Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung

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Transkript:

// Flexirente Auswirkungen des Flexirentengesetzes auf die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung Stand: November 2017 Am 1. Januar 2017 trat das Flexirentengesetz in Kraft. Die damit erfolgten Gesetzesänderungen ermöglichen Erwerbstätigen mehr Gestaltungsfreiheit beim Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Rente. Die zusätzlich geänderten Regelungen zum Hinzuverdienst gelten ab dem 1. Juli 2017. Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Leistungen der kvw-zusatzversorgung werden im Folgenden dargestellt. Inhalt 1. Das Flexirentengesetz... 2 2. Auswirkungen auf die kvw-betriebsrente... 3 2.1. Versicherungsfall in der kvw-zusatzversorgung... 3 2.2. Wegfall der kvw-betriebsrente... 3 2.3. Kürzung der kvw-betriebsrente... 3 3. Weitere Hinweise... 4 3.1. Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind... 4 3.2. Erwerbsminderungsrente... 4 3.3. Gültigkeit der Regelungen... 4 4. Anhang... 5 4.1. Rechtliche Grundlagen... 5 4.2. Beispiele zur Einkommensanrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Flexirente... 6 kvw-zusatzversorgung // Zumsandestraße 12 // 48145 Münster Tel. (0251) 591-5566 // versicherung@kvw-muenster.de

1. Das Flexirentengesetz Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 bringt einige Neuerungen zur Regelung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand mit sich. Die Gesetzesänderungen wirken sich unmittelbar auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, aber nur mittelbar auf die der kvw-zusatzversorgung aus. Nach alter Gesetzgebung wurde eine vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht gekürzt, soweit die Grenze von 450 Euro für den Hinzuverdienst eingehalten wurde. Dazu konnte dieser Betrag bis zu zweimal im Jahr um weitere 450 Euro (insgesamt 900 Euro Hinzuverdienst) überschritten werden. Diese Grenzen für den Hinzuverdienst entfielen vollständig, sobald das Regelrentenalter erreicht wurde. Insgesamt wurden die Bedingungen für den Hinzuverdienst bei vorgezogenem Rentenbeginn nun verbessert. Durch das Flexirentengesetz werden diese monatlichen Freibeträge durch einen jährlichen Freibetrag von 6.300 Euro ersetzt. Der darüber hinaus gehende Verdienst wird bei der vorgezogenen gesetzlichen Altersrente zu 40 Prozent auf die Rentenzahlung angerechnet. Wird mit Bezug der bereits gekürzten Rente und einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit der sogenannte Hinzuverdienstdeckel (individuell höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre) erreicht, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent angerechnet. Im Rahmen der Einkommensanrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Zahlungen der kvw-zusatzversorgung nicht mit einbezogen. Der Bezug einer kvw- Betriebsrente kann sich hier also nicht negativ auswirken. Grafik 1: Einkommensanrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Flexirente kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 2 von 7 Stand: November 2017

2. Auswirkungen auf die kvw-betriebsrente Da die Leistungen der kvw-zusatzversorgung im Kern auf Tarifrecht beruhen (Altersvorsorgetarifvertrag Kommunal/ ATV-K), haben die Gesetzesänderungen zunächst keine direkten Auswirkungen auf die kvw-betriebsrente. Werden die neuen Möglichkeiten im Übergang von Erwerbstätigkeit in den Ruhestand im Rahmen einer vorgezogenen Altersrente genutzt, kann es dennoch zu folgenden Auswirkungen kommen. Die rückwirkende Prüfung der Deutschen Rentenversicherung für den Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente findet zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres statt. Hierbei wird das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres geprüft. Ergibt diese Prüfung, dass der jährliche Freibetrag (siehe Punkt 1.) im individuellen Fall überschritten wurde, wird die vorgezogene Altersrente der Deutschen Rentenversicherung nach Maßgabe der in Grafik 1 dargestellten Berechnung gekürzt. 2.1. Versicherungsfall in der kvw-zusatzversorgung Die Voraussetzung für den Anspruch auf kvw-betriebsrente als Altersrente ist unter anderem dann erfüllt, wenn der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente besteht (vergleiche 31 Satz 1 kvw-satzung/ kvw-s). Bei Bezug einer Altersrente als Teilrente entsteht kein Anspruch auf eine kvw-betriebsrente. Bei Fortsetzung der bisherigen Erwerbstätigkeit bleiben die Versicherten weiterhin in der Zusatzversorgung pflichtversichert. Eine Abmeldung von der Pflichtversicherung erfolgt erst am Tag vor dem Beginn der Altersrente als Vollrente (vergleiche 19 Absatz 1 Nummer 5 kvw-s). Eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Teilrente gibt es bei der kvw-betriebsrente nicht. 2.2. Wegfall der kvw-betriebsrente Wird die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung // von Beginn als Teilrente beantragt oder // im ersten Prüfungszeitraum (siehe Erläuterungen unter Punkt 2) rückwirkend zu ihrem Beginn durch Kürzung aufgrund von Hinzuverdienst als Teilrente in Anspruch genommen, tritt der Versicherungsfall bei der kvw-zusatzversorgung nicht ein und es besteht kein Anspruch auf kvw-betriebsrente (siehe 31 kvw-s). Die Rentenentscheidung der kvw wird dann mangels rechtlicher Grundlage aufgehoben und eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückgefordert. 2.3. Kürzung der kvw-betriebsrente Führt die Prüfung des Hinzuverdienstes durch die DRV in den nachfolgenden Jahren zu einer Kürzung der Altersrente, so würde die Betriebsrente der kvw-zusatzversorgung ebenfalls um den entsprechenden prozentualen Anteil gekürzt werden, um den die gesetzliche Altersrente gekürzt wurde ( 39 Absatz 1 Satz 3 kvw-s). Wird der jährliche Freibetrag im individuellen Fall so weit überschritten, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ruht, ruht auch die kvw-betriebsrente. Dies gilt nur, solange die Regelaltersgrenze nicht erreicht wurde und die Rente vorgezogen geleistet wird. Nach dem Erreichen der Altersgrenze dürfen Anspruchsberechtigte unbegrenzt hinzuverdienen. kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 3 von 7 Stand: November 2017

3. Weitere Hinweise 3.1. Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind Für alle Beschäftigten, die sich für ihre Altersversorgung zum Beispiel einem berufsständischen Versorgungswerk angeschlossen haben, oder aus anderen Gründen keinen Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, gelten die Voraussetzungen des 43 kvw-s. Wir bitten Sie, sich in jedem Fall rechtzeitig vor dem Beginn Ihrer Rente für eine Beratung mit uns in Verbindung zu setzen. 3.2. Erwerbsminderungsrente Auch bei Erwerbsminderungsrenten, die ab dem 1. Juli 2017 festgesetzt wurden, gilt die neue stufenlose Anrechnung des Hinzuverdienstes. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung wird diese Grenze jährlich individuell berechnet. Weitere Informationen finden Sie auch hier direkt bei der Deutschen Rentenversicherung unter: www.deutsche-rentenversicherung.de 3.3. Gültigkeit der Regelungen Aufgrund der in Teilen noch offenen Regelungen zur Umsetzung und Ausgestaltung der Flexirente können die hier dargestellten Inhalte nur als aktueller Kenntnisstand unter dem Vorbehalt möglicher Veränderungen in der Zukunft betrachtet werden. kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 4 von 7 Stand: November 2017

4. Anhang 4.1. Rechtliche Grundlagen 19 Abs. 1 Nr. 5 kvw-s Ausnahmen von der Versicherungspflicht (1) Versicherungsfrei sind Beschäftigte, die 5. Rente wegen Alters nach 35 bis 40 beziehungsweise 235 bis 238 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzliche Rentenversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung als Vollrente erhalten oder erhalten haben oder bei denen der Versicherungsfall der Betriebsrente wegen Alters nach 43 Satz 2 in Verbindung mit 31 oder einer entsprechenden Vorschrift der Satzung einer Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne von 27 Absatz 1 eingetreten ist, 31 kvw-s Versicherungsfall und Rentenbeginn 1 Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente beziehungsweise wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. 2 Der Anspruch ist durch Bescheid des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuweisen. 3 Den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, die bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Satz 1 die Wartezeit nach 32 erfüllt haben, wird auf ihren schriftlichen Antrag von der Kasse eine Betriebsrente gezahlt. 4 Die Betriebsrente beginnt - vorbehaltlich des 39 - mit dem Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 33 Abs. 3 kvw-s Höhe der Betriebsrente (3) Die Betriebsrente mindert sich für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach 77 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch herabgesetzt ist, um 0,3 Prozent, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 Prozent. 43 kvw-s Sonderregelung für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind 1 Für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, gelten die 16 bis 42 entsprechend. 2 Soweit auf Regelungen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung Bezug genommen wird, ist die jeweilige Regelung so entsprechend anzuwenden, wie dies bei unterstellter Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall wäre. 3 Bei Anwendung des 31 sind dabei anstelle der Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung die Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung zu berücksichtigen. 4 Für den Beginn der Betriebsrente ist bei entsprechender Anwendung von 31 Satz 4 der Satzung in Verbindung mit 99 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der Kasse abzustellen. 5 Die teilweise oder volle Erwerbsminderung ist durch eine/einen von der Kasse zu bestimmende Fachärztin/zu bestimmenden Facharzt nachzuweisen. 6 Die Kosten der Begutachtung trägt die Versicherte/der Versicherte. 7 Die Betriebsrente ruht, solange sich die Betriebsrentenberechtigten trotz Verlangens der Kasse innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nicht fachärztlich untersuchen lassen oder das Ergebnis der Untersuchung kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 5 von 7 Stand: November 2017

der Kasse nicht vorlegen. 8 Der Anspruch auf Betriebsrente erlischt mit Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der/dem Berechtigten die Entscheidung der Kasse über das Erlöschen des Anspruchs wegen Wegfalls der Erwerbsminderung zugegangen ist. 4.2. Beispiele zur Einkommensanrechnung der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Flexirente Beispielrechnung 1 Es wird eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 1.500 Euro in Anspruch genommen Vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Betrachtungsjahres wurden monatlich 1.300 Euro (Summiert 15.600 Euro) hinzuverdient Das höchste monatliche Einkommen der letzten 15 Jahre des/der Anspruchsberechtigten lag bei 2.500 Euro Grafik 2: Beispielrechnung 1 Erläuterungen zur Beispielrechnung 1: Abzüglich des Freibetrags von 6.300 Euro verbleiben 9.300 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent (3.720 Euro verteilt auf zwölf Monate) auf die Rente angerechnet. Die vorgezogene Altersrente der Deutschen Rentenversicherung würde in diesem Beispiel wegen Hinzuverdienst um 310 Euro gekürzt werden. Sie würde eine Rente in Höhe von 1.190 Euro auszahlen. kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 6 von 7 Stand: November 2017

Beispielrechnung 2 (Abwandlung) Es wird eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 1.500 Euro in Anspruch genommen Vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Betrachtungsjahres wurden monatlich 1.300 Euro (Summiert 15.600 Euro) hinzuverdient Das höchste monatliche Einkommen der letzten 15 Jahre des/der Anspruchsberechtigten lag bei 2.000 Euro Grafik 3: Beispielrechnung 2 Erläuterungen zur Beispielrechnung 2: Ab Punkt drei: Wird die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammengerechnet und liegt dieser Betrag über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Die vorgezogene Altersrente der Deutschen Rentenversicherung würde in diesem Beispiel wegen Hinzuverdienst um insgesamt 800 Euro (310 + 490 Euro) gekürzt werden. Sie würde eine Rente in Höhe von 700 Euro auszahlen. kvw-infoblatt Flexirentengesetz Seite 7 von 7 Stand: November 2017