Rheinischer Unternehmertag 12. Juli 2011



Ähnliche Dokumente
Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzbeauftragte

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz und Schule

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragten bestellt.

Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Nachhaltigkeit Mit Strategie zu mehr Effizienz

Datendienste und IT-Sicherheit am Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datenschutz im Spendenwesen

GDD-Erfa-Kreis Berlin

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutz im Unternehmen

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt schützen Wissen, was man unter personenbezogenen

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz-Vereinbarung

Der Schutz von Patientendaten

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Checkliste zum Datenschutz

Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

- Datenschutz im Unternehmen -

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutz. Vortrag am GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße Osnabrück

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße Frankfurt am Main

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Datenschutzvereinbarung

SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

1. bvh-datenschutztag 2013

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: )

EuroCloud Deutschland Confererence

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz

Überblick Datenschutzbeauftragter für den Chaos Computer Club Frankfurt e.v.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

IHK-Netzwerksitzung am 05. April 2011 Rechtliche Themen der Gesundheitswirtschaft. Themenschwerpunkt: Arbeitsrecht

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Datenschutz-Management

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

2 Praktische Vorgehensweise zur Umsetzung im Handwerksbetrieb

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?

Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013

Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Bestandskauf und Datenschutz?

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?

Supply Chain Leadership-Dialog

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Vater Unternehmensgruppe nach 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Cloud Computing - und Datenschutz

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Datenschutz in der Unternehmenspraxis

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googl .com

DDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen.

Transkript:

www.pwc.de Der notwendige Datenschutz nicht nur in Großunternehmen Rheinischer Unternehmertag 12. Juli 2011

Agenda 1. Gesellschaft und Politik messen dem Thema Datenschutz mehr Bedeutung zu 2. Datenschutz ist im Mittelstand ebenso wichtig wie in Großunternehmen 3. Was Sie über Datenschutz wissen sollten 4. Wie sich Datenschutz im Unternehmen organisieren lässt 2

Gesellschaft und Politik messen dem Datenschutz mehr Bedeutung zu 3

Datenschutz im Fokus der Öffentlichkeit 4

Die Politik reagiert mit immer strikteren Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten in Unternehmen Seit 2009 sind verschärfte Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Strengere Bußgeldvorschriften Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) Klare Vorschriften für den Datenschutzbeauftragten (DSB) Informationspflicht bei Datenschutzpannen Erweiterung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde Ein weiterer Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Beschäftigtendatenschutzes von der Bundesregierung liegt vor. Googeln von Bewerbern Compliance keine heimliche Videoüberwachung Informationspflicht bei Sicherheitsvorfällen Einwilligung als Erlaubnistatbestand auf gesetzlich normierte Ausnahmefälle beschränkt Konzerninterner Datentransfer 5

Datenschutz ist im Mittelstand ebenso wichtig wie in Großunternehmen 6

Für den Datenschutz im Mittelstand gelten die selben Regeln wie für Großunternehmen 1. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Großunternehmen und dem Mittelstand. Sobald mehr als neun Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. 2. Aufsichtsbehörden weiten ihre Aktivitäten verstärkt auch auf kleinere Unternehmen aus und überprüfen die Einhaltung der Gesetze. In Hamburg verteilte die Aufsichtsbehörde beispielsweise im Januar 2011 zur flächendeckenden Überprüfung ein Datenschutzformular unter Hamburgs Spediteuren. 3. Unter mittelständischen Unternehmen kann der bessere Datenschutz der entscheidende Wettbewerbsvorteil sein. Effektives Datenschutzmanagement schafft nicht nur vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen, sondern trägt ebenso zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen bei und verbessert die Datenintegrität und qualität. 7

Ausgangslage Unsere Beweggründe für die Studie: Datenskandale in der Öffentlichkeit Novellierung BDSG im September 2009 Ziele der Studie: Ermittlung eines Stimmungsbild zum Thema Datenschutz in der deutschen Wirtschaft Aufzeigen von Trends, Defiziten und aktuellen Herausforderungen Vor welchen Herausforderungen stehen die Unternehmen? This placeholder text (20pt Georgia regular) is intended to show the correct position and size of the real text used in this location. To ensure that you have the correct size, colour and location of the text, it is recommended that you select. Overtype this placeholder text. 8

Wesentliche Erkenntnisse Die häufigsten Ursachen für Datenschutzverletzungen: Unachtsamkeit und Unwissenheit der Mitarbeiter. Auszug Studie Daten schützen 2011 9

Jedoch zeigt die Studie Daten schützen das kleinere Unternehmen oft schlechter aufgestellt sind hat 2011 zum zweiten Mal eine Studie zum Stand des Datenschutzes in deutschen Großunternehmen durchgeführt 252 Interviews mit Datenschutzbeauftragten wurden ausgewertet. Die wichtigsten Ergebnisse für den Mittelstand: Die häufigsten Ursachen für Datenschutzverletzungen bleiben Unachtsamkeit und Unwissenheit der Mitarbeiter. Schulungskonzepte sind oft nicht ausreichend entwickelt. In 75% der Unternehmen mit Umsatz unter 500 Mio. Euro fordert die Geschäftsführung nie oder nur unregelmäßig einen Bericht des DSB an. In mehr als der Hälfte der Unternehmen mit weniger als 5000 Mitarbeitern beurteilen die Datenschutzbeauftragten ihre personellen Ressourcen als zu gering. Nur 50% der Unternehmen mit weniger als 5000 Mitarbeitern aktualisieren ihr Verfahrensverzeichnis in einem Standardprozess. 10

Was Sie über Datenschutz wissen sollten 12 Juli 2011

Sind Sie fit im Datenschutz? Sechs Fragen zum Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen 1. Gibt es einen schriftlich bestellten Datenschutzbeauftragten im Unternehmen? 2. Werden alle Mitarbeiter im Zuge eines angemessenen Schulungskonzepts sensibilisiert? 3. Liegen in allen Fällen aktuelle Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung vor und wird die Prüfungspflicht wahrgenommen? 4. Gibt es ein Löschkonzept für personenbezogene Daten? 5. Gibt es einen Notfallplan bei Datenschutzpannen nach 42 a BDSG? 6. Wird das gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensverzeichnis geführt? 12

Gesetzliche Grundlagen 1/3 Datenschutzbeauftragter Jedes Unternehmen in dem mehr als 9 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vertraut sind, hat einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Schulungskonzept Der Datenschutzbeauftragte hat die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen. ( 4 g Abs. 1 Nr. 2 BDSG) 13

Gesetzliche Grundlagen 2/3 Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber bleibt Herr der Daten und ist verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften Der Gesetzestext konkretisiert die (zehn) Mindestinhalte eines ADV-Vertrages (auch Altverträge sind anzupassen) Auftraggeber hat sich von der Einhaltung des Datenschutzes vor und in regelmäßigen Abständen auch während der Vertragsdurchführung zu überzeugen Löschkonzept Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung unzulässig ist, 2. es sich um (besonders schützenswerte Daten) handelt, und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann, 3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder 4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine ( ) ergibt, dass eine länger währende Speicherung nicht erforderlich ist. 14

Gesetzliche Grundlagen 3/3 Notfallplan Im Falle, dass eine unrechtmäßige Übermittlung oder auf sonstige Weise unrechtmäßige Kenntniserlangung durch Dritte und dadurch die Gefahr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen gegeben ist, ist das Unternehmen zu folgenden Handlungen verpflichtet: 1. Unverzügliche Information der Aufsichtsbehörde 2. Direkte Information der Betroffenen oder 3. Information der Öffentlichkeit (Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen) Verfahrensverzeichnis Dem Beauftragten für den Datenschutz ist von der verantwortlichen Stelle eine Übersicht über die in 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar. 4 g Abs. 2 BDSG 15

Wie sich Datenschutz im Unternehmen organisieren lässt 12 Juli 2011

Der Ansatz spiegelt alle wichtigen Aspekte im Bereich Datenschutz wieder Die Datenschutz-Pyramide besteht aus fünf Ebenen, die alle bestimmte Anforderungen des BDSG beschreiben: 1. Strategie 2. Rollen und Verantwortlichkeiten 3. Richtlinien und Vereinbarungen 4. Integration in die Unternehmensprozesse 5. Überwachung der Wirksamkeit 17

Der Ansatz spiegelt alle wichtigen Aspekte im Bereich Datenschutz wieder Die Datenschutz-Pyramide besteht aus fünf Ebenen, die alle bestimmte Anforderungen des BDSG beschreiben: 1. Strategie Festlegung und Kommunikation der Datenschutzstrategie Tone from the Top 2. Rollen und Verantwortlichkeiten Aufbau und Ausstattung der unternehmensweiten Datenschutzorganisation Training & Kommunikation Festlegung von Inhalten der Datenschutz-Berichterstattung 3. Richtlinien & Vereinbarungen Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Verzeichnisse etc., Prozesse zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses 1. Strategie 2. Rollen und Verantwortlichkeiten 3. Richtlinien und Vereinbarungen 4. Integration in die Unternehmensprozesse 5. Überwachung der Wirksamkeit 4. Integration in Unternehmensprozesse Konzernweite Datenschutz-Vorgaben und Standardprozesse zum Umgang mit Mitarbeiterdaten zur Mitarbeiterüberwachung (insb. Massendatenanalysen und Videoüberwachung) zum Umgang mit Kundendaten zur Datenverarbeitung im Auftrag zur Wahrung der Betroffenenrechte 5. Überwachung der Wirksamkeit Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzmaßnahmen (Datenschutzprüfung) 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main Telefon +49 69 9585 1066 Mobil +49 1707 865 589 birthe.goertz@de.pwc.com Birthe Görtz Partnerin, WP Governance, Risk & Compliance 2011 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich "" auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.