Produktmaßnahmen bei diversen Fonds der Deka Investment GmbH, Deka Immobilien Investment GmbH und der WestInvest GmbH

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Transkript:

Im September 2017 Produktmaßnahmen bei diversen Fonds der Deka Investment GmbH, Deka Immobilien Investment GmbH und der WestInvest GmbH Zum 1. Januar 2018 treten bei Fonds der oben genannten Kapitalverwaltungsgesellschaften zahlreiche Änderungen der Anlagebedingungen in Kraft. Dieses Schreiben informiert Sie in zwei Teilen über die anstehenden Änderungen: Der erste Teil beinhaltet die durch das Investmentsteuerreformgesetz und die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II veranlassten Anpassungen. Im Zuge dessen werden auch bei zahlreichen Fonds außerordentliche Zwischen- oder Endausschüttungen vorgenommen. Mit Ausnahme der Maßnahmen bei zwei Immobilienfonds, die separat im Text beschrieben sind, entnehmen Sie bitte den Tabellen auf den Seiten 4 bis 6, inwiefern von Ihnen gehaltene Fonds von Änderungen der Anlagebedingungen oder außerordentlichen en betroffen sind. Im zweiten Teil informieren wir Sie über darüber hinausgehende, fondsspezifische Anpassungen der Anlagebedingungen bei verschiedenen Fonds. Teil 1 Änderungen aufgrund des Investmentsteuerreformgesetzes Sollten Sie mit den nachstehenden Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie bei Wertpapierfonds Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. Bei Immobilienfonds beachten Sie hierbei bitte die unter 4. genannten gesetzlichen Rückgabefristen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich dies, etwa im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen oder von Riesterverträgen, negativ auf den Rahmenvertrag auswirken kann. Wenn Sie die Anteilrückgabe in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Weitere Informationen über die Änderungen der Anlagebedingungen können Sie außerdem der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Internet-Seite www.deka.de oder der Börsenzeitung entnehmen. Zum 1. Januar 2018 erscheinen für die betroffenen Fonds aktualisierte Verkaufsprospekte, die bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main erhältlich sowie im Internet unter www.deka.de oder www.deka.de/pflicht abrufbar sind. 1. Einführung von Mindestkapitalbeteiligungsquoten Zur Harmonisierung der Besteuerungssystematik innerhalb der EU wird zukünftig auf Fondsebene auf Erträge aus inländischen Kapitalbeteiligungen (z.b. inländische Dividenden) eine 15%ige Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) erhoben. Weiterhin werden ausländische Quellensteuern aus der Fondsanlage beim Anleger ab 2018 nicht mehr anrechenbar sein. Um diese Effekte beim Anleger auszugleichen, werden Investmenterträge (en, Vorabpauschale, Veräußerungsgewinne) bei Fonds vom Gesetzgeber steuerlich teilfreigestellt, wenn in den Anlagebedingungen eine Mindestquote an Kapitalbeteiligungen (Kapitalbeteiligungsquote) festgeschrieben ist. Kapitalbeteiligungen sind Besitzanteile am Kapital von Unternehmen, auf die i.d.r. Erträge ausgeschüttet werden, bei Aktien in Form von Dividenden. Aus diesem Grund führen wir bei zahlreichen Aktien- und Mischfonds folgende Kapitalbeteiligungsquoten ein: - 51% bei Aktienfonds 1

- 25% bei Mischfonds. Eine Mindestkapitalbeteiligungsquote von 51% führt auf Ebene des Anlegers zu den folgenden Teilfreistellungen der Investmenterträge: - bei Privatanlegern 30% - bei betrieblichen Anlegern, die der Einkommensteuer unterliegen (z.b. OHG, KG) 60% - bei betrieblichen Anlegern, die der Körperschaftsteuer unterliegen (z.b. GmbH, AG) 80%. - Eine Mindestkapitalbeteiligungsquote von 25% führt auf Ebene des Anlegers zu den folgenden Teilfreistellungen der Investmenterträge: - bei Privatanlegern 15% - bei betrieblichen Anlegern, die der Einkommensteuer unterliegen (z.b. OHG, KG) 30% - bei betrieblichen Anlegern, die der Körperschaftsteuer unterliegen (z.b. GmbH, AG) 40%. Für betriebliche Anleger wird für die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei der depotführenden Stelle die Teilfreistellung für Privatvermögen gemäß 43a Abs. 2 Satz 1 EStG genutzt. Eine Berücksichtigung der gesetzlichen Teilfreistellungsquoten für die betrieblichen Anlegergruppen kann nur im Rahmen der jeweiligen Steuerveranlagung des betrieblichen Anlegers erfolgen. 2. Umstellung der Ertragsverwendung bei thesaurierenden Fonds/Anteilklassen Bei thesaurierenden Fonds bzw. Anteilklassen wurde in der Vergangenheit bei Verwahrung in einem deutschen Depot die Kapitalertragsteuer am Geschäftsjahresende dem Fondsvermögen entnommen und an das Finanzamt abgeführt. Durch die Einführung der so genannten Vorabpauschale ergeben sich zukünftig Änderungen in der laufenden Fondsbesteuerung. Durch die Vorabpauschale soll eine gewisse Mindestbesteuerung erreicht werden. Sie wird nach einer festen Formel von einem vom Bundesministerium der Finanzen zu Beginn des Kalenderjahres veröffentlichten Zins abgeleitet. Dieser spiegelt die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen wider. Die Vorabpauschale ist auf die jährliche Wertentwicklung des Fonds begrenzt. Sie wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahres erhoben. Die anfallende Steuerlast darf nicht mehr vom Fonds abgeführt werden, sie muss stattdessen vom Anleger künftig selbst aufgebracht werden, z.b. über die Belastung des Girokontos. Dies kann vermieden werden, wenn der Fonds mindestens in Höhe der Vorabpauschale ausschüttet, was aber bei thesaurierenden Fonds nicht möglich ist. Um hier die Bereitstellung der nötigen Liquidität für die Steuerzahlung durch den Kunden nach Möglichkeit zu vermeiden, werden thesaurierende Fonds und Anteilklassen zum Teil auf umgestellt. Im Fall von en wird der Steuerbetrag wie bisher vom sbetrag abgezogen. Bei Verwahrung in einem ausländischen Depot erfolgt die Besteuerung weiterhin im Rahmen der persönlichen Veranlagung des Anlegers auf Basis der von ihm abgegebenen Steuererklärung. 3. Einführung von Zwischenausschüttungen Die Umstellung auf das neue Steuerregime erfolgt zum Jahreswechsel 2017/2018. Um die alte und neue Steuersystematik in den Fonds sauber trennen zu können, muss bei allen Fonds zum 31.12.2017 ein Geschäftsjahresabschluss vorgenommen werden. In diesem Zuge werden die in 2017 angefallenen und nicht ausgeschütteten Erträge thesauriert und versteuert. Würden diese Erträge am regulären stermin in 2018 ausgeschüttet werden, entstünde erneut eine Steuerpflicht. Dies werden wir vermeiden, indem die zum Jahreswechsel versteuerten, thesaurierten Erträge in 2018 nicht mehr ausgeschüttet werden. Dadurch reduziert sich aber die Höhe der in 2018 möglichen. Hiervon betroffen sind hauptsächlich Fonds, die den Großteil der Erträge des laufenden Geschäftsjahres noch in 2017 erwirtschaften (insbesondere Geschäftsjahresenden 30.11. bis 28.02.), aber normalerweise erst in 2018 ausschütten. Um die in 2018 geringeren oder nicht zur Verfügung stehenden sbeträge auszugleichen, werden bei ausgewählten Fonds im November/Dezember 2017 außerordentliche Zwischenausschüttungen durchgeführt oder die Endausschüttungen in das Jahr 2017 vorgezogen. Bei diesen Fonds wird deshalb die im Verkaufsprospekt vorgesehene, jährliche Regelausschüttung im Jahr 2018 voraussichtlich einmalig nicht stattfinden. Dies wird aber durch die zweite in 2017 ausgegli- 2

chen. Möglicherweise nehmen wir bei diesen Fonds später in 2018 noch eine Zwischenausschüttung vor. Fonds, bei denen die Möglichkeit der Vornahme von Zwischenausschüttungen bisher nicht vorgesehen war, werden entsprechend angepasst. Die Fonds, die zum Jahresende eine außerordentliche Zwischenausschüttung durchführen oder deren Endausschüttung vorgezogen wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Tabelle auf den Seiten 4 bis 6. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der zusätzlichen /Thesaurierung in 2017 ratsam ist, den Freistellungsauftrag soweit möglich - zu erhöhen. 4. Änderungen der Anlagebedingungen für die Sondervermögen Deka-ImmobilienGlobal und Deka- ImmobilienNordamerika Die künftige Besteuerung von Immobilienfonds sieht vor, dass bereits auf Fondsebene 15% Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) auf inländische Mieterträge, Dividenden inländischer Gesellschaften und Veräußerungsgewinne aus inländischen Immobilien anfallen, wodurch sich die shöhe reduziert. Zum Ausgleich erhalten Anleger Ertragsausschüttungen von Immobilienfonds pauschal entweder zu 60% oder - bei Immobilienfonds, deren Auslandsimmobilienquote nach den Anlagebedingungen mindestens 51% des Aktivvermögens des Fonds beträgt, zu 80% steuerfrei. Damit Anleger von einer 80%igen Teilfreistellungsquote profitieren, werden die Anlagebedingungen von Deka- ImmobilienGlobal (ISIN: DE0007483612) und Deka-ImmobilienNordamerika (ISIN: DE000DK0LLA6) um einen verpflichtenden Mindestanteil von Auslandsimmobilien und Auslands-Immobiliengesellschaften am Fondsvermögen von insgesamt 51% ergänzt. Die weiteren Änderungen der Anlagebedingungen erfolgen aus redaktionellen Gründen oder zur Sicherstellung des steuerlichen Status eines Investmentfonds. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht nach 163 Absatz 3 KAGB besteht gemäß 346 Absatz 7 KAGB nicht. Das Rückgaberecht unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (24-monatige Mindesthaltedauer und 12-monatige Kündigungsfrist) bleibt unberührt. Änderungen aufgrund der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II Einführung eines Aufwendungsersatzanspruches für Researchkosten Zur Schaffung von Transparenz sowie zur Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte sehen die Vorgaben der europäischen Richtlinie MiFID II vor, Kosten für extern bezogene Finanzanalysen (Research) künftig gesondert und damit unabhängig von Wertpapiertransaktionen zu bezahlen und auszuweisen. Bislang wurden extern bezogene Researchdienstleistungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) durch die Research- Anbieter ohne gesonderte Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung auf Seiten der Research-Anbieter erfolgte über die Vergütung der Wertpapier-Transaktionen. Diese Transaktionen wurden sodann durch die KVG dem jeweiligen Sondervermögen als Aufwendung belastet. Mit Inkrafttreten von MiFID II am 03.01.2018 werden die Researchanbieter die Researchkosten getrennt von den Transaktionskosten in Rechnung stellen. Eine Belastung der Sondervermögen mit Transaktionskosten, welche künftig geringer ausfallen werden, wird nach wie vor erfolgen. Um die der KVG entstehenden Aufwendungen an den jeweils vom Research profitierenden Fonds weitergeben zu können, bedarf es der Anpassung der Anlagebedingungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten. Der KVG wird ab 01.01.2018 die Möglichkeit eingeräumt, Kosten für von Geschäftspartnern in Rechnung gestellte Finanzanalysen dem betreffenden Sondervermögen zu belasten. 3

Umstellung von Thesaurierung auf Steuerrechtliche Mindestaktienquote Aufwendungsersatzanspruch Researchkosten Höhe Aufwendungsersatzanspruch in % des Fondsvolumens Einführung Zwischenausschüttung Fondsname ISIN 1842 Vermögen flexibel DE000DK2J8A9 X 1842 Vermögen offensiv DE000DK2J8B7 X AriDeka AV DE000DK2J860 51% X 0,20% X AriDeka CF DE0008474511 51% X 0,20% X AriDeka TF DE000DK2D7G4 51% X 0,20% X BerolinaRent Deka DE0008480799 X 0,15% BW Zielfonds 2020 DE000DK0ECN3 X BW Zielfonds 2025 DE000DK0ECP8 X BW Zielfonds 2030 DE000DK0ECQ6 X 25% Deka Aktienfonds RheinEdition Global DE0009786129 51% Deka Bund + S Finanz: 7-15 I DE000DK1CJZ4 X 0,10% Deka-Aktienfonds RheinEdition I DE000DK2J7N4 51% X 0,20% Deka-Aktienfonds RheinEdition o.a. DE0009771907 51% X 0,20% Deka-Aktienfonds RheinEdition P DE0008480674 51% X 0,20% Deka-Balance Dynamisch CF DE000DK2CGD5 X 0,10% Deka-Balance Dynamisch I (A) DE000DK2CGE3 X 0,10% Deka-Balance Dynamisch S (A) DE000DK2CGF0 X 0,10% Deka-BasisAnlage A100 DE000DK2CFT3 X 51% Deka-BasisStrategie Aktien CF (A) DE000DK2EAG7 51% X 0,20% Deka-BasisStrategie Flexibel CF DE000DK2EAR4 X 0,15% Deka-bAV Fonds DE0009786228 51% X 0,10% Deka-BR 100 DE0005424519 X 0,20% Deka-BR 20 DE0005424584 X 0,10% Deka-BR 35 DE0005424576 X 0,10% Deka-BR 45 DE0005424568 X 0,10% Deka-BR 55 DE0005424550 X 0,10% Deka-BR 75 DE0005424543 X 0,10% Deka-BR 85 DE0005424527 X 0,10% Deka-CorporateBond Global Hedged Euro S (A) DE000DK2J7D5 X 0,10% Deka-CorporateBond High Yield Euro 1-4 S (A) DE000DK2J6X5 X 0,10% Deka-CorporateBond NonFinancial CF (A) DE000DK2D7V3 X 0,10% Deka-CorporateBond NonFinancial S (A) DE000DK2D7W1 X 0,10% Deka-DeepDiscount 2y DE000DK093J0 X Deka-DeepDiscount 2y (III) DE000DK1A4Z5 X Deka-Deutschland Balance CF DE000DK2CFB1 X 0,10% X Deka-Deutschland Balance TF DE000DK2CFC9 X 0,10% X Deka-Dividenden RheinEdition DE000DK0EF98 51% X 0,20% Deka-DividendenDiscount CF DE000DK2CGN4 51% X 0,20% Deka-DividendenStrategie CF (A) DE000DK2CDS0 51% X 0,20% Deka-DividendenStrategie Europa CF (A) DE000DK2J6T3 51% X 0,20% Deka-DividendenStrategie Europa S (A) DE000DK2J6U1 51% X 0,20% Deka-DividendenStrategie S (A) DE000DK2J6Z0 51% X 0,20% Deka-Euro RentenKonservativ I (A) DE000DK2CD33 X 0,10% Deka-Euro RentenKonservativ S (A) DE000DK2CCU8 X 0,10% Deka-Euro RentenPlus (CF) DE000DK0A012 X X 0,10% Deka-Euro RentenPlus (I) DE000DK0A038 X 0,10% X Deka-Euro RentenPlus (TF) DE000DK0A020 X X 0,10% Deka-Euroland Balance CF DE0005896872 X 0,10% X Deka-Euroland Balance TF DE000DK1CHH6 X 0,10% X Deka-EuropaBond AV DE000DK2J878 X 0,10% Deka-EuropaBond CF DE000DK091G0 X 0,10% Deka-EuropaBond TF DE0009771980 X 0,10% Deka-EuropaPotential CF DE0009786277 51% X 0,20% X X Deka-EuropaPotential TF DE0009786285 51% X 0,20% X X Deka-EuropaSelect DE0009786186 51% X 0,20% X Deka-EuropaSelect AV DE000DK2J837 51% X 0,20% X DekaFonds AV DE000DK2J829 51% X 0,20% X DekaFonds CF DE0008474503 51% X 0,20% X Außerordentl. Nov./Dez. 2017 4

Fondsname ISIN Umstellung von Thesaurierung auf Steuerrechtliche Mindestaktienquote Aufwendungsersatzanspruch Researchkosten Höhe Aufwendungsersatzanspruch in % des Fondsvolumens Einführung Zwischenausschüttung DekaFonds TF DE000DK2D7T7 51% X 0,20% X DekaFutur-Chance DE0005896831 X 51% X 0,15% DekaFutur-ChancePlus DE0005896849 X 51% X 0,15% DekaFutur-Ertrag DE0005896815 X X 0,15% DekaFutur-Wachstum DE0005896823 X X 0,15% Deka-Global Balance CF DE000DK2J8N2 X 0,10% Deka-Global Balance TF DE000DK2J8P7 X 0,10% Deka-Global Invest Ausgewogen CF (T) DE000DK2CGJ2 X X 0,10% Deka-Global Invest Ausgewogen I (T) DE000DK2CGK0 X X 0,10% Deka-Global Invest Dynamisch CF (T) DE000DK2CGL8 X X 0,10% Deka-Global Invest Dynamisch I (T) DE000DK2CGM6 X X 0,10% Deka-Global Invest Konservativ CF (T) DE000DK2CGG8 X X 0,10% Deka-Global Invest Konservativ I (T) DE000DK2CGH6 X X 0,10% Deka-GlobalChampions AV DE000DK2J852 X 51% X 0,20% Deka-GlobalChampions CF DE000DK0ECU8 X 51% X 0,20% Deka-GlobalChampions TF DE000DK0ECV6 X 51% X 0,20% Deka-Globale Renten High Income CF DE000DK2EAL7 X 0,10% Deka-Globale Renten High Income S (A) DE000DK2EAN3 X 0,10% Deka-Globale Renten High Income TF DE000DK2EAM5 X 0,10% Deka-ImmobilienNordamerika DE000DK0LLA6 X Deka-ImmobilienEuropa DE0009809566 X Deka-ImmobilienGlobal DE0007483612 X Deka-Institutionell Renten Euroland DE0007019424 X 0,10% Deka-Institutionell Renten Europa DE0007019416 X 0,10% Deka-Institutionell RentSpezial CorporateBond 9/2023 DE000DK0EFS5 X 0,10% X Deka-Institutionell RentSpezial EM 9/2023 DE000DK0EFT3 X 0,10% X Deka-Institutionell RentSpezial HighYield 9/2023 DE000DK0EFU1 X 0,10% X Deka-Institutionell Stiftungen I (A) DE000DK2J6B1 X 0,10% X Deka-Kirchen Balance I (A) DE000DK2J7T1 X 0,10% X Deka-Kommunal Euroland Balance CF (T) DE000DK2D7Z4 X X 0,10% Deka-Kommunal Euroland Balance I (A) DE0007019499 X 0,10% X Deka-Liquidität DE0007019440 X 0,10% Deka-Liquidität: EURO TF DE0009771824 X 0,10% X Deka-MegaTrends AV DE000DK2J811 X 51% X 0,20% Deka-MegaTrends CF DE0005152706 X 51% X 0,20% Deka-Multi Asset Income CF (A) DE000DK2J662 X 0,15% Deka-Multi Asset Income I (A) DE000DK2J670 X 0,15% Deka-Multi Asset Income S (A) DE000DK2J688 X 0,15% Deka-Multimanager Renten DE000DK094E9 X 0,10% Deka-PB Defensiv DE000DK2CCQ6 X X 0,10% Deka-PB ManagerMandat DE000DK2J7R5 X 0,15% Deka-PrivatVorsorge AS DE0009786202 25% X 0,15% Deka Rentenfonds RheinEdition DE0008480666 X 0,10% Deka Rentenfonds RheinEdition o.a. DE0009771915 X 0,10% Deka-RentenNachrang DE0008479825 X 0,10% X Deka-RentenReal DE000DK0AYK1 X 0,10% Deka-RentenStrategie Global CF DE000DK2J6P1 X 0,10% Deka-RentenStrategie Global PB DE000DK2J6R7 X 0,10% Deka-RentenStrategie Global TF DE000DK2J6Q9 X 0,10% DekaRent-international CF DE0008474560 X 0,10% X DekaRent-international TF DE000DK1A6Q9 X 0,10% X Deka-RentSpezial CorporateBond 3/2019 S (A) DE000DK2D947 X 0,10% Deka-RentSpezial CorporateBond 3/2021 S (A) DE000DK2J6N6 X 0,10% Deka-RentSpezial EM 3/2019 CF DE000DK2D913 X 0,10% X Deka-RentSpezial EM 3/2019 S (A) DE000DK2D921 X 0,10% Deka-RentSpezial EM 3/2021 CF DE000DK2J6K2 X 0,10% Deka-RentSpezial EM 3/2021 S (A) DE000DK2J6L0 X 0,10% Deka-RentSpezial High Income 9/2020 CF DE000DK2EAH5 X 0,10% Deka-RentSpezial High Income 9/2020 S (A) DE000DK2EAJ1 X 0,10% Deka-RentSpezial HighYield 2/2018 CF DE000DK2D8J6 X 0,10% X Deka-RentSpezial HighYield 2/2018 S (A) DE000DK2D8K4 X 0,10% Außerordentl. Nov./Dez. 2017 5

Fondsname ISIN Umstellung von Thesaurierung auf Steuerrechtliche Mindestaktienquote Aufwendungsersatzanspruch Researchkosten Höhe Aufwendungsersatzanspruch in % des Fondsvolumens Einführung Zwischenausschüttung Deka-RentSpezial HighYield 6/2019 CF DE000DK2D8U3 X 0,10% Deka-RentSpezial HighYield 6/2019 S (A) DE000DK2D806 X 0,10% Deka-RentSpezial HighYield 6/2020 CF DE000DK2J589 X 0,10% X Deka-RentSpezial HighYield 6/2020 S (A) DE000DK2J597 X 0,10% Deka-RentSpezial HighYield 9/2023 DE000DK2J8L6 X 0,10% Deka-Sachwerte CF DE000DK0EC83 X 0,10% X Deka-Sachwerte TF DE000DK0EC91 X 0,10% X Deka-Schweiz DE0009762864 X 51% X 0,20% DekaSelect: Konservativ DE000DK1CJR1 X DekaSelect: Nachhaltigkeit DE000DK1CJS9 X DekaSpezial AV DE000DK2J845 51% X 0,20% X DekaSpezial CF DE0008474669 51% X 0,20% X DekaSpezial TF DE000DK1A408 51% X 0,20% X Deka-Stiftungen Balance DE0005896864 X 0,10% X Deka-StrategieInvest CF DE000DK2EAD4 25% X 0,10% X X Deka-StrategieInvest TF DE000DK2EAE2 25% X 0,10% X X DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 X DekaStruktur: 5 Ertrag DE000DK1CJL4 X DekaStruktur: 5 ErtragPlus DE000DK1CJM2 X DekaStruktur: 5 Wachstum DE000DK1CJN0 X Deka-Technologie CF DE0005152623 X 51% X 0,20% Deka-Technologie TF DE0005152631 X 51% X 0,20% Deka-TeleMedien TF DE0009771923 51% X 0,20% DekaTresor DE0008474750 X X 0,10% Deka-UmweltInvest CF DE000DK0ECS2 X 51% X 0,20% Deka-UmweltInvest TF DE000DK0ECT0 X 51% X 0,20% ES-InvestSelect: Stiftungsfonds DE000DK2J7M6 X Frankfurter-Sparinrent Deka DE0008479981 X 0,10% X X Frankfurter-Sparinvest Deka DE0008480732 51% X 0,20% Hamburger Nachhaltigkeitsfonds - Best in Progress I DE000DK0EF72 51% X Hamburger Nachhaltigkeitsfonds - Best in Progress P DE000DK0EF64 51% X Hamburger Stiftungsfonds I DE000A0YCK34 X X Hamburger Stiftungsfonds P DE000A0YCK42 X X Haspa Potenzial I DE000DK0EF56 51% X Haspa Potenzial P DE000DK0EF49 51% X LBBW Exportstrategie Deutschland DE0009771964 X 51% Mainfranken Strategiekonzept DE000DK2CE40 25% X 0,10% Mainfranken Wertkonzept ausgewogen DE000DK1CHU9 X 0,15% X X Naspa-Aktienfonds Deka DE0009771956 51% X 0,20% X X Naspa-Europafonds Deka DE0009786152 X 0,10% Naspa-Fonds Deka DE0008480807 X 0,15% X X RenditDeka CF DE0008474537 X 0,10% X RenditDeka TF DE000DK2D640 X 0,10% X Rosenheim TopSelect DE000DK2J9A7 X S-BayRent Deka DE0008480773 X 0,10% Sigma Plus Balanced DE0007019333 X 0,10% X Sigma Plus Konservativ DE0007019325 X 0,10% X SK CorporateBond Invest Deka DE0005152789 X 0,10% SK SelectedBond Invest Deka DE000DK0AYE4 X 0,10% SK Top Invest Deka DE0009786111 X 0,15% Sparkasse Karlsruhe - Premium Fonds DE000DK2J9C3 X Sparkasse Offenburg/Ortenau Fonds Selektion DE000DK0EFW7 X Sparkassenfonds Mittelthüringen DE000DK2J779 X Stiftungsportfolio Ulm DE000DK0EF80 X WestInvest InterSelect DE0009801423 X Außerordentl. Nov./Dez. 2017 6

Teil 2 Fondsspezifische Anpassungen der Anlagebedingungen Sollten Sie mit den nachstehenden Anpassungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich dies, etwa im Rahmen Vermögenswirksamer Leistungen oder von Riesterverträgen, negativ auf den Rahmenvertrag auswirken kann. Wenn Sie die Anteilrückgabe in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Weitere Informationen über die Änderungen der Anlagebedingungen können Sie außerdem der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger und der Internet-Seite www.deka.de oder der Börsenzeitung entnehmen. Zum 1. Januar 2018 erscheinen für die betroffenen Fonds aktualisierte Verkaufsprospekte, die bei der DekaBank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main erhältlich sowie im Internet unter www.deka.de oder www.deka.de/pflicht abrufbar sind. Änderung der Anlagepolitik bei Deka-EuropaBond Deka-EuropaBond mit den Anteilklassen CF (ISIN: DE000DK091G0), TF (ISIN: DE0009771980) und AV (ISIN: DE000DK2J878) investiert schwerpunktmäßig in Anleihen europäischer Aussteller, die auf europäische Währungen lauten. Dies wird auch künftig der Fall sein. Um die Renditechancen des Fonds zu erhöhen, darf der Fonds bereits heute bis zu 20 % des Fondsvolumens in Wertpapiere investieren, die auf außereuropäische Währungen lauten. Künftig sind von dieser Quote nicht nur Wertpapiere umfasst, sondern alle Vermögensgegenstände, die ungesicherte Währungsrisiken in außereuropäischen Währungen beinhalten. Zur Ausschöpfung der Quote ist es auch möglich, bis zu 5% des Fondsvolumens auf außereuropäische Währungen lautende Kredite aufzunehmen. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der Fonds Wertpapiere eines europäischen Staates, der nicht Mitglied der OECD ist, unbegrenzt erwerben darf. Die Liste der Vermögensgegenstände, die nicht erworben werden dürfen, wird zusätzlich zu den bereits bisher unzulässigen Vermögensgegenständen um Derivate, deren Entwicklung auf Aktien oder Aktienindizes basiert, Zertifikate sowie Anteile an Aktien-und Aktienindexfonds ergänzt. Anpassung der Kostenklausel bei Deka-BasisAnlage A100, Deka-BasisAnlage A60, Deka-BasisAnlage A40, Deka-BasisAnlage A20 und Deka-BasisAnlage Defensiv Um den geltenden gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen, wird bei den Fonds Deka-BasisAnlage A100 (ISIN: DE000DK2CFT3), Deka-BasisAnlage A60 (ISIN: DE000DK2CFR7), Deka-BasisAnlage A40 (ISIN: D000DK2CFQ9), Deka- BasisAnlage A20 (ISIN: DE000DK2CFP1) und Deka-BasisAnlage Defensiv (ISIN: DE000DK2CFS5) der Abschnitt zu den Kosten in den Besonderen Anlagebedingungen angepasst. Für die Anleger ergibt sich daraus keine Änderung hinsichtlich der Höhe der Gebühren. Darüber hinaus erfolgt eine Konkretisierung der Kosten bei den genannten Fonds, so dass künftig die Gesellschaft nicht mehr eine pauschale Vergütung in Höhe von bis zur Hälfte, sondern bis zu 49 % der Erträge für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des Sondervermögens erhält. Ferner wird die Verwaltungsvergütung künftig jeweils aus den Tageswerten und nicht mehr aus den Monatsendwerten errechnet. Änderung der Schreibweise des Fondsnamens bei HASPA Potenzial Bei dem Fonds HASPA Potenzial mit den Anteilklassen I (ISIN: DE000DK0EF56) und P (ISIN: DE000DK0EF49) wird die Schreibweise des Fondsnamens in Haspa Potenzial geändert. Namensänderung, Umstellung auf einen Anteilklassen-Fonds, Anpassung der Anlagepolitik und Änderung der Konditionen bei Naspa-Aktienfonds Deka Der Fonds Naspa-Aktienfonds Deka (ISIN: DE0009771956) wird umbenannt in Naspa Aktienfonds Global und auf einen Anteilklassen-Fonds umgestellt. In diesem Zuge werden die bestehenden Anteile des Naspa-Aktienfonds Deka die Anteilklassenbezeichnung CF erhalten. Die Namensänderung soll der globalen Ausrichtung des Fonds stärker Rechnung 7

tragen. Durch die Umstellung auf einen Anteilklassen-Fonds soll vorsorglich die Möglichkeit zur Auflegung weiterer Anteilklassen geschaffen werden, die sich z.b. anhand der Ertragsverwendung oder der Höhe der Verwaltungsvergütung unterscheiden. Im Rahmen der Anpassungen zur Anlagepolitik wird zur Erhöhung der Flexibilität beim Management des Fonds die 25%ige Anlagegrenze für verzinsliche Wertpapiere und der ihnen vergleichbaren Genuss-Scheine sowie Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Indexzertifikate auf Rentenindices aufgehoben. Ebenso wird das Erfordernis, dass der Anteil der Aktien an den für das Fondsvermögen erworbenen Wertpapieren mindestens 70% betragen muss, aufgehoben. Der Fonds legt zukünftig weltweit in Aktien an. Bei der Zusammenstellung des Portfolios ist ein attraktives Chance- /Risikoverhältnis wichtig, was vor allem durch die Auswahl von Aktien erreicht wird, die niedrige Kursschwankungen erwarten lassen. Die Anlageentscheidungen für die Aktienauswahl basieren auf finanzmathematischen Analysen, die wissenschaftlich fundiert sind. Währungsrisiken werden nicht abgesichert. Künftig werden weltweit diejenigen Aktien ausgewählt, die im Vergleich zum Aktienmarkt zum einen ein vergleichsweise geringes Risiko aufweisen und andererseits dennoch Renditepotenzial versprechen. Zur Erhöhung der Attraktivität des Fonds bei Neuanlagen wird der maximale mögliche Ausgabeaufschlag auf 4,00% (bisher 4,17%) des Anteilwertes reduziert, wobei der tatsächliche Ausgabeaufschlag nur bei 3,25% des Anteilwertes liegen wird. Für die Vertriebsstellen des Fonds wird zukünftig zusätzlich, unter dem Gesichtspunkt von qualitätsverbessernden Maßnahmen im Vertrieb, eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 0,50% p.a. des Durchschnittswertes des Sondervermögens, errechnet aus den Monatsendwerten, eingeführt. Die tatsächliche Vertriebsprovision wird jedoch zunächst nur bei 0,15% p.a. liegen. Ferner wird bei Naspa-Aktienfonds Deka eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 0,28% p.a. des Sondervermögens, die aus den Tageswerten errechnet wird, eingeführt. Die Kostenpauschale beinhaltet neben der bisherigen Verwahrstellenvergütung in Höhe von bis zu 0,24% p.a. weitere fondsrelevante Kosten (z.b. Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Sondervermögens, Kosten für Druck und Versand von Jahres- und Halbjahresberichten, Kosten für Bekanntmachungen), die bisher dem Sondervermögen direkt belastet wurden und deren Höhe im Nachhinein erst dem Jahresbericht entnommen werden konnten. Mit der Kostenpauschale ist es dem Anleger zukünftig besser möglich, vor dem Kauf von Fondsanteilen die Gesamtkosten einzuschätzen. Die tatsächliche Kostenpauschale wird zunächst bei 0,18% p.a. liegen. Weiterhin erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft zukünftig für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehens- und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des Sondervermögens eine pauschale Vergütung von bis zu 49% der Erträge aus diesen Geschäften und kann in Fällen, in denen für das Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung von bis zu 10% der für das Sondervermögen nach Kosten vereinnahmten Beträge erhalten. Namensänderung, Umstellung auf einen Anteilklassen-Fonds, Anpassung der Anlagepolitik und Änderung der Konditionen bei Naspa-Fonds Deka Der Fonds Naspa-Fonds Deka (ISIN: DE0008480807) wird umbenannt in Naspa-Fonds Plus und auf einen Anteilklassen-Fonds umgestellt. Die Namensänderung soll der neuen Ausrichtung des Fonds auch im Fondsnamen Rechnung tragen und durch die Umstellung auf einen Anteilklassen-Fonds soll vorsorglich die Möglichkeit zur Auflegung weiterer Anteilklassen (z.b. thesaurierende Anteilkasse) geschaffen werden. Im Rahmen der Anpassungen der Anlagepolitik wird, zur Erhöhung der Flexibilität beim Management des Fonds, die 49%ige Anlagegrenze für Geldmarktinstrumente und Bankguthaben aufgehoben. 8

Zukünftig wird der Fonds global in ertragsstarke Vermögensgegenstände investieren. Der Fokus liegt dabei auf der Erzielung regelmäßiger en für den Anleger. So können beispielsweise Aktien, Zertifikate sowie verzinsliche Wertpapiere erworben werden. Zukünftig dürfen maximal 30% des Sondervermögens in Aktien investiert werden. Der Anteil des Sondervermögens, der in Renten investiert wird, wird schwerpunktmäßig in Hochzinsanleihen, Schwellenländeranleihen und Wandelanleihen angelegt. Im Fonds werden nur Anleihen erworben, die selbst oder deren Aussteller bei Erwerb mindestens über ein Rating von B- (z.b.: Standard & Poor s) verfügen. Derivate können zur Absicherung und Investitionszwecken erworben/veräußert werden. Zur Erhöhung der Attraktivität des Fonds wird der maximal mögliche Ausgabeaufschlag auf 3,50% (bisher 3,63%) des Anteilwertes reduziert, wobei der tatsächliche Ausgabeaufschlag nur bei 2,50% des Anteilwertes liegen wird. Die Verwaltungsvergütung des Fonds, die aus den Tageswerten errechnet wird, wird im Rahmen der Neuausrichtung des Fonds auf maximal 2,00% p.a. (bisher 1,20% p.a.) festgelegt. Die tatsächliche Verwaltungsvergütung wird jedoch zunächst nur 1,15% p.a. betragen. Für die Vertriebsstellen des Fonds wird zukünftig zusätzlich, unter dem Gesichtspunkt von qualitätsverbessernden Maßnahmen im Vertrieb, eine Vertriebsprovision in Höhe von bis zu 0,50% p.a. des Durchschnittswertes des Sondervermögens, errechnet aus den Monatsendwerten, eingeführt werden. Die tatsächliche Vertriebsprovision wird jedoch zunächst nur bei 0,15% p.a. liegen. Die Vertriebsvergütung wird durch die o.g. Verwaltungsvergütung abgedeckt und wird dem Sondervermögen dementsprechend nicht gesondert belastet. Ferner wird beim Naspa-Fonds Plus eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 0,28% p.a. des Sondervermögens, die aus den Tageswerten errechnet wird, eingeführt. Die Kostenpauschale beinhaltet neben der bisherigen Verwahrstellenvergütung in Höhe von bis zu 0,12% p.a. weitere fondsrelevante Kosten (z.b. Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des Sondervermögens, Kosten für Druck und Versand von Jahres- und Halbjahresberichten, Kosten für Bekanntmachungen), die bisher dem Sondervermögen direkt belastet wurden und deren Höhe im Nachhinein erst dem Jahresbericht entnommen werden konnten. Mit der Kostenpauschale ist es dem Anleger zukünftig besser möglich, vor dem Kauf von Fondsanteilen die Gesamtkosten einzuschätzen. Die tatsächliche Kostenpauschale wird zunächst bei 0,16% p.a. liegen. Weiterhin erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft zukünftig für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehens- und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des Sondervermögens eine pauschale Vergütung von bis zu 49% der Erträge aus diesen Geschäften und kann in Fällen, in denen für das Sondervermögen gerichtlich oder außergerichtlich streitige Ansprüche durchgesetzt werden, eine Vergütung von bis zu 10% der für das Sondervermögen nach Kosten vereinnahmten Beträge erhalten. Anpassungen der Anlagegrenzen bei Frankfurter-Sparinvest Deka Bei Frankfurter-Sparinvest Deka (ISIN: DE0008480732) wird im Zuge der Implementierung einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von mindestens 51 % i.s.d. 2 Absatz 8 des Investmentsteuergesetzes zugleich eine Mindestaktienquote von 51% des Wertes des Sondervermögens eingefügt. Anpassungen der Anlagegrenzen bei Deka-StrategieInvest CF und TF Bei Deka-StrategieInvest CF (ISIN: DE000DK2EAD4) und Deka-StrategieInvest TF (ISIN: DE000DK2EAE2) werden im Zuge der Implementierung einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 25 % i.s.d. 2 Absatz 8 des Investmentsteuergesetzes die bisherigen Maximalgrenzen für die Investition in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben von derzeit 80% auf 75% gesenkt. Anpassungen der Anlagegrenzen bei Mainfranken Strategiekonzept Bei Mainfranken Strategiekonzept (ISIN: DE000DK2CE40) werden im Zuge der Implementierung einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 25 % i.s.d. 2 Absatz 8 des Investmentsteuergesetzes die bisherigen Maximalgrenzen für die Investition in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben von derzeit 80% auf 75% gesenkt. 9

Anpassungen der Anlagegrenzen bei DekaFutur-Chance Bei DekaFutur-Chance (ISIN: DE0005896831) wird im Zuge der Implementierung einer Kapitalbeteiligungsquote in Höhe von 51 % i.s.d. 2 Absatz 8 des Investmentsteuergesetzes zugleich eine Mindestaktienquote von 51% des Sondervermögens eingefügt. Ferner werden aufgrund der Implementierung der genannten Kapitalbeteiligungsquoten die bisherigen Maximalgrenzen für die Investition in Geldmarktinstrumente im Sinne von 6 und Bankguthaben im Sinne von 7 Satz 1 der AAB jeweils von derzeit 100% auf 49% gesenkt. Änderungen zur Erwerbbarkeit von Anteilen bei ZukunftsPlan I, ZukunftsPlan II, ZukunftsPlan III und Zukunfts- Plan IV Anteile an den OGAW-Sondervermögen ZukunftsPlan I (ISIN: DE000DK1CJ20), ZukunftsPlan II (ISIN: DE000DK1CJ38), ZukunftsPlan III (ISIN: DE000DK1CJ46) und ZukunftsPlan IV (ISIN: DE000DK1CJ53) dürfen künftig nur noch im Rahmen von Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen gehalten und erworben werden. Um dies sicherzustellen, ist eine Übertragbarkeit der Anteile ab Inkrafttreten der aktualisierten Besonderen Anlagebedingungen nicht mehr möglich. Mit freundlichen Grüßen 10