Angebot: Technische Assistenz. Umsetzungsregelungen

Ähnliche Dokumente
Jugendcoaching: Kurzkonzept. Version Oktober neba.at/jugendcoaching. Gefördert von: NEBA ist eine Initiative des Bundessozialamtes

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen

Mag. Heinrich Ostermann, Stellvertretender Leiter der Arbeitsassistenz, Jugend am Werk, NEBA-Netzwerk

Integrationsfachdienste

Ein Kooperationsprojekt von:

Umsetzungsregelungen Version

BULGARIEN FRANKREICH DEUTSCHLAND ITALIEN EMPFEHLUNGEN

Richtlinie Qualifizierung und Beschäftigung

Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

PRODUKTIONSSCHULE SPACELAB

Standort Millerntorplatz 1, Start

Wie die IV Arbeitgeber und Mitarbeitende unterstützen kann. Roger Schmied, Leiter Abteilung Eingliederungsmanagement

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03

06 / ARBEITSASSISTENZ FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER

Persönliche Assistenz. am Arbeitsplatz. sozialministeriumservice.at. MMag. Martin H. Staudinger Leiter Sozialministeriumservice Vorarlberg

BABE Tirol Behinderung Ausbildung Beschäftigung. Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm Tirol

Berufsorientierung. STAR Schule trifft Arbeitswelt

Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX

Herzlich Willkommen!

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

FEM Süd FRAUENASSISTENZ

Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Berufseingliederung bei Menschen im Autismusspektrum

Behinderung Ausbildung - Beschäftigung Vorarlberg. Regionales arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm

Umsetzungsregelungen Version 1.0 Stand

Methoden der Berufswahlvorbereitung in Sonderschulen Markus Betschart. Seite 1

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderung

Neue Wege in den Beruf für Menschen mit Behinderungen

Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern

Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

BiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze

Landesprogramm Gute und sichere Arbeit

Tagung NEETs something to do. Jugend, Bildung, Armut.

Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen

Streifzug durch das Arbeitsrecht IBM, 10. November 2014

Aufgaben, Ziele und Möglichkeiten des Integrationsfachdienstes bei der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Return-to-work. EU Strategie - Ansätze in Europa Wien, Dr.in Irene Kloimüller MBA Wert: Arbeit

3. Hamburger Qualifizierungsoffensive/ Info Berufsbegleitende verkürzte Nachqualifizierung GPA

Qualifizierung mit Perspektive für Menschen mit Behinderungen

wir über uns Wir wollen Perspektiven schaffen, denn Arbeit ist für das Selbstwertgefühl der Menschen von großer Bedeutung.

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Willkommen in der BBRZ Gruppe

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Arbeitsassistenz Fachtage 2016

Assistierende Technologien. Der Universitätslehrgang und was die Zukunft bringt

Mensch - Natur. Leitbild

Mobiles Team des Sonderpädagogischen Zentrums für sehbehinderte Kinder

Dienstleistungen& Förderungen

Recht auf Arbeit am Bespiel der Inklusion Schwerbehinderter Jugendlicher in der Ausbildung

AusBildung bis 18. KOST Vernetzung. sozialministeriumservice.at. Gabriele Krainz

Einrichtungen. Kirchenbezirksbeauftragte für Flucht und Migration Stabstelle Flucht und Migration beim Diakonischen Werk

Informationen zur Arbeitsassistenz und Antragstellung

RICHTLINIE. Jugendcoaching. des. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, zur Durchführung der Maßnahmen Jugendcoaching

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider

Kooperationsprojekt Finish for Future. Abschlussorientierte Nachqualifizierung. Für Angestellte und Nichtbeschäftigte

Erwerbstätigkeit und Ausbildung bei ungünstigen sozialen Umfeldbedingungen. Bildungschancen über modulare Qualifikationen für junge Mütter und Väter

Geflüchtete Menschen gemeinsam unterstützen. Informationen für ehrenamtliche Helfer

Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt!

Die Perspektive wechseln

Workshop 5: Was können wir vom Konzept Supported Employment (SE) lernen?

Arbeitsassistenz Fachtage 2016

Fachbereich Arbeitsassistenz im dabei-austria POSITIONSPAPIER ARBEITSASSISTENZ

Satzung zur Evaluation an der Beuth-Hochschule für Technik Berlin

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Wiedereingliederung und Berufsbegleitung bipolar erkrankter Menschen im Arbeitsleben

BABE KÄRNTEN

SIMBA. Sicherheit im Alter betreut zu Hause. Ein Modellprojekt des Sozialdienstes Germering gefördert vom Bayerischen Sozialministerium

Inklusion braucht Information und Beratung

Teilzeitberufsausbildung (TEP) Einstieg begleiten Perspektiven öffnen

Integrationsamt Aufgaben Leistungen

Pole Position Startklar für den Arbeitsmarkt

Herzlich willkommen. zum Unternehmerfrühstück Kooperative Berufsausbildung Die Chance für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf

Merkblatt Qualitätsnachweis

Informationen zur AZAV-Zulassung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Qualifizierung als TrainerIn im Wissenschaftsbereich. Weiterbildungsprogramm

Selbständig erwerbstätige türkische Staatsangehörige können sich nicht auf den ARB 1/80 berufen.

Biografische Sammlung. Lebenslinie. Klarheit über Umfang und Aufwand persönlichen Nutzen abschätzen. zusammenstellen

AutismusZentrum Bruchsal. Ausbildung & Beruf. BerufsVorbereitendeBildungsMaßnahme. Begleitung in Ausbildung und Beruf. Coaching im Studium

Fachkräftemangel als Chance für die berufliche Rehabilitation? Neue Wege und Konzepte zur Zusammenarbeit von Unternehmen und Berufsförderungswerken.

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Institut für Sozialdienste Vorarlberg. Wir helfen WEITER.

Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe

Herzlich Willkommen Leistungen und Hilfsmöglichkeiten des Integrationsamtes Berlin. Referentin: Beate Jäger

Stand der Arbeit. Kinder und Jugendliche mit frühkindlichen Entwicklungsstörungen in der Schweiz Bericht des Bundesrats

Angebot. Kurzbeschreibung. Kontakt

Ausbildung zum/zur Arbeitserzieher/-in

Kreis Nordfriesland Fachdienst Jugend, Familie und Bildung SG KiTa/Kindertagespflege

GUT ZU TUN. Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung für Personen in besonderen Lebensverhältnissen in Berlin

Name Selbstbeschreibung Kontaktdaten

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Assistierte Ausbildung Chancengleichheit in der Ausbildung sicherstellen

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Transkript:

Angebot: Technische Assistenz Umsetzungsregelungen Version 1.2.2016

Inhaltsverzeichnis 1. Ziele... 3 2. Zielgruppe... 3 3. Organisation... 4 4.1 Beratung... 4 4.2 Begleitung... 4 5. Gender Mainstreaming/Diversity Management... 5 6. Umsetzung durch externe Partnerorganisationen... 5 7. BeraterInnen... 5 7.1 Qualifikation... 5 7.2 Monitoring Berufliche Integration... 6 8. Raumkonzept und Infrastruktur... 7 9. Schnittstellenmanagement... 7 2

1. Ziele Technische Assistenz bietet Unterstützung für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Integration. Technische Assistenz berät und begleitet Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Auswahl Anpassung Finanzierung Erlernen der Bedienung geeigneter technischer Hilfsmittel, um eine möglichst niederschwellige berufliche Integration der Menschen mit Behinderung zu fördern bzw. zu erhalten. Durch die nutzerinnenzentrierte Anwendung technischer Hilfsmittel bzw. die Adaptierung von Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen wird die Selbstständigkeit und Gesunderhaltung am Ausbildungsplatz oder (zukünftigen) Arbeitsplatz unterstützt. Das Ziel der Technischen Assistenz ist die technische Hilfsmittel-Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sollen dadurch mit einem passenden technischen Hilfsmittel ausgestattet werden, damit diese ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis erlangen oder sichern können. Die Beratung und Begleitung erfolgt kostenfrei, neutral und vertriebsunabhängig. 2. Zielgruppe Die Zielgruppe stellen Frauen und Männer mit Behinderung dar, welche erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn sie begünstigte Behinderte gemäß 2 BEinstG sind, oder dem Personenkreis gemäß 10a Abs. 2 bzw. Abs. 3a BEinstG angehören. Die Behinderung ist bei der Projektträgereinrichtung durch einen Bescheid nach 14 Abs. 1 oder Abs. 2 BEinstG bzw. nach den Behindertengesetzen der Länder nachzuweisen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, ist die Behinderung bei der Projektträgereinrichtung glaubhaft zu machen. Die Überprüfung, ob eine Person der Zielgruppe angehört, erfolgt durch das Sozialministeriumservice mittels Stichproben. 3

3. Organisation Technische Assistenz kann als eigenes Projekt gefördert werden: Bei der Anlage des Förderverfahrens in der Applikation Be-FIT wird festgelegt, dass die Projektträgereinrichtung das Angebot Technische Assistenz mit dem Code TASN durchführt. Die Pauschalierungsregelungen gemäß dem Handbuch zur Projektbearbeitung sind nicht anzuwenden. Technische Assistenz kann in Kombination mit einem Arbeitsassistenzprojekt gefördert werden: Bei der Anlage des Förderverfahrens in der Applikation Be-FIT wird festgelegt, dass die Projektträgereinrichtung die Technische Assistenz mit dem Code TAAA und die Arbeitsassistenz mit dem Code AAAA durchführt. Die Pauschalierungsregelungen gemäß dem Handbuch zur Projektbearbeitung sind anzuwenden. 4. Aufgaben Die Technische Assistenz bietet Beratung und Begleitung von Frauen und Männern mit Behinderung an: 4.1 Beratung Die Beratung umfasst u.a.: Die Abklärung, ob die Person bereits NEBA-Angebote in Anspruch genommen hat das Erfassen der Art der Behinderung der Person (Anamnese) das Informieren der Person sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Arten möglicher technischer Hilfsmittel die Abklärung über die weitere Vorgehensweise mit der Person 4.2 Begleitung Die Begleitung umfasst u.a.: Die ganzheitliche Arbeitsplatzevaluation unter Berücksichtigung der Umwelt, der Person und der Arbeitsprozesse, um einen herzustellen. Bezug zum möglichen Hilfsmittel 4

Das Optimieren der Arbeitssituation durch Veränderungen der Umwelt, des Arbeitsverhaltens und der Arbeitsprozesse und Bereitstellung von geeigneten Hilfsmitteln. die Auswahl die Anpassung (z.b. Begleitung zu Hilfsmittelfirmen) die Finanzierung (z.b. Angebote einholen, Hilfe bei Antragstellung, Gutachtenerstellung, Stellungnahmen im Individualförderungsverfahren für das Sozialministeriumservice) Unterstützung beim Erlernen der Bedienung des technischen Hilfsmittels 5. Gender Mainstreaming/Diversity Management Die Strukturen der Technischen Assistenz werden darauf ausgerichtet, die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse der TeilnehmerInnen zu berücksichtigen. Auf diese Weise sollen diese in ihrer Vielfalt angesprochen werden. Außerdem ist auf eine geschlechtersensible Sprache zu achten. Unterschiedliche soziale und ethnische Hintergründe sollen berücksichtigt werden. 6. Umsetzung durch externe Partnerorganisationen Technischen Assistenz wird, basierend auf den aktuellen Umsetzungsregelungen, im Rahmen von Förderverträgen durch das Sozialministeriumservice bzw. seine Landesstellen als Auftraggeber, mit den jeweiligen Projektträgereinrichtungen als AuftragnehmerInnen, zur Umsetzung in Auftrag gegeben. 7. BeraterInnen 7.1 Qualifikation Die MitarbeiterInnen der Technischen Assistenz benötigen: eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.b. für die Arbeit mit Körperbehinderten: Ergotherapieausbildung, für die Arbeit mit Hörbehinderten: Hörgeräteakustiker/in, für die Arbeit mit Sehbehinderten: Low-Vision-Trainer/in) oder eine fachlich vergleichbare Berufsausbildung 5

oder eine langjährige, einschlägige Berufserfahrung Darüber hinaus verfügen sie über Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen. Die MitarbeiterInnen der Technischen Assistenz sind mit den technischen Hilfsmitteln vertraut und verpflichten sich, sich laufend Wissen über die technischen Entwicklungen in diesem Bereich anzueignen. Weiters sollen die MitarbeiterInnen der Technischen Assistenz über gendersensible Gesprächs- und Beratungstechniken verfügen. Der Nachweis darüber ist mit Beginn der Tätigkeit zu erbringen, oder binnen zwei Jahren zu erwerben. 7.2 Monitoring Berufliche Integration Die MitarbeiterInnen der Technischen Assistenz sind verpflichtet TeilnehmerInnendaten in die Datenbank des Monitoring Berufliche Integration (MBI) einzugeben. Die Eingaben haben laufend (in der Regel wöchentlich) zu erfolgen, um die Daten aktuell zu halten. Grundsätzlich ist als Beginndatum das Datum einzugeben, an dem TeilnehmerIn und Träger übereinkommen, dass eine Begleitung im Rahmen der Technischen Assistenz beginnt. Ebenso ist das Enddatum laut dem tatsächlichen Ende der Teilnahme zu setzen. Dies kann z.b. der Zeitpunkt sein, ab dem das technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Die alleinige Beratung von TeilnehmerInnen ist nicht in das MBI einzugeben. Wird im Rahmen eines Projektes sowohl Arbeitsassistenz als auch Technische Assistenz angeboten (siehe Punkt 3) und erhält ein/e Teilnehmer/in Unterstützung in beiden Maßnahmen, sind 2 Teilnahmen in das MBI einzutragen. Eine Teilnahme für die Arbeitsassistenz (mit Eintritts- und Austrittsdatum personenbezogen und nicht personenbezogen) und eine Teilnahme für die Technische Assistenz (mit Eintritts- und Austrittsdatum nur personenbezogen). Die MitarbeiterInnen der Technischen Assistenz verpflichten sich zum Datenschutz (siehe Dienstleistungsvereinbarungen mit den Landesstellen des Sozialministeriumservice und Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung vor Weitergabe von Daten an Dritte). 6

8. Raumkonzept und Infrastruktur Die Umsetzung der Technischen Assistenz erfordert fixe, öffentlich gut erreichbare und beratungsgeeignete und -unterstützende anbelangt. Anlaufstellen, was Raum- und Infrastruktur 9. Schnittstellenmanagement Personen, welche die Technische Assistenz in Anspruch nehmen, ist gemeinsam, dass sie oft multiple und komplexe große Probleme haben, den Übergang in die Arbeitswelt bzw. den Verbleib in der Arbeitswelt ohne Unterstützung zu bewältigen. Die Zusammenarbeit mit anderen zielgruppenspezifischen Institutionen und Angeboten (NEBA) ist daher von großer Bedeutung. Um nachhaltige Lösungen und die Integration bzw. den Weiterverbleib in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten, ist im Sinne eines erfolgreichen Schnittstellenmanagements eine entsprechende Vernetzung, auch im Sinne von Übergabegesprächen, Voraussetzung. 7