Der Anwalt als Partner Der Blick über die Grenzen am Beispiel der deutschen Unfallversicherung 5% der Unfälle werden im CM betreut CM-Anbieter sind Gesetzliche Unfallversicherer, nämlich 21 Berufsgenossenschaften und 20 Unfallkassen Berufsgenossenschaft und Unfallkassen unterstehen den Sozialgesetzbücher Private Versicherer (Haftpflichtfälle), nämlich 5 grössere Rehabilitationsdienste Und welche Rechtsordnung gilt für die Privatversicherer? Seite 2
Ansatz der deutschen Privatversicherer für Haftpflichtfälle Es müssen Voraussetzungen geschaffen und beachtet sowie Kontrollmechanismen eingerichtet werden, die sowohl den persönlichkeitsrechtlichen Schutz des Unfallopfers sicherstellen als auch den Ausschluss schadensersatzrechtlicher Nachteile gewährleisten! These: Das CM darf den persönlichkeitsrechtlichen Schutz des Klienten nicht beeinträchtigen und darf nicht zu schadenersatzrechtlichen Nachteilen führen Seite 3 Lösung der deutschen Privatversicherer für Haftpflichtfälle Code of Conduct des Reha-Managements Einschaltung Reha-Dienst erfolgt immer durch Vereinbarung zwischen Anwalt und Versicherer Das Reha-Management ist vom Versicherer unabhängig, weisungsfrei und neutral Keine Einflussnahme oder Beurteilung auf die Regulierung des Schadens Die Entbindungserklärung gegenüber Ärzten, Sozialleistungsträgern und Arbeitgebern ist ausschliesslich dem unabhängigen Reha-Dienst zu erteilen. Seite 4
Stärken + Schwächen im Schweizer System Der Unfallversicherer (UVG) hat die Fallverantwortung Der UVG-Versicherer kann in der Regel weder den Arzt noch das Therapiekonzept vorschreiben Ein allfälliger Haftpflichtversicherer ist in weiten Teilen nicht an die Erledigung des UVG-Versicherers gebunden Case Management ist eine Dienstleistung, welche keine gesetzliche Privilegierung erfährt Case Management ist, weil keine gesetzliche Verbindlichkeit besteht, ein freiwilliges Instrument These Freiwilligkeit als Basis eines Case Managements bedingt klar definierte Aufträge und Rahmenbedingungen Seite 5 Partner im Hilfesystem Arbeitgeber Rechtsanwalt Arzt, RehaTherapie Soziales Umfeld Case Klient Krankenkasse Vers. Arzt Manager IV ALV / RAV BVG Sozialhilfe Seite 6
weitere Thesen Der Anwalt ist Teil des Partnersystems, weshalb das Case Management grundsätzlich nicht anders verläuft, wenn ein Mandant durch einen Anwalt vertreten ist Ein souveränes CM respektiert Interventionen des Anwalts und setzt diese konstruktiv um Seite 7 Was befürchtet/erhofft sich der Anwalt? Der Anwalt versteht unter dem juristischen Optimierungsprozess das Erstreiten einer möglichst hohen Geldleistung Der Anwalt fürchtet die fehlende Vertrauenssicherheit, insbesondere bei Personalunion CM = Fallführer Der Anwalt erhofft sich durch das CM in der "Kausalitätskette" Zeit zu gewinnen Seite 8
Was befürchtet/erhofft sich die Versicherung Die Intervention des Anwalts stört das Vertrauensverhältnis und somit das CM Ein erfolgreiches CM kann Renten vermeiden und spart (viel) Geld Ein erfolgloses CM wird gegen den Klienten verwendet (mangelnde Kooperation) Vertrauliche Erkenntnisse, welche allein durch den speziellen CM- Auftrag bekannt wurden, werden (in der Haftpflicht) gegen den Klienten verwendet Seite 9 Synthesen Der Anwalt, der sicher stellt, dass der Mandant vom Versicherer korrekt behandelt wird, stellt eine grosse verantwortungsbewusste und positive Unterstützung des Klienten auf dem Weg der beruflichen Rehabilitation dar Ein Case Management, welches sich der Rehabilitation des Klienten / Mandanten verpflichtet, ist ein ideales Instrument zur sach- und fachgerechten Steuerung und Koordination der hilfreichen Umsysteme Seite 10
Vielen Dank Peter Birchler AXA Winterthur Seite 11