Info- Veranstaltung Neu- Venedig 24.01.2015



Ähnliche Dokumente
STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Nachhaltigkeit. 36 Prozent können spontan nicht sagen, was sie mit Nachhaltigkeit verbinden. Assoziationen mit dem Begriff Nachhaltigkeit

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Energienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch

Einleitende Bemerkungen

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: Karte 3 Az.: S 3812a /6 St 34

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März I.

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni Allgemeiner Teil

Qualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Stand: Stadt: Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Die Gesellschaftsformen

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.

Bürgerhilfe Florstadt

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Vorsorgetrends 2012 Österreich

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Ettinger Frühlingserwachen 2014: Rückblick

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 S /3 St32

Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)

.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ"

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Großbeerener Spielplatzpaten

Perspektivenpapier Neue MedieN für innovative der Wert gemeinsamen HaNdelNs formate NutzeN WisseNscHaft im ÖffeNtlicHeN raum

Bebauungsplan Nr Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Ablauf bei der Synchronisation und Sortierung von Dateien aus mehreren Kameras

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Bürger fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

impact ordering Info Produktkonfigurator

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten

Fair-Fairer-Hamburg? Impulsvortrag zur Podiumsdiskussion

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Gewerblicher Grundstückshandel

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Menschen und Natur verbinden

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Elternumfrage Kita und Reception. Campus Hamburg

Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Codex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter

Nicht über uns ohne uns

Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

MUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels

PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten

Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle

Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl S. 447)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Transkript:

Google J.L.

Info-Veranstaltung der Vereinten Stimme für Neu- Venedig Themenschwerpunkte: am 24.01.2015 von 15 bis 17 Uhr im Vereinsheim der Wasserfreunde Neu- Venedig 1. Bebauungsplan XVI-21 Neu- Venedig 2. Hochwasserschutz / Revitalisierung der Müggelspree 3. Kanalsanierung in Neu- Venedig, Gründung eines Wasserverbandes 4. Ufer-/ Steganlagenkonzeption des Bezirks 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 6. Weiteres Vorgehen

1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig

1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig

1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig Berliner Wassergesetz (BWG) FÜNFTER TEIL Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses Abschnitt I Anlagen in und an oberirdischen Gewässern 62* Genehmigung (1) Anlagen in Gewässern sind Anlagen, die sich ganz oder teilweise in, unter oder über dem Gewässer befinden. Anlagen an Gewässern sind Anlagen, die sich bei Gewässern erster Ordnung in einem Abstand bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. (2) Die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Veränderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern bedarf der wasserbehördlichen Genehmigung, bei Sportbootsstegen sowie Anlagen in und an stehenden Gewässern zweiter Ordnung der Genehmigung des örtlich zuständigen Bezirksamtes; bei Anlagen der Sport- und Freizeitschifffahrt ohne Umschlag wassergefährdender Stoffe einschließlich Sportbootsstegen bedarf nur die Errichtung oder wesentliche Veränderung der Genehmigung. Sportbootsstege sind Einrichtungen zum Befestigen von Sportbooten, die von Einzelpersonen, Vereinen oder gewerblichen Unternehmen genutzt werden; hierunter fallen sowohl Einzel- als auch Sammelsteganlagen. Ausgenommen sind Anlagen, die einer sonstigen wasserbehördlichen Zulassung auf Grund des Wasserhaushaltsgesetzes oder dieses Gesetzes bedürfen. Bei Anlagen an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn die Anlagen nach dem Bauordnungsrecht einer Genehmigung, Zustimmung oder Erlaubnis bedürfen oder anzeigepflichtig sind. Die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen der Naturschutzbehörden auf der Grundlage einer nach den 18 bis 26 a des Berliner Naturschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung erfolgt im Einvernehmen mit der nach 85 zuständigen Behörde.

1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig Verwaltungsgericht Berlin, AZ.: VG 13 K 173.13 vom 12.12.2013:......

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree

3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes GdW Google

3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes

3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes

3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes

3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Bestandsanalyse:

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Zur Kapazitätsauslastung von Steganlagen Bei der Bestandsanalyse der im Untersuchungsraum anzutreffenden Bootsliegeplätze, Steganlagen und Sammelsteganlagen ist im Wesentlichen Bezug genommen worden auf die flächendeckende Kartierung der Gutachter MEDIA MARE für die Senatsverwaltung für Wirtschaft. Aufgrund Ihrer Analysen wurde von einer durchschnittlichen Leerstandsquote von 15 % im Berliner Durchschnitt, von lediglich 4,5 % für Treptow-Köpenick ausgegangen.... Als Fazit aus der Situation zur Leerstandsentwicklung kann für den Bezirk Treptow-Köpenick als traditionelles Wassersportgebiet gelten, dass die weitere Entwicklung des Wassersports, insbesondere der Sportbootliegeplätze, gegen den Berliner Trend sehr schwach nach oben tendiert, da auch 15 Jahre nach der Wiedervereinigung die Westberliner Nutzungsdichten noch nicht erreicht sind.

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Steganlagenkonzeption 5.1 Entwicklungsleitbild Schwerpunktbildung und Nutzungszonierung Nachhaltiger Umweltschutz und Umweltvorsorge Einfügungsgebot (Städtbaulich, verkehrlich, gestalterisch und ökologisch) Qualität vor Quantität Angebotsvielfalt bei gegenseitiger Rücksichtnahme Öffentlichkeit/zentraler Stellenwert der Ufer für die Erholungsvorsorge Kooperations- und Informationsprinzip Soziale Ausgewogenheit/Stufenkonzept

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Steganlagenkonzeption: 5.2.5 Neu Venedig Kurzcharakteristik und Entwicklungsziele: Landschaftsräumliche Lage im Berliner Urstromtal. Neu Venedig ist ein Siedlungsensemble, das von zahlreichen Kanälen durchzogen wird und daraus seine besondere Attraktivität ableitet. Charakteristisch sind Einfamilien- und Wochenendhäuser mit privaten Bootsliegeplätzen, die auf Grund der Enge der Kanäle zu-meist als kleine Häfen ausgeprägt sind. Gewässer II. Ordnung. Die geringe Ausdehnung der Kanäle bedingt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen der Gewässerökologie; damit verbunden sind hohe Anforderungen an die Umweltverträglichkeit vorhandener und geplanter Nutzungen; nach dem Landschaftspro-gramm hat der Schutz von Arten feuchter und nasser Standorte Priorität. Die Anzahl der Liegeplätze beträgt insgesamt 615. Bei den Liegeplätzen handelt es sich fast ausschließlich um private Stege. Die Ufer sind fast ausschließlich nicht öffentlich zugänglich. Hohe Anforderungen an den Grundwasserschutz bedingt durch hohe Grundwasserstände, fehlende Deckschichten und damit eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit, zudem unmittelbar angrenzendes Trinkwasserschutzgebiete. Vorrangfunktionen: Vorrangfunktion Wassersport im gesamten Verlauf der Kanäle (unter Berücksichtigung der Belange von Biotop- und Ressourcenschutz sowie der landseitigen Erholungsvorsorge und des Landschaftsbildes) Erhalt der als Häfen ausgeprägten privaten Liegeplätze. Private Einzelsteganlagen sind in Sammelsteganlagen umzuwandeln und zu verlagern

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption Leitbilder und Leitlinien 1. Schaffung durchgehender uferbegleitender Grünzüge und Sicherung deren Erreichbarkeit 2. Balance der vielfältigen Nutzungsstruktur 3. Vernetzung von besonderen Orten entlang der Gewässer 4. Erhalt und Entwicklung von Gewässerrandstreifen 5. Sicherung und Entwicklung Biotopverbund 6. Zielkonforme Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen im Bezirk sowie effektives Flächenmanagement

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption: Entwicklungsziele und Maßnahmen

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption: Entwicklungsziele und Maßnahmen

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzept: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten

4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz NatSchGBln) in der Fassung vom 29. Mai 2013, ABSCHNITT 2 Schutz und Pflege des Röhrichtbestands 29 Allgemeine Vorschriften (2) Als Röhricht im Sinne dieses Abschnitts geschützt sind: 1. Bestände von Schilf (Phragmites australis), beider Rohrkolbenarten (Typha angustifolia und Typha latifolia) und der Gemeinen Teichbinse (Schoenoplectus lacustris) sowie weitere krautige oder grasartige Pflanzen, wenn diese am Ufer mit den anderen genannten Arten eine Lebensgemeinschaft bilden, 2. die durch Hinweisschilder, Schutzvorkehrungen oder in sonstiger Weise gekennzeichneten Röhrichtanpflanzungsgebiete sowie 3. der den in Nummer 1 genannten Arten vorgelagerte oder allein vorkommende Schwimmblattpflanzengürtel; als Schwimmblattpflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten die Teichrose (Nuphar lutea), die Seerose (Nymphaea alba) und die Krebsschere (Stratiotes aloides). 31 Verbotene Handlungen (5) Die ordnungsgemäße Nutzung der am 31. Dezember 2003 bestehenden Anlagen in und an Gewässern bleibt von den Verboten des Absatzes 1 Nr. 1 unberührt, solange und soweit deren Betrieb nicht nach anderen Rechtsvorschriften rechtswidrig ist.

5. Fragen, Anregungen und Hinweise Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.1 Bebauungsplan XVI- 21 Neu- Venedig Maß der baulichen Nutzung: 60 m² + 30 m² = 90 m² (gem. NVO) -Terrasse/ offene Laube: 15 m² -Bootsschuppen/ -port: 20 m² -Geräteschuppen: 10 m² -Abwassergrube: 4 m² -Hauswasseranlage: 4 m² -Pkw- Stellplatz: 15 m² Summe: 68 m² 90 m² = 22 m² (Wohnfläche) - Erhalt der Eigenart von Neu- Venedig an allen Kanälen wäre wünschenswert gewesen, allerdings unter Berücksichtigung heutiger Mindeststandards - Überdachte Bootsliegeplätze und Dauerbewohner gehören zu Neu- Venedig - Wunsch nach mehr und besserer Beteiligung der Bürger/ Betroffenen vor Festlegung des B-Plan

5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.2 Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree - Zweifel an den Grundlagen zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete - Wunsch nach mehr Informationen/ Dialog bevor man solche Festlegungen trifft - Einklang zwischen Mensch und Natur

5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.3 Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes - Grundsätzlich wird die Gründung eines Wasserverbandes zum Erhalt der Kanäle begrüsst, aber z.t. nur wenn die Beschränkungen zur Nutzung der eigenen Grundstücke (ÜSG und B-Plan) gelockert werden. - Wunsch nach mehr Informationen im Vorfeld der Gründung - Wunsch nach Verlängerung der Frist (30.03.2015) in die Sommermonate

5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.4 Ufer-/ Steganlagenkonzeption des Bezirks - Die Kanäle in Neu- Venedig eignen sich nicht für Sammelsteganlagen - Aufnahme von Neu- Venedig in die Uferkonzeption (öffentlicher Uferbereich im Finkenweg, Ausweisung eines max. 5m breiten, nicht öffentlichen, uferbegleitenden Grünstreifens an den Kanälen - Untersuchungen zur Schaffung eines zusätzlichen öffentlichen Uferzugang ( Wassergasse ) am Rialtoring zwischen Grünanlage Neuer Krug und Grenzweg wird unter Hinweis, dass im Umkreis von 500m nur Wassergrundstücke liegen, als unnötig angesehen - Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Uferkonzeption im Winter (25.11.-15.01.) wird als ungünstig angesehen

6. Weiteres Vorgehen Nächster Termin: bis 30.06.2015 Themenschwerpunkt: Informationsveranstaltung Gründung eines Wasserverband Neu- Venedig Sprechstunde des Bürgerverein findet an jedem 1. Sonnabend im Monat (nächste: am 07.02.) von 11:00 bis 12:00 Uhr im Zweiblum (ab Mai wieder gemeinsam mit GdW im Vereinsheim) statt.