50 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Regelbehandlungszeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung 29,75 (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung 43,00 (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung 52,00 (60 Minuten mit dem Patienten) Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 33,88 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 61,50 33222 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 23,75 33224 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 42,00 Hausbesuche in der Wohnung des Patienten 39933 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten, sofern sich die Wohnung des Patienten nicht in einer Einrichtung i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39934 und 39935 befindet. 39901 Hausbesuch bei großer Entfernung 10,00 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39933 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Pos.Nr.: 39933 ist in diesem Fall nicht möglich. Die Genehmigung der zuständigen Kasse ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes erforderlich. Eine Genehmigung kann prinzipiell nur erfolgen, wenn der nächstgelegene Therapeut aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist die Behandlung zu übernehmen. 6

01.07.2018 30.06.2019 39907 Wegegeld je km 0,33 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die Abrechnung ist nur in Verbindung mit der Position 39901 möglich. Hausbesuche in Einrichtungen 39935 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Diese Position ist abrechnungsfähig bei der Behandlung nur eines Patienten Betreutes Wohnen etc.) 39934 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 8,50 Diese Position ist abzurechnen bei der Behandlung mehrerer Patienten Betreutes Wohnen etc.), je Patient. (Eine kombinierte Abrechnung mit der Position 39935 ist nicht möglich!) 7

01.07.2019 30.06.2020 33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 75,00 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Regelbehandlungszeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung 31,00 (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung 46,00 (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung 55,00 (60 Minuten mit dem Patienten) Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 35,00 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 65,00 33222 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 25,00 33224 Gruppe mit 3-5 Patienten, je Patient 45,00 Hausbesuche in der Wohnung des Patienten 39933 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten, sofern sich die Wohnung des Patienten nicht in einer Einrichtung i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39934 und 39935 befindet. 39901 Hausbesuch bei großer Entfernung 10,00 Ärztlich verordneter Hausbesuch in der Wohnung des Patienten i.s. der Beschreibung nach Pos.Nr.: 39933 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Pos.Nr.: 39933 ist in diesem Fall nicht möglich. Die Genehmigung der zuständigen Kasse ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes erforderlich. Eine Genehmigung kann prinzipiell nur erfolgen, wenn der nächstgelegene Therapeut aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist die Behandlung zu übernehmen. 8

01.07.2019 30.06.2020 39907 Wegegeld je km 0,33 der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die Abrechnung ist nur in Verbindung mit der Position 39901 möglich. Hausbesuche in Einrichtungen 39935 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,50 Diese Position ist abrechnungsfähig bei der Behandlung nur eines Patienten Betreutes Wohnen etc.) 39934 Hausbesuchspauschale inkl. Wegegeld (Einsatzpauschale) 8,50 Diese Position ist abzurechnen bei der Behandlung mehrerer Patienten Betreutes Wohnen etc.), je Patient. (Eine kombinierte Abrechnung mit der Position 39935 ist nicht möglich!) 9