Die vorwissenschaftliche Arbeit Die erste Säule der neuen kompetenzorientierten Reifeprüfung Schülerinformation BG/BRG Lienz
Der Betreuungslehrer... Eine Lehrperson kann grundsätzlich drei Schüler/innen betreuen Die Lehrperson muss den/die Schüler/in nicht unterrichten Eine Lehrperson kann ein Thema, aber keine/n Schüler/in ablehnen Die Lehrperson ist Fachlehrer/in oder spezifisch qualifiziert 2
Zeitlicher Ablauf: 7. Klasse (1) Erstes Semester Themenfindung Erstellen des Erwartungshorizonts Jeder Schüler/in findet über persönliche Gespräche einen Betreuungslehrer Ausfüllen des Formulars von Homepage mit Thema Exposee Betreuungslehrer mit Unterschrift und Abgabe bis Ende November 3
Zeitlicher Ablauf: 7. Klasse (2) Zweites Semester Ende erste Woche zweites Semester SCHULINTERN: bis Fr. 27. Jänner 2017 Einreichung der Themenstellung und Erwartungshorizont (Ausfüllen des Online-Formulars) Ende März Übermittlung aller Themenstellungen durch die Schulleitung an den Landesschulrat f. Tirol Ende April Zustimmung oder Setzung einer Nachfrist durch den Landesschulrat für Tirol 4
Zeitlicher Ablauf: 8. Klasse Erstes Semester Verfassen der Arbeit Zweites Semester Ende der ersten Woche des zweiten Semesters Abgabe der Arbeit im Anschluss daran Korrektur, Beschreibung der Arbeit und Betreuungsgespräch Termin für Präsentation und Diskussion wird vom Landesschulrat für Tirol festgelegt 5
Bestandteile der VwA Titelblatt Abstract in englischer oderdeutscher Sprache: Im Abstract müssen Thema, Problemformulierung und Ergebnisse, aber nicht die bearbeitete Fragestellung genannt werden Vorwort(nicht verpflichtend): persönlicher Zugang Inhaltsverzeichnis EinleitungAbgrenzung und Eingrenzung, Ziel der Arbeit, Forschungsstand, Vorgehensweise, angewandte Methoden Hauptteil Behandlung des Kernthemas in sachlicher Form Schluss (Fazit) Zusammenfassung, Resultate der Arbeit Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis, Anhang, Glossar (nicht verpflichtend) Selbständigkeitserklärung beizulegen: Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin 6
Inhalte themen-, nicht (unbedingt) fachorientiert: Zuordnung zu einem Unterrichtsfach nicht erforderlich klar eingegrenzte Themenstellung genaue Fragestellung ( Leitfrage ) als Leitlinie 7
Umfang Korridor von ca. 40.000-60.000 Zeichen, wobei es keine Untergrenze mehr im Gesetzestext gibt! inkl. Leerzeichen und Abstract (1.000 bis 1.500 Zeichen) exkl. Vorwort, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungs-und Bilderverzeichnis. Nicht-lineare Texte (z.b.: Grafiken, Statistiken,...) sind entsprechend zu berücksichtigen. 8
Sprache Die VwA kann im Einvernehmen mit dem/der Betreuer/in in einer besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden. Wurde die VwAin einer lebenden Fremdsprache verfasst, können Präsentation und Diskussion auf Wunsch des Kandidaten/der Kandidatin und mit Zustimmung aller Mitglieder der Kommission in dieser Fremdsprache abgehalten werden. 9
Rechte/Pflichten der KandidatInnen grundsätzlich freie Wahl des Betreuers/der Betreuerin die Betreuungsperson muss den Schüler/die Schülerin nicht unterrichten Recht auf Betreuung eine Lehrperson kann ein Thema, aber keinen Schüler/keine Schülerin ablehnen Selbstständiges Verfassen der Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit Verfassen eines begleitenden Protokolls Abgabe von 2 gebundenen Exemplaren gedruckt und Digitalversion hochladen auf VWA-Datenbank Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung inklusive Präsentation und Diskussion 10
Beurteilung Schriftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion sind ein Ganzes Die Lehrkraft verfasst eine Beschreibungder Arbeit, ohne diese zu benoten. Die Beurteilungerfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: Vorsitzende/r (ohne Stimmrecht) Schulleitung Klassenvorstand PrüferIn 11
Beurteilung für die Beurteilung relevante Kompetenzbereiche ( 8 Abs. 1 RPVO): Schriftliche Arbeit Präsentation Diskussion 8 Kompetenzbereiche 1. Selbstkompetenz 2. Inhaltliche Kompetenz 3. Informationskompetenz 4. Sprachliche Kompetenz 5. Gestaltungskompetenz (formale Kriterien) 6. Strukturelle& inhaltlichekompetenz 7. Ausdruckfähigkeit und Medienkompetenz 8. Diskursfähigkeit 26.10.2016 12
Beurteilung Grundlage: Leistungsbeurteilungsverordnung( 14 Abs. 2 bis 6) Für eine insgesamt positive Beurteilung müssen alle Kompetenzen(= die wesentlichen Bereiche ) zumindest überwiegend erfüllt sein. Das Prüfungsgebiet Vorwissenschaftliche Arbeit ist mit Nicht genügend zu beurteilen, wenn auch nur eine der angeführten Kompetenzen nicht überwiegend erfüllt ist. neue Themenstellung nach negativer Note positive Gesamtbeurteilung bleibt bei negativen Beurteilungen in den beiden anderen Säulen der Reifeprüfung erhalten 13
Informationsplattform www.ahs-vwa.at 14
Quellen Informationsplattform http://www.ahs-vwa.at/ Gesetzestext https://www.bmbf.gv.at/schulen/recht/erk/schug_nov_2010_19465.pdf RP-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundes normen&gesetzesnummer=20007845 Handreichung zur VWA http://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_vwa_h andreichung.pdf?5kh3zi 15
Gutes Gelingen bei allen Aufgaben zur vorwissenschaftlichen Arbeit VwA! Noch einmal Zeitplan aktuelles Semester 16