Familien- und Jugendgerichtshilfe 1 Jugendgerichtshilfe 2
Vermeidung / Verkürzung der Untersuchungshaft 1 Haftentscheidungshilfe Sozialnetzkonferenz ( Soneko ) Wohngemeinschaften Österreichische Jungarbeiterbewegung, Diakonie, Menschenleben Probleme: Offene Einrichtungen? Für Problemfälle das Richtige? Nicht ausreichende Plätze im Bedarfsfall? 3 Vermeidung / Verkürzung der Untersuchungshaft 2 Österreichweite Jugendgerichtshilfe Prävention: Vorträge an den Schulen (durch die Polizei) Indirekt: österreichweite Familiengerichtshilfe 4
Rechtliche Grundlagen der Jugendgerichtshilfe (JGH) Jugendgerichtsgesetz Einführungserlass Ergänzende Erlässe Verordnungen 5 Organisation der JGH An allen Standorten der Familiengerichtshilfe (2 Ausnahmen) Beginn zwischen Januar und Dezember 2015 Für Jugendliche (14. bis 18. Lj) und Junge Erwachsene (19. bis 21.Lj) Wiener Jugendgerichtshilfe bleibt eine Bundesdienststelle (LG, BG, StA Wien) 6
Auftraggeber der JGH Bezirksgerichte Landesgerichte Staatsanwaltschaften 7 Aufgaben der JGH Durchführung von Jugenderhebungen Krisenintervention Haftentscheidungshilfen Teilnahme an Sozialnetzkonferenzen Berichterstattung an Auftraggeber (mündlich, schriftlich) 8
Jugenderhebungen Beurteilung der Person sowie ihrer Lebens- und Familienverhältnisse Berücksichtigung von Anlagen, Fähigkeiten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten Vorschläge von Maßnahmen zur Beseitigung von Problemlagen und zur Abwendung von Gefahren 9 Krisenintervention Feststellung akuter Krisen Einleitung von Sofortmaßnahmen oder Benachrichtigung der zuständigen Stellen (z.b. Kinder- und Jugendhilfe) KI tendenziell von geringer Bedeutung 10
Haftentscheidungshilfe Ermittlung aller Umstände, die für eine mögliche Freilassung von Beschuldigten aus der Haft maßgeblich sind Aufzeigen von eventuellen Haftausschließungsgründen z.b. verzögerte Reife Anregung weiterer Abklärungen 11 Sozialnetzkonferenz Durchführung durch die Bewährungshilfe Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen im Hinblick auf eine mögliche Aufhebung der Untersuchungshaft 12
Familiengerichtshilfe 13 Rechtliche Grundlagen der Familiengerichtshilfe (FGH) Kindschafts- und Namensrechts-Änderungs-Gesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) 106a bis 106c AußerStreitGesetz (AußStrG) Einführungserlass Ergänzende Erlässe Verordnungen 14
Modellprojekt Von den Anfängen über die Gegenwart... 3 Ausbaustufen (ab 01. Juli 2013) Vollausbau seit Juli 2014 4 Oberlandesgerichtssprengel Betreuung aller Bezirksgerichte 19 Standorte 9 Bereichsleiter_innen 221 Vollbeschäftigungsäquivalente 15 Standards... bis in die Zukunft. und bereits umgesetzt laufende Weiterentwicklung Qualitätssicherung Qualitätsbeirat Fachtagungen Laufende Fortbildungen Einführungscurriculum Jugendgerichtshilfe 16
Aufträge an die FGH Clearing Spezifische Erhebungen Fachliche Stellungnahmen Besuchsmittlung 17 Bereichsleitung OLG Wien Bereichsleiterin: Mag. a Claudia FRANK-SLOP Stellvertretende Bereichsleiter_innen: Mag. a Alexandra HORAK MA Mag. Reinhard FULTERER FAMILIEN- und JUGENDGERICHTSHILFE Hintere Zollamtsstraße 19, 1030 Wien Telefon: +43 (1) 907 47 42 18