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Transkript:

Beamtenberechnung Muster 2 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1964 Familienstand: verheiratet Kinder 1 Kind Besoldung A 13, Dienstaltersstufe 9 Grundlage der Berechnung: Bundesland: Land Niedersachsen gesetzliche Altersgrenze: 31.07.2029 gewähltes Pensionsdatum: 01.10.2008 Berechnung des bisher erreichten Ruhegehaltsatzes Ruhegehaltsatz: 49,58 % Ruhegehalt: 1.869,69 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Ruhegehaltsatz: 49,58 % Ruhegehalt: 1.869,69 Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfall Unfallruhegehaltsatz 73,12 % Ruhegehalt: 2.966,32 Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Ruhegehaltsatz: 62,96 % Ruhegehalt: 2.117,84 Für die Daten wird keine Gewähr übernommen. VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbh

Ruhegehaltsberechnung Erstellungsdatum: 14.10.2008 Personendaten Name: Max Muster Geburtsdatum: 25.06.1964 Anzuwendendes Recht: Niedersachsen Gesetzliche Altersgrenze: 31.07.2029 (Ende des Schulhalbjahres) Gewähltes Pensionsdatum: 01.10.2008 Grund: Berechnung des bisher erreichten Ruhegehaltsatzes Laufbahndaten 14.08.1983-03.09.1988: Hochschulstudium Von 5 J. 21 T. rgf.: 4 Jahre 184.00 Tage 04.09.1988-13.10.1989: Vollzeitbeschäftigung Referendariat Von 1 J. 40 T. rgf.: 1 Jahr 40.00 Tage 14.10.1989-01.10.2008: Vollzeitbeschäftigung Studienrätin Von 18 J. 354 T. rgf.: 18 Jahre 354.00 Tage Berechnung des Ruhegehaltssatzes Berechnung nach 14 BeamtVG Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit An Fach- und Hochschulausbildung werden nur 3 Jahre 0.00 Tage statt 4 Jahre, 184 Tage berücksichtigt ( 12(1) BeamtVG). Übrige gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit: 20 Jahre 29.00 Tage Zusammen: 23 Jahre 29.00 Tage Ruhegehaltssatz: 23.08 Jahre x 1.875% = 43.28 % Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG (Besitzstandsregelung) Ruhegehaltfähige Zeit: bis 31.12.1991: 7 Jahre 303.00 Tage ab 01.01.1992: 16 Jahre 275.00 Tage Gemäß 85 Abs. 1 S. 4 verbleiben davon 14 Jahre 213.00 Tage Ruhegehaltssatz: Besitzstand zum 31.12.1991: 35.00 % Erhöhung ab 01.01.1992: 14.58 x 1% = 14.58 % Ruhegehalt für Max Muster - Seite 1

zusammen: 49.58 % Begrenzung gem. 85 Abs. 4(2) BeamtVG (bis 1991 geltendes Recht) Ruhegehaltfähige Zeit : 24 Jahre 213.00 Tage... wird nach 14 BeamtVG (alte Fassung) aufgerundet auf 25 Jahre 0.00 Tage Ruhegehaltssatz: 65.00 % Der Ruhegehaltssatz wird nach Besitzstandsregelung ( 85(1) BeamtVG) berechnet und beträgt: 49.58 % Hinweis zur zukünftigen Entwicklung des Ruhegehalts ( 69e BeamtVG): Beginnend mit der ersten Anpassung der Dienstbezüge nach dem 31.12.2002 werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei der Berechnung des Ruhegehalts um einem Faktor gekürzt. Nach der 1. Anpassung (April 2003) betrug dieser Faktor 0.99458, nach der 2. (April '04) 0.98917, nach der 3. (Aug. '04) 0.98375. Aktueller Faktor: 0.97833 (4. Anpassung) Nach der 8. Anpassung zählen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wieder voll; dafür wird ab diesem Zeitpunkt der Ruhegehaltsatz entsprechend einer Absenkung des erreichbaren Höchstsatz von 75% auf 71,75% gekürzt. Daher wird ab der 8. Anpassung nach dem 31.12.2002 folgender Ruhegehaltssatz festgesetzt: 49.58% x 0.95667 = 47.43 % Das Mindestruhegehalt ( 14(4) BeamtVG) ist von den Kürzungen nicht betroffen. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 2

Berechnung der Versorgungsbezüge Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt (Besoldungsgruppe A 13, Stufe 9) Familienzuschlag (FZ): Zusammen: 3746.15 EUR 108.44 EUR 3854.59 EUR Die aktuelle Besoldungstabelle ist die 4. Anpassung nach dem 31.12.2002. Gem. 69e(3) BeamtVG wird nur folgender Anteil der Dienstbezüge berücksichtigt: 3854.59 EUR x 0.97833 = 3771.06 EUR Ruhegehalt: 3771.06 EUR x 49.58 % = Erhöhung des Ruhegehalts um feste Beträge: nach 50(1) BeamtVG (Kinderanteil im FZ): Die gesamte Versorgung beträgt 1869.69 + 92.75 = Sonderbetrag für ein Kind einmalig im Juli 1869.69 EUR 92.75 EUR 1962.44 EUR 25.56 EUR Berechnung des Kindererziehungszuschlags ( 50a BeamtVG) Erziehungszeiten, die dem Beamten zuzuordnen sind: 02.09.1992: Tochter Erziehungszeiten: 02.09.1992-03.10.1994 Es folgt die Berechnung des Kindererziehungszuschlags (KEZ) gem. 50a BeamtVG einschließlich der Begrenzungsregelung gem. 50a Abs. 5. 01.10.1992-31.12.1992: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 3.00 Monate: 6.53 EUR Anteil Ruhegehalt: 92.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 20.42 EUR Höchstgrenze: 3.00 Monate * 1.7428 * 26.13 EUR/12: 11.38 EUR 01.01.1993-31.12.1993: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 12.00 Monate: 26.13 EUR Anteil Ruhegehalt: 365.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 81.01 EUR Höchstgrenze: 12.00 Monate * 1.7933 * 26.13 EUR/12: 46.86 EUR 01.01.1994-03.10.1994: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 9.10 Monate: 19.82 EUR Anteil Ruhegehalt: 276.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 61.26 EUR Höchstgrenze: 9.10 Monate * 1.8558 * 26.13 EUR/12: 36.77 EUR Summe Kindererziehungszuschlag (KEZ): 0.00 EUR Ruhegehalt für Max Muster - Seite 3

Berechnung des Kindererziehungsergänzungszuschlags ( 50b BeamtVG) Für keine dieser Erziehungszeiten wird ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Aus dieser Berechnung lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche ableiten. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 4

Ruhegehaltsberechnung Erstellungsdatum: 14.10.2008 Personendaten Name: Max Muster Geburtsdatum: 25.06.1964 Anzuwendendes Recht: Niedersachsen Gesetzliche Altersgrenze: 31.07.2029 (Ende des Schulhalbjahres) Gewähltes Pensionsdatum: 01.10.2008 Grund: Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand Das letzte Amt wurde erst nach dem 1.1.1999 ausgeübt. Laufbahndaten 14.08.1983-03.09.1988: Hochschulstudium Von 5 J. 21 T. rgf.: 4 Jahre 184.00 Tage 04.09.1988-13.10.1989: Vollzeitbeschäftigung Referendariat Von 1 J. 40 T. rgf.: 1 Jahr 40.00 Tage 14.10.1989-01.10.2008: Vollzeitbeschäftigung Studienrätin Von 18 J. 353 T. rgf.: 18 Jahre 353.00 Tage Berechnung des Ruhegehaltssatzes Berechnung nach 14 BeamtVG Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit An Fach- und Hochschulausbildung werden nur 3 Jahre 0.00 Tage statt 4 Jahre, 184 Tage berücksichtigt ( 12(1) BeamtVG). Übrige gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit: 20 Jahre 28.00 Tage Zusammen: 23 Jahre 28.00 Tage Ruhegehaltssatz: 23.08 Jahre x 1.875% = 43.28 % Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG (Besitzstandsregelung) Ruhegehaltfähige Zeit: bis 31.12.1991: 7 Jahre 303.00 Tage ab 01.01.1992: 16 Jahre 274.00 Tage Gemäß 85 Abs. 1 S. 4 verbleiben davon 14 Jahre 212.00 Tage Ruhegehaltssatz: Besitzstand zum 31.12.1991: 35.00 % Ruhegehalt für Max Muster - Seite 1

Erhöhung ab 01.01.1992: 14.58 x 1% = 14.58 % zusammen: 49.58 % Begrenzung gem. 85 Abs. 4(2) BeamtVG (bis 1991 geltendes Recht) Ruhegehaltfähige Zeit : 24 Jahre 212.00 Tage... wird nach 14 BeamtVG (alte Fassung) aufgerundet auf 25 Jahre 0.00 Tage Ruhegehaltssatz: 65.00 % Der Ruhegehaltssatz wird nach Besitzstandsregelung ( 85(1) BeamtVG) berechnet und beträgt: 49.58 % Nach 14(6) BeamtVG (i.d.f. vom 1.1.1999) beträgt das Ruhegehalt für mindestens 6 Monate, längstens aber für die Dauer von 3 Jahren des einstweiligen Ruhestands 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, in der sich der Beamte zuletzt befunden hat. Hinweis zur zukünftigen Entwicklung des Ruhegehalts ( 69e BeamtVG): Beginnend mit der ersten Anpassung der Dienstbezüge nach dem 31.12.2002 werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei der Berechnung des Ruhegehalts um einem Faktor gekürzt. Nach der 1. Anpassung (April 2003) betrug dieser Faktor 0.99458, nach der 2. (April '04) 0.98917, nach der 3. (Aug. '04) 0.98375. Aktueller Faktor: 0.97833 (4. Anpassung) Nach der 8. Anpassung zählen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wieder voll; dafür wird ab diesem Zeitpunkt der Ruhegehaltsatz entsprechend einer Absenkung des erreichbaren Höchstsatz von 75% auf 71,75% gekürzt. Daher wird ab der 8. Anpassung nach dem 31.12.2002 folgender Ruhegehaltssatz festgesetzt: 49.58% x 0.95667 = 47.43 % Das Mindestruhegehalt ( 14(4) BeamtVG) ist von den Kürzungen nicht betroffen. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 2

Berechnung der Versorgungsbezüge Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt (Besoldungsgruppe A 13, Stufe 9) Familienzuschlag (FZ): Zusammen: 3746.15 EUR 108.44 EUR 3854.59 EUR Die aktuelle Besoldungstabelle ist die 4. Anpassung nach dem 31.12.2002. Gem. 69e(3) BeamtVG wird nur folgender Anteil der Dienstbezüge berücksichtigt: 3854.59 EUR x 0.97833 = 3771.06 EUR Ruhegehalt: 3771.06 EUR x 49.58 % = Erhöhung des Ruhegehalts um feste Beträge: nach 50(1) BeamtVG (Kinderanteil im FZ): Die gesamte Versorgung beträgt 1869.69 + 92.75 = Sonderbetrag für ein Kind einmalig im Juli 1869.69 EUR 92.75 EUR 1962.44 EUR 25.56 EUR Berechnung des Kindererziehungszuschlags ( 50a BeamtVG) Erziehungszeiten, die dem Beamten zuzuordnen sind: 02.09.1992: Tochter Erziehungszeiten: 02.09.1992-03.10.1994 Es folgt die Berechnung des Kindererziehungszuschlags (KEZ) gem. 50a BeamtVG einschließlich der Begrenzungsregelung gem. 50a Abs. 5. 01.10.1992-31.12.1992: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 3.00 Monate: 6.53 EUR Anteil Ruhegehalt: 92.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 20.42 EUR Höchstgrenze: 3.00 Monate * 1.7428 * 26.13 EUR/12: 11.38 EUR 01.01.1993-31.12.1993: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 12.00 Monate: 26.13 EUR Anteil Ruhegehalt: 365.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 81.01 EUR Höchstgrenze: 12.00 Monate * 1.7933 * 26.13 EUR/12: 46.86 EUR 01.01.1994-03.10.1994: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 9.10 Monate: 19.82 EUR Anteil Ruhegehalt: 276.00 Tage / 23.08 Jahre * 1869.69 EUR: 61.26 EUR Höchstgrenze: 9.10 Monate * 1.8558 * 26.13 EUR/12: 36.77 EUR Summe Kindererziehungszuschlag (KEZ): 0.00 EUR Ruhegehalt für Max Muster - Seite 3

Berechnung des Kindererziehungsergänzungszuschlags ( 50b BeamtVG) Für keine dieser Erziehungszeiten wird ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Aus dieser Berechnung lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche ableiten. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 4

Ruhegehaltsberechnung Erstellungsdatum: 14.10.2008 Personendaten Name: Max Muster Geburtsdatum: 25.06.1964 Anzuwendendes Recht: Niedersachsen Gesetzliche Altersgrenze: 31.07.2029 (Ende des Schulhalbjahres) Gewähltes Pensionsdatum: 01.10.2008 Grund: Vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit Laufbahndaten 14.08.1983-03.09.1988: Hochschulstudium Von 5 J. 21 T. rgf.: 4 Jahre 184.00 Tage 04.09.1988-13.10.1989: Vollzeitbeschäftigung Referendariat Von 1 J. 40 T. rgf.: 1 Jahr 40.00 Tage 14.10.1989-01.10.2008: Vollzeitbeschäftigung Studienrätin Von 18 J. 353 T. rgf.: 18 Jahre 353.00 Tage Berechnung des Ruhegehaltssatzes Berechnung nach 14 BeamtVG Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit An Fach- und Hochschulausbildung werden nur 3 Jahre 0.00 Tage statt 4 Jahre, 184 Tage berücksichtigt ( 12(1) BeamtVG). Übrige gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit: 20 Jahre 28.00 Tage Zurechnungszeit bis 30.06.2024 (2/3 * 15 Jahre, 273.00 Tage): 10 Jahre 182.00 Tage zusammen: 33 Jahre 210.00 Tage Ruhegehaltssatz: 33.58 Jahre x 1.875% = 62.96 % Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG (Besitzstandsregelung) Ruhegehaltfähige Zeit: bis 31.12.1991: 7 Jahre 303.00 Tage ab 01.01.1992: 16 Jahre 274.00 Tage Zurechnungszeit bis 30.06.2019 (1/3 * 10 Jahre, 272.00 Tage): 3 Jahre 212.34 Tage ab 01.01.1992 zusammen: 20 Jahre 121.34 Tage Gemäß 85 Abs. 1 S. 4 verbleiben davon 18 Jahre 59.34 Tage Ruhegehalt für Max Muster - Seite 1

Ruhegehaltssatz: Besitzstand zum 31.12.1991: 35.00 % Erhöhung ab 01.01.1992: 18.16 x 1% = 18.16 % zusammen: 53.16 % Da die Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG zu keinem günstigeren Ergebnis führt, erübrigt sich die Berechnung der Begrenzung nach 85 Abs. 4(2) BeamtVG. Der Ruhegehaltssatz wird nach neuem Recht berechnet und beträgt: 62.96 % Versorgungsabschlag...... auf das Ruhegehalt gemäß 14(3) BeamtVG für die Zeit vom 02.10.2008 bis 30.06.2027: 3.6 % x 18.75 Jahre = 67.50 % Dieser Wert wird begrenzt durch den maximalen Versorgungsabschlag in Höhe von 10.80 % Der Abschlag wirkt für die Gesamtdauer der Zahlung von Versorgungsbezügen. Hinweis zur zukünftigen Entwicklung des Ruhegehalts ( 69e BeamtVG): Beginnend mit der ersten Anpassung der Dienstbezüge nach dem 31.12.2002 werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei der Berechnung des Ruhegehalts um einem Faktor gekürzt. Nach der 1. Anpassung (April 2003) betrug dieser Faktor 0.99458, nach der 2. (April '04) 0.98917, nach der 3. (Aug. '04) 0.98375. Aktueller Faktor: 0.97833 (4. Anpassung) Nach der 8. Anpassung zählen die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wieder voll; dafür wird ab diesem Zeitpunkt der Ruhegehaltsatz entsprechend einer Absenkung des erreichbaren Höchstsatz von 75% auf 71,75% gekürzt. Daher wird ab der 8. Anpassung nach dem 31.12.2002 folgender Ruhegehaltssatz festgesetzt: 62.96% x 0.95667 = 60.23 % Das Mindestruhegehalt ( 14(4) BeamtVG) ist von den Kürzungen nicht betroffen. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 2

Berechnung der Versorgungsbezüge Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt (Besoldungsgruppe A 13, Stufe 9) Familienzuschlag (FZ): Zusammen: 3746.15 EUR 108.44 EUR 3854.59 EUR Die aktuelle Besoldungstabelle ist die 4. Anpassung nach dem 31.12.2002. Gem. 69e(3) BeamtVG wird nur folgender Anteil der Dienstbezüge berücksichtigt: 3854.59 EUR x 0.97833 = 3771.06 EUR Ruhegehalt: 3771.06 EUR x 62.96 % = abzgl. Versorgungsabschlag -2374.26 EUR x 10.80 % = Es resultiert ein Ruhegehalt von Erhöhung des Ruhegehalts um feste Beträge: nach 50(1) BeamtVG (Kinderanteil im FZ): Die gesamte Versorgung beträgt 2117.84 + 92.75 = Sonderbetrag für ein Kind einmalig im Juli 2374.26 EUR -256.42 EUR 2117.84 EUR 92.75 EUR 2210.59 EUR 25.56 EUR Berechnung des Kindererziehungszuschlags ( 50a BeamtVG) Erziehungszeiten, die dem Beamten zuzuordnen sind: 02.09.1992: Tochter Erziehungszeiten: 02.09.1992-03.10.1994 Es folgt die Berechnung des Kindererziehungszuschlags (KEZ) gem. 50a BeamtVG einschließlich der Begrenzungsregelung gem. 50a Abs. 5. 01.10.1992-31.12.1992: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 3.00 Monate: 6.53 EUR Anteil Ruhegehalt: 92.00 Tage / 33.58 Jahre * 2374.26 EUR: 17.82 EUR Höchstgrenze: 3.00 Monate * 1.7428 * 26.13 EUR/12: 11.38 EUR 01.01.1993-31.12.1993: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 12.00 Monate: 26.13 EUR Anteil Ruhegehalt: 365.00 Tage / 33.58 Jahre * 2374.26 EUR: 70.70 EUR Höchstgrenze: 12.00 Monate * 1.7933 * 26.13 EUR/12: 46.86 EUR 01.01.1994-03.10.1994: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 9.10 Monate: 19.82 EUR Anteil Ruhegehalt: 276.00 Tage / 33.58 Jahre * 2374.26 EUR: 53.46 EUR Höchstgrenze: 9.10 Monate * 1.8558 * 26.13 EUR/12: 36.77 EUR Ruhegehalt für Max Muster - Seite 3

Summe Kindererziehungszuschlag (KEZ): 0.00 EUR Berechnung des Kindererziehungsergänzungszuschlags ( 50b BeamtVG) Für keine dieser Erziehungszeiten wird ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Aus dieser Berechnung lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche ableiten. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 4

Ruhegehaltsberechnung Erstellungsdatum: 14.10.2008 Personendaten Name: Max Muster Geburtsdatum: 25.06.1964 Anzuwendendes Recht: Niedersachsen Gesetzliche Altersgrenze: 31.07.2029 (Ende des Schulhalbjahres) Gewähltes Pensionsdatum: 01.10.2008 Grund: Vorzeitige Pensionierung nach einem Dienstunfall Laufbahndaten 14.08.1983-03.09.1988: Hochschulstudium Von 5 J. 21 T. rgf.: 4 Jahre 184.00 Tage 04.09.1988-13.10.1989: Vollzeitbeschäftigung Referendariat Von 1 J. 40 T. rgf.: 1 Jahr 40.00 Tage 14.10.1989-01.10.2008: Vollzeitbeschäftigung Studienrätin Von 18 J. 353 T. rgf.: 18 Jahre 353.00 Tage Berechnung des Ruhegehaltssatzes Berechnung nach 14 BeamtVG Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit An Fach- und Hochschulausbildung werden nur 3 Jahre 0.00 Tage statt 4 Jahre, 184 Tage berücksichtigt ( 12(1) BeamtVG). Übrige gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit: 20 Jahre 28.00 Tage Zurechnungszeit bis 30.06.2024 (1/3 * 15 Jahre, 273.00 Tage): 5 Jahre 91.00 Tage zusammen: 28 Jahre 119.00 Tage Ruhegehaltssatz: 28.33 Jahre x 1.875% = 53.12 % Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG (Besitzstandsregelung) Ruhegehaltfähige Zeit: bis 31.12.1991: 7 Jahre 303.00 Tage ab 01.01.1992: 16 Jahre 274.00 Tage Zurechnungszeit bis 30.06.2019 (1/6 * 10 Jahre, 272.00 Tage): 1 Jahr 288.67 Tage ab 01.01.1992 zusammen: 18 Jahre 197.67 Tage Gemäß 85 Abs. 1 S. 4 verbleiben davon 16 Jahre 135.67 Tage Ruhegehalt für Max Muster - Seite 1

Ruhegehaltssatz: Besitzstand zum 31.12.1991: 35.00 % Erhöhung ab 01.01.1992: 16.37 x 1% = 16.37 % zusammen: 51.37 % Da die Berechnung nach 85 Abs. 1 BeamtVG zu keinem günstigeren Ergebnis führt, erübrigt sich die Berechnung der Begrenzung nach 85 Abs. 4(2) BeamtVG. Der Ruhegehaltssatz wird nach neuem Recht berechnet und beträgt: 53.12 % Nach 36 BeamtVG (Unfallruhegehalt) erhöht sich der Satz um 20.0% auf 73.12 %. Hinweis zur zukünftigen Entwicklung des Ruhegehalts ( 69e BeamtVG): Das Unfallruhegehalt ( 36(3) BeamtVG) ist gemäß 69e Abs. 6 nicht von zukünftigen Kürzungen betroffen. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 2

Berechnung der Versorgungsbezüge Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt (Endstufe der Besoldungsgruppe A 13): Familienzuschlag (FZ): Zusammen: 4038.20 EUR 108.44 EUR 4146.64 EUR Die aktuelle Besoldungstabelle ist die 4. Anpassung nach dem 31.12.2002. Gem. 69e(3) BeamtVG wird nur folgender Anteil der Dienstbezüge berücksichtigt: 4146.64 EUR x 0.97833 = 4056.78 EUR Ruhegehalt: 4056.78 EUR x 73.12 % = Erhöhung des Ruhegehalts um feste Beträge: nach 50(1) BeamtVG (Kinderanteil im FZ): Die gesamte Versorgung beträgt 2966.32 + 92.75 = Sonderbetrag für ein Kind einmalig im Juli 2966.32 EUR 92.75 EUR 3059.07 EUR 25.56 EUR Berechnung des Kindererziehungszuschlags ( 50a BeamtVG) Erziehungszeiten, die dem Beamten zuzuordnen sind: 02.09.1992: Tochter Erziehungszeiten: 02.09.1992-03.10.1994 Es folgt die Berechnung des Kindererziehungszuschlags (KEZ) gem. 50a BeamtVG einschließlich der Begrenzungsregelung gem. 50a Abs. 5. 01.10.1992-31.12.1992: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 3.00 Monate: 6.53 EUR Anteil Ruhegehalt: 92.00 Tage / 28.33 Jahre * 2966.32 EUR: 26.39 EUR Höchstgrenze: 3.00 Monate * 1.7428 * 26.13 EUR/12: 11.38 EUR 01.01.1993-31.12.1993: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 12.00 Monate: 26.13 EUR Anteil Ruhegehalt: 365.00 Tage / 28.33 Jahre * 2966.32 EUR: 104.71 EUR Höchstgrenze: 12.00 Monate * 1.7933 * 26.13 EUR/12: 46.86 EUR 01.01.1994-03.10.1994: KEZ = 26.13 EUR * 0.0833 * 9.10 Monate: 19.82 EUR Anteil Ruhegehalt: 276.00 Tage / 28.33 Jahre * 2966.32 EUR: 79.17 EUR Höchstgrenze: 9.10 Monate * 1.8558 * 26.13 EUR/12: 36.77 EUR Summe Kindererziehungszuschlag (KEZ): 0.00 EUR Ruhegehalt für Max Muster - Seite 3

Berechnung des Kindererziehungsergänzungszuschlags ( 50b BeamtVG) Für keine dieser Erziehungszeiten wird ein Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Aus dieser Berechnung lassen sich keinerlei rechtliche Ansprüche ableiten. Ruhegehalt für Max Muster - Seite 4