Wirtschaftskriminalität

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Transkript:

Wirtschaftskriminalität

Zur Entwicklung von Konzepten der Wirtschaftskriminalität Sutherland 1949 White-Collar-Crime ist crime committed by a person of respectability and high social status in the course of his occupation Hoher Sozialstatus und berufsbezogen Aubert 1952 Ambivalenz und "Zweideutigkeiten Strafrecht entfaltet keine eindeutige Wirkung (wie beispw. bei Diebstahl und Strassenkriminalität) Klassentheorie des Strafrechts Wirtschaftskriminalität und fehlende Kontrolle von Wirtschaftskriminalität als Nachweis der Wirksamkeit von Klasseninteressen im Strafrecht und in der Strafjustiz Kriminologie II WS 2014 2015 Page 2

Paradoxe Befunde der Wirtschaftskriminalitätsforschung Wirtschaftskriminalität wird von älteren Menschen begangen (Alter und Kriminalität) Wirtschaftskriminalität wird in höheren sozialen Schichten begangen (Schicht und Kriminalität) Kurzer Freiheitsentzug wirkt präventiv bei Wirtschaftsstraftätern (entsozialisierende Wirkung des Gefängnisses) Kriminologie II WS 2014 2015 Page 3

Ambivalenz der Wirtschaftskriminalität Keine deutliche Typisierung des Unrechts (Beispiel Geldwäsche) Frage: War das eine Straftat? Anstelle der Frage Wer hat das getan? Crimen mala in se vs. crimen mere prohibita Wirtschaftsstrafrecht ist Teil der Politischen Ökonomie Kriminologie II WS 2014 2015 Page 4

Veränderungen in der Betrachtung von Wirtschaftskriminalität Erweiterung der Wirtschaftskriminalität Verfeinerung von Theorie und Konzepten Entlastung von ideologischen Auseinandersetzungen Es bleibt eine grundsätzliche Ambivalenz Kriminologie II WS 2014 2015 Page 5

Grundlagenfragen und Strafrecht Vergleichende Betrachtung von "crime in the streets" und "crime in the suites führt wieder zu Grundlagenfragen Sachverhalte der Normsetzung (auch in Form von Zusammenhängen zwischen law making und law breaking) und kollektiv getragener Handlungen Einbettung strafrechtlicher Kontrolle in ein Gesamtsystem rechtlicher (unter Einschluss zivil- und verwaltungsrechtlicher) und sozialer Kontrolle Die moderne wirtschaftskriminologische Forschung ist zunächst Forschung über die Grenzen des konventionellen Strafrechts und die gegenwärtige strafrechtstheoretische, und dogmatische Debatte über strafrechtliche Zurechnung in komplexen und durch Unsicherheit geprägten Zusammenhängen ist auch dem Ertrag empirischer Untersuchungen zur Wirtschafts- und Umweltkriminalität zu verdanken (insb. Unternehmensstrafbarkeit) Kriminologie II WS 2014 2015 Page 6

Wirtschaftsstrafgesetzgebung Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 1976 Subventions- und Kreditbetrug; Insolvenzdelikte: 283; Wucher 291 Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 1986 Computerstrafrecht; Kapitalanlagebetrug 264a; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt 266a; Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten 266b; Fälschung von Vordrucken für Euroschecks und Euroscheckkarten 152a Normgeneseforschung zum Gesetz 1986: Savelsberg/Brühl: Politik und Wirtschaftsstrafrecht Opladen 1988. Gesetz zur Bekämpfung von Korruption 1997 Ausschreibungs- Submissionsbetrug; Bestechung im Geschäftsverkehr 299 (bisher 12 UWG) Kriminologie II WS 2014 2015 Page 7

Merkmale von Wirtschaftskriminalität Unternehmen/Organisation, wirtschaftliche Betätigung und Marktbezug im Grundsatz legitime wirtschaftliche Betätigung berufliche Rolle Vertrauensmissbrauch Kollektivität und Anonymität des Opfers eine "sich verflüchtigende" Opfereigenschaft geringe Sichtbarkeit des Rechtsbruchs illegale Formen der Einflussnahme (Korruption) Kriminologie II WS 2014 2015 Page 8

74c GVG Zuweisung von Fällen der Wirtschaftskriminalität an Wirtschaftsstrafkammern Deliktskatalog 74c Abs. 1: unter anderem Patent-, Urhebergesetz, Insolvenzordnung, Aktiengesetz, Betrug, Untreue, Lebensmittelgesetz, Steuergesetze, Wirtschaftsstrafgesetz, Außenwirtschaftsgesetz, UWG, Konkursdelikte, Korruption 74c Abs. 1: Allgemeine Delikte (beispw. Betrug), soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind Einrichtung von Schwerpunktsstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität 143 Abs. 4 GVG Kriminologie II WS 2014 2015 Page 9

Grundannahmen zur Wirtschaftskriminalität Das Wirtschaftsleben ist durch zahlreiche Normbrüche und kriminelle Karrieren geprägt Wirtschaftsunternehmen erhalten eine im Verhältnis zum Nationalstaat stärker werdende Position im Prozess der Globalisierung Steuerung durch nationales Recht wird schwieriger Verfolgung und Ahndung von Straftaten in Unternehmen und durch Unternehmen fallen chronisch defizitär aus Durch Wirtschaftskriminalität entstehen hohe materielle und immaterielle Schäden Die empirische Untersuchung der Wirtschaftskriminalität ist mit Problemen des Zugangs zu verlässlichen Daten konfrontiert Es bestehen nicht nur empirisch belangvolle, sondern auch theoretisch bedeutsame Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität Organisierte Wirtschaftskriminalität ist die "Kriminalität der Zukunft" Kriminologie II WS 2014 2015 Page 10

Opfer verlangen Untersuchungen Kriminologie II WS 2014 2015 Page 11

Straflosigkeit Wall Street Journal Juli 2011 Ten reasons why the world is doomed to repeat 2008 An zweiter Stelle: Niemand wurde bestraft! Thomas Fischer (Vorsitzender Richter am BGH) 2011: Die Rechtssprechung des BGH zur Finanzkrise kann leicht zusammengefasst werden: Es gibt keine Kriminologie II WS 2014 2015 Page 12

Empirische Zugänge und methodische Probleme Hellfeld: Polizei- und Justizstatistiken Problem der Kontrollkriminalität und Abhängigkeit der Daten von den Strafverfolgungsressourcen Dunkelfeld: Experteneinschätzungen Kriminologie II WS 2014 2015 Page 13

Das Phänomen der Wirtschaftskriminalität Umfang, Entwicklung und Struktur Umfang abhängig von Aufmerksamkeit der Strafverfolgung Entwicklung: verstärkte Aufmerksamkeit oder tatsächliche Zunahme Struktur: geprägt durch Betrug Kriminologie II WS 2014 2015 Page 14

Zentrale Konzepte Die zentralen inhaltlichen Konzepte der Wirtschaftskriminalität verweisen auf den Betrug, sowie auf die Ausbeutung von kostensteigernder oder profitreduzierender Regulierung, die zum Schutze menschlicher, sozialer und natürlicher Ressourcen eingeführt worden sind. In den Bereich des Betrugs fallen die schadensintensiven Formen des Subventions-, Steuer-, Kredit-/Kreditkarten-, Anlage-, und Konkursbetrugs In den zweiten Bereich fallen Erscheinungsformen der Umweltkriminalität (insb. in Form der Abfallentsorgungskriminalität), der Geldwäsche sowie des illegalen Menschen-, Drogen- und Waffenhandels Kriminologie II WS 2014 2015 Page 15

Einzeldelikte Anlage-, Subventions-, Steuer-/Abgabenbetrug Wirtschaftskorruption Geldwäsche und Schwarzmärkte Kriminologie II WS 2014 2015 Page 16