STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

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Transkript:

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN DES GRÜNORDNUNGSPLANS 3 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. Textliche Festsetzungen des Grünordnungsplans 3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 3 Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Pkt. 25 a BauGB) 3 1.2.1. Neupflanzung von großkronigen Laubbäumen 3 1.2.2. Baum-Strauchpflanzungen 4 Vollzugsfrist 4 Erhaltungsgebot / Neupflanzungen 4 Einfriedungen 4 Artenschutzrechtliche Festsetzungen (Baufeldfreimachung) 4 Hinweise 5

3 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN DES GRÜNORDNUNGSPLANS 1. Textliche Festsetzungen des Grünordnungsplans 1.1. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die als Ausgleichsflächen vorgesehenen Flächen werden als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Es sind dies: - P9: eine ca. 9,60 m breite 754 m² große Fläche im Süden von Fl. Nr. 2382 (Gem. Bad Königshofen), die diesem Bebauungsplan als Ausgleichsfläche zugeordnet wird. Dort wird eine ca. fünf- bis siebenreihige Baum-Strauchpflanzung (Artenzusammensetzung Pflanzgrößen siehe unten) mit einer Breite von ca. 8 m angelegt. Dadurch kann eine Gehölzkulisse aufgebaut werden, die die gesamte Anlage von Süden besser in die Landschaft einbindet. - P10: eine ca. 20 m breite, 2.225 m² große Fläche im Norden und Osten von Fl. Nr. 2382 (Gem. Bad Königshofen), die diesem Bebauungsplan als Ausgleichsfläche zugeordnet wird. Dort wird auf dem ostseitigen Streifen eine ca. sieben- bis zehnreihige Baum- Strauchpflanzung (Artenzusammensetzung Pflanzgrößen siehe unten) mit einer Breite von ca. 10-15 m angelegt. Hier entsteht eine Gehölzkulisse, die die bereits vorhandene Gehölzpflanzung (P 8) im Osten ergänzt und die gesamte Anlage von dieser Seite besser in die Landschaft einbindet. Im Norden wird im Bereich der anbaufreien Zone entlang der Bundessstraße eine magere Wiese angelegt. - P11: die Pflanzung einer Baumreihe mit 5 großkronigen Einzelbäumen auf der Nordseite des Baufeldes auf Fl. Nr. 2382 (Gem. Bad Königshofen) außerhalb der anbaufreien Zone entlang der B 279. - P12: die Pflanzung von 6 großkronigen Einzelbäumen am Südrand der Baugrenze auf Fl. Nr. 2382 (Gem. Bad Königshofen). Diese südseitige Baumreihe kann im Zuge einer späteren Erweiterung nach Süden wieder beseitigt werden 1.2. Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 Abs. 1 Pkt. 25 a BauGB) 1.2.1. Neupflanzung von großkronigen Laubbäumen In der Nord- und Südseite des Baufeldes wird je eine Baumreihe angelegt. Dazu werden insgesamt 5 bzw. 6 großkronige Laubbäume mit Stückzahl- und Standortbindung gepflanzt. Geeignete großkronige Laubbäume sind: Spitz-Ahorn Acer platanoides Winter-Linde Tilia cordata Feld-Ahorn Acer campestre Vogel-Kirsche Prunus avium Mindestgröße der Gehölze: Hochstamm 3 x v., m. B., Stammumfang (STU) 14-16 cm Baumbewässerungseinrichtungen werden empfohlen, der unversiegelte Wurzelraum sollte mindestens 4 m² groß sein. Bei der Trassierung der Ver- und Entsorgungsleitungen ist darauf zu achten, dass diese nicht im Bereich der geplanten Baumpflanzungen liegen.

4 1.2.2. Baum-Strauchpflanzungen Die Baum-Strauchpflanzungen werden mit einheimischen Gehölzarten ausgebildet (Pflanzraster: ca. 1,5 m; Abstand der Reihen, ca. 1 m Abstand in der Reihe), mit etwa 5 % Bäumen 1. und 2. Ordnung (Spitz-Ahorn, Winter-Linde, Feld-Ahorn, Wild-Kirsche) als Heister auf, um eine Höhenstaffelung zu erreichen. Vorgesehene Gehölzarten sind: Bäume 1. Ordnung: Spitz-Ahorn Winter-Linde Acer platanoides Tilia cordata Bäume 2. Ordnung: Feld-Ahorn Wild-Kirsche Sträucher: Blut-Hartriegel Hasel Schwarzer Holunder Gemeine Heckenkirsche Liguster Pfaffenhütchen Hundsrose Acer campestre Prunus avium Cornus sanguinea Corylus avellana Sambucus nigra Lonicera xylosteum Ligustrum vulgare Euonymus europaeus Rosa canina Randstreifen und Restflächen werden als Wiesen eingesät. 1.3. Vollzugsfrist Die Pflanzungen sind mit dem Beginn der Baumaßnahmen spätestens in der darauffolgenden Vegetationsperiode durchzuführen. 1.4. Erhaltungsgebot / Neupflanzungen Sämtliche Pflanzungen sind vom jeweiligen Eigentümer ordnungsgemäß im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Bei wesentlichen Ausfällen der Pflanzung (über 10 %) ist auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachpflanzung auf Kosten des Eigentümers in der bis dahin erreichten Größe zu verlangen. 1.5. Einfriedungen Die Einfriedung des Gesamtgeländes erfolgt auf der der Anlage zugewandten Seite (Innenseite) der Pflanzungen. 1.6. Artenschutzrechtliche Festsetzungen (Baufeldfreimachung) Der Beginn der Bodenarbeiten (Abschieben des Oberbodens) muss außerhalb der Brutzeit der bodenbrütenden Vogelarten, also nicht zwischen Anfang März und Ende Juli liegen. Falls der Beginn der Baumaßnahmen innerhalb des Brutzeitraums, also zwischen Anfang März und Ende Juli liegen soll, so muss auf den betroffenen Flächen ab Anfang März eine Schwarzbrache eingehalten werden.

5 1.7. Hinweise Bodenschutz: Der anstehende Oberboden ist zur Wiederverwendung zu sichern (DIN 18915/3). Bei einer Lagerung von mehr als 8 Wochen ist der Oberboden zum Schutz gegen Erosion und zum Erhalt des Bodenlebens zwischen zu begrünen. Reduzierung der Versiegelung auf die unbedingt erforderlichen Flächen sowie Verwendung durchlässiger Beläge in den Freiflächen soweit möglich. Empfehlungen für die Gestaltung der privaten Randeingrünung: Auf die Verwendung von Nadelgehölzen soll insbesondere in den Randbereichen zur freien Landschaft verzichtet werden.

6 Aufgestellt: Für die Stadt Bad Königshofen: Bad Neustadt an der Saale, den. Bad Königshofen, den... Armin Röder Architekt Thomas Helbling 1. Bürgermeister