WS 4: Mögliche Wege der Beschaffung von sozialen Dienstleistungen



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Transkript:

WS 4: Mögliche Wege der Beschaffung von sozialen Dienstleistungen Land Vorarlberg - Abteilung Gesellschaft und Soziales evoris Soziale Dienstleister Vorarlberg ggmbh 17. Oktober 2006 Zwei Entwicklungspartnerschaften im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL Gefördert aus Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Impulsprogramm Vorarlberg Dr. Andrea Hinteregger Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IVa Gesellschaftt und Soziales M: andrea.hinteregger@vorarlberg.at Matthias Mathis evoris Sozialer Dienstleister Vorarlberg ggmbh M: matthias.mathis@evoris.at www.evoris.at www.improve-info.at

Inhaltsvorschau 1. Vorstellung Modul 4 Impulsprogramm Vorarlberg 2. Hypothese 1 Ausschreibung von Dienstleistungen. 3. Hypothese 2 Qualität 4. Hypothese 3 Individualförderung 5. Hypothese 4 Ausschlaggebende Kriterien 6. Hypothese 5 Transparenz 7. Hypothese 6 Synergieeffekt 8. Hypothese 7 Kostenreduktion 9. Hypothese 8 Felxibilität der MitarbeiterInnen

IMPROVE M1 Framework Know how aufbauen, aufbereiten und bereitstellen M3 Lernendes Vergabesystem Neue Formen des Dialogs zwischen den amp. Akteur- Innen herstellen M5 Research Untersuchen, welches Beschaffungs-system wie wirkt M2 Impulsprogramm Sozialwirtschaft -AMP Maßnahmen für Beschäftigte und Org. der Sozial-wirtschaft in Ö im Bereich AMP M4 Impulsprogramm Sozailwirtschaft Soziales in Vorarlberg Maßnahmen für Beschäftigte und Org. der Sozial-wirtschaft in Vorarlberg im Bereich SP Koordination GM Evaluation TCA Kooperation zusätzliche Impulse + Austausch Aktion 3 Verbreitung in andere Bundesländer und Bereiche andere BL und Bereiche

Impulsprogramm Vorarlberg

Hypothese 1 Zukünftig werden alle sozialen Dienstleistungen EUweit ausgeschrieben. Dies steigert den Wettbewerb und senkt die Kosten.

Hintergrund Hypothese 1 Die sozialen Dienstleistungen unterliegen einer außerordentlichen Dynamik und Wachstumsrate. Bereits jetzt sind in den einzelnen Mietgliedstaaten 3 % - 15 % der Menschen im erwerbsfähigen Alter im Sektor soziale Dienstleistungen beschäftigt und dieser Bereich wächst aufgrund folgender Faktoren immer weiter: Die demografische Entwicklung immer mehr ältere Menschen erhöhen drastisch den Bedarf nach sozialen Dienstleistungen Individualisierung der Gesellschaft Umgestaltung der Gesellschaftsstrukturen (kleinere Familien, immer mehr Einzelhaushalte) Fortschreitende Entwicklung der Wissensgesellschaft Globalisierung An diese sich schnell wandelnden Bedingungen müssen sich auch die sozialen Dienstleistungen anpassen und fortentwickeln. Die geforderte Quantität, Qualität und Variabilität der sozialen Dienstleistungen ist stetig im Steigen begriffen. Dementsprechend steigen auch die erforderlichen Ausgaben. Auch die Rolle der NGOs als wichtige Partner in der Erbringung von Dienstleistungen sie expandieren ihre Tätigkeiten und handeln immer mehr nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten befindet sich im Wandel. Diese Entwicklung und Zunahme des allgemeinen Umfangs und auch der wirtschaftlichen Bedeutung der sozialen Dienstleistungen fördert die Integration der sozialen Dienstleistungen in den Markt von Dienstleistungen an sich. Dies setzt die sozialen Dienstleistungen auch immer stärker den Mechanismen des Wettbewerbs aus und führt zu einem gesteigerten Regelungs- und Modernisierungsbedarf für den Sektor soziale Dienstleistungen. Durch die zunehmende Integration der sozialen Dienstleistungen in den Wettbewerb ergeben sich auch Chancen einer gesteigerten Qualität. Die Entscheidung, wie die Dienstleistungen zukünftig erbracht werden, fällt zunehmend in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinschaftsrechts. Als positive Aspekte werden hier Transparenz bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung im Rahmen der Sozialpolitik hervorgehoben. Allfälligen Schwierigkeiten in der Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsregeln versuchte die EK bereits im Rahmen des Monti-Pakets entgegenzuwirken, indem sie eine Klarstellung der wettbewerbskonformen Erbringung von staatlichen Beihilfen vornahm.

Hypothese 2 Die Qualität sozialer Dienstleistungen kann nur durch Wettbewerb gesteigert werden.

Hintergrund - Hypothese 2 Nach 19 Abs 6 BVergG 2006 kann im Vergabeverfahren auf die Beschäftigung von Frauen, von Personen im Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen, von Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmern sowie auf Maßnahmen zur Umsetzung sozialpolitischer Belange Bedacht genommen werden. Dies kann insbesondere durch die Berücksichtigung derartiger Aspekte bei der Beschreibung der Leistung, bei der Festlegung der technischen Spezifikationen, durch die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien oder durch die Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag erfolgen. 21 BVergG 2006 sieht einen möglichen Vorbehalt für geschützte Werkstätten oder integrative Betriebe vor.

Hypothese 3 Die Individualförderung ist die erste Wahl, wenn es um die Stärkung der Position von Kunden/innen geht.

Hintergrund - Hypothese 3 Grundsätze: Selbstbestimmung Empowerment Individueller Hilfebedarf Subsidiarität Partizipation

Hypothese 4 Zukünftig wird, aufgrund der einfachen Messbarkeit, der Preis das ausschlaggebende Kriterium bei der Beschaffung sozialer Dienstleistungen sein. Qualitätskriterien sind im Bereich sozialer Dienstleistungen nur sehr schwer zu definieren.

Hintergrund - Hypothese 4 Es würde nicht ausreichen Qualitätskriterien zu benennen; Qualitätskriterien können nur dann Zuschlagskriterien wie der Preis werden, wenn eine Bewertung vorab erfolgt, die bereits in den Kundmachung zu veröffentlichen sind.

Hypothese 5 Die Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen bietet die größte Transparenz für alle beteiligten Partner/innen (Öffentliche Hand, Dienstleister/innen, Kunden/innen, Mitarbeiter/innen sozialer Dienstleistungsunternehmen) klare Leistungsbeschreibungen, Evaluationskriterien, Mengengerüste usw. sind vorhanden.

Hypothese 6 Freier Wettbewerb führt zu größeren Dienstleister/innen, was sich positiv auf Qualität und Kosten auswirkt (Synergieeffekte).

Hypothese 7 Mit der Individualförderung wird sichergestellt, dass nur jene Leistungen in Anspruch genommen werden, die auch wirklich benötigt werden (Kostenreduktion ist die Folge).

Hypothese 8 Werkverträge und freie Dienstverhältnisse erhöhen die Flexibilität der Dienstleistungsunternehmen zum Wohle der Kunden/innen.

Hintergrund - Hypothese 8 Die Mobilität der EU-Bürger soll überhaupt stärker gefördert werden. Flexicurity (Grünbuch)