Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt
Seite 2 Möglichkeiten: Errichtung einer unselbstständigen Stiftung Bildung eines Fonds Auflösende Bedingung Umschichtungs-/Verkaufsverbot Verwendungsanordnung Einzelfallbezogene Auflagen [ Anordnung der Testamentsvollstreckung]
Seite 3 Vorbehalte / Auflagen als Gestaltungsangebote im Fundraising Attraktivität durch Angebotsvielfalt Administrativer Aufwand durch hohe Variantenzahl Steuererklärungen Rechnungslegung Organisation (Gremiensitzungen) Berichterstattung Vorgaben Vermögensanlage
Seite 4 Steuerungsmaßnahmen Zeitliche Einschränkungen, z.b. keine Bindung über mehr als 30 Jahre Schwellenwerte, z.b.: Fonds mindestens EUR 20.000 unselbstständige Stiftungen mindestens EUR 50.000 Mitgliedschaft in einem Stifterbeirat ab Zustiftungen in Höhe von EUR 5.000 Beschränkung auf wenige typisierte Angebote (Abweichung in lukrativen Einzelfällen bleibt möglich)
Seite 5 Zustiftung mit Errichtung einer unselbstständigen Stiftung keine Rechtsfähigkeit der unselbstständigen Stiftung partielle Selbstständigkeit als Steuersubjekt (eigene Steuer Nr.) d.h. eigene Steuererklärungen (Aufwand!) weitgehende Autonomie bei Mittelverwendungsentscheidungen eigene Satzung (Vorabklärung mit Finanzamt) eigene Gremien eigenständige Rechnungslegung umstritten: Muss Satzung der Trägerstiftung eine Erlaubnis zur Aufnahme unselbstständiger Stiftung ausdrücklich geben? (Klärung mit Stiftungsaufsicht)
Seite 6 Bildung eines Fonds rechtlich und steuerlich unselbstständig optional: Bezeichnung mit Name des Zuwenders optional: Auskunftsansprüche des Zuwenders regelmäßige Rechenschaftspflicht getrennte Konten-/Depotführung Zwecksetzung innerhalb der steuerbegünstigten Zwecke der aufnehmenden Stiftung (aber optional enger begrenzt)
Seite 7 Auflösende Bedingung Hintergrund: vorübergehende Überlassung eines betriebsnotwendigen Gegenstandes eines Geldbetrages (Darlehen) wichtig: Eintritt der Bedingung nicht existenzgefährdend für die Stiftung! Problem: Steuerliche Abzugsfähigkeit der Zuwendung (Beschränkung auf Miet- oder Zinsverzicht)
Seite 8 Umschichtungs- / Verkaufsverbot Beispiele: Unternehmensanteile Immobilien Kunstgegenstände Risikoabwägung: Wert und Ertragskraft des Vermögensgegenstandes vs. Instandhaltungsaufwand und Betriebskosten Ausnahmeklauseln für Fälle wirtschaftlicher Notwendigkeiten und sonstiger unvorhersehbarer Entwicklungen oder für Teilmengen (Verkauf einzelner Kunstwerke) Sicherung der Fortgeltung nach weiterem Vermögensübergang (Vermögensanfallklauseln)
Seite 9 Verwendungsanordnung Vereinbarkeit mit Stiftungszweck Vorsorge für den Fall der Unmöglichkeit der Verwendung (Beispiel Oder-Flut) Rückgabepflicht? Anderweitige Verwendung nach Rücksprache? Anderweitige Verwendung uneingeschränkt? Angemessenheit der Kontroll- und Nachweisauflagen
Seite 10 Einzelfallbezogene Auflagen z.b. periodische Zahlungslasten (Dauerrenten, Pflegekosten, Wohnrechte, Vermächtnisse) zu beachten: lt. Finanzverwaltung max. Verwendung von 1/3 des Einkommens der Stiftung für diese Verpflichtungen (Anwendungserlass zur AO, Abschn. 13 zu 55) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs durch die Auflage zu der Höhe der Zuwendung Verantwortbarkeit der Dauer keine Einschränkung der Fähigkeit zu pflichtgemäßem Handeln der Stiftungsorgane! Zustimmungserfordernis der Stiftungsaufsicht in Bayern (Art. 19 Nr. 1 BayStiftG: Annahme von Zustiftungen, die mit einer Last verbunden sind)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Seite 12 Zur Person R u d o l f H e r f u r t h Rechtsanwalt B E I T E N B U R K H A R D T Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 756095-423 Telefax: +49 69 756095-421 Rudolf.Herfurth@bblaw.com
Seite 13 Zur Person Spezialgebiete: Der Tätigkeitsbereich von Herrn Herfurth umfasst die Beratung von Privatpersonen und (Familien-) Unternehmern bei allen Fragen im Vermögens-, Nachfolge-, und Stiftungsrecht. Er berät seine nationalen und internationalen Mandanten insbesondere zu Fragen der rechtlichen Strukturierung und Steuerbegünstigung von NPO. Das Vereins- und Verbandsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Status: Of Counsel, Mitglied der Praxisgruppe Vermögen/Nachfolge/Stiftungen Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Seite 14 Zur Person Veröffentlichungen: Spenden und Stiften - Formen der Zuwendung (Handbuch Wirtschaft und Kultur, Berlin Heidelberg 2003, Springer Verlag); Die Stiftungsuniversität (WissR, 2003, 51-67, Co-Autor Dr. Doreen Kirmse); Die Stiftung des öffentlichen Rechts (Stiftung & Sponsoring, 3/2003, Die Roten Seiten, Co-Autor Dr. Doreen Kirmse); Verwendung überschüssiger zweckgebundener Spenden (Stiftung & Sponsoring, 4/2002, 21-23, Co-Autor Dr. Doreen Kirmse); Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (INF, 18/2000, 553-555); Zuwendungen von Todes wegen an eine gemeinnützige Körperschaft - Erbschaftsteuerbegünstigung versus Sonderausgabenabzug? (Festschrift für Sebastian Spiegelberger zum 70. Geburtstag, 2009, S. 1285 ff.); Stiftungsmanagement - Förderung der Allgemeinheit und Vermögenssicherheit im Einklang (Wege aus der Krise, hrsg. v. Albrecht F. Schirmacher, 2009).